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Nation

Nation (um 1400 ins Deutsche übernommen, von lateinisch natio, „Volk, Sippschaft, Herkunft“ oder „Geburt“, ursprünglich für eine „Geburtsgemeinschaft“, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Abgrenzungen
  2. 2. Politische und sozialwissenschaftliche Deutungen
  3. 3. Kulturnation, Staatsnation und weitere Typen
  4. 4. Philosophische Vorstellungen und Religion
  5. 5. Nation und Selbstbestimmung im Völkerrecht

Grundbegriff und Abgrenzungen

Eine Nation ist eine größere Gruppe von Menschen, der gemeinsame Merkmale wie Sprache, Traditionen, Sitten, Bräuche oder Abstammung zugeschrieben werden. Nach Eric J. Hobsbawm erfüllt jedoch keine Nation diese Merkmalsdefinition vollständig. Eine Nation ist deshalb nicht einfach eine objektiv vorhandene Gemeinschaft, sondern ein soziales Konstrukt: Sie wird wirksam, weil Menschen sich als Teil von ihr verstehen und entsprechend handeln.

In der Wissenschaft werden Nation, Volk und Staat unterschieden, obwohl sie im Alltag oft gleichbedeutend gebraucht werden. Ein Staat ist ein politisch und rechtlich organisiertes Gemeinwesen. Eine Nation bezeichnet dagegen eine vorgestellte kulturelle oder politische Gemeinschaft. Nur im Nationalstaat sollen Staatsgebiet, Staatsvolk und Nation zusammenfallen.

Gemeinsame Sprache oder Kultur allein reichen nicht aus, um eine Nation eindeutig zu bestimmen. Die deutschsprachigen Länder bilden keine gemeinsame Nation. Ebenso gehören Brasilien und Portugal zwar beide zur Lusophonie, also zum portugiesischen Sprach- und Kulturraum, gelten wegen ihrer unterschiedlichen Staatsbildungsprozesse aber als verschiedene Nationen. Umgekehrt kann eine Nation mehrere Sprachgruppen umfassen. Die Schweiz gilt als Willensnation aus deutsch-, französisch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Bevölkerungsgruppen.

Politische und sozialwissenschaftliche Deutungen

Eine Willensnation oder Staatsnation entsteht durch den politischen Willen ihrer Mitglieder. Vorbild ist die Französische Revolution von 1789 bis 1799: Das Staatsvolk konstituierte sich in einer Nationalversammlung als Nation mit einer Verfassung. Grundlage waren nicht eine gemeinsame Abstammung, sondern Ideale wie „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“. Die Zugehörigkeit war allerdings häufig sowohl mit einem Emanzipationsversprechen als auch mit einem Zwang zur Assimilation, also zur Anpassung an die gemeinsame nationale Kultur, verbunden.

In den Sozialwissenschaften gibt es keine einheitliche Definition. Ferdinand Tönnies verstand die Nation als gewollte Gesellschaft. Benedict Anderson bezeichnete sie als „imagined political community“, also als vorgestellte politische Gemeinschaft, deren Mitglieder einander größtenteils nicht kennen. Clifford Geertz betonte ursprüngliche beziehungsweise als ursprünglich empfundene Bindungen, Rogers Brubaker die historische Abhängigkeit des Konzepts. Ernest Gellner formulierte: „Nationalism […] invents nations where they do not exist“. Anderson hielt dagegen, entscheidend sei weniger, ob eine Nation „echt“ oder eingebildet sei, sondern in welcher Form sie vorgestellt werde.

Otto Dann definiert die Nation als „politische Willensgemeinschaft“, die in gemeinsamen historischen Erfahrungen wurzelt und sich als Solidargemeinschaft versteht. Ihre Mitglieder sind rechtlich gleichgestellt und teilen einen Grundkonsens über die politische Kultur. Zu ihr gehört ein bestimmtes Territorium, das Vaterland. Ihr Ziel ist nach diesem Verständnis der souveräne Nationalstaat, in dem sie ihre Lebensverhältnisse eigenverantwortlich gestalten kann.

Politisch soll die Vorstellung einer Nation den Zusammenhalt eines souverän organisierten Staates stärken. In Vielvölkerstaaten können dabei konkurrierende nationale Identitäten entstehen. Als Lösungsansätze werden etwa Teilautonomie oder Paritätsmodelle genutzt. Frankreich verfolgte unter dem Leitbild der Grande Nation eine zentralistische Integration, teilweise verbunden mit der Verdrängung regionaler Muttersprachen durch Französisch. Die Schweiz betont dagegen ihre Mehrsprachigkeit. Auch Einwanderungsländer wie Kanada, die USA und Argentinien verstehen sich ausdrücklich als Nationen, obwohl ihnen mehrere typische Merkmale älterer europäischer Nationen fehlen.

Kulturnation, Staatsnation und weitere Typen

Friedrich Meinecke unterschied anhand der deutschen und französischen Ideengeschichte des 19. Jahrhunderts zwischen Kulturnation und Staatsnation.

Eine Kulturnation beruht vor allem auf einem gemeinsamen Sprach- und Kulturraum sowie auf Geschichte und Tradition. Sie ist nicht notwendig an ein bestimmtes Staatsgebiet gebunden. Nationaldenkmäler, Nationalhelden, Nationalhymnen, Nationalallegorien und eine Nationalliteratur können gemeinsame Identifikationsangebote schaffen. Häufig verbindet sich dieses Modell mit der Vorstellung gemeinsamer Abstammung sowie ethnischer, kultureller und sprachlicher Einheit. Das Streben nach ethnisch homogenen Nationalstaaten führte im 20. Jahrhundert zu sogenannten ethnischen Säuberungen.

