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Deutsche Kolonien

Bereits auf der Kongokonferenz 1884/85 in Berlin wurden Regelungen für den Handel im Kongobecken, die Schifffahrt auf Kongo und Niger sowie für künftige …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Umfang und Bedeutung
  2. 2. Entstehung und Ausbau des Kolonialreiches
  3. 3. Herrschaft, Recht und Lebensbedingungen
  4. 4. Aufstände, Kolonialkriege und Reformen
  5. 5. Wirtschaft und Infrastruktur
  6. 6. Erster Weltkrieg, Verlust und Nachwirkungen

Begriff, Umfang und Bedeutung

Die deutschen Kolonien, amtlich „Schutzgebiete“, waren überseeische Besitzungen des Deutschen Reiches, aber kein Bestandteil des Reichsgebiets. Sie wurden hauptsächlich seit 1884 angeeignet und mussten nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund des Versailler Vertrags von 1919 abgetreten werden. 1914 bildeten sie nach Fläche das drittgrößte Kolonialreich hinter dem britischen und französischen; nach Bevölkerung standen sie hinter den britischen, französischen und niederländischen Kolonien an vierter Stelle.

Das Kolonialreich umfasste ganz oder teilweise Gebiete der heutigen Staaten Namibia, Kamerun, Togo, Tansania, Ruanda, Burundi und Papua-Neuguinea sowie kleinere Gebiete unter anderem in China, Mosambik, Nigeria und Ghana und zahlreiche Inseln im Westpazifik und in Mikronesien. Zu den wichtigsten Besitzungen gehörten Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Ostafrika, Deutsch-Neuguinea, Samoa und das chinesische Pachtgebiet Kiautschou. 1914 lebten in den Kolonien rund 13 Millionen indigene Menschen, aber höchstens 25.000 Deutsche.

Die deutsche Kolonialherrschaft war durch wirtschaftliche Ausbeutung, rechtliche Ungleichheit, Arbeitszwang und militärische Gewalt geprägt. Besonders schwerwiegend waren der Völkermord an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika und die Niederschlagung des Maji-Maji-Aufstands in Deutsch-Ostafrika. Der Völkermord an den Herero und Nama gilt als erster in der Geschichtsschreibung anerkannter Völkermord des 20. Jahrhunderts.

Entstehung und Ausbau des Kolonialreiches

Seit den 1840er Jahren verlangten private Handels-, Auswanderungs- und Kolonialvereine deutsche Kolonien. Frühe Vorhaben auf den Chathaminseln, in Texas, auf den Nikobaren, auf Formosa und in Patagonien scheiterten. Reichskanzler Otto von Bismarck lehnte koloniale Erwerbungen zunächst ab. Er hielt ihren wirtschaftlichen Nutzen für unsicher, erwartete hohe Kosten und betrachtete die deutsche Marine als zu schwach. Statt territorialer Herrschaft bevorzugte er ein informelles Handelsimperium und einzelne Marinestützpunkte.

Die Kolonialbewegung gewann in den 1870er und 1880er Jahren an Einfluss. Ihre Befürworter versprachen neue Absatzmärkte, Siedlungsräume für deutsche Auswanderer, eine angebliche „Cultur-Mission“ und eine Ablenkung von sozialen Konflikten im Reich. 1884 änderte Bismarck seine Politik teilweise. Besitzungen deutscher Kaufleute und Gesellschaften wurden durch staatliche Schutzbriefe unter Reichsschutz gestellt. Im April 1884 begann dies mit dem späteren Deutsch-Südwestafrika; anschließend folgten Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea und Deutsch-Ostafrika. Die Marshallinseln wurden 1885, mehrere Salomon-Inseln 1886 und Nauru 1888 übernommen.

Bismarck wollte die Kosten gering halten und überließ privaten Gesellschaften zunächst Verwaltung und Handel. Diese erhielten weitreichende Hoheitsrechte. Das Modell scheiterte wegen finanzieller Schwierigkeiten, mangelnder Verwaltungsfähigkeit, Grenzkonflikten und indigener Aufstände. Bis 1899 gingen deshalb fast alle Kolonien in die direkte Verwaltung des Reiches über. Die Forschung beurteilt Bismarcks Motive unterschiedlich: Genannt werden innenpolitischer Druck, Sozialimperialismus, Wahlstrategien, außenpolitischer Ausgleich und die Sicherung der deutschen Großmachtstellung.

Unter Kaiser Wilhelm II. wurde die Kolonialpolitik Teil der „Weltpolitik“. Deutschland forderte einen „Platz an der Sonne“, rüstete die Marine auf und erwarb 1897/98 Kiautschou, 1899 die Karolinen, Marianen, Palau und Westsamoa sowie 1911 Neukamerun. Weitere Erwerbsversuche scheiterten. Abkommen von 1898 und 1913 sahen für bestimmte Fälle eine Aufteilung portugiesischer Kolonien zwischen Deutschland und Großbritannien vor; der Erste Weltkrieg verhinderte ihre Umsetzung.

