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Sozialstaat
Ein Sozialstaat ist ein Staat, der in seinem Handeln als Staatsziele soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe aller an den …
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Kernidee und Funktion
Ein Sozialstaat ist ein Staat, der soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit als Staatsziele verfolgt. Er soll sicherstellen, dass alle Menschen an gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen teilhaben können. Dazu nutzt der Staat Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und rechtliche Normen, um Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. In Gesetzgebung und Verwaltung verpflichtet er sich, für sozialen Ausgleich in der Gesellschaft zu sorgen.
Die konkrete Gestaltung geschieht durch die Sozialpolitik. Sie umfasst die politischen Entscheidungen und Maßnahmen, mit denen soziale Absicherung, Ausgleich und Unterstützung organisiert werden.
Der Sozialstaat hat auch eine gesamtwirtschaftliche Funktion: In Krisenzeiten stabilisiert er die Konjunktur. Sozialausgaben steigen dann antizyklisch relativ zum Bruttoinlandsprodukt, also entgegen der wirtschaftlichen Abschwächung. Transferleistungen, zum Beispiel staatliche Zahlungen an Haushalte, stützen den privaten Konsum und wirken einem Abschwung entgegen. Dadurch wirkt der Sozialstaat als Automatischer Stabilisator, also als Mechanismus, der wirtschaftliche Schwankungen ohne jedes Mal neue politische Entscheidungen abmildern kann.
Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat
Den Begriff Sozialstaat verwendete und prägte 1894 der österreichische Jurist und linksliberale Politiker Julius Ofner in seiner Schrift Studien sozialer Jurisprudenz. Er verstand den Sozialstaat eng verbunden mit Demokratie und Rechtsstaat.
Der Begriff Sozialstaat wird besonders in politischen und juristischen Diskussionen benutzt. In Deutschland dient er häufig zur Selbstbeschreibung und zur Abgrenzung gegenüber einem Versorgungs- oder Wohlfahrtsstaat nach skandinavischem Vorbild. In den international vergleichenden Sozialwissenschaften wird dagegen oft der aus dem Englischen entlehnte Begriff Wohlfahrtsstaat bevorzugt.
Nach Franz-Xaver Kaufmann geht es bei Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat um „verschiedene nationale Varianten des gleichen Typus gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen“. Der englische Ausdruck „welfare state“ verweist stärker auf die „Gesamtheit der Wohlfahrtseinrichtungen“, während der deutsche Begriff Sozialstaat stärker ein „Element der verfassungsmäßigen Bestimmung des Staates“ bezeichnet.
Zur Unterscheidung wird häufig gesagt: Der Sozialstaat soll Menschen besonders in unverschuldeten Notlagen helfen, die sie aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können. Außerdem soll er durch langfristige Maßnahmen solchen Notlagen vorbeugen. Dieses Prinzip wird mit Subsidiarität verbunden, also mit der Idee, dass Unterstützung dort einsetzt, wo Einzelne oder kleinere Gemeinschaften nicht mehr allein helfen können. Der Wohlfahrtsstaat wird dagegen oft weiter gefasst: Er ergreift umfassendere Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger.
Historische Vorläufer
Schon in der Antike und im Mittelalter gab es einzelne staatliche Versuche, materielle Not von Bürgern oder Untertanen zu lindern. Dabei ging es nicht nur um Hilfe für Bedürftige. Ein wichtiges Ziel war auch, Unruhen und Aufstände zu verhindern und politische Stabilität zu sichern.
Auch die Ursprünge des modernen Sozialstaatsgedankens hängen mit solchen Überlegungen zusammen. Soziales Handeln war immer auch Ordnungspolitik: Es sollte den sozialen Frieden erhalten. Der Staat griff also nicht nur aus Fürsorge ein, sondern auch, um gesellschaftliche Konflikte zu begrenzen.
Entstehung des modernen Sozialstaats
Der moderne Sozialstaat entwickelte sich im 19. Jahrhundert als Folge der industriellen Revolution und der Massenverelendung breiter Bevölkerungsschichten. Mit der Industrialisierung wurde Lohnarbeit zum Normalfall. Viele Menschen waren abhängig beschäftigt, erhielten Lohn für ihre Erwerbstätigkeit und hatten kein Einkommen, wenn sie wegen Krankheit, Alter, Jugend oder Arbeitslosigkeit nicht arbeiten konnten.
Vor der Industrialisierung hatten Großfamilien und Nebenerwerb in der Landwirtschaft vielfach zur Absicherung beigetragen. Diese Formen der Sicherung schrumpften oder fielen weg. Dadurch entstand ein neuer Bedarf an staatlicher Absicherung.
Der Sozialstaat beruht laut Artikel auch auf der Erkenntnis, dass Eigentum eine Grundlage für die Ausübung von Rechten ist. Freiheit bleibt substanzlos, wenn ihre Ausübung nicht durch Eigentum ermöglicht wird. Durch staatliche Umverteilung sollten Arme und Schwache deshalb eine elementare Grundsicherung erhalten.
Ausbau sozialer Sicherung
In Deutschland wurden unter Reichskanzler Otto von Bismarck in den 1880er Jahren Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen eingeführt. Diese Versicherungen sollten die wachsende Bevölkerungsschicht der Industriearbeiter sozial absichern und zugleich von revolutionären Bestrebungen abhalten.
Weitere wichtige Schritte folgten später: Der Schwerbeschädigtenschutz wurde nach dem Ersten Weltkrieg 1919 eingeführt. Die Arbeitslosenversicherung entstand 1927 in einer Zeit wirtschaftlichen Aufschwungs nach den Erfahrungen der Inflationszeit. Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um Belastungen der staatlichen Haushalte zu mindern, die durch den prozentualen Anstieg älterer Bevölkerungsgruppen absehbar waren.
Seit dem Zweiten Weltkrieg wurden die sozialstaatlichen Leistungen in fast allen westeuropäischen Staaten über die reine Grundsicherung hinaus erweitert. In Deutschland vervierfachten sich die Sozialausgaben von 1991 bis 2020 inflationsbereinigt auf 1200 Milliarden Euro jährlich.
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