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Deutsche Reichsgründung

Als deutsche Reichsgründung wird die Gesamtheit der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Prozesse bezeichnet, die zur Konstituierung des …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und zeitliche Einordnung
  2. 2. Vom Norddeutschen Bund zum Reich
  3. 3. Kaiserproklamation in Versailles
  4. 4. Staatsrecht und Aufbau des Reiches
  5. 5. Gliedstaaten und Staatsangehörigkeit
  6. 6. Folgen und Bewertung

Bedeutung und zeitliche Einordnung

Die deutsche Reichsgründung bezeichnet die politischen, militärischen und wirtschaftlichen Prozesse, die 1871 zur Konstituierung des Deutschen Kaiserreichs und damit zum modernen deutschen Nationalstaat führten. Ergebnis war die kleindeutsche Lösung: ein Staat unter Führung Preußens, ohne Österreich. Wichtige Voraussetzungen waren der wirtschaftliche Zusammenschluss im Deutschen Zollverein, die Einigungskriege und der gemeinsame Sieg der von Preußen geführten deutschen Staaten im Deutsch-Französischen Krieg.

Die Reichsgründung war kein klar abgrenzbarer Einzelakt. Manche Darstellungen meinen vor allem die Jahreswende 1870/1871; andere fassen die Jahre 1866 bis 1871, teilweise einschließlich des Krieges gegen Dänemark 1864, oder eine längere Epoche seit der Revolution von 1848/1849. In dieser weiteren Sicht waren die Revolutionen von 1848/1849 eine Initialzündung der Nationalstaatsgründung: Die Paulskirchenverfassung von 1849 war ein erster Einigungsversuch, und die damals erkennbare Konkurrenz Preußens und Österreichs um die Führung in Deutschland, der deutsche Dualismus, wurde später durch Krieg entschieden.

Zeitgenössisch galt der neue Staat als Nachfolger des 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation und wurde deshalb auch „Zweites Deutsches Reich“ genannt.

Vom Norddeutschen Bund zum Reich

Der Deutsche Krieg von 1866 führte im Frieden von Prag zur Auflösung des Deutschen Bundes von 1815. Nach dem preußischen Sieg bei Königgrätz setzte Otto von Bismarck die Gründung des Norddeutschen Bundes ohne Österreich durch. Dieser war zunächst ein Militärbündnis und wurde mit der am 1. Juli 1867 in Kraft getretenen Verfassung zu einem Bundesstaat.

Die spanische Thronkandidatur des Prinzen Leopold von Hohenzollern verschärfte 1870 den Konflikt mit Frankreich. König Wilhelm I. lehnte die von Frankreich verlangte dauerhafte Zusicherung ab, dass Angehörige der Hohenzollern niemals die spanische Krone annehmen würden. Bismarck veröffentlichte die Gespräche in zugespitzter Form als Emser Depesche. Frankreich bewilligte am 15. Juli Kriegsmittel und erklärte Preußen am 19. Juli 1870 den Krieg. Die süddeutschen Staaten standen aufgrund ihrer Schutz- und Trutzbündnisse auf preußischer Seite. Deutsche Siege im August und September erhöhten dort die Bereitschaft zum staatlichen Zusammenschluss.

Die Novemberverträge regelten den Beitritt. Baden und Hessen traten am 15. November bei; Bayern erhielt unter anderem Reservatrechte für Militär, Post und Eisenbahn. König Ludwig II. stimmte schließlich zu und unterzeichnete am 30. November den von Bismarck verfassten Kaiserbrief. Nach Art. 79 der Bundesverfassung war dies verfassungsrechtlich ein Beitritt, auch wenn die Verträge von Gründung oder Neugründung sprachen. Zum 1. Januar 1871 traten Baden, Württemberg, Bayern sowie Hessen mit seinen Gebieten südlich der Mainlinie dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund bei. Die neue Bundesverfassung trat zugleich in Kraft und der Staat wurde zum Deutschen Reich erweitert.