Herrschaft, Recht und Lebensbedingungen

Die Kolonien wurden seit 1890 von der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes und seit 1907 vom Reichskolonialamt geleitet. An der Spitze jeder Kolonie stand ein Gouverneur. Darunter bestanden Bezirke und Residenturen; in Residenturen behielten einheimische Herrscher mehr Befugnisse. Schutztruppen und militärisch organisierte Polizeieinheiten sicherten die Herrschaft. Kiautschou unterstand dem Reichsmarineamt. Deutsch-Neuguinea vereinigte mehrere pazifische Gebiete in einem Gouvernement.

Das Schutzgebietsgesetz regelte seit 1886 die Rechtsverhältnisse. Es entstand eine duale Rechtsordnung: Für Deutsche und andere Europäer galt weitgehend deutsches Recht, während für Indigene besondere Vorschriften und teilweise örtliches Recht angewandt wurden. Die indigene Bevölkerung war nicht deutsche Staatsbürger, sondern galt als Untertanen oder Schutzbefohlene. Gegen Verwaltungsentscheidungen und erstinstanzliche Urteile standen ihr keine rechtsstaatlichen Rechtsmittel offen. Kolonialbeamte konnten zugleich ermitteln, anklagen und urteilen. Körperstrafen, Kettenstrafen und Gefängnis mit Zwangsarbeit gehörten zum Strafsystem. Eheschließungen zwischen Weißen und Indigenen wurden ab 1905 schrittweise verboten.

Missionen vermittelten Christentum, elementare Bildung und landwirtschaftliche Kenntnisse. Seit 1887 entstanden auch staatliche Schulen, doch besuchten nur wenige indigene Kinder eine Schule: je nach Kolonie zwischen 0,8 % und 3,4 % eines Jahrgangs. Missionsschulen unterrichteten meist in örtlichen Sprachen und mit hohem Religionsanteil, staatliche Schulen vor allem auf Deutsch und in praktisch nutzbaren Fächern. In Tsingtau bestand mit der Deutsch-Chinesischen Hochschule die einzige Universität des Kolonialreichs.

Seit Mitte der 1890er Jahre entstanden Krankenhäuser und Seuchenprogramme. Einrichtungen blieben nach rassistischen Kriterien getrennt. Impfungen und Maßnahmen gegen Pocken, Pest, Malaria, Lepra und Schlafkrankheit erzielten teilweise Erfolge. Zugleich wurden Erkrankte in sogenannte „Konzentrationslager“ gezwungen und deutsche Mediziner führten mitunter tödliche Menschenversuche an Afrikanern durch.

Steuern zwangen viele Menschen zur Lohn- oder Zwangsarbeit. Die traditionelle Sklaverei wurde besonders in Ostafrika nicht konsequent abgeschafft; um 1900 waren dort etwa zehn Prozent der Bevölkerung Sklaven afrikanischer oder arabischer Eliten. Auf Plantagen und bei öffentlichen Arbeiten waren Prügelstrafen verbreitet. Reformen ab 1907 schränkten Enteignungen und Körperstrafen ein, beseitigten die Gewalt jedoch nicht: 1912/13 wurden über 8.000 Züchtigungen gemeldet.

Aufstände, Kolonialkriege und Reformen

Die gewaltsame Durchsetzung kolonialer Herrschaft führte wiederholt zu Aufständen. Wegen ihrer zahlenmäßigen Schwäche begegneten deutsche Truppen dem Guerillawiderstand häufig mit einer Strategie der verbrannten Erde: Sie zerstörten Dörfer und Felder, verhinderten wirtschaftliche Tätigkeit und vertrieben Menschen in schwer zugängliche Gebiete, wo viele verhungerten. Zu den wichtigsten Fällen kolonialer Massengewalt gehörten der Boxerkrieg 1901/02, der Krieg gegen Herero und Nama 1904/05 und die Niederschlagung des Maji-Maji-Aufstands von 1905 bis 1907.

In Deutsch-Südwestafrika schlugen rund 15.000 deutsche Soldaten unter Generalleutnant Lothar von Trotha die Herero im August 1904 am Waterberg. Trothas Vernichtungsbefehl trieb Überlebende in die Wüste. Von geschätzt 50.000 Herero starb bis 1908 wahrscheinlich etwa die Hälfte. Von den Nama kamen ungefähr 10.000 Menschen und damit ebenfalls rund die Hälfte ums Leben. Beim Maji-Maji-Aufstand in Deutsch-Ostafrika starben etwa 75.000 bis 300.000 Afrikaner, viele durch Hunger nach der Zerstörung ihrer Dörfer und Felder. Im Zentralgebiet wurde die Bevölkerung ungefähr halbiert.

