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Heiliges Römisches Reich
Das Reich bildete sich im 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Ottonen aus dem ehemals karolingischen Ostfrankenreich heraus. ... Mit seiner Kaiserkrönung am 2.
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Wesen und Bedeutung
Das Heilige Römische Reich, lateinisch Sacrum Imperium Romanum beziehungsweise Sacrum Romanum Imperium, war vom 10. Jahrhundert bis 1806 das Herrschaftsgebiet der römisch-deutschen Kaiser. Es entstand aus dem Ostfrankenreich und bestand aus zahlreichen Territorien. Seine Herrscher beanspruchten, Nachfolger der römischen Kaiser und universale weltliche Oberhäupter der Christenheit zu sein. Dieser Anspruch wurde mit der Translatio imperii, der Vorstellung einer Übertragung des römischen Kaisertums, begründet.
Das Reich war kein Nationalstaat, sondern ein vor- und übernationaler, monarchisch geführter und ständisch geprägter Verband. Innerhalb seiner Grenzen wurden zwölf verschiedene Sprachen gesprochen; am weitesten verbreitet war Deutsch. Die Bewohner waren nicht unmittelbar dem Kaiser, sondern ihrem jeweiligen Landesherrn untertan. Reichsstädte unterstanden ihrem Magistrat.
Das Reich vereinte monarchische und föderative Elemente. Die Macht lag weder allein beim Kaiser noch allein bei den Kurfürsten oder beim Reichstag. Die Territorien waren weitgehend selbstständig, aber nicht souverän: Sie mussten Reichsgesetze, Reichsgerichtsbarkeit und Reichstagsbeschlüsse beachten und konnten zugleich über Wahlen, Wahlkapitulationen und ständische Vertretungen an der Reichspolitik mitwirken. Samuel Pufendorf bezeichnete das Reich deshalb als „irregulären und einem Monstrum ähnlichen Körper“.
Seit der Frühen Neuzeit lagen die wichtigsten Aufgaben des Reiches in Rechtsschutz und Friedenswahrung. Es sollte Untertanen vor der Willkür ihrer Landesherren und kleinere Stände vor mächtigeren Nachbarn schützen. Es verfügte jedoch nur über wenige gemeinsame Institutionen und war seit der Mitte des 18. Jahrhunderts zunehmend weniger fähig, seine Mitglieder gegen innere und äußere Expansion zu schützen.
Entstehung und Mittelalter
Nach dem Tod Karls des Großen wurde das Fränkische Reich mehrfach geteilt. Im Vertrag von Verdun von 843 erhielt Ludwig der Deutsche den östlichen Reichsteil. Nach weiteren Teilungen und dem Ende der karolingischen Dynastie zerfiel die politische Einheit in zahlreiche Grafschaften, Herzogtümer und andere Herrschaften. 919 wurde mit Heinrich I. erstmals ein Nicht-Franke zum König des Ostfrankenreichs gewählt. 925 gliederte Heinrich Lothringen wieder an das Ostreich an.
Otto I. festigte die königliche Herrschaft durch den Sieg über die Ungarn auf dem Lechfeld 955. Am 2. Februar 962 wurde er in Rom zum Kaiser gekrönt. Damit entstand das Reich der römisch-deutschen Kaiser, das endgültig getrennt von Westfranken beziehungsweise Frankreich weiterentwickelt wurde. Die Ottonen verbanden die Kirche eng mit der Reichsverwaltung; unter Heinrich II. wurde das Reichskirchensystem besonders stark ausgebaut.
Im Hochmittelalter kamen Reichsitalien und das Königreich Burgund hinzu. Unter Konrad II. entwickelte sich die Vorstellung, dass das Reich unabhängig vom jeweiligen Herrscher fortbestehe. Der Investiturstreit von 1075 bis 1122 endete 1122 im Wormser Konkordat. Danach durfte der Kaiser bei der Wahl von Bischöfen anwesend sein, konnte ihre weltlichen Rechte aber nur noch mit dem Zepter übertragen. Die Fürsten wurden dadurch zu wichtigen Trägern des Reiches.
Friedrich Barbarossa versuchte durch sechs Italienzüge, kaiserliche Rechte in Italien zurückzugewinnen. Der Widerstand der oberitalienischen Städte und des Papsttums begrenzte seine Erfolge. Nach dem Tod Heinrichs VI. 1197 scheiterte der letzte Versuch, eine starke Zentralgewalt aufzubauen. Friedrich II. gewährte den geistlichen und weltlichen Fürsten 1220 und 1232 weitgehende Rechte, die den Ausbau ihrer Territorialherrschaften erleichterten.
Nach dem Untergang der Staufer und dem Interregnum nahm die königliche Macht weiter ab. Die Kurfürsten gewannen das ausschließliche Königswahlrecht. Karl IV. legte mit der Goldenen Bulle von 1356 die Königswahl verbindlich fest. Im 15. Jahrhundert gelangten die Habsburger fast dauerhaft auf den Thron; zugleich verdichteten sich die Beziehungen zwischen Königtum und Reichsgliedern.
