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Volk

Seit dem 18. Jahrhundert ist er emotional hoch aufgeladen und wird zur Legitimation von Revolutionen, Kriegen und verschiedenen Herrschaftsformen verwendet.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundbedeutung und Merkmale
  2. 2. Staatsvolk, Nation, Bevölkerung und Ethnie
  3. 3. Volkssouveränität und Nationalismus
  4. 4. Völkische Ideologie und Nationalsozialismus
  5. 5. Gegenwärtige Deutungen und Populismus
  6. 6. Volk in Religionen

Grundbedeutung und Merkmale

Volk bezeichnet allgemein eine große Gruppe von Menschen, die durch Kultur, tatsächliche oder zugeschriebene gemeinsame Abstammung oder einen politisch-rechtlichen Verband als Einheit verstanden wird. Eine verbindliche Definition gibt es nicht. Der Begriff kann ethnisch, sozial, national, staatsrechtlich, demokratietheoretisch oder religiös gemeint sein.

Wichtig sind zwei Arten der Abgrenzung: nach oben oder unten innerhalb einer Gesellschaft, etwa gegenüber Eliten oder Unterschichten, und nach innen oder außen gegenüber Fremden. Deshalb ist stets umstritten, wer dazugehört und wer ausgeschlossen wird. Heute gilt ein Volk nicht als naturgegebene Einheit, sondern als soziales Konstrukt: Es entsteht durch Selbstzuschreibung und Zuschreibung durch andere.

Mögliche Merkmale sind gemeinsame Sprache, Kultur, Religion, Geschichte, angenommene Herkunft und ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Nicht alle müssen zugleich vorliegen. Karl W. Deutsch betonte gemeinsame Kommunikation, Sprache und geteilte Erinnerungen. Otto Dann verstand Volk als soziale Großgruppe, die Grundlage einer Nationsbildung sein kann. Ein Volk muss aber keinen eigenen Staat haben; umgekehrt können Staaten mehrere Völker oder Volksgruppen umfassen.

Das Wort kann auch die breite Masse oder die unteren Schichten einer Gesellschaft meinen, etwa als Gegenbegriff zu Elite oder Oberschicht. Historisch war zudem oft unklar, ob Frauen in der so bezeichneten Gruppe mitgemeint waren; in Deutschland änderte sich dies mit dem Frauenwahlrecht 1918 wesentlich. Als politisches Fahnenwort besitzt Volk starke Symbolkraft, kann Gruppen zusammenführen, ist wegen seiner Mehrdeutigkeit aber auch für demagogische und ausgrenzende Aussagen geeignet.

Staatsvolk, Nation, Bevölkerung und Ethnie

Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der Staatsangehörigen eines Staates und der staatsrechtlich gleichgestellten Personen. Es gehört neben Staatsgebiet und Staatsgewalt zu den drei konstitutiven Elementen eines Staates. In einer Demokratie ist es Ursprung und Rechtsgrund der Staatsgewalt; Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes formuliert, dass alle Staatsgewalt „vom Volke“ ausgeht. Staatsangehörigkeit wird je nach Staat nach Abstammungsprinzip (ius sanguinis), Ortsprinzip (ius soli), meist einer Kombination daraus, oder durch Einbürgerung erworben.

Das Staatsvolk entspricht dem Demos, also der politischen Bürgerschaft, während Ethnos eine durch Abstammung und Kultur gedachte Gemeinschaft bezeichnet. Werden beide gleichgesetzt, können Minderheiten unterdrückt oder zur Assimilation gezwungen werden. Demokratisch ist dagegen ein Verständnis, nach dem Staatsbürger unabhängig von ethnischen, religiösen oder kulturellen Eigenschaften gleiche Partizipationsrechte haben. Das Volk ist in einer Demokratie keine einheitlich handelnde Person, sondern eine Vielheit von Individuen und Gruppen mit unterschiedlichen Interessen.

Volk und Nation lassen sich im Deutschen nicht scharf trennen. Die Staatsnation beruht idealtypisch auf dem Willen ihrer Mitglieder zur politischen Zugehörigkeit. Die Volksnation knüpft dagegen an eine als vorpolitisch gedachte gemeinsame Abstammung, Sprache, Religion oder Geschichte an. Bei territorial verstreut lebenden Gruppen kann dieses Konzept Minderheiten diskriminieren. Vielvölkerstaaten bestehen aus mehreren Völkern beziehungsweise Nationalitäten; als Umgangsweisen mit Konflikten nennt der Artikel Multikulturalismus, Föderalismus oder Sezession.

