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Staat
Im weitesten Sinn bezeichnet er eine politische Ordnung, in der einer bestimmten Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung zukommt. Es …
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Begriff und grundlegende Merkmale
Ein Staat ist im weitesten Sinn eine politische Ordnung, in der eine Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung bei der Ausübung politischer Macht oder bei der Entfaltung von Einzelnen und Gesellschaft hat. Eine allgemein gültige Definition gibt es nicht, weil der Begriff wissenschaftlich und ideologisch unterschiedlich verstanden wird.
Gemeinsam sind vielen Definitionen drei Punkte: eine größere politische Vereinigung von Menschen, ein mehr oder weniger geschlossenes Gebiet und eine einheitliche Form der Machtausübung. Die juristisch-völkerrechtliche Drei-Elemente-Lehre Georg Jellineks beschreibt den Staat als „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes“. Dazu gehören Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt; häufig wird außerdem eine rechtliche Verfasstheit verlangt.
Max Weber definiert den Staat soziologisch als Gemeinschaft, die innerhalb eines bestimmten Gebietes erfolgreich das „Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit“ beansprucht. Der Staat ist damit ein auf Legitimität gestütztes Herrschaftsverhältnis. Für den modernen Staat sind nach Weber Territorialität, Gewaltmonopol, Fachbeamtentum und bürokratische Herrschaft kennzeichnend.
Politikwissenschaftlich ist der Staat ein System öffentlicher Institutionen zur Regelung gemeinsamer Angelegenheiten. Eine politische Instanz schafft und wahrt Recht und öffentliche Ordnung und kann diese mit Verwaltung und Staatsapparat durchsetzen. Staatliche Regelung soll in größeren Gemeinschaften widerstreitende Interessen kanalisieren, friedliches Zusammenleben ermöglichen und Bedürfnisse gerecht ausgleichen.
Weitere Auffassungen sehen den Staat entweder als begrenztes Mittel zum Schutz individueller Freiheit oder als Verwirklichung moralischer Ziele des Einzelnen und der Gesellschaft. Niklas Luhmann versteht „Staat“ nicht als politisches System selbst, sondern als dessen Organisation zur Selbstbeschreibung.
Entstehung, Formen und äußere Kennzeichen
Menschen lebten über Zehntausende Jahre ohne formale politische Institutionen oder konstituierte Autorität. Mit den Anfängen der Zivilisation vor etwa 6000 Jahren entstanden erste formale, hierarchische Gesellschaften; die ersten Staaten bildeten sich im vierten Jahrtausend vor Christus. Bis zur europäischen Expansion und Kolonisation blieben viele Menschen jedoch im Wesentlichen nichtstaatlich organisiert, teils bis ins 19. Jahrhundert. Erst seit dem 20. Jahrhundert umfasst das staatliche Organisationsmodell die gesamte Erde.
Heute entstehen neue Staaten meist durch Sezession, also Abspaltung gegen den Willen des bisherigen Staates, oder durch einvernehmliche Entlassung eines Staatsteils. Bei der Dismembration zerfällt ein Staat und geht unter; es entstehen Neustaaten. Eine Fusion verbindet mehrere Staaten zu einem neuen Staat. Davon ist die Inkorporation zu unterscheiden: Ein Gebiet tritt einem fortbestehenden Staat bei und wird in dessen Staats- und Verfassungsordnung eingegliedert. Die deutsche Wiedervereinigung führte nach dem Artikel zu keiner Staatsneugründung, sondern zur Inkorporation des Beitrittsgebiets in die weiterbestehende Bundesrepublik.
Staatsform, Herrschaftsform und Regierungssystem sind nicht dasselbe. Die Staatsform beschreibt den verfassungsgemäßen, also de-jure bestehenden Aufbau. Grundformen sind Monarchie und Republik. Die Herrschaftsform beschreibt, wie tatsächlich regiert wird, den De-facto-Zustand: Monarchien können demokratisch regiert werden, während in einer Republik Herrschaft nicht zwingend vom Volk ausgehen muss. In der Europäischen Union und Nordamerika prägen Parlamentarismus und repräsentative Demokratie die vorherrschende Herrschaftsform.
Staaten können geografisch als Flächen-, Mittel-, Klein-, Stadt-, Binnen-, Küsten- oder Inselstaaten bezeichnet werden. Staatssymbole sind Staatswappen, Staatsflagge, Staatssiegel und Nationalhymne. Üblich sind eine amtliche Vollform für den Staat als Rechtsgebilde und eine Kurzform für ihn als geografische oder wirtschaftliche Einheit.
Staat im Völkerrecht und internationale Anerkennung
Nach der allgemein anerkannten Drei-Elemente-Lehre ist ein Staat im Völkerrecht durch Staatsvolk, klar abgrenzbares Staatsgebiet und stabile, effektive Staatsgewalt bestimmt. Fällt eines dieser konstituierenden Elemente weg, gilt der Staat als untergegangen. Bei Erfüllung der drei Merkmale ist er Völkerrechtssubjekt, also Träger von Rechten und Pflichten im Völkerrecht.
Teilnehmer eines Bundesstaates, etwa die Länder Deutschlands und Österreichs, die Schweizer Kantone oder die Staaten der USA, können diese Merkmale ebenfalls besitzen. Sie sind aber nur Staatsrechtssubjekte nach innerstaatlichem Recht und keine Staaten im völkerrechtlichen Sinn. Die Konvention von Montevideo nennt zusätzlich die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen. Die Völkerrechtswissenschaft betrachtet dies nicht als viertes Merkmal, sondern als Teil der Staatsgewalt: äußere Souveränität bedeutet, nach außen selbstständig und rechtlich unabhängig zu handeln.
