Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Deutscher Kaiser

Der „Deutsche Kaiser“ war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Das Amt stand verfassungsrechtlich dem König von Preußen zu. Die Rechte, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Kaiseridee im 19. Jahrhundert
  3. 3. Entstehung des Kaisertitels 1870/1871
  4. 4. Verfassungsrechtliche Stellung
  5. 5. Die drei Kaiser
  6. 6. Ende, Symbolik und Nachwirkung

Begriff und Bedeutung

Der Ausdruck „deutscher Kaiser“ hat drei eng verbundene Bedeutungen. Ideengeschichtlich meint er die Verbindung von Monarchievorstellungen und nationalen Einheitsideen im 19. Jahrhundert. Verfassungsgeschichtlich bezeichnet er das Amt des Kaisers im Deutschen Kaiserreich als konstitutionelles Staatsoberhaupt. Ereignisgeschichtlich meint er die konkrete Ausübung dieses Amtes von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende der Monarchie 1918.

Das Amt entstand nicht als Fortsetzung des Heiligen Römischen Reiches, obwohl sich viele Zeitgenossen darauf beriefen. Das Heilige Römische Reich war 1806 erloschen, als Kaiser Franz II. unter dem Druck Napoleons die Kaiserwürde niederlegte. Seine Herrschaftsordnung war dynastisch, christlich und ständisch geprägt, aber kein deutscher Nationalstaat. Das 1871 gegründete Deutsche Reich war dagegen ein moderner Nationalstaat kleindeutscher Prägung, also unter Ausschluss Österreichs und unter preußischer Führung.

Kaiseridee im 19. Jahrhundert

Nach 1806 forderten national gesinnte Kreise im Adel und Bürgertum eine Wiederherstellung eines deutschen Kaisertums. In der Romantik verband sich diese Idee mit Sagen und Mythen, besonders mit der Kyffhäusersage um Friedrich I. Barbarossa. Der Kaiser erschien darin als Erlöserfigur, die Deutschland vor französischer „Fremdherrschaft“ schützen und die nationale Einheit bringen sollte.

Zwischen 1815 und 1848 blieb die Kaiseridee umstritten. Konservative und katholisch geprägte Denker wie Joseph Görres sahen den Kaiser als Schutzherrn der europäischen Christenheit. Liberale und kritische Stimmen wie Heinrich Heine verspotteten die Sehnsucht nach mittelalterlicher „Kaiserherrlichkeit“. In der Revolution von 1848/1849 gewann die Frage praktische Bedeutung: Die Paulskirchenverfassung sah einen „Kaiser der Deutschen“ vor, also ein Reichsoberhaupt mit Bezug auf Volkssouveränität. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnte 1849 jedoch die ihm angebotene Kaiserkrone ab, weil sie aus seiner Sicht revolutionären Ursprungs war und nicht von den Fürsten kam.

Nach 1871 wurde die Kaiseridee erneut politisch aufgeladen. Konservative deuteten das neue Kaisertum als Fortsetzung mittelalterlicher Größe, als protestantisch geprägte Herrschaft und als Grundlage imperialer Weltgeltung. Liberale verbanden damit nationale Einheit, Frieden oder soziale Reformen. Um 1900 gewann die Idee eines „Volkskaisertums“ an Bedeutung: Der Kaiser sollte sich angeblich direkt auf das Volk stützen und das Parlament zurückdrängen. Nach 1918 hofften manche monarchistische Kreise auf eine Rückkehr der Hohenzollern, teils in Verbindung mit völkischen Massenbewegungen. Die nationalsozialistischen Machthaber lehnten solche Restaurationspläne spätestens 1933/34 ab, nutzten aber einzelne Symbole des alten Reiches propagandistisch.

Entstehung des Kaisertitels 1870/1871

Die konkrete Schaffung des Titels erfolgte während des Deutsch-Französischen Krieges 1870. Seit 1867 bestand der Norddeutsche Bund unter preußischer Führung. In den Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten sollte der Kaisertitel helfen, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt in einen gemeinsamen Nationalstaat einzubinden. Ein Kaiser stand im Rang über den Königen von Bayern, Württemberg und Sachsen und konnte an die Tradition des Heiligen Römischen Reiches anknüpfen, ohne sie rechtlich fortzusetzen.

Am 10. Dezember 1870 stimmte der Reichstag dafür, in der neuen Verfassung den Titel „Deutscher Kaiser“ einzuführen. Die Verfassung trat am 1. Januar 1871 in Kraft; seit diesem Tag war Wilhelm I. verfassungsrechtlich Deutscher Kaiser. Symbolisch nahm er den Titel am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Schloss Versailles an. Dort riefen ihn Bundesfürsten, Vertreter der Freien Städte und Militärs zum „Kaiser Wilhelm“ aus.

