Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Bürgertum
Entstehung und Wandel des Bürgertums · 1. Der Bürgerstand begreift alle Einwohner des Staats unter sich, welche, ihrer Geburt nach, weder zum Adel, noch zum …
Inhalt5 Abschnitte
Grundbegriff und Abgrenzung
Unter Bürgertum versteht man eine historisch unterscheidbare Form der Vergesellschaftung von Mittelschichten. Diese bilden aufgrund besonderer, mehr oder minder gemeinsamer Interessen ähnliche handlungsleitende Wertorientierungen und Vorstellungen von sozialer Ordnung aus. Dadurch können sie auch die politische Stabilität eines Landes beeinflussen.
Der Begriff bezeichnet keine überall und zu jeder Zeit gleiche Gruppe. Zusammensetzung, soziale Grenzen und historische Entwicklung unterscheiden sich je nach Zeit und Ort. Deshalb kann die Forschung das Bürgertum wegen seiner Heterogenität nur schwer einheitlich definieren. Als annähernde Kennzeichen gelten insbesondere der Erwerb oder die Bewahrung von Rechten, materiellen Gütern und Bildung. Dieser materielle und immaterielle Besitz kann sowohl von außen zugeschrieben als auch von den Angehörigen selbst als Merkmal verstanden werden.
Eine andere Verwendung findet sich in der Politischen Ökonomie des Marxismus. Dort bezeichnet Bourgeoisie, also Besitzbürgertum, die Gesellschaftsgruppe, die über die gesellschaftlichen Produktionsmittel verfügt. Der Begriff ist in diesem Zusammenhang meist negativ konnotiert.
Soziale Gruppen und Voraussetzungen
In der Soziologie wird das Bürgertum historisch gegenüber Adel und Klerus sowie gegenüber Bauern und Arbeitern abgegrenzt. Es umfasst jedoch selbst unterschiedliche Sozialgruppen. Diese zeichnen sich entweder durch formale Berufsvorbereitung, also Bildung oder Ausbildung, oder durch wirtschaftliche Selbständigkeit aus. Im Lauf der Geschichte konnten sie dadurch politische Vorrechte, etwa Selbstverwaltung, und Chancen zur Kontrolle sozialer Machtmittel erlangen.
Das Bürgertum liegt als vielschichtig strukturierte und nur schwer genau abgrenzbare Gesellschaftsschicht zwischen den traditionellen Oberschichten – Hochadel, Adel, Patriziat und dem häufig aus ihnen hervorgegangenen hohen Klerus – und den historischen Unterschichten des Bauernstandes und der Arbeiterschaft. Wichtige Teilschichten sind:
- das Großbürgertum, insbesondere größere Kaufleute;
- das Bildungsbürgertum, insbesondere Pastoren, Universitätsprofessoren und höhere Beamte;
- das Kleinbürgertum als untere Mittelschicht, darunter kleine Kaufleute, einfache, mittlere und gehobene Beamte einschließlich Lehrer, leitende Angestellte und selbständige Handwerker.
Seit der Industriellen Revolution wird das Bürgertum meist der Mittelschicht zugeordnet. Der Mittelstand bezeichnet dagegen die Berufsgruppe der Fabrikanten kleiner und mittlerer Unternehmen, die oft über überdurchschnittliches Einkommen und Vermögen verfügen und historisch häufig aus dem Handwerkerstand hervorgingen.
Die Herausbildung einer gemeinsamen Gruppenidentität war wegen der heterogenen Zusammensetzung schwieriger als bei homogeneren sozialen Kategorien wie Adel oder Proletariat. Das bloße Vorhandensein einer Mittelschicht reicht daher nicht aus, um von einem Bürgertum zu sprechen. Erforderlich sind außerdem eine hinreichend ausdifferenzierte Sozialstruktur und Ordnungsvorstellungen, die auf die Interessen dieser Gruppen abgestimmt sind. Beispiele sind der Wirtschaftsliberalismus für Besitzbürgertum, Großbürgertum und Bourgeoisie sowie Aufklärung, Bildung und Freiheit der persönlichen Lebensführung, der Kunst und der Wissenschaft für das Bildungsbürgertum.