Reichsreform und Konfessionalisierung
Unter Maximilian I. begann um 1495 eine umfassende Reichsreform. Der Ewige Landfriede verbot die Fehde, das Reichskammergericht sollte Streitigkeiten rechtlich lösen, und die Reichskreise sollten Frieden und Reichsgesetze durchsetzen. Der geplante Gemeine Pfennig als reichsweite Steuer scheiterte zwar, doch Reichskreise, Reichskammergericht und Reichstag bildeten das institutionelle Gerüst des neuzeitlichen Reiches.
Die Reformation spaltete das Reich konfessionell. Das Wormser Edikt von 1521 verhängte die Reichsacht über Martin Luther, wurde aber nicht überall beachtet. Nach dem Schmalkaldischen Krieg von 1546/47 und dem Passauer Vertrag von 1552 brachte der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden vom 25. September 1555 einen vorläufigen Ausgleich. Die Landesherren durften die Konfession ihrer Untertanen bestimmen: „wessen Herrschaft, dessen Religion“. Geistliche Reichsstände mussten katholisch bleiben. Die Reichsexekutionsordnung stärkte zugleich die Reichsstände und Reichskreise gegenüber dem Kaiser.
Im späten 16. Jahrhundert verfestigten sich Katholizismus, Protestantismus und Calvinismus. Die Reichsinstitutionen verloren dadurch ihre überkonfessionelle Vermittlungsfähigkeit. 1608 gründeten protestantische Fürsten die Protestantische Union, 1609 katholische Fürsten die katholische Liga. Der Prager Fenstersturz von 1618 löste den Dreißigjährigen Krieg aus. Kaiser Ferdinand II. erließ 1629 das Restitutionsedikt, das säkularisierte geistliche Gebiete zurückfordern sollte. Der Prager Frieden von 1635 stärkte den Kaiser vorübergehend, konnte den Krieg aber nicht beenden.
Der Westfälische Frieden von 1648 beendete den Krieg und regelte zugleich Verfassungs- und Religionsfragen. Die Reichsstände erhielten landeshoheitliche Rechte und ein Bündnisrecht, blieben aber an Kaiser, Reich und Landfrieden gebunden. Katholiken, Lutheraner und Reformierte wurden rechtlich berücksichtigt; als Normaljahr für Besitz- und Konfessionsverhältnisse galt der 1. Januar 1624. Der Frieden wird in der Forschung unterschiedlich bewertet: Ältere Deutungen sahen in ihm eine Zersplitterung des Reiches, neuere betonen seine Funktion als dauerhaftes Grundgesetz und als Grundlage weiterer Friedenssicherung.
Verfassung und Reichsinstitutionen
Das Reich besaß kein Grundgesetz in einer einzigen Urkunde. Seine Verfassungsordnung bestand aus Reichsgesetzen, Verträgen, Wahlkapitulationen, Gewohnheitsrecht und überlieferten politischen Praktiken. Wichtige schriftliche Grundlagen waren das Wormser Konkordat von 1122, das Statut zugunsten der Fürsten von 1231, die Goldene Bulle von 1356, die Deutschen Konkordate von 1447, der Ewige Reichsfriede von 1495, die Wormser Reichsmatrikel von 1521, der Augsburger Religionsfrieden und der Westfälische Frieden. Staatsrechtler beschrieben diese Ordnung als Mischverfassung mit zwei Trägern der Souveränität: der Majestas personalis des Kaisers und der Majestas realis der Reichsstände.
Der Kaiser war Reichsoberhaupt und oberster Lehnsherr, konnte aber grundsätzlich nur mit den Reichsständen wirksam regieren. Seit Maximilian I. nannte sich der gewählte König „Erwählter Römischer Kaiser“; eine päpstliche Krönung war nicht mehr erforderlich. Der Reichstag musste Reichssteuern, Reichsgesetze sowie Kriegserklärungen und Friedensschlüsse bewilligen. Die Kurfürsten bildeten das wichtigste Wahlkollegium. Die Goldene Bulle legte 1356 zunächst sieben Kurfürsten fest; später kamen eine achte pfälzische und eine neunte Kur für Braunschweig-Lüneburg hinzu.
Reichsstände waren reichsunmittelbare Personen oder Körperschaften mit Sitz und Stimme im Reichstag. Dazu gehörten Kurfürsten, weltliche und geistliche Reichsfürsten, Reichsprälaten, Reichsgrafen sowie Reichs- und Freie Städte. 1521 wurden 46 geistliche und 24 weltliche Reichsfürsten, 83 Reichsprälaten, 143 Reichsgrafen und 86 Reichsstädte erfasst. 1792 gab es noch 22 geistliche und 61 weltliche Reichsfürsten, 40 Reichsprälaten, fast 100 Reichsgrafen und 51 Reichsstädte. Reichsritter und Reichsdörfer waren reichsunmittelbar, gehörten aber nicht zu den Reichsständen.
