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Universität
Rudolf Stichweh: Der frühmoderne Staat und die europäische Universität – Zur Interaktion von Politik und Erziehungssystem im Prozeß ihrer Ausdifferenzierung.
Inhalt5 Abschnitte
Wesen und Bedeutung der Universität
Universitäten sind Hochschulen mit Promotionsrecht. Sie dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium und sollen zugleich praxisorientierte Berufsqualifikationen vermitteln. Sie gehören zum tertiären Bildungsbereich und bieten im deutschen Sprachraum Ausbildungsgänge der ISCED-Level 5 und 6 an.
Der moderne Universitätsbegriff wurde besonders durch Wilhelm von Humboldt geprägt: Lehre und Forschung sollen eine Einheit bilden. Lehrende forschen also auch, damit Lehre wissenschaftlich fundiert bleibt. Historisch bezeichnete universitas magistrorum et scholarium die Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden; universitas litterarum meinte die Gesamtheit der Wissenschaften. Da keine einzelne Hochschule heute alle Wissenschaften abdecken kann, besteht diese Gesamtheit vor allem aus vielen spezialisierten Hochschulen.
Kennzeichnend sind akademische Freiheit, also das Recht zur Selbstverwaltung und zur eigenständigen Planung von Studium und Forschung, sowie die Verleihung öffentlich anerkannter akademischer Grade. Anders als an Schulen oder Fachhochschulen stellen Studierende ihren Stundenplan grundsätzlich selbst zusammen.
Entwicklung und Aufgaben
Universitäten entwickelten sich im Hochmittelalter aus Kloster- und Domschulen des christlich geprägten Westeuropas. Zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert entstanden unter anderem in Bologna, Paris und Oxford Einrichtungen mit akademischer Selbstverwaltung und dem Recht, akademische Grade zu verleihen. Renaissance, Reformation und Aufklärung erweiterten die Fächer und lösten Wissenschaft zunehmend aus kirchlicher Bindung. Im 19. Jahrhundert machte das Humboldt’sche Modell Forschung zu einer zentralen Universitätsaufgabe.
Nach 1945 wurde das Hochschulwesen wegen wirtschaftlichen und demografischen Wachstums stark ausgebaut. In der Bundesrepublik entstanden seit den 1960er Jahren zahlreiche Universitäten, oft durch Erweiterung Pädagogischer Hochschulen. Der Zugang wurde breiter, Universitäten wurden Massenhochschulen. Seit dem späten 20. Jahrhundert prägen Internationalisierung, Digitalisierung und der Bologna-Prozess die Entwicklung.
Universitäten besitzen meist einen breiten Fächerkanon: Zu den klassischen Fakultäten Philosophie, Medizin, Theologie und Rechtswissenschaften kamen Naturwissenschaften, Mathematik, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie weitere Gebiete. Es gibt auch technische Universitäten, Kunst-, Musik-, Schauspiel- und Filmhochschulen mit Universitätsstatus, Fernuniversitäten sowie zwei Universitäten der Bundeswehr in München und Hamburg. Fernuniversitäten versenden Unterrichtsmaterial an den Wohnort und werden besonders von Berufstätigen, Personen mit Familie oder Kindern sowie auch Strafgefangenen genutzt.
Aufbau und Einrichtungen in Deutschland
Die meisten deutschen Universitäten sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes; Grundlage ist das Landeshochschulgesetz. Die Hochschulgesetzgebung ist nach dem Grundgesetz grundsätzlich Sache der Länder. Bund und Länder können bei bestimmten Aufgaben zusammenarbeiten. In der Schweiz tragen überwiegend die Kantone die Universitäten; Ausnahmen sind die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich und die École polytechnique fédérale de Lausanne, die vom Bund getragen werden.
An der Spitze steht ein Rektor oder Präsident, unterstützt durch Prorektoren oder Vizepräsidenten. Der Kanzler leitet in der Regel die Verwaltung. Der Senat ist ein wichtiges Entscheidungsgremium mit Professoren, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern und teilweise Studierenden; der Hochschulrat erfüllt eine Aufsichtsratsfunktion. Hochschulen werden auf Bundesebene durch die Hochschulrektorenkonferenz und auf Landesebene durch Landesrektorenkonferenzen vertreten.
Fakultäten oder Fachbereiche werden von einem Dekan oder Fachbereichssprecher geleitet. Sie können Prüfungen abnehmen und akademische Grade verleihen und gliedern sich oft weiter in Institute oder Seminare. Forschung umfasst Grundlagenforschung und angewandte Forschung. Drittmittelforschung, also Forschung im Auftrag etwa von Unternehmen, kann Finanzierung und praktische Möglichkeiten schaffen; Institute können dabei als An-Institute einen eigenen rechtlichen Status haben.