Entstehung und historischer Wandel
Im abendländischen Feudalismus erkämpfte sich das Bürgertum in Abgrenzung zu Königtum, Kirchenfürsten, Adel und Bauern seine bürgerlichen Freiheiten. Dieser Prozess begann am Ende des Mittelalters und dauerte in Teilen Osteuropas bis ins 19. Jahrhundert. Die damit verbundenen Konflikte werden als Frühbürgerliche Revolutionen und später als Bürgerliche Revolutionen bezeichnet.
Im deutschen Kulturraum setzte sich das Bürgertum zunächst in reichsunmittelbaren Städten, den Reichsstädten, und in Hansestädten durch. Dabei stützte es sich auf kaufmännische Gilden und handwerkliche Zünfte. Die Gilden wurden häufig vom kaufmännischen Patriziat beherrscht. Gilden und Zünfte konkurrierten früh um die Macht in den städtischen Ratsorganen. Die in der Aufklärung formulierten und unter anderem in der Französischen Revolution von 1789 erkämpften Bürgerrechte gelten heute als Menschenrechte.
Eine frühe moderne rechtliche Definition des Bürgerstandes findet sich 1794 im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR). Nach § 1 umfasst der Bürgerstand alle Einwohner des Staates, die ihrer Geburt nach weder dem Adel noch dem Bauernstand angehören und später keinem dieser Stände einverleibt werden. Nach § 2 ist Bürger im eigentlichen Sinn, wer seinen Wohnsitz in einer Stadt genommen und dort das Bürgerrecht erworben hat. Personen des Bürgerstandes, die durch Ämter, Würden oder besondere Privilegien von der Gerichtsbarkeit ihres Wohnortes befreit sind, heißen nach § 3 Eximierte. Nach § 5 werden Einwohner der Städte, die weder eigentliche Bürger noch Eximierte sind, Schutzverwandte genannt. Bürger und Schutzverwandte werden nach den Statuten ihres Wohnortes, Eximierte nach den Provinzialgesetzen und, wenn diese fehlen, nach dem allgemeinen Gesetzbuch beurteilt (§ 6).
Das Bürgerrecht war damit ein ständisches Recht. Es wurde durch Geburt erworben oder Bewerbern verliehen, die es beantragten und wichtige Bedingungen erfüllten. Leistungsfähigkeit und Vermögen erhöhten die Chancen, aufgenommen zu werden. Aus der rechtlichen Einteilung lassen sich drei Grundarten des Bürgerbegriffs ableiten: Stadtbürger, etwa Handwerksmeister, wohlhabende Kaufleute, Ladenbesitzer und Gastwirte, die insgesamt auch als Kleinbürger bezeichnet werden; Bildungsbürger im Staatsdienst, die zu den Eximierten gehörten; sowie Wirtschaftsbürger oder Bourgeois, ebenfalls Eximierte.
Im 19. Jahrhundert wurde die berufliche Stellung für den Bürgerbegriff immer wichtiger. Durch Verbürgerlichung konnten neue Schichten, etwa höhere Angestellte, in das Bürgertum einbezogen werden. Entscheidend war, in welchem Maß sie Selbständigkeit und Zugang zu gesellschaftlichen Machtmitteln gewannen. Max Weber bezeichnete diese Eigenschaften als Autonomie und Autokephalie.
Bürgerlichkeit, Politik und Gesellschaft
Die Idee der bürgerlichen Gesellschaft entstand in der Aufklärung und fand laut Max Weber bereits in der „okzidentalen Stadt“ günstige Bedingungen. Das Bürgertum wurde zunächst als Stand verstanden, in der Französischen Revolution von 1789 als gesamtgesellschaftlich ausschlaggebender „Dritter Stand“, im Marxismus als Klasse der Bourgeoisie und später als stilprägendes Milieu. In der Gegenwart besteht dieses Milieu nach Darstellung des Artikels zumindest in bestimmten Bereichen fort.