Der Reichstag trat bis 1653/54 an wechselnden Orten zusammen und war seit 1663 als Immerwährender Reichstag in Regensburg dauerhaft vertreten. Das Reichskammergericht und der ausschließlich vom Kaiser besetzte Reichshofrat waren die obersten Gerichte. Reichskreise sollten Landfrieden und Reichsgesetze durchsetzen. Die Reichsdefensionalordnung von 1681 legte die Reichsarmee auf 40.000 Soldaten fest; die militärische Bedeutung des Reichsheeres sank jedoch spätestens nach der Niederlage bei Roßbach 1757.
Gebiet, Bevölkerung und Machtkonflikte
Das Reich umfasste seit 1033 das Regnum Teutonicum, Reichsitalien und bis zum faktischen Verlust im Spätmittelalter das Königreich Burgund. Um 1200 gehörten unter anderem das heutige Deutschland bis zur Eider, die Benelux-Staaten mit Ausnahme von Teilen Flanderns, die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Tschechien, Slowenien, Norditalien außer Venedig, weite Teile Ostfrankreichs und ungefähr das westliche Drittel Polens dazu. Eine eindeutige Darstellung ist wegen vieler ungeklärter Reichszugehörigkeiten nicht möglich.
Um 962 hatte das Reich ungefähr 470.000 Quadratkilometer. Um das Jahr 1000 lebten dort nach groben Schätzungen zehn und mehr Einwohner pro Quadratkilometer. Vom 11. bis zum 14. Jahrhundert verdreifachte sich die Bevölkerung auf ungefähr 12 Millionen. Durch Pestwellen und die Flucht vieler Juden nach Polen verringerte sich die Bevölkerung im 14. Jahrhundert in Deutschland nach vorsichtigen Schätzungen um ein Drittel. Die Bevölkerung war ethnisch und sprachlich vielfältig; neben deutschsprachigen Gebieten gab es slawische, romanische, niederländische, französische, italienische und weitere Sprachräume.
Nach 1648 blieben viele Stände am Reich interessiert, weil es Schutz und rechtliche Ordnung bot. Gleichzeitig wuchsen Österreich und Brandenburg-Preußen seit 1740 aus dem Reichsverband heraus. Beide verfügten über große, teilweise außerhalb des Reiches liegende Territorien, zentralisierte Verwaltungen und stehende Heere. Ihre Rivalität, der Dualismus zwischen Preußen und Österreich, führte zu mehreren Kriegen. Preußen gewann die zwei Schlesischen Kriege, Österreich den Österreichischen Erbfolgekrieg. Im Bayerischen Erbfolgekrieg 1778/79 musste der Frieden von Teschen mit russischer Vermittlung geschlossen werden. Die Reichsinstitutionen wurden dadurch weiter geschwächt.
Auflösung und Nachwirkung
Die Französische Revolution und die Koalitionskriege beschleunigten den Untergang. Preußen schloss 1795 den Frieden von Basel, Österreich 1797 den Frieden von Campo Formio. Linksrheinische Gebiete wurden an Frankreich abgetreten; als Entschädigung sollten geistliche Reichsgebiete säkularisiert und kleinere Territorien mediatisiert werden. Der Reichsdeputationshauptschluss vom 24. März 1803 beseitigte 110 Territorien und gab rund drei Millionen Menschen neue Landesherren. Fast alle geistlichen Hoch- und Erzstifte, die meisten Reichsstädte und viele kleinere weltliche Gebiete gingen unter. Die Reichskirche hörte auf zu bestehen.
Franz II. nahm am 11. August 1804 zusätzlich den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. Nach Napoleons Sieg bei Austerlitz und dem Frieden von Preßburg wurden Bayern, Württemberg und Baden souverän. Am 12. Juli 1806 gründeten mehrere Reichsstände den Rheinbund unter Napoleons Protektorat und erklärten am 1. August ihren Austritt aus dem Reich.
Am 6. August 1806 legte Franz II. die Reichskrone nieder. Er erklärte, das reichsoberhauptliche Amt und die Kaiserwürde seien erloschen, und entband die Reichsstände und Reichsangehörigen von ihren Pflichten. Damit endete das Heilige Römische Reich. Der Reichstag trat nicht mehr zusammen; das Reichskammergericht sammelte und archivierte nur noch vorhandene Akten. Ursachen waren der lange Machtverlust der Zentralgewalt, der Dualismus von Preußen und Österreich, die Eigeninteressen der Territorien und die Missachtung der Reichsverfassung.
Der Wiener Kongress erneuerte das Kaisertum nicht. Am 8. Juni 1815 entstand stattdessen der Deutsche Bund, im Wesentlichen ein Bündnis zur inneren und äußeren Sicherheit. Österreich besaß als Präsidialmacht den führenden Einfluss. Für die Erforschung des Reiches sind unter anderem die Monumenta Germaniae Historica, die Regesta Imperii, Reichstagsakten sowie Archivalien des Reiches, der Städte und der Landesherren wichtige Quellen.
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