Eine Staatsnation oder Staatsbürgernation beruht dagegen auf dem Willen ihrer Staatsbürger und auf gemeinsam anerkannten politischen Werten. Als historische Beispiele gelten Großbritannien, Frankreich und besonders die Vereinigten Staaten von Amerika. In Anlehnung an Ernest Renan ist sie ein „tägliches Plebiszit“: Die Nation besteht durch den fortdauernden Wunsch ihrer Mitglieder, gemeinsam zu leben.

M. Rainer Lepsius unterschied 1982 vier Typen:

• Die Volksnation stellt sich als ethnische Abstammungsgemeinschaft vor.

• Die Kulturnation definiert sich über gemeinsame Kultur, Sprache und Tradition.

• Die Staatsbürgernation beruht auf individuellen staatsbürgerlichen Gleichheitsrechten und demokratischen Verfahren der Herrschaftslegitimation; als Beispiel nennt Lepsius die USA.

• In der Klassennation entscheidet die Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse im marxistischen Sinn über die Mitgliedschaft in der nationalen Gemeinschaft; als Beispiel nennt Lepsius die DDR.

Nach Vito Gironda zeigt sich der Unterschied zwischen Volksnation und Staatsbürgernation besonders im Umgang mit Einwanderern und nationalen Minderheiten. Die Volksnation erwartet ihre Integration oder sogar Assimilation in eine festgelegte kulturelle Gemeinschaft. Die Staatsbürgernation ermöglicht grundsätzlich allen, sich in ihre kulturelle Gemeinschaft und ihr Wertesystem zu integrieren.

Philosophische Vorstellungen und Religion

In der Staatsphilosophie stehen sich unterschiedliche Nationsvorstellungen gegenüber. Johann Gottlieb Fichte wird eine essentialistische Auffassung zugeschrieben. Essentialistisch bedeutet hier, dass die Nation als überzeitlich vorhandene, von Gott geschaffene und von der Geschichte unabhängige Einheit gilt, die nur noch politisch oder kulturell artikuliert werden müsse. Carl Schmitt knüpfte an essentialistische Vorstellungen von Volk und Nation an. Angesichts einer angenommenen Krise des Nationalstaats entwickelte er 1939 die Vorstellung eines von Völkern und Volksgruppen ausgehenden Großraums, der auf der Reichsidee und einem „Interventionsverbot raumfremder Mächte“ beruhen sollte.

Die Jakobiner der Französischen Revolution verstanden die Nation dagegen als politisch zu bildende Staatsnation: Sie ist die Willensgemeinschaft derjenigen, die die Werte der Verfassung verteidigen. Diese Auffassung blieb in Frankreich besonders einflussreich.

Anton Leist definiert die Nation als „ein soziales Kollektiv, das erzeugt wird (basierend auf ethnischen, kulturellen, historischen, geographischen und politischen Überzeugungen) durch die wechselseitige Zuschreibung nationaler Zugehörigkeit unter ihren Mitgliedern, das eine öffentliche Kultur teilt und das den Willen hat, sich in einem Staat zu organisieren“.

Die Bindung an eine Nation kann als Religionsersatz wirken. Im Nationalismus kann ein „Kult der Nation“ entstehen, bei dem die Nation als „heilig“ erscheint und Opfer bis hin zum „Martyrium“ verlangt werden. Umgekehrt kann eine gemeinsame Religion oder Konfession selbst als Merkmal einer Nation dienen.

Nation und Selbstbestimmung im Völkerrecht

Im Völkerrecht stehen die tatsächlichen Gemeinsamkeiten eines Volkes oder einer Volksgruppe im Mittelpunkt. Nach den Artikeln 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen besitzen Völker ein Recht auf Selbstbestimmung, unabhängig davon, ob sie bereits einen eigenen Staat bilden.

Umstritten ist jedoch, wie „Volk“ oder „Nation“ dabei abzugrenzen sind. Alphonse Rivier vertrat die traditionelle französische Position: „Volk oder Nation, als Subjekt des Völkerrechts, ist gleichbedeutend mit Staat; kein ethnographischer, sondern ein juristischer und politischer Begriff.“ Jörg Fisch hält eine Welt, in der jedes Volk einen eigenen Staat bilden darf und jeder Mensch dem Volk seiner Wahl angehören kann, zwar für denkbar, aber nicht für praktisch verwirklichbar.

Peter Jósika betrachtet die politische Gemeinde als kleinste politische Einheit und damit als Ausgangspunkt jeder überregionalen und nationalen Selbstbestimmung. Als Vorbild nennt er die Schweizer Gemeindeautonomie, die auf lokaler Selbstbestimmung beruht.

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland verwendet für die Zuordnung ihrer Staatsbürger eine Mischform aus Staatsangehörigkeitsprinzip und Volkszugehörigkeitsprinzip. Insgesamt zeigt sich damit auch im Völkerrecht die Spannung zwischen Nation als politisch-rechtlicher Gemeinschaft, Nation als kulturell oder ethnisch verbundenem Volk und dem Anspruch auf staatliche Selbstbestimmung.

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