Um den genauen Titel gab es Streit. Wilhelm I. wollte „Kaiser von Deutschland“ heißen, weil dies seinen Herrschaftsanspruch über das gesamte Reich stärker ausgedrückt hätte. Bismarck setzte sich für „Deutscher Kaiser“ ein, um die Rechte der Bundesstaaten und besonders die Empfindlichkeiten Bayerns und Württembergs nicht zu verletzen. Eine eigene deutsche Kaiserkrone wurde nie angefertigt. Die Reichskleinodien des Heiligen Römischen Reiches blieben in österreichischem Besitz; Wien lehnte eine Überlassung an die Hohenzollern ab.

Verfassungsrechtliche Stellung

Der Deutsche Kaiser war immer zugleich König von Preußen und gehörte der Dynastie der Hohenzollern an. Das Kaiseramt stand gemäß Artikel 11 der Reichsverfassung dem König von Preußen zu. Dadurch war die preußische Vorherrschaft im Deutschen Reich verfassungsrechtlich gesichert. Das Amt war faktisch erblich, weil die preußische Thronfolge galt, obwohl die Reichsverfassung selbst die Vererbung nicht ausdrücklich regelte.

Der Kaiser war ein konstitutioneller Monarch, also kein Alleinherrscher. Er war ein Staatsorgan neben Bundesrat, Reichstag und Reichskanzler. Er ernannte und entließ den Reichskanzler, der der einzige verantwortliche Minister war und die Exekutive leitete. Viele Amtshandlungen des Kaisers wurden erst wirksam, wenn der Reichskanzler sie gegengezeichnet hatte. Der Kaiser hatte außerdem den Oberbefehl über Armee und Marine, konnte Bundesrat und Reichstag einberufen und unter bestimmten Bedingungen auflösen, Gesetze verkünden und zusammen mit dem Bundesrat über Kriegserklärungen und Friedensschlüsse entscheiden.

Die Macht des Kaisers war rechtlich begrenzt, konnte politisch aber stark wirken. Besonders im Militärbereich waren seine Befugnisse groß. Für Kommandoakte galt die Gegenzeichnungspflicht nicht, weil der Kaiser hier als Oberbefehlshaber handelte. Bis 1918 blieb die Reichsverfassung fast unverändert, doch die tatsächliche Stellung des Kaisers schwankte. Mit den Oktoberreformen vom 28. Oktober 1918 wurde seine Macht entscheidend beschnitten: Der Reichskanzler benötigte nun das Vertrauen des Reichstages. Damit wandelte sich die konstitutionelle Monarchie im Kern zu einer parlamentarischen Monarchie.

Die drei Kaiser

Im Deutschen Kaiserreich gab es drei Kaiser. Wilhelm I. regierte als Deutscher Kaiser von 1871 bis 1888. Seine Amtszeit begann verfassungsrechtlich am 1. Januar 1871, die Titelannahme erfolgte am 18. Januar 1871. Er starb am 9. März 1888 nach 17 Jahren, 2 Monaten und 9 Tagen Amtszeit. Seine Regierungspraxis war von enger Zusammenarbeit mit Reichskanzler Otto von Bismarck geprägt. Er griff persönlich vergleichsweise zurückhaltend ein und inszenierte sich als großväterliche Figur der Nation, als Sieger der Einigungskriege und als preußisch geprägter Monarch.

Friedrich III. regierte nur im sogenannten Dreikaiserjahr 1888. Er war seit dem 9. März 1888 Kaiser und starb am 15. Juni 1888 nach 99 Tagen beziehungsweise 3 Monaten und 7 Tagen Amtszeit. Wegen Kehlkopfkrebs war er schwer krank und nach einem Luftröhrenschnitt ohne Stimme; im Volksmund wurde er „stiller Kaiser“ genannt. Zeitgenössisch verband man mit ihm liberale Reformhoffnungen, doch seine kurze Regierungszeit hatte keine nachhaltige politische Wirkung.

Wilhelm II. regierte vom 15. Juni 1888 bis zur faktischen Absetzung am 9. November 1918; formell verzichtete er am 28. November 1918 auf seine Titel und Rechte. Seine Herrschaft dauerte 30 Jahre, 4 Monate und 24 Tage. Nach der Entlassung Bismarcks strebte er ein „persönliches Regiment“ an. Seine Politik war geprägt durch häufige Initiativen, militärische Vorlieben, Flottenbau, imperialistische „Weltpolitik“, Blockaden innenpolitischer Reformen und konfliktreiche öffentliche Reden. Die Forschung bewertet seine Rolle unterschiedlich: Manche betonen sein persönliches Machtstreben und sein Umfeld am Hof, andere eher sein sprunghaftes Verhalten und sein Führungsversagen.