Das Bürgertum spielte eine wichtige Rolle bei der Umwandlung von Feudalismus und Absolutismus. Seine politischen Leitideen waren Demokratie beziehungsweise Volkssouveränität, Menschenrechte, Rechtsstaat und Liberalismus. Im kulturellen Bereich setzte es unter anderem das bürgerliche Trauerspiel als Genre durch. Jürgen Habermas beschreibt in seiner 1962 erschienenen Habilitationsschrift Strukturwandel der Öffentlichkeit das Bürgertum als gesellschaftliche Formation, die eine neue Öffentlichkeit und ein neues Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft hervorbrachte und damit zur Entstehung der modernen Massengesellschaft beitrug.
Im Frühkapitalismus entwickelte das Bürgertum eine bürgerliche Weltanschauung. Mit ihr wurden die bürgerlichen Tugenden Leistung, Fleiß und Sparsamkeit verbunden. Das Bildungsbürgertum bestand aus staatlich alimentierten oder freiberuflichen Intellektuellen und konnte die vorherrschenden bürgerlichen Vorstellungen teilweise auch kritisieren.
Das deutsche Bürgertum verbreiterte sich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts und gewann mit der Industriellen Revolution an Wohlstand und Einfluss. Im Vormärz wurde es politisch bewusst und aktiv; der Liberalismus entsprach seinen Interessen. Die von ihm initiierte Revolution von 1848 scheiterte unter anderem an seiner inneren Uneinigkeit. Trotz grundsätzlich liberaler Zielrichtung spaltete es sich in rivalisierende Bewegungen auf, darunter Nationalkonservative, Klerikalkatholische, Nationalliberale, Freisinnige und Linksliberale. Nach der Darstellung des Artikels waren dafür nicht hauptsächlich ökonomische Gegensätze verantwortlich, sondern auch der geistige Habitus des Bildungsbürgertums, das durch Selbstkritik nach Selbsterkenntnis und nach heutigen Begriffen nach Selbstoptimierung strebte. Dieser Prozess erschwerte eine dauerhafte Gruppenidentität.
Nach dem Scheitern der Revolution von 1848 zog sich das Bürgertum zunächst weitgehend aus der Politik zurück und kehrte erst in den 1860er Jahren in das öffentliche Leben zurück. Der Unterschied zur innenpolitischen Entwicklung Frankreichs und das Verharren Russlands im Absolutismus, wo es kaum ein gebildetes Bürgertum gab, werden häufig als Ursachen eines „deutschen Sonderwegs“ betrachtet. Hans-Ulrich Wehler zählt diese Entwicklung auch zu den ideologischen Faktoren für den Ersten Weltkrieg.
Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Citoyen und Bourgeois. Der Citoyen bezeichnet ungefähr den Staatsbürger oder Bildungsbürger, der Bourgeois ungefähr den Besitz- oder Herrschaftsbürger. Beim Citoyen gelten Wissen, Beziehungen und Verbindungen als Kapital; sie werden als ursprünglicheres und bedeutenderes Kapitalvermögen verstanden als Geldkapital. Der Marxismus bezeichnete die Bourgeoisie als Klassenfeind der Arbeiter und sah den Kleinbürger zwischen den Klassenfronten schwanken. Auch „Verbürgerlichung“, „verbürgerlichtes Christentum“ und „Spießbürger“ konnten negativ verwendet werden.
Seit dem späten 19. Jahrhundert veränderte sich das Bürgertum. Im bürgerlichen Familienmodell wurden Frauen zunehmend auf Repräsentationspflichten und die Beaufsichtigung des Haushalts verwiesen; Hausarbeit wurde häufig von Personal erledigt. Die Frau organisierte Geselligkeit, unterstützte die Bildungsanstrengungen des Mannes und konnte wohltätig tätig sein.