Staatlichkeit und Anerkennung sind zu unterscheiden. Nach der überwiegend vertretenen deklaratorischen Lehre macht die Anerkennung durch andere Staaten einen Staat nicht erst zum Staat; sie hat aber faktisch starke Indizwirkung. Die konstitutive Lehre sieht die Anerkennung durch Drittstaaten dagegen als Bestandteil der Staatlichkeit. Auch die Anerkennung einer Regierung ist etwas anderes: Sie stellt fest, dass ein Regime rechtmäßiger Inhaber der Staatsgewalt ist. Politische Kriterien und die Einhaltung elementarer völkerrechtlicher Standards, etwa demokratische Verfasstheit, spielen bei Anerkennungen zunehmend eine Rolle.
Der Artikel nennt 194 von der UNO beziehungsweise UN-Mitgliedern anerkannte souveräne Staaten: 193 UN-Mitgliedstaaten und den Vatikanstaat. Der Heilige Stuhl und der Staat Palästina haben Beobachterstatus in der UN-Generalversammlung. Daneben existieren Einheiten mit nur teilweiser Anerkennung, etwa Taiwan, Kosovo, die Türkische Republik Nordzypern, Palästina, Abchasien, Südossetien und die Demokratische Arabische Republik Sahara. Die jeweiligen Anerkennungszahlen und Anerkenner unterscheiden sich; Anerkennung ist daher kein einheitlicher Maßstab.
Staatennachfolge oder Staatensukzession bedeutet die Übernahme von Rechten und Pflichten eines Vorgängerstaats. Regierungs- oder Verfassungswechsel unterbrechen die Staatskontinuität nicht. Bei fortbestehender völkerrechtlicher Identität handelt es sich rechtlich um denselben Staat; erst beim Staatsuntergang erlöschen dessen Rechte und Pflichten. Die Nachfolge wird überwiegend durch Völkergewohnheitsrecht und häufig durch Verträge geregelt. Die Bundesrepublik Deutschland gilt nach der Wiedervereinigung 1990 als subjektidentisch mit dem Deutschen Reich von 1945. Die Russische Föderation wird nach 1991 als Fortsetzerstaat der Sowjetunion beschrieben und setzte deren Rechte und Pflichten aus Verträgen fort.
Staat als Wirtschaftssubjekt
In der Volkswirtschaftslehre bezeichnet Staat oder Volkswirtschaft hoheitlich tätige Wirtschaftssubjekte wie Regierung und öffentliche Verwaltung. Staatliches Handeln umfasst kommunale, regionale und bundesstaatliche öffentliche Einrichtungen. Der Staat gilt als zentraler Träger der Wirtschaftspolitik und soll durch Ordnungspolitik, Strukturpolitik und Prozesspolitik die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftssystems sichern.
Im Wirtschaftskreislauf greift der Staat durch monetäre Transaktionen in Märkte ein: Er produziert, kauft und verkauft Waren und Dienstleistungen, erhebt Steuern, Abgaben und Zölle und leistet Transferzahlungen wie Subventionen und Sozialleistungen. Die Fiskalpolitik entscheidet, wie viel Geld für welche Haushaltstitel eingenommen und ausgegeben wird. Dies beeinflusst Haushaltsplan, Staatsverschuldung und Wirtschaftswachstum.
Zum Staat als Wirtschaftssubjekt zählen nur Einrichtungen, die eine Regierung direkt oder indirekt kontrolliert; unabhängige Zentralbanken gehören nicht dazu. Die Abgrenzung zum Unternehmenssektor ist teilweise unklar. Staatsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht werden im Allgemeinen dem Unternehmenssektor zugerechnet, Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht meist dem Staatssektor. Dessen Anteil am Bruttoinlandsprodukt wird mit der Staatsquote gemessen.
Kritik der staatlichen Funktion
Anarchismus und Marxismus kritisieren die Vorstellung, der Staat sei eine von Gesellschaft und Wirtschaft getrennte neutrale Instanz. Der Anarchismus hält den Staat für unmoralisch, unnötig oder schädlich und fordert eine staaten- und klassenlose Gesellschaft. Aus anarchistischer Sicht ist das staatliche Gewaltmonopol ein Instrument von Herrschaft und Unterdrückung; die Eroberung der Staatsmacht soll deshalb kein Ziel sein. Stattdessen sollen freie, basisdemokratische Gemeinschaften und Föderationen Aufgaben durch Räte, Versammlungen, Genossenschaften und freiwillige Vereinbarungen organisieren.
Der Artikel weist darauf hin, dass die Neutralität seiner Darstellung des Anarchismus umstritten ist. Er nennt als im anarchistischen Abschnitt angeführte Beispiele Katalonien während der spanischen Revolution der 1930er Jahre und Rojava, das kurdische Siedlungsgebiet in Syrien.
Marx und Friedrich Engels sahen als kommunistisches Ziel eine klassenlose Gesellschaft, in der der Staat „verdorren“ und durch eine „Verwaltung von Sachen und die Leitung von Produktionsprozessen“ ersetzt werde. Eine einheitliche marxistische Staatstheorie gibt es nicht. In Marx’ frühen Schriften erscheint der Staat als „parasitär“: Er beruhe auf der Wirtschaft, spiegele Klassenverhältnisse, reguliere und unterdrücke Klassenkämpfe und diene der herrschenden Klasse als Werkzeug politischer Macht.
Ralph Miliband betont die Interessenverflechtungen von Staatsbeamten und wirtschaftlichen Eliten: Die herrschende Klasse instrumentalisiere und dominiere den Staat. Antonio Gramsci hebt hervor, dass der Staat nur eine von mehreren Institutionen ist, welche die Hegemonie der herrschenden Klasse sichern. Auch Einrichtungen der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Schulen und Massenmedien verstärkten diese ideologische Herrschaft.
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