Ende, Symbolik und Nachwirkung

Die Monarchie verlor vor und während des Ersten Weltkriegs an Zustimmung. Wilhelm II. wurde zunehmend als Symbol von Niederlage und Versorgungsnot wahrgenommen, während die Generäle Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff populärer wurden. Im Oktober 1918 verlangte US-Präsident Woodrow Wilson politische Veränderungen als Voraussetzung für Waffenstillstandsverhandlungen. Am 9. November 1918 verkündete Reichskanzler Max von Baden eigenmächtig die Abdankung des Kaisers und des Kronprinzen Wilhelm, um günstigere Friedensbedingungen zu ermöglichen und eine Radikalisierung der Novemberrevolution zu verhindern. Am 10. November ging Wilhelm II. ins Exil in die Niederlande; am 28. November 1918 verzichtete er formell auf Titel und Rechte.

Das Kaisertum wurde im Kaiserreich stark inszeniert. Hofzeremoniell, Reichstagseröffnungen im Berliner Schloss, Kaisergeburtstage, die Hymne „Heil dir im Siegerkranz“, Kaisermanöver und zahlreiche Denkmäler sollten monarchische und nationale Identität verbinden. Besonders Wilhelm I. wurde in Denkmälern wie dem Kyffhäuserdenkmal als Erfüller mittelalterlicher Reichsmythen dargestellt. Zugleich gab es Kritik und Ironisierung, etwa an der militärischen Selbstdarstellung und am Begriff „Kaiserwetter“.

In der Weimarer Republik gab es monarchistische Restaurationspläne, aber keine breite Massenbasis. Teile der Hohenzollern hofften zeitweise auf Unterstützung durch die NSDAP. Hitler lehnte eine Rückkehr der Monarchie jedoch ab. Das NS-Regime nutzte einzelne Reichs- und Kaisersymbole, etwa beim „Tag von Potsdam“ 1933 oder durch die Überführung der Reichskleinodien von Wien nach Nürnberg 1938, stellte aber den „Führer“ über jede monarchische Kaiseridee.

Lernvideos zu Deutscher Kaiser

Weiterlesen

Verfassungsgeschichte Die Verfassungsgeschichte ist ein Teilfach der Rechts- und der Geschichtswissenschaft. Inhaltsverzeichnis. 1 Definition; 2 Gegenstand … Wilhelm I. (Deutsches Reich) Im Kampf gegen das Parlament berief Wilhelm 1862 Otto von Bismarck zum Ministerpräsidenten. Mit dessen Unterstützung wurde der Verfassungskonflikt 1866 … Friedrich III. (Deutsches Reich) Friedrich III., mit vollem Namen Friedrich Wilhelm Nikolaus Karl von Preußen (* 18. Oktober 1831 im Neuen Palais in Potsdam; † 15. Wilhelm II. (Deutsches Reich) Nach den Oktoberreformen war der Reichskanzler nicht mehr ihm, sondern dem Reichstag verantwortlich. Im Weltkrieg war der Kaiser von der Obersten Heeresleitung … Monarchie Die Unterteilung erfolgt heute meist in absolute, konstitutionelle und parlamentarische Monarchie. ... ↑ Monarchie: Definition, Geschichte und Formen. Deutscher Nationalismus Inhaltsverzeichnis · 1 Frühnationalismus · 2 Freiheitlicher beziehungsweise Einigungsnationalismus · 3 Reichsnationalismus · 4 Völkischer Nationalismus · 5 Literatur … Deutsches Kaiserreich Die innen- und außenpolitische Entwicklung des Reichs wurde von 1871 bis 1890 von seinem ersten und am längsten amtierenden Kanzler, Otto von Bismarck, bestimmt … Kaiser In der Antike hießen seit der Zeit des Augustus, des Großneffen Caesars, die Herrscher des Römischen Reichs Imperator Caesar Augustus (siehe auch Prinzipat und … Konstitutionelle Monarchie Die konstitutionelle Monarchie war die am weitesten verbreitete Regierungsform im Europa des 19. Jahrhunderts. Mit der Zeit entwickelten sich viele dieser … Deutsche Reichsgründung Als deutsche Reichsgründung wird die Gesamtheit der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Prozesse bezeichnet, die zur Konstituierung des … Franz II. (HRR) Um dem Hegemoniestreben des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte in Mitteleuropa zu begegnen und einem Statusverlust vorzubeugen, nahm er 1804 den Titel … Römisch-deutscher Kaiser Das römisch-deutsche Reich im späten Mittelalter (1308-1437). In: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum …