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Kreuzigung
Die Kreuzigung war eine vor allem im Alten Orient und in der römischen Antike verbreitete Hinrichtungsart, bei der ein Verurteilter an einen aufrechten …
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Grundform und Zweck
Die Kreuzigung war eine Hinrichtungsart, die vor allem im Alten Orient und in der römischen Antike verbreitet war. Ein Verurteilter wurde an einen aufrechten Pfahl, mit oder ohne Querbalken, gefesselt oder genagelt. Die Strafe entwickelte sich aus dem Hängen, sollte aber anders als dieses den Todeskampf möglichst verlängern. Sie diente nicht nur der Tötung, sondern auch der Demütigung des Verurteilten und der Abschreckung von Zuschauern.
Besonders häufig traf die Kreuzigung Menschen ohne vollen Rechtsschutz: Sklaven, Nichtrömer, Aufständische, entlaufene Sklaven und Menschen, die als politische Gefahr galten. Im Römischen Reich wurden etwa tausende Anhänger des Spartacus sowie Jesus von Nazaret gekreuzigt. Wegen der zentralen Bedeutung der Kreuzigung Jesu für das Christentum wurde diese Hinrichtungsart nach der konstantinischen Wende ab 313 in Europa durch andere Methoden ersetzt. In einigen vom Islamismus geprägten Staaten ist Kreuzigung oder ein damit verbundenes Zur-Schau-Stellen bis heute gesetzlich vorgesehen.
Frühe Formen
Als erste bekannte Anwender gelten die Phönizier. Sie banden Verurteilte an einen Baum und überließen sie dem Erfrieren oder Verdursten; der Todeskampf konnte deshalb Tage dauern. Um 1000 v. Chr. hatte diese Methode eine erste Hochphase. Durch phönizische Handelskontakte gelangte sie zu den Assyrern und nach Persien. Dort wurden Verurteilte zunächst festgebunden, aber noch nicht angenagelt. Herodot berichtete im 5. Jahrhundert v. Chr. besonders von Kreuzesstrafen bei den Persern.
Im antiken Athen gab es mit dem Apotympanismós eine ähnliche Hinrichtungsart: Der Delinquent wurde auf einem Holzpfahl oder an einem rechteckigen Brett angekettet und dem Verhungern und Verdursten preisgegeben. In der jüngeren Forschung gilt er als wahrscheinlich häufigste Hinrichtungsart im demokratischen Athen, spätestens seit dem 7. Jahrhundert v. Chr. Die Enge der Klammern bestimmte, wie schnell der Tod eintrat. Locker angelegte Klammern konnten einen tagelangen Todeskampf bewirken und galten als schlimmste Form. Vor der Hinrichtung wurde der Verurteilte öffentlich in einer Strafprozession zum Richtplatz geführt. Besonders betroffen waren verarmte Unterschichten; Wohlhabendere konnten teils durch Schierlingsgift in der Todeszelle der öffentlichen Strafe entgehen. Seit dem Makedonischen Großreich wurde auch das Annageln häufiger. Alexander der Große ließ 332 v. Chr. nach der Eroberung von Tyros etwa 2.000 Männer im wehrfähigen Alter kreuzigen.
Im Judentum sah die um 500 v. Chr. schriftlich fixierte Tora die Steinigung, nicht die Kreuzigung, als Todesstrafe vor. Das Aufhängen wurde nur begrenzt übernommen und galt als Zeichen schwerer Entehrung: „Verflucht ist, wer am Holz hängt“ (Dtn 21,22f). Der Tote sollte aber nur bis zum Abend hängen und dann begraben werden, damit das Land religiös nicht verunreinigt werde. Zwischen 200 v. Chr. und 135 n. Chr. wurden jüdische Aufständische häufig von fremden Herrschern gekreuzigt. Die Hasmonäer übernahmen die Strafe von den Römern; Alexander Jannäus ließ um 82 v. Chr. 800 innerjüdische Gegner kreuzigen. Später verbot der Talmud das Hängen und damit das Kreuzigen als Hinrichtungsmethode und ließ nur ein befristetes symbolisches Aufhängen bereits Getöteter zu.
Römische Praxis
Die Römer übernahmen die Kreuzigung von Makedonen und Karthagern. Im Römischen Reich war sie besonders eine Strafe gegen Sklaven und Aufständische und diente der Sicherung der Pax Romana, also der römischen Ordnung nach innen und außen. Julius Caesar ließ etwa 30 Seeräuber kreuzigen, die ihn 76 v. Chr. überfallen hatten. Nach der Niederlage des Spartacus 71 v. Chr. wurden etwa 6.000 Anhänger seines Sklavenheeres entlang der Via Appia von Rom bis Capua gekreuzigt.
Römische Bürger durften bis zur Bürgerrechtsreform 212 normalerweise nicht gekreuzigt werden. Die Strafe galt als besonders schmachvoller „Sklaventod“. Cicero schrieb, schon der Name des Kreuzes solle vom Leib, aber auch von Wahrnehmung, Augen und Ohren römischer Bürger fernbleiben. Trotzdem berichten Quellen von Ausnahmen, etwa bei Deserteuren oder besonders drastischen Maßnahmen von Statthaltern. Nach 212 erhielten viele Bewohner des Reiches das Bürgerrecht, zugleich unterschied man rechtlich stärker zwischen honestiores, also höhergestellten „ehrbaren Männern“, und humiliores, gewöhnlichen Männern. Dadurch konnten auch Bürger aus unteren Schichten gekreuzigt werden.
In Palästina berichten römisch-jüdische Quellen von häufigen Kreuzigungen. Varus ließ um 4 v. Chr. jüdische Aufständische massenhaft kreuzigen. Unter Prokuratoren wie Tiberius Iulius Alexander, Felix und Gessius Florus wurden Aufständische oder als „Banditen“ Bezeichnete gekreuzigt. Während der Belagerung Jerusalems 70 n. Chr. ließ Titus nach Flavius Josephus täglich 500 und mehr aus der Stadt flüchtende Juden geißeln, foltern und kreuzigen; schließlich fehlten Raum für Kreuze und Kreuze für die Körper.
Ablauf und Todesursachen
Die römische Kreuzigung sollte absichtlich langsam und grausam töten. Der Tod konnte Tage dauern. Es gab keine einheitliche Vorschrift für die genaue Durchführung; Henkerkommandos, oft Soldaten, hatten viel Spielraum, mussten den Verurteilten aber bis zum Tod bewachen. Der Artikel weist darauf hin, dass dieser Abschnitt nicht ausreichend belegt sei.
In der Kaiserzeit bestand die vollständige Prozedur meist aus vier möglichen Schritten: vollständige Entkleidung und öffentliche Geißelung, erzwungenes Tragen eines Querbalkens oder einer Furca zum Richtplatz, Fesseln oder Annageln an Furca oder Querbalken und schließlich Befestigung an einem Baum oder vorbereiteten Pfahl. Die Geißelung mit dem Flagrum, einer Peitsche, oft mit Nägeln besetzt, schwächte den Körper durch Schmerzen, Blutverlust und Erschöpfung und konnte bereits tödlich sein.
Zunächst nutzte man in Rom häufig die Furca, ein Balkendreieck aus der Landwirtschaft. Später wurde sie durch den Querbalken patibulum ersetzt, der mit dem senkrechten Pfahl, dem stipes, verbunden wurde. Daraus ergaben sich bekannte Kreuzformen: crux commissa in T-Form und crux immissa in †-Form. Arme und Beine wurden gefesselt oder genagelt. Nägel mussten anatomisch eher durch Handwurzelknochen oder den Raum zwischen Elle und Speiche sowie durch Fußwurzel oder Fersenbein getrieben werden, damit sie das Körpergewicht tragen konnten. Ein Skelettfund aus Jerusalem aus dem 1. Jahrhundert mit einem Nagel im Fersenbein gilt als erster physischer Beleg einer römischen Kreuzigung; 2018 wurde in Fenstanton in Cambridgeshire ein weiteres Skelett mit Nagel im rechten Fersenbein gefunden, datiert in die Mitte des 3. Jahrhunderts.
Hilfskonstruktionen wie ein Sedile, ein kleines Sitzholz, oder ein Suppedaneum, ein Fußbrett, konnten den Körper stützen und das Sterben verlängern. Beim Crurifragium wurden die Beine gebrochen, damit sich der Gekreuzigte nicht mehr abstützen konnte und schneller, aber schmerzhafter starb. Häufig gab man über einen Schwamm Flüssigkeit, etwa Wasser oder posca, mit Weinessig und teils schmerzlindernden Kräutern, um ein zu frühes Verdursten zu verhindern. Der Tod trat bei nicht vorher geschwächten Menschen meist innerhalb von drei Tagen ein, durch Ersticken, Kreislaufkollaps oder Herzversagen, begleitet von Durst, Wundbrand, Atemkrämpfen, Hitze- oder Kälteschäden.
Bedeutung in Religionen
Im Christentum steht die Kreuzigung Jesu von Nazaret im Zentrum des Neuen Testaments und der christlichen Botschaft. Sie gilt als historisch gesichert, weil sie auch in frühen außerbiblischen Dokumenten belegt ist; ihre historischen Ursachen sind aber umstritten. Nach den Evangelien ließ der römische Statthalter Pontius Pilatus Jesus von römischen Soldaten kreuzigen. Die Tafel am Kreuz nannte als Vergehen „(Dies ist) der König der Juden“ oder „Jesus von Nazaret, der König der Juden“. Das wird als Hinweis auf einen Messiasanspruch gedeutet, den Pilatus nach römischem Recht als Aufruhr bestrafen konnte. Teile der Passionsberichte, die den jüdischen Sanhedrin stärker belasten und Pilatus entlasten, werden oft als spätere Redaktion beurteilt.
Das Neue Testament verwendet für das Hinrichtungswerkzeug besonders staurós, also im Strafkontext einen aufrechten Holzstamm mit möglichem Querbalken, und manchmal xýlon, „Holz, Stab, Baum“. Damit wird auf Dtn 21,22f angespielt, wonach ein ans Holz Gehängter als von Gott verflucht gilt. Ob Jesus festgebunden oder angenagelt wurde, ist historisch nicht eindeutig: Die synoptischen Berichte erwähnen keine Nägel, Joh 20,25 nennt Wundmale in den Händen und Joh 19,34-35 den Lanzenstich in die Seite. Der Artikel nennt diese Details theologisch gedeutet, weist aber zugleich darauf hin, dass Funde zeigen, dass in Judäa Gekreuzigte angenagelt werden konnten. Weil das Christentum Jesu Tod als stellvertretenden Sühnetod deutete, war die Kreuzigung als Strafe im Christentum nicht fortsetzbar. Konstantin der Große verbot sie 320 im Römischen Reich.
Im Islam erwähnt der Koran Kreuzigung an sechs Stellen. In Sure 7:124, 20:71 und 26:49 erscheint sie als ungerechte Drohung des Pharaos. Sure 5:33 nennt sie als mögliche irdische Strafe für Menschen, die gegen Gott und seinen Gesandten Krieg führen und Unheil im Land stiften; Sure 5:34 nimmt Reuige aus, bevor sie ergriffen werden. Sure 4:157 behandelt Jesu Tod: Die Mehrheit der Musliminnen und Muslime versteht den Vers als Beweis, dass Jesus nicht gekreuzigt worden sei; der Artikel formuliert aber, der Vers kommentiere lediglich den innerchristlichen Diskurs über den Tod Jesu. Islamische Rechtsgelehrte bezogen Sure 5:33 meist auf Hadd-Vergehen wie Straßenraub und Diebstahl; umstritten war, ob Apostasie dazugehört und ob die Strafen fest zugeordnet oder vom Herrscher beziehungsweise Richter auszuwählen sind. Im Iran sieht Artikel 190 des Strafrechts von 1991 Kreuzigung als eine mögliche Hadd-Strafe bei Muhāraba vor; Artikel 195 beschreibt sie als Anbinden, nicht als Annageln, höchstens drei Tage lang.
Spätere und heutige Beispiele
In Japan entstand im 16. Jahrhundert als Reaktion auf europäisch-christliche Mission eine Variante namens Haritsuke. Dabei wurden christliche Missionare und neugetaufte Japaner gekreuzigt, etwa die Märtyrer von Nagasaki 1597. Später traf die Strafe meist Männer und Frauen aus unteren sozialen Schichten, an denen ein Exempel statuiert werden sollte. Die Verurteilten wurden an ein Kreuz gebunden und gleichzeitig von beiden Seiten mit zwei Speeren durch den Brustkorb gestochen. Diese Strafart wurde bis ins 20. Jahrhundert ausgeübt.
In Paraguay ließen sich Mitte August 2013 fünf entlassene Busfahrer aus Protest gegen ihre Entlassung an liegende Kreuze nageln. Am 28. August ließ sich auch eine Frau aus Solidarität annageln. Auch wegen der Berichterstattung wurden die Busfahrer wieder eingestellt. Auf den Philippinen lassen sich jedes Jahr am Karfreitag im Norden des Landes junge Männer zum Andenken an den Kreuzestod Christi kreuzigen; das Ritual wird regelmäßig im Fernsehen übertragen.
In einigen islamisch geprägten Staaten gibt es Formen der Kreuzigung oder des anschließenden Zur-Schau-Stellens weiter im Recht oder in der Praxis. Der Jemen, Saudi-Arabien, Sudan und die Vereinigten Arabischen Emirate lassen Verurteilte, die bereits enthauptet, gehängt oder gesteinigt wurden, anschließend an ein Kreuz hängen, um sie einen Tag lang zu zeigen. Amnesty International protestiert gegen solche Todesstrafen; nach Länderberichten von 2006 und 2008 werden besonders grausame Todesurteile mit Kreuzigung heute jedoch oft in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.
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