Bevölkerung meint dagegen die tatsächlich zu einer bestimmten Zeit in einem Gebiet lebenden Menschen, unabhängig von Herkunft, Selbstbild und Staatsangehörigkeit. Daher können Bevölkerung und Staatsvolk zahlenmäßig weit auseinanderfallen. Ethnie wird in der Ethnologie heute häufiger als Volk im Singular verwendet. Zugehörigkeit zu einer Ethnie wird vielfach als freies Bekenntnis behandelt und soll nicht amtlich überprüft werden. Der ältere Begriff Stamm für vorstaatliche Gruppen gilt wegen seiner kolonialen und abwertenden Prägung als problematisch und wird zunehmend durch Ethnie ersetzt.

Völker sind keine Völkerrechtssubjekte; das Völkerrecht regelt vor allem Beziehungen zwischen Staaten und anderen Rechtsträgern. Umstritten ist, ob das Selbstbestimmungsrecht der Völker einen einklagbaren Anspruch auf Autonomie oder Sezession verleiht oder nur eine politische Leitlinie ist.

Volkssouveränität und Nationalismus

In der Aufklärung entwickelte sich die Idee der Volkssouveränität: Alle staatliche Macht soll vom Volk ausgehen. John Locke schrieb dem Volk die höchste Macht zu, befürwortete aber eine konstitutionelle Monarchie mit geteilter Macht. Jean-Jacques Rousseau forderte 1762, das Volk müsse als Urheber der Gesetze selbst souverän sein. Seine volonté générale, der gemeinsame Wille, sollte unmittelbar in direkter Demokratie gelten; Repräsentation und Gewaltenteilung lehnte er ab. Immanuel Kant verstand ein Volk als Menge, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag zu einer politischen Einheit vereinigt.

In den Vereinigten Staaten erklärte die Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 das Recht des Volkes, eine schädliche Regierung zu verändern oder abzuschaffen. Gemeint waren jedoch weder Frauen noch Sklaven noch die indigene Bevölkerung. Abraham Lincoln prägte 1863 in der Gettysburg Address die Formel Demokratie sei „government of the people, by the people, for the people“: Herrschaft geht aus dem Volk hervor, wird durch es ausgeübt und dient seinem Interesse.

In der Französischen Revolution wurde „Volk“ zum positiven politischen Wertbegriff. Nach dem Sturm auf die Bastille am 14. Juli 1789 trat die Formel „Im Namen des Volkes“ gegen „Im Namen Gottes“. Zugleich zeigte sich die Gefahr der Ausgrenzung: Während der Terrorherrschaft 1793/94 wurden vermeintliche Volksfeinde verfolgt; Tausende wurden guillotiniert.

Im deutschen Nationalismus des 19. Jahrhunderts wurde Volk häufig über Sprache, Kultur und Abstammung bestimmt, weil ein einheitlicher deutscher Staat zunächst fehlte. Romantische Vorstellungen vom Volk als natürlichem Organismus konnten Reformen ablehnen und angeblich Fremde ausgrenzen. In den Befreiungskriegen wurde das Volk als mobilisierbare politische und militärische Einheit verstanden. Vorstellungen von einem angeblich überlegenen deutschen Volk verbanden sich bei einzelnen Autoren mit Franzosenhass und Antisemitismus.

In der Revolution von 1848/49 standen ein liberales, durch Besitz oder Bildung eingeschränktes Wahlvolk und ein demokratisches Verständnis aller erwachsenen Männer als Quelle der Herrschaft gegenüber. Die Paulskirchenverfassung bestimmte das deutsche Volk als Angehörige der Staaten des Deutschen Reichs, erklärte es aber nicht zum Souverän. Die Weimarer Verfassung verwirklichte 1919 erstmals in Deutschland das Prinzip der Volkssouveränität.

Völkische Ideologie und Nationalsozialismus

Seit dem späten 19. Jahrhundert verband die völkische Bewegung Volk mit vermeintlich gemeinsamer Abstammung und Rasse. Sozialdarwinistische Rassentheorien und Antisemitismus machten Juden, Polen und andere Minderheiten zu angeblich nicht zugehörigen Gruppen. Der Mythos eines arischen Herrenvolkes wurde später vom Nationalsozialismus übernommen.

Die Nationalsozialisten definierten Volk als organische Einheit aus Kultur, Geschichte und vor allem Rasse. Im 25-Punkte-Programm von 1920 wurde Staatsbürgerschaft auf Menschen „deutschen Blutes“ beziehungsweise „Volksgenossen“ beschränkt; Juden wurden ausdrücklich ausgeschlossen. Im Nationalsozialismus stand allerdings die Rasse noch über dem Volk, sodass Menschen selbst innerhalb der deutschen Bevölkerung nach zugeschriebenem rassischem Wert unterschiedlich behandelt wurden.

