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Römisch-deutscher Kaiser

Das römisch-deutsche Reich im späten Mittelalter (1308-1437). In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Zeitraum und Anspruch
  2. 2. Kaisertum im Früh- und Hochmittelalter
  3. 3. Wahl, Titel und Reichsidee im Spätmittelalter
  4. 4. Neuzeit und Ende des Reiches

Begriff, Zeitraum und Anspruch

Als römisch-deutsche Kaiser bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heiligen Römischen Reiches von der Krönung Ottos des Großen 962 bis zur Niederlegung der Krone durch Franz II. 1806. Erster Amtsinhaber war Otto I., letzter Franz II.; das Amt bestand vom 2. Februar 962 bis 6. August 1806. Friedrich III. regierte am längsten, vom 19. März 1452 bis zum 19. August 1493.

Der Begriff grenzt diese Herrscher von den römischen Kaisern der Antike, den Kaisern von 800 bis 924, den Kaisern der Habsburgermonarchie von 1806 bis 1918 sowie den deutschen Kaisern und Königen von Preußen von 1871 bis 1918 ab. Das Kaisertum knüpfte an das seit der Spätantike christlich geprägte römische Kaisertum an und galt als gesteigerte Königsherrschaft. Nach der übernationalen Reichsidee beanspruchte der Kaiser zumindest formal Vorrang vor allen anderen Königen der abendländischen Christenheit. Seine tatsächliche Macht entsprach diesem universellen Anspruch spätestens seit dem Interregnum des 13. Jahrhunderts jedoch nicht mehr und beruhte wesentlich auf seinem Hausbesitz.

Kaisertum im Früh- und Hochmittelalter

Die Herrscher verstanden sich als Nachfolger der römischen Caesaren und der karolingischen Kaiser. Zentral war die Translatio imperii: Nach dieser Vorstellung war das Imperium, also die höchste weltliche Macht, durch Gottesgnadentum von den Römern auf das fränkisch-deutsche Reich übergegangen. Die Idee der Renovatio imperii meinte die Wiederherstellung des Römischen Reiches unter Karl dem Großen.

Otto der Große wurde 962 vom Papst zum Römischen Kaiser gekrönt, nachdem er auch König von Italien geworden war. Seine Nachfolger erhoben denselben Anspruch. Dafür mussten sie nach Italien ziehen und sich vom Papst krönen lassen. Otto I. nannte sich seit 962 Imperator; seit Otto II. lautete der offizielle Titel Imperator Romanorum, also „Kaiser der Römer“. Später war Romanorum Imperator Augustus üblich. Vor der Kaiserkrönung führten die Herrscher seit dem 11. Jahrhundert den Titel Rex Romanorum, „König der Römer“; er begründete ihren Anspruch auf die Kaiserkrone.

Das Ostfrankenreich wurde im 11. Jahrhundert erstmals Regnum Teutonicum oder Regnum Teutonicorum, „Königreich der Deutschen“, genannt. 1157 erscheint unter Friedrich I. erstmals sacrum („heilig“) für das Reich. Die Bezeichnung Sacrum Imperium Romanum ist urkundlich erstmals 1184 belegt. Das Reich umfasste neben dem deutschen Königreich auch Italien, seit 1032 außerdem Burgund. Der Anspruch auf eine Herrschaft über verschiedene deutsche, italienische, französische und slawische Sprachgebiete wurde vom Papsttum seit dem Investiturstreit zunehmend bestritten. Gregor VII. sprach dem Papst im Dictatus Papae Universalherrschaft über geistliche und weltliche Herrscher zu.

Auch mittelalterliche Heilsgeschichte stützte die Reichsidee. Nach dem von Daniel 7 beeinflussten Geschichtsbild folgten vier Weltreiche aufeinander: das babylonische, das medisch-persische, das griechisch-makedonische und das römische. Viele Gelehrte sahen seit Augustinus im christlich gewordenen Römischen Reich die endgültige weltliche Herrschaft bis zum Ende der Zeiten. Das Reich Karls des Großen und der römisch-deutschen Könige galt ihnen deshalb als das Römische Reich in neuer Form. Obwohl Ostrom verfassungsrechtlich fortbestand, erklärten Vertreter der Translatio-imperii-Theorie seinen Thron 800 wegen der Kaiserin Irene für vakant und die Übertragung an Karl den Großen für rechtmäßig. Otto I. knüpfte 962 bewusst an diese fränkische und römische Reichsidee an.