Seit der Mitte des 20. Jahrhunderts wird die Auffassung vertreten, dass das Bürgertum als vorbildgebender Lebensstil insgesamt zu Ende gegangen sei. Weltkriege, Diktaturen, Währungsreformen, die Judenverfolgung im Dritten Reich und die antibürgerliche Ideologie des Kommunismus in der DDR führten zu wiederholten sozialen Umwälzungen. Alte Eliten stiegen ab oder wurden vertrieben, neue Eliten entstanden teilweise aus Kleinbürgern, Handwerkern und Lohnarbeitern. Es entwickelten sich Strukturen wie die „nivellierte Mittelstandsgesellschaft“ und die „Zwei-Drittel-Gesellschaft“. Eine „nachbürgerliche“ Gesellschaft aus Angestellten, Beamten und anderen Gruppen sei in einer breiten Mittelschicht aufgegangen, wobei bürgerliche Familienstile fortbestehen können. Politisch werden konservative, christdemokratische und liberale Parteien der politischen Mitte und des mitte-rechts-Spektrums häufig als „bürgerliche Parteien“ bezeichnet.
Globalisierung und Digitalisierung führen im 21. Jahrhundert zu weiteren Veränderungen. Nach David Goodhart stehen sich zunehmend Anywheres und Somewheres gegenüber. Anywheres sind digital kompetente, beruflich erfolgreiche und gesellschaftlich progressive Eliten mit weltweitem Arbeits- und Kommunikationsfeld. Somewheres sind beruflich, sozial oder regional Abgehängte oder von Abstiegsängsten Betroffene, die auf vertraute Umgebungen, traditionelle Lebensweisen und einen funktionierenden Nationalstaat mit Sozial- und Sicherheitsleistungen angewiesen sind. Nach Cornelia Koppetsch kann die Entwertung national kodierten hochkulturellen Bildungswissens in der digital vernetzten Aufmerksamkeitsökonomie neue Ressentimentgemeinschaften zwischen materiell Deklassierten und „altmodischen Gebildeten“ begünstigen.
Feudalisierung des Bürgertums
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kam es im kaiserlichen Deutschland zunächst in Teilen des Großbürgertums, später auch in Teilen des Mittel- und Kleinbürgertums zu einer sogenannten Feudalisierung. Gemeint war das Streben, Teil der Adelsklasse zu werden. Dieser Prozess trug laut Artikel zur politischen Kontinuität des deutschen Nationalstaates von 1871 bis 1945 bei.
Die Feudalisierung zeigte sich äußerlich in der Annahme von Adelstiteln, in Eheschließungen mit Adligen, in der Übernahme des Kommerzienratstitels und von Orden, in der Ernennung zum Mitglied des Herrenhauses sowie im Ankauf von Landgütern und der Umwandlung zum Rittergutsbesitzer.
Ideologisch bedeutete sie die Anerkennung des autoritären Obrigkeitsstaates und des „Herr-im-Hause“-Standpunkts, die Zustimmung zu Militarismus sowie die schroffe Ablehnung von Demokratie, Sozialdemokraten und Gewerkschaften. Die Verehrung für Preußen und seine Armee nahm zu. Der Junker- und Offiziersdünkel sowie die Denkweise des Junkers und der Kaserne wurden zum Vorbild; dies zeigte sich unter anderem in der Figur des Reserveoffiziers. Zeitgenossen verbanden diese Erscheinungen besonders häufig mit Schwerindustriellen und am seltensten mit Leicht- und Fertigindustrie, Handel und Bankgewerbe.
Tsutomu Kitani erklärt die Feudalisierung damit, dass durch Bismarcks Revolution von oben die Junker ihre führende Stellung im Staat behielten. Das Großbürgertum habe sich politisch mit der zweiten Stelle abgefunden, sei aber durch die Akkumulation und Konzentration von Kapital zu einer Oligarchie mit großem wirtschaftlichem und sozialem Einfluss aufgestiegen. Die unbegrenzte Macht des Obrigkeitsstaates schien die privilegierte Stellung besser zu schützen als der parlamentarische Liberalismus, besonders angesichts des drohenden Aufstiegs des Sozialismus. Marxisten bezeichnen diese Entwicklung als Klassenkompromiss zwischen Bourgeoisie und Adel.