Als Reaktion auf die Kolonialkriege begann unter Bernhard Dernburg ab 1906/07 eine neue Kolonialpolitik. Verwaltung, medizinische Versorgung, Schulen, Forschung und Infrastruktur wurden ausgebaut; die Prügelstrafe wurde abgeschwächt und die Hüttensteuer abgeschafft. Wilhelm Solf plante später mehr Befugnisse für Gouverneure und ein Verbot des Arbeitszwangs für Afrikaner. Nach 1905 kam es zu keinen großen Aufständen mehr. Gleichzeitig blieb das Ziel bestehen, indigene Arbeitskräfte möglichst umfassend für die koloniale Wirtschaft zu nutzen.

Wirtschaft und Infrastruktur

Die Kolonialwirtschaft erzeugte hauptsächlich Rohstoffe für Europa. Exportiert wurden Kautschuk, Palmöl, Kopra, Sisal, Baumwolle, Kaffee, Kakao, Zuckerrohr, Pfeffer, Tabak, Tierhäute, Elfenbein und später Bananen. Der Import von Spirituosen blieb trotz Kritik durch Missionare und Politiker unbeschränkt. Im Bergbau war vor allem die Diamantengewinnung in Deutsch-Südwestafrika profitabel.

Land wurde häufig unter der Annahme einer angeblichen Herrenlosigkeit enteignet. Indigene Gemeinschaften wurden auf schlechtere Flächen oder in Reservationen verdrängt. Landwirtschaft erfolgte in drei Hauptformen: kapitalintensive Plantagen mit zahlreichen, oft unfreien Arbeitskräften; kleinere deutsche Farmen; und „Cash Crops“, also für den Verkauf bestimmte Produkte indigener Bauern. Zwischen Plantagenbesitzern, Farmern und indigenen Produzenten bestanden Konflikte um Land, Arbeitskräfte und Absatzmöglichkeiten.

Häfen, Straßen, Post, Telegraphie, Funk und Eisenbahnen wurden vor allem zur militärischen Kontrolle und wirtschaftlichen Erschließung ausgebaut. Wichtige Häfen waren unter anderem Lome, Duala, Lüderitz, Swakopmund, Daressalam, Tanga, Tsingtau und Rabaul. 1914 waren einschließlich der Schantung-Bahn rund 6.000 Kilometer Eisenbahnstrecken fertiggestellt. Straßen und Bahnlinien verringerten teilweise den Bedarf an menschlichen Lastenträgern, wurden aber vielfach mithilfe verpflichteter Arbeitskräfte gebaut.

Seit 1905 nahm der Handel deutlich zu: Zwischen 1906 und 1913 stieg der gesamte Handel Deutschlands mit seinen Kolonien von 72 Millionen auf 264 Millionen Mark. Dennoch waren die Kolonien volkswirtschaftlich überwiegend Verlustgeschäfte. Nur Togo und Samoa erzielten zuletzt kleine Überschüsse. Verwaltung, Infrastruktur und Kolonialkriege kosteten mehr als Steuer- und Zolleinnahmen einbrachten. 1914 entfielen weniger als 2,5 % des deutschen Außenhandels auf die Kolonien; ihre Einfuhren deckten meist nur einen geringen Teil des deutschen Bedarfs. Einzelne Unternehmen und Investoren erzielten dagegen hohe Gewinne.

Erster Weltkrieg, Verlust und Nachwirkungen

Bei Kriegsbeginn 1914 waren die Kolonialtruppen auf einen Krieg gegen europäische Großmächte kaum vorbereitet. Togo und Samoa wurden im August 1914 besetzt, Kiautschou im November und Deutsch-Neuguinea bis Januar 1915. Deutsch-Südwestafrika kapitulierte im Juli 1915, Kamerun Anfang 1916. In Deutsch-Ostafrika kämpfte Paul von Lettow-Vorbeck mit höchstens 16.670 Soldaten, davon etwa 90 % afrikanische Askaris, bis zum Waffenstillstand im November 1918 weiter; ab 1917 wich er in portugiesische und britische Gebiete aus. Militärisch war der deutsche Kolonialbesitz dennoch bereits während des Krieges verloren.

Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags im Januar 1920 verlor Deutschland alle Kolonien. Sie wurden als Mandatsgebiete des Völkerbundes unter den Siegermächten verteilt: Großbritannien erhielt den größten Teil Deutsch-Ostafrikas sowie Teile Kameruns und Togos; Frankreich Teile Kameruns und Togos; Belgien Ruanda und Burundi; Portugal das Kionga-Dreieck; Südafrika Deutsch-Südwestafrika; Australien große Teile Deutsch-Neuguineas; Neuseeland Samoa; Japan Kiautschou und mehrere pazifische Inselgruppen. Nauru wurde gemeinsam von Australien, Neuseeland und Großbritannien verwaltet. Kiautschou fiel 1922 an China; als letzte ehemalige deutsche Kolonie wurde Palau 1994 unabhängig.

In der Weimarer Republik verlangten fast alle Parteien zunächst die Rückgabe der Kolonien und bezeichneten