Zentrale Einrichtungen sind insbesondere Bibliothek und Rechenzentrum. Bibliotheken beschaffen wissenschaftliche Literatur, Zeitschriften und Buchreihen; Rechenzentren stellen IT-Infrastruktur und Dienste wie E-Mail und Web-Services bereit. Weitere mögliche Einrichtungen sind Sportzentren, Universitätsklinika bei medizinischen Fakultäten, Laboratorien, Museen, Sammlungen oder botanische Gärten. Studentenwerke unterstützen Studierende mit Mensa, Wohnheimen und Beratung. Daneben bestehen eigenständige Forschungseinrichtungen wie Max-Planck-, Fraunhofer- oder Leibniz-Institute.
Studium, Abschlüsse und akademische Laufbahn
Ein Studium beginnt mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation. Meist gibt es Winter- und Sommersemester. Voraussetzung ist meistens die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Für Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin bestehen bundesweite Zulassungsbeschränkungen durch die Stiftung für Hochschulzulassung; andere Fächer können örtlich zulassungsbeschränkt sein.
Vorlesungen werden von Lehrenden mit Venia legendi, der Lehrbefugnis, gehalten. In Seminaren und Übungen werden Inhalte praktisch vertieft, etwa durch Laborarbeiten oder Referate. Prüfungen sind schriftlich und mündlich; häufig gehört eine Abschlussarbeit dazu. Diese soll zeigen, dass Studierende den Forschungsstand oder ein Spezialthema darstellen und bearbeiten können. Im Unterschied zur Dissertation wird kein wissenschaftlicher Fortschritt erwartet. In manchen Fächern gibt es Zwischenprüfungen: Mediziner legen nach vier Semestern das Physikum ab und beginnen danach das Klinikum mit acht weiteren Semestern.
Die meisten Diplom- und Magisterstudiengänge wurden im Bologna-Prozess durch Bachelor- und Masterstudiengänge ersetzt. In Rechtswissenschaften, Lehramt sowie staatlich beaufsichtigten Fächern wie Medizin, Pharmazie und Lebensmittelchemie wird ein Staatsexamen abgelegt. Für die kirchliche Laufbahn gibt es das kirchliche Examen. Das Staatsexamen verleiht keinen bestimmten Grad, wird aber in der Regel als Ausgangspunkt für eine Promotion akzeptiert.
Die Promotion führt durch eine eigenständige Forschungsarbeit, die Dissertation, und ein Rigorosum und/oder eine wissenschaftliche Disputation zum Doktorgrad. Nach der letzten Prüfung gilt der Kandidat als promoviert; „Dr.“ darf in Deutschland erst nach Veröffentlichung der Doktorarbeit geführt werden. Nach der Promotion kann die Habilitation folgen. Sie umfasst meist eine Habilitationsschrift und führt zur Venia legendi sowie häufig zum Titel Privatdozent. Für eine planmäßige Professur ist ein Berufungsverfahren nötig. Juniorprofessuren sollen alternativ zur Habilitation für eine Lebenszeitprofessur qualifizieren, sind aber meist befristet. In Kunst, Design und Architektur ist eine Habilitation oft nicht zwingend; in Ingenieurwissenschaften ist nach der Promotion Industrieerfahrung üblich.
Finanzierung, private Hochschulen und frühe Universitäten
Die meisten Universitäten sind wegen ihrer gemeinnützigen Funktion von der Körperschaftsteuer befreit. Erhalten sie jedoch Geld für Auftragsforschung, deren Ergebnisse nur dem Auftraggeber zugänglich sind, können daraus entstehende Gewinne körperschaftsteuerpflichtig sein. Gewerbesteuer fällt gemäß § 3 Nr. 30 GewStG nicht an; die Leistung ist aber nach Umsatzsteuergesetz mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern. Allgemeine Studiengebühren waren nach dem Hochschulrahmengesetz seit 2002 ausgeschlossen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 führten einige Länder ab 2006 Gebühren von meist etwa 500 Euro pro Semester ein; sie wurden bundesweit zwischen 2008 in Hessen und 2014 in Niedersachsen wieder abgeschafft.
Privatuniversitäten sind besonders in den Vereinigten Staaten bedeutend und finanzieren sich teilweise durch hohe Studiengebühren und Spenden. In Deutschland ist der Titel „Universität“ geschützt. Nur Universitäten und statusmäßig gleichgestellte Hochschulen besitzen uneingeschränktes Promotions- und Habilitationsrecht; das zuständige Ministerium verleiht den Titel nach strengen Akkreditierungsrichtlinien. Beispiele sind die EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Universität Witten/Herdecke, WHU – Otto Beisheim School of Management, Constructor University und Zeppelin Universität.
Als älteste Universität der Welt im modernen Sinn wird gemeinhin Bologna (1088) genannt; die Schule von Salerno gilt als Prototyp. Oxford ist seit 1096 belegt, Paris gilt seit 1150 als erste Hochschule Frankreichs. Prag wurde 1348 gegründet und wird auch als älteste deutsche Universität bezeichnet, während Wien von 1365 als zweitälteste deutsche Universität gilt. Heidelberg von 1386 ist die älteste Universität im heutigen Deutschland; Basel von 1460 die älteste der Schweiz. Auf dem amerikanischen Kontinent entstanden 1551 Universitäten in Lima und Mexico, in den englischen Kolonien 1636 Harvard in Cambridge.
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