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Monarchie
Die Unterteilung erfolgt heute meist in absolute, konstitutionelle und parlamentarische Monarchie. ... ↑ Monarchie: Definition, Geschichte und Formen.
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Begriff und Grundprinzip
Monarchie ist eine Staatsform, in der eine Person als Monarch das Staatsoberhaupt ist. Dieses Amt wird typischerweise auf Lebenszeit oder bis zur Abdankung ausgeübt. Die Monarchie bildet das Gegenstück zur Republik.
Die politischen Befugnisse des Monarchen können sehr unterschiedlich sein: In einer parlamentarischen Monarchie besitzt er fast keine politische Macht, in einer konstitutionellen Monarchie ist seine Macht durch eine Verfassung begrenzt, und in einer absoluten Monarchie beansprucht er die alleinige und uneingeschränkte Staatsgewalt.
Außerdem wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden. In einer Erbmonarchie gelangt der Monarch durch Erbfolge an die Herrschaft, in einer Wahlmonarchie wird er meist auf Lebenszeit gewählt. Erbmonarchien begründen den Herrschaftsanspruch häufig mit göttlicher Bestimmung und enthalten daher sakrale Elemente. Die politische Lehre, welche die Monarchie rechtfertigt, heißt Monarchismus oder Royalismus. Bei einer Dyarchie herrschen mehrere, meist zwei, Monarchen gleichzeitig.
Historische Entstehung und Legitimation
Frühe Monarchien waren häufig in gentilizischen und traditionellen Gesellschaften verankert. Dort hatten Familienverband und Abstammung eine große Bedeutung. Der Herrschaftsanspruch wurde aus der Beziehung zu einer Gottheit, einem vergöttlichten Ursprungsheros oder einer besonderen Abstammungslinie abgeleitet.
In manchen Gesellschaften wurde der Herrscher selbst als Gott oder als göttlichen Ursprungs verehrt. Im alten Ägypten galt der Pharao als zukünftiger Gott. Im alten China wurde der Kaiser unter anderem als „Sohn des Himmels“ bezeichnet; seine Herrschaft beruhte auf einem „Mandat des Himmels“, das ihm absolute Macht verlieh. Auch das Königtum der Maya wird als Beispiel genannt.
Der Historiker Donald W. Hanson erklärt die Entstehung solcher religiös begründeten Monarchien mit einem gesellschaftlichen Sicherheitsdenken. In Gesellschaften, die von Hunger, Gewalt und Krieg bedroht waren, konnte die Vorstellung eines stabilen Königtums Unruhe und Angst ausgleichen.
Mit der Christianisierung entstand eine enge Verbindung zwischen kirchlichen Institutionen und staatlicher Autorität. Nachdem Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichgestellt hatte, legitimierte die Kirche zunehmend absolute Herrschaft und Erbfolge mit der Vorstellung der „Herrschaft von Gottes Gnaden“. Dafür erhielt sie eine privilegierte Stellung und Anteil an der Macht, in den meisten Ländern bis zur Zeit der Französischen Revolution.
Antike Staatslehre
Im antiken Griechenland wurde Monarchie zunächst abwertend verstanden und mit Tyrannis gleichgesetzt. In der attischen Demokratie bezeichnete man später vor allem mythische Könige wie Theseus als Monarchen, nicht jedoch die negativ bewerteten Herrscher des Perserreichs.
Herodot (ca. 480–420 v. Chr.) unterschied gute Alleinherrscher, die am Gemeinwohl orientiert sind, von schlechten Herrschern. Auch Platon (427–347 v. Chr.) sah in der Monarchie die ideale, am Gemeinwohl ausgerichtete Herrschaft eines Einzelnen. Aristoteles (384–324 v. Chr.) verwendete Monarchie als Oberbegriff für die Herrschaft eines Einzelnen. Dazu gehörten die gute Basilie, also Königsherrschaft, und die schlechte Tyrannis. Polybios (um 200 v. Chr. bis etwa 118 v. Chr.) entwickelte diese Überlegungen weiter.
Nach der antiken Staatstheorie hat jede am Gemeinwohl orientierte Grundform ein entartetes Gegenstück:
- Herrschaft eines Einzelnen: Monarchie beziehungsweise Basilie – Tyrannis
- Herrschaft einiger: Aristokratie – Oligarchie
- Herrschaft aller: Demokratie beziehungsweise Politeie – Ochlokratie
Die guten Formen dienen dem Gemeinwohl, die schlechten den Einzelinteressen der Herrschenden. Da alle sechs Verfassungsformen als instabil galten, entwickelte Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs, in dem sie aufeinander folgen. In der politischen Wirklichkeit fanden die antiken Autoren jedoch vor allem Mischformen.
Wahl-, Erb- und mittelalterliche Monarchien
Die Wahlmonarchie gilt wahrscheinlich als historisch älter als die Erbmonarchie, weil sie die Gefahr von Bürgerkriegen bei der Thronfolge verringern konnte. Das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien. Gegenwärtig nennt der Artikel vier Wahlmonarchien: den Vatikan, Kambodscha, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Vor der Christianisierung wählten germanische und keltische Stämme ihre Häuptlinge. Diese stammten meist aus mächtigen Familienclans, doch eine automatische Erbfolge bestand nicht. Nach dem Tod oder dem Verlust des „Königsheils“ wurde ein neuer Anführer durch Rituale wie Thing oder Schilderhebung gewählt oder ausgerufen. Nach der Sächsischen Ordnung wurde ein Herzog nur für die Dauer eines Krieges, Feld- oder Beutezuges gewählt.
Im mittelalterlichen Europa verbreiteten sich Erbmonarchien. Der Monarch stand an der Spitze eines Lehenssystems, in dem Herrschaftsgebiete an Gefolgsleute vergeben wurden. Dieses Feudalsystem war Grundlage von Verwaltung und Militär. Die Lehnsnehmer beanspruchten jedoch zunehmend, ihre Gebiete selbst erblich zu beherrschen und weitere Lehen zu vergeben. Dadurch verloren der römisch-deutsche und der polnische Monarch faktisch Macht an den feudalen Adel; in Frankreich und Preußen konnte der Monarch dagegen eine absolutistische Herrschaft durchsetzen.
Im 15. Jahrhundert unterschied man im römisch-deutschen Reich zwischen dem König, der mit Kurfürsten und Reichsfürsten regierte, und dem alleinherrschenden Monarchen. 1452/53 wurde darauf hingewiesen, dass der König wegen der „Vielheit von Herrschaftsgewalten“ kein Monarch sei, dem jedermann in allen Dingen gehorchen müsse. Juristen sprachen dem Kaiser zugleich eine am Recht orientierte „ordentliche“ Rechtsmacht und eine „absolute“ oder „freie“ Rechtsmacht zu. Seit der Reichsreformgesetzgebung des Wormser Reichstags von 1495 und der Wahlkapitulation Karls V. von 1519 trat der Vertragscharakter zwischen Kaiser und Reichsständen stärker hervor; die kaiserliche Gewalt erschien dadurch als limitiert.
Die drei modernen Hauptformen
Im 19. und frühen 20. Jahrhundert wurden vor allem drei Formen unterschieden: absolute, konstitutionelle und parlamentarische Monarchie. Diese Einteilung wird unter anderem von Karl Loewenstein, Ernst Fraenkel und Eckhard Jesse verwendet.
In der absoluten Monarchie besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt. Er ist legibus absolutus, also „von den Gesetzen losgelöst“, und untersteht den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht. Der Adel verliert seine feudale Stellung und erhält dafür Privilegien im Staats- und Militärwesen. Als bekanntestes Beispiel gilt Ludwig XIV. (1638–1715), dessen Ausspruch „L’État, c’est moi“ („Der Staat bin ich“) den absoluten Herrschaftsanspruch ausdrückt. Heute galten laut Artikel (2022) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi-Arabien, Eswatini, Katar und Oman als absolute Monarchien. In Nepal wurde der absolute König im Frühjahr 2006 weitgehend entmachtet; im Mai 2008 wurde die Monarchie abgeschafft. Bhutan wandelte seine absolute Monarchie am 18. Juli 2008 durch eine Verfassung in eine konstitutionelle Monarchie um. Die despotische und selbstherrliche Form der absoluten Monarchie wird auch Tyrannis genannt.
In der konstitutionellen Monarchie begrenzt und regelt eine Verfassung die Macht des Monarchen. Monarch und Parlament teilen sich die Staatsgewalt; Gesetze benötigen die Zustimmung beider. Die Regierung wird jedoch weiterhin vom Monarchen gelenkt und hängt von seinem Vertrauen ab, sodass er sie absetzen kann. Beispiele sind das Deutsche Kaiserreich (1871–1918) und Monaco seit 1911. In Liechtenstein bestimmt der Landtag die Regierung, der Fürst ernennt sie jedoch und sie bleibt von seinem Vertrauen abhängig. Deshalb besitzt Liechtenstein stark demokratisch-parlamentarische Züge.
