Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Soziale Sicherheit
In der Frühzeit der Industrialisierung Europas wurde die soziale Frage aufgeworfen. Neben dem individuellen Sparen für voraussehbare Notfälle, der …
Inhalt6 Abschnitte
Grundverständnis sozialer Sicherheit
Soziale Sicherheit bezeichnet im engeren Sinne den Schutz vor den Folgen bestimmter Ereignisse, die als soziale Risiken gelten. Ziel ist ein rechtlich geordnetes System, das Menschen gegen wirtschaftliche Not absichert und ihnen einen menschenwürdigen Lebensstandard ermöglicht. Dieser orientiert sich an den durchschnittlichen Verhältnissen der Gesellschaft und geht über die Sicherung der bloßen Existenz hinaus.
Die wichtigsten Träger sozialer Sicherheit sind die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe. Die Träger der Sozialversicherung koordinieren ihre Arbeit in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) beim Internationalen Arbeitsamt in Genf.
Wird soziale Sicherheit im Namen eines Gemeinwesens verstanden, hat der Begriff drei Bestandteile: „Sicherheit“ steht für die Verteilung finanzieller Mittel an Menschen mit unzureichendem Einkommen. „Sozial“ bedeutet, dass diese Mittel von der erwerbstätigen Bevölkerung durch Beiträge zu gesetzlichen, obligatorischen Sozialversicherungen oder durch Steuern aufgebracht werden. Die öffentliche Hand oder von ihr beauftragte soziale Institutionen führen und verwalten diese Verteilung.
Soziale Risiken und Absicherung
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) nennt in der Konvention Nr. 102 insgesamt neun soziale Risiken. Ein Staat muss mindestens drei dieser Risiken absichern, wenn er die Konvention ratifizieren will; für eine bestimmte Anzahl gelten außerdem Mindestanforderungen.
Die neun Risiken und typische Leistungen sind:
- Krankheit: medizinische Betreuung und Pflege durch die Krankenversicherung sowie Krankengeld als Ausgleich für den Einkommensverlust.
- Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld.
- Alter: Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Arbeitsunfall und Berufskrankheit: Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Mutterschaft: Mutterschaftsgeld.
- Berufsunfähigkeit: Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Tod: Rente wegen Todes.
- Familienlasten: Familienleistungsausgleich, zum Beispiel durch Kindergeld.
Diese Absicherungen sollen verhindern, dass Menschen durch ein soziales Risiko dauerhaft in Armut oder Abhängigkeit geraten. Wirtschaftliche Not soll vermieden oder nach ihrem Eintritt möglichst sofort behoben werden.
Sozialpolitik und soziale Gerechtigkeit
Die Sozialpolitik gestaltet das System sozialer Sicherheit nach einer bestimmten Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit. Michael Opielka unterscheidet dabei Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsgerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und Teilhabegerechtigkeit.
Im engeren Sinn umfasst soziale Sicherheit vor allem Sozialversicherungen, soziale Entschädigungssysteme und ergänzend die Sozialhilfe. Sie sollen eine einheitliche Grundsicherung für die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Risiken gewährleisten sowie einen menschenwürdigen Lebensstandard sichern.
Im weiteren Sinn gehören auch Maßnahmen für wirtschaftlich und bildungsmäßig benachteiligte Menschen dazu. Dazu zählen eine aktive Arbeitsmarktpolitik, sozialer Wohnungsbau, ein starkes öffentliches Bildungswesen und eine ausgleichende Steuerpolitik. So kann soziale Sicherheit als Gesamtheit staatlicher gesetzgeberischer Maßnahmen verstanden werden, die sozialpolitische Ziele verwirklichen. Diese reichen von der Verringerung von Not und Armut und der Sicherung eines menschenwürdigen Mindestmaßes an Wohlbefinden bis zum Streben nach gesellschaftlichen Verhältnissen von Gleichheit und Freiheit.
Entstehung moderner Sicherungssysteme
Die Französische Revolution von 1789 bis 1799 erkannte jedem ein Recht auf Unterstützung zu. Mit der Frühzeit der Industrialisierung in Europa entstand die sogenannte soziale Frage. Zur Bewältigung vorhersehbarer Notlagen gab es zunächst individuelles Sparen, eine stärkere Verantwortung der Arbeitgeber und staatliche Familienbeihilfen in Krisensituationen. Beispiele sind das „sursalaire familial“ in Belgien 1939 und in Frankreich 1932.
Daneben entwickelten sich Sozialversicherungssysteme. Vorreiter war die Sozialgesetzgebung im Deutschen Reich in den Jahren 1883 und 1889 unter Bismarck. Luxemburg übernahm sie 1901 und 1911; das Land gehörte von 1842 bis 1919 dem Deutschen Zollverein an.
In den Vereinigten Staaten wurde im Rahmen des New Deal am 14. August 1935 der Social Security Act unter Präsident Franklin D. Roosevelt geschaffen. Er sah Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit und Armut sowie eine Altersrentenversicherung für Beschäftigte vor. Im Vereinigten Königreich wurde 1941 der Beveridge-Report vorgestellt, der als Meilenstein auf dem Weg zu einem wohlfahrtsstaatlichen System sozialer Absicherung gilt.
Soziale Sicherheit in Deutschland
In Deutschland besitzt das Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 des Grundgesetzes den Rang eines Verfassungsprinzips. Soziale Sicherheit beruht auf der Idee gesellschaftlicher Solidarität.
Zu ihren drei Grundelementen gehören:
- das Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzip,
- das Fürsorge-, Versorgungs- und Versicherungsprinzip,
- das soziale Netz.
Das deutsche System umfasst verschiedene Zweige der Sozialversicherung, die ergänzende Sozialhilfe sowie weitere staatliche und zivilgesellschaftliche Maßnahmen. Im weiteren Sinn gehören auch die Kriegsopferversorgung und Sozialleistungen zur Wohnungs-, Familien- und Ausbildungsförderung dazu.
Für die Regierungspolitik sind vor allem das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Außerdem wirken das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bereich der Ausbildungsförderung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Familienförderung mit.
Europäische Koordinierung
Für die soziale Sicherheit gelten in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gemeinsame Koordinierungsregeln. Eine Benachteiligung wegen der Staatsangehörigkeit ist verboten.
Wichtige Regeln sind:
- Durch Beitragszahlungen erworbene Ansprüche und Anwartschaften bleiben erhalten, wenn eine Beschäftigung in einem anderen Staat aufgenommen wird.
- Geldleistungen, insbesondere Renten, müssen in vollem Umfang in andere Mitgliedstaaten exportiert werden; dazu ist das jeweilige Versicherungssystem verpflichtet.
- Versicherungszeiten aus mehreren Mitgliedstaaten werden zusammengerechnet.
- Wer sich vorübergehend in einem nicht zuständigen Staat aufhält, etwa als Tourist, erhält in der Krankenversicherung medizinisch notwendige Sachleistungen. Maßgeblich sind die Art der Leistung und die voraussichtliche Aufenthaltsdauer; als Anspruchsbescheinigung dient die Europäische Krankenversicherungskarte.
- Rentner und Pensionäre, die in einem nicht zuständigen Staat wohnen, erhalten dort alle Sachleistungen der Krankenversicherung, als wären sie dort versichert.