Die süddeutschen Regierungen vertraten unterschiedliche Positionen: Baden befürwortete die Einigung vorbehaltlos, Württemberg war zunächst großdeutsch-österreichisch orientiert, Hessen geriet wegen seiner bereits zum Norddeutschen Bund gehörenden Gebiete in eine Zwangslage. Bayern lehnte die Einheit am stärksten ab und wollte seine Souveränität wahren, trat aber aus außen- und innenpolitischen Gründen den Verhandlungen bei.

Kaiserproklamation in Versailles

Reichstag und Bundesrat beschlossen am 9. und 10. Dezember 1870, dem Inhaber des Bundespräsidiums den Kaisertitel anzutragen. Wilhelm I. nahm ihn gegenüber der Kaiserdeputation des Reichstags am 18. Dezember an. Die Umbenennung in „Deutsches Reich“ wurde am 1. Januar 1871 wirksam. Staatsrechtlich war die spätere Feier in Versailles daher nur die förmliche Amtseinweisung und Amtsergreifung; E. R. Huber urteilt: „18. Januar war kein Reichsgründungstag.“ Im öffentlichen Bewusstsein blieb dieser Tag jedoch der eigentliche Reichsgründungsakt.

Die Proklamation fand am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal des Schlosses Versailles statt, während Paris belagert wurde. Das Datum erinnerte an die Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg zum ersten preußischen König Friedrich I. im Jahr 1701. Deutsche Truppen, Musikcorps, Fahnenabordnungen und ein Sängerchor nahmen teil. Protestantische Feldgeistliche gestalteten den Festakt; ein Feldaltar war aufgebaut. Bismarck verlas die Erklärung Wilhelms I., die Kaiserwürde anzunehmen und die Rechte des Reiches und seiner Glieder, den Frieden und Deutschlands Unabhängigkeit zu schützen. Der Großherzog von Baden rief anschließend „Seine Majestät, Kaiser Wilhelm“ hoch. Damit wurde der genaue verfassungsgemäße Titel „Deutscher Kaiser“ vermieden, mit dem Wilhelm sich noch nicht anfreunden konnte.

Mehrere Gliedstaaten waren nicht vertreten, darunter das Großherzogtum Hessen, Braunschweig, Reuß, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck und Lippe. Augenzeugenberichte von Wilhelm I., Bismarck und Albert von Pfister stimmen beim Feldaltar überein, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte: Wilhelm betonte das Religiöse, Bismarck kritisierte die politische Predigt und das Verhalten des Kaisers, Pfister die polarisierende öffentliche Wirkung.

Staatsrecht und Aufbau des Reiches

Das Völkerrechtssubjekt bestand nach dieser Darstellung bereits seit dem Norddeutschen Bund von 1867. Die Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 wurde am 16. April redigiert; diese meist „Bismarcksche Reichsverfassung“ genannte Fassung trat am 4. Mai 1871 rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Die Reichsgründung lässt sich deshalb auf einer rechtlichen, parlamentarischen und symbolischen Ebene untersuchen. Die Kaiserproklamation war symbolisch bedeutsam, staatsrechtlich aber nach Michael Kotulla bedeutungslos.

Das Reichsoberhaupt wurde nicht vom Volk, sondern von den Herrschern der Einzelstaaten eingesetzt. Die Souveränität lag beim Bundesrat als Kollektiv der verbündeten Staaten. Preußen hatte dort 17 von 61 Stimmen und konnte mit einer Sperrminorität von 14 Stimmen Verfassungsänderungen verhindern. Bei Meinungsverschiedenheiten in Militärwesen und Verwaltung entschied das Bundespräsidium, also der König von Preußen. Der Bundesrat verdeckte damit nach der Darstellung die tatsächliche preußische Hegemonie.

Das Reich hatte zwei Machtzentren: den demokratisch gewählten Reichstag mit Budgetrecht und Gesetzgebungskompetenz sowie die starke kaiserliche Regierung für Militär, Außenpolitik und Ausnahmezustand. Es wird daher als konstitutionelle Monarchie beschrieben, diese Einordnung ist aber umstritten. Hans Boldt betont, der Kaiser sei nie Träger der gesamten Staatsgewalt gewesen. Hans-Ulrich Wehler sieht eine starke Bismarck-Herrschaft bis nahe an eine Diktatur; Udo Di Fabio betont dagegen demokratische Elemente und nennt das Kaiserreich eine Demokratie mit konstitutionellen „Schönheitsfehlern“. Auch die rechtliche Einordnung der Einigung ist strittig: Die herrschende staatsrechtliche Lehre versteht sie überwiegend als Beitritt und Reform des Norddeutschen Bundes, während völkerrechtliche Handbücher sie teilweise als Fusion bezeichnen.

Gliedstaaten und Staatsangehörigkeit

Das Deutsche Reich umfasste 25 teilsouveräne oder nahezu autonome Staaten: vier Königreiche, sechs Großherzogtümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürstentümer sowie die Freien und Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen. Preußen, Bayern, Württemberg und Sachsen waren Königreiche. Preußen nahm mehr als zwei Drittel des Staatsgebiets ein und besaß fast ebenso viel Staatsvolk. Weil der preußische König zugleich Deutscher Kaiser war und Reichskanzler fast immer preußische Ministerpräsidenten waren, lag die Staatsgewalt weitgehend in preußischen Händen. Das Reich wurde deshalb auch als „Großpreußen“ bezeichnet.

Eine eigene deutsche Staatsbürgerschaft gab es nicht. Jede Person hatte die Staatsangehörigkeit eines Gliedstaats; daraus folgte die Bundesangehörigkeit. Dieses gemeinsame Indigenat bedeutete, dass Reichsbürger über ihre Gliedstaatsangehörigkeit Bundesangehörige waren.

Elsass-Lothringen wurde nach der Abtretung durch Frankreich am 2. März 1871 und der staatsrechtlichen Inkorporation am 28. Juni 1871 durch Gesetz vom 25. Juni 1873 als Reichsland in das Bundesgebiet einverleibt. Es war unmittelbar der vom Kaiser ausgeübten Reichsgewalt unterstellt und wurde erst 1911 den Ländern weitestgehend gleichgestellt; seitdem war es im Bundesrat vertreten.

Folgen und Bewertung

Die Feier in Versailles verband die Reichseinheit sichtbar mit Krieg, Uniformen und militärischer Macht. Das Reich von 1871 war zugleich Bundesstaat, konstitutioneller Verfassungsstaat, Kaiserstaat, preußischer Hegemonialstaat, Macht- und Militärstaat sowie Nationalstaat. Dennoch fehlte das Wort „Nation“ in der Verfassung, es gab keine nationale Staatsbürgerschaft, und von etwa 40 Millionen Einwohnern standen etwa 25 Millionen Deutschsprechende außerhalb der Reichsgrenzen. Daher wird es oft als „unvollendeter Nationalstaat“ bezeichnet.

Die bürgerliche Nationalbewegung war ein konstitutives Element der Reichsgründung, doch die zivilen Parlamentarier spielten in Versailles kaum eine Rolle. Die Einigung wurde während des Krieges rasch vollendet, weil der Partikularismus der süddeutschen Staaten geschwächt war und Österreich sowie Frankreich ihnen nicht helfen konnten. Zugleich wollte Preußen den außenpolitischen Moment nutzen: Eine Intervention neutraler Großmächte war möglich, kam aber nicht zustande. Bismarck verhinderte damit eine „Europäisierung der deutschen Frage“.

Die Wahl von Versailles zementierte nach der Darstellung für Jahrzehnte die deutsch-französische Erbfeindschaft. Benjamin Disraeli nannte den Deutsch-Französischen Krieg am 9. Februar 1871 eine Revolution, die das europäische Mächtegleichgewicht zerstöre. Wehler bezeichnete die Reichseinigung dagegen als Revolution von oben: Bismarck und die preußische Militärmacht vollendeten nach der Industriellen Revolution die Gründung eines Nationalstaats unter preußischer Hegemonie.

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