In der parlamentarischen Monarchie werden der Regierungschef und gegebenenfalls weitere Regierungsmitglieder vom Parlament gewählt oder faktisch bestimmt und benötigen dessen Vertrauen. Der Monarch kann die Regierung nicht absetzen und hat in der Regel nur repräsentative und staatsnotarielle Aufgaben, etwa die formelle Ernennung von Regierungsmitgliedern oder die Unterzeichnung von Gesetzen. Er besitzt kein Vetorecht. Parlament und Regierung sind Träger der Staatsgewalt; die Monarchie könnte durch das Parlament oder ein Referendum abgeschafft werden. Fast alle westeuropäischen Monarchien entwickelten sich im 19. und frühen 20. Jahrhundert durch Demokratisierungsprozesse zu parlamentarischen Monarchien. Dazu gehören auch 15 Commonwealth-Monarchien.
Die Abgrenzung zwischen konstitutioneller und parlamentarischer Monarchie ist schwierig, weil Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit auseinanderfallen können. De jure sind die meisten Monarchien konstitutionell, de facto ist die Mehrheit parlamentarisch. Entscheidend ist daher vor allem die praktische Ausübung des Amtes. In Krisen- oder Ausnahmesituationen kann sich das Amtsverständnis verändern. Im Englischen wird meist nur von constitutional monarchy gesprochen; eine so scharfe Unterscheidung wie im Deutschen ist dort unüblich.
Gegenwärtige Monarchien und besondere Gebiete
Der Artikel zählt 43 Monarchien unter den anerkannten unabhängigen Staaten: 42 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und die Vatikanstadt. Damit ist ungefähr ein Viertel der anerkannten unabhängigen Staaten monarchisch verfasst. Die Angaben zur Regierungsform beziehen sich auf die Verfassung, also de jure, und müssen nicht immer der politischen Wirklichkeit, de facto, entsprechen.
Zu den Staaten gehören:
- das Kaiserreich Japan, eine parlamentarische Monarchie; der Tennō ist de jure kein Staatsoberhaupt, sondern ein repräsentatives „Symbol des Staates“ ohne politische Macht;
- 32 Königreiche: darunter parlamentarische Monarchien wie Belgien, Dänemark, Kanada, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, das Vereinigte Königreich und Neuseeland; konstitutionelle Monarchien wie Bahrain, Bhutan, Jordanien, Kambodscha, Marokko und Thailand; sowie die absoluten Monarchien Eswatini und Saudi-Arabien;
- das Großherzogtum Luxemburg, eine konstitutionelle Monarchie;
- die drei Fürstentümer Andorra, Liechtenstein und Monaco. Andorra ist eine Dyarchie mit dem Bischof von Urgell und dem französischen Staatspräsidenten als gleichberechtigten Kofürsten;
- die Sultanate Brunei und Oman, die als absolute Monarchien gelten;
- die Emirate Katar, Kuwait und die Vereinigten Arabischen Emirate. Kuwait ist konstitutionell, Katar absolut; die Vereinigten Arabischen Emirate sind de jure konstitutionell, de facto jedoch absolut;
- die Vatikanstadt als absolute Wahlmonarchie. Der Papst wird von wahlberechtigten Kardinälen im Konklave gewählt und ist als Bischof von Rom zugleich Monarch der Vatikanstadt.
Neben den Staaten bestehen subnationale Monarchien innerhalb föderaler Staaten, teilweise auch in republikanisch verfassten Gesamtstaaten. Beispiele sind die sieben Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate, darunter Abu Dhabi und Dubai, die neun Sultanate Malaysias, traditionelle Königreiche in Uganda, Ghana und Südafrika sowie die Monarchien von Wallis und Futuna, Togo, Burkina Faso, Indonesien, Namibia und Neuseeland. Malaysia ist eine Wahlmonarchie: Der König wird alle fünf Jahre von den neun Sultanen aus ihrer Mitte nach einem Rotationsprinzip gewählt.
Zu den Kronbesitzungen der britischen Krone zählen Guernsey und Jersey, die als Herzogtum Normandie bezeichnet werden, sowie die Isle of Man als Lordschaft Man. Diese Gebiete gehören unmittelbar zur Krone und sind vom Vereinigten Königreich zu unterscheiden.
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