Wahl, Titel und Reichsidee im Spätmittelalter

Auch als die kaiserliche Macht im Spätmittelalter deutlich geschwächt war, blieb die Reichsidee lebendig. Heinrich VII. betonte das Imperium als christlich verstandene Universalmacht und nutzte dabei römisches Recht. Dieses Selbstverständnis stieß auf Widerstand Frankreichs und des Papstes.

Mehr und mehr setzte sich im Reich die Auffassung durch, dass die Kurfürsten den König und künftigen Kaiser wählten. Das Papsttum beanspruchte dagegen im Mittelalter, über die Eignung des Kaisers entscheiden zu können. Nach den Beschlüssen des Kurvereins von Rhense 1338 sollte die Königswahl allein den deutschen Kurfürsten zustehen, keiner päpstlichen Approbation bedürfen und den Anspruch auf das Kaisertum begründen. Der frühere offizielle Königstitel war bis zur Ottonenzeit Rex Francorum im Regnum Francorum orientalium, danach Rex Romanorum.

Nach einer Kaiserkrönung wurde der Titel meist um semper Augustus ergänzt; dies wurde als „allzeit Mehrer des Reiches“ übersetzt. Die Übersetzung beruht auf einer unkorrekten Ableitung von Augustus aus augere („vermehren, vergrößern“); gemeint ist eigentlich „Erhabener“. Als „Mehrer“ sollte der Herrscher die Rechte des Imperiums schützen und erhalten, also etwa die Entfremdung von Regalien oder Gebietsverluste verhindern. Der Zusatz „Deutscher Nation“ erscheint erstmals 1438 in der Literatur und 1486 in einem Gesetzestext. Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts betonte er den deutschen Reichsteil, weil die kaiserliche Macht in Reichsitalien faktisch kaum noch Gewicht hatte.

Neuzeit und Ende des Reiches

Seit Maximilian I. 1508 den Titel Erwählter Römischer Kaiser annahm, führten ihn die nachfolgenden römisch-deutschen Könige beim Antritt der Alleinherrschaft und bei der offiziellen Krönung. Eine Krönung durch den Papst unterblieb fortan; Karl V. war 1530 in Bologna der letzte vom Papst gekrönte Kaiser. Alle Nachfolger wurden in Frankfurt gewählt und gekrönt. Der Titel lautete seit Maximilian I. divina favente clementia electus Romanorum Imperator, semper Augustus, außerdem in einem Nebentitel Germaniae Rex.

Das Haus Habsburg stellte seit der Wahl Albrechts II. 1438 ununterbrochen deutsche Könige und Kaiser. Mit Karl VI. erlosch es 1740 im Mannesstamm. Seine Tochter Maria Theresia konnte nicht selbst Wahlkaiserin werden: 1742 wurde Karl Albrecht als Karl VII. gewählt, 1745 ihr Ehemann Franz Stephan von Lothringen.

Nachdem Napoleon Bonaparte sich zum Kaiser der Franzosen ausgerufen hatte, schuf Franz II. am 11. August 1804 als Franz I. die erbliche österreichische Kaiserwürde. Unter dem Druck des französischen Ultimatums und nach der Gründung des Rheinbundes legte er am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserkrone nieder. Aus Sorge vor einer französischen Übernahme der Reichskrone und einer lehnsrechtlichen Bindung österreichischer Länder an Napoleon löste er das Reich insgesamt auf; damit überschritt er seine Kompetenzen als Reichsoberhaupt. In der Urkunde von 1804 bezeichnete Franz II. sich selbst offiziell als „römisch-deutschen Kaiser“ und das Reich als „römisch-deutsches Reich“. Nach seiner Abdankung gab es keine Nachfolge.

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