Begriffe wie Volksgemeinschaft, Volksgenosse, Volksgesundheit und Volksführer prägten die Sprache. Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 kodifizierte die Idee einer „Blutsgemeinschaft“: Juden blieben Staatsangehörige, erhielten aber nicht den Status gleichberechtigter Reichsbürger und keine politischen Rechte. Die behauptete gesunde Volksgemeinschaft diente zur Rechtfertigung von Diskriminierung, Entrechtung und Ermordung von Juden, Sinti und Roma, als „Asoziale“ oder „Erbkranke“ Verfolgten und Oppositionellen.

Während des Zweiten Weltkriegs bezeichnete Umvolkung die geplante Vertreibung von Slawen aus eroberten Gebieten Ostmittel- und Osteuropas und deren Besiedlung mit Deutschen. Nach 1945 verschwand der Begriff Volk wegen dieses Missbrauchs weitgehend aus dem seriösen politischen Diskurs.

Gegenwärtige Deutungen und Populismus

Die heutigen Gesellschaftswissenschaften verstehen ethnische oder religiöse Völker meist als imaginierte oder gedachte Ordnungen. Dies bedeutet nicht, dass sie frei erfunden wären: Vorhandene Vorstellungen über Gemeinsamkeiten und Grenzen prägen Zugehörigkeit und haben reale politische Wirkung. Entscheidend ist das subjektive Gefühl, zu einer Gruppe zu gehören; erst danach können Merkmale erzeugt oder hervorgehoben werden, die diese Zugehörigkeit scheinbar objektiv begründen.

Populismus behandelt das Volk dagegen oft als homogen, ehrlich, hart arbeitend und vernünftig. Er stellt diesem imaginierten einheitlichen Volk Eliten oder das Establishment gegenüber und blendet innere Interessengegensätze aus. Linkspopulismus knüpft eher an Arbeitnehmer oder Arbeitslose an, Rechtspopulismus vor allem an nationale Identität. Häufig werden direkte Demokratie und ein charismatischer Führer gefordert, der ohne vermittelnde Institutionen unmittelbar mit dem Volk verbunden sei. Beispiele für die Bevorzugung nationaler Alleingänge gegenüber internationalen Lösungen sind Brexit und Ankündigungen Donald Trumps, illegale Einwanderung zu stoppen.

Rechtsextreme und Rechtspopulisten griffen im 21. Jahrhundert wieder völkische Begriffe wie Umvolkung auf. „Volksverräter“ wurde 2016 in Deutschland zum Unwort des Jahres, weil es Volk in einem ausgrenzenden Sinn wie im Nationalsozialismus verwendet. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Januar 2024 fest, dass das ethnisch-rassistische Volksverständnis der NPD/Die Heimat gegen Menschenwürde und Demokratieprinzip verstößt, weil es nicht ethnisch deutschen Staatsbürgern das Wahlrecht vorenthalten will. Im Mai 2025 begründete das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch ebenfalls mit deren ethnisch-abstammungsmäßigem Volksverständnis.

Im politischen Sprachgebrauch der Mitte werden Volk und Deutsches Volk heute selten verwendet; stattdessen heißt es etwa Bevölkerung oder Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Formel „Alle sind das Volk“, die Angela Merkel am 3. Oktober 2016 verwendete, weist eine privilegierte, ausschließende Volkszugehörigkeit zurück.

Volk in Religionen

Im Judentum ist das auserwählte Volk ein zentrales Konzept. Nach dem Bund am Sinai werden die Israeliten bei Einhaltung der Gebote Gottes Eigentum „vor allen Völkern“ sein. Das Hebräische unterscheidet das zur Selbstbezeichnung Israels verwendete `am von den gôjim, den Völkern außerhalb des Bundes.

Das Christentum hebt diesen Exklusivitätsanspruch grundsätzlich auf: Nach Galater 3,26–29 sind alle Getauften und an Christus Glaubenden Kinder Gottes, unabhängig von Volkszugehörigkeit, Rechtsstatus und Geschlecht. Die Kirche wird als Volk Gottes verstanden. Die politische oder religiöse Verabsolutierung des eigenen Volkes, besonders im deutschen Protestantismus der Zwischenkriegszeit und im Nationalsozialismus, gilt heute als überwunden.

Der Islam richtet sich an alle Menschen. Umma kann Volk oder Gemeinschaft bedeuten: Einerseits sandte Allah nach dem Koran jedem Volk einen Propheten, Mohammed aber der ganzen Menschheit. Andererseits bezeichnet Umma die von Mohammed 622 in Medina geschaffene Gemeinschaft aller Muslime, die sowohl religiöse als auch politische Assoziation ist. An ihrer Spitze stand bis 1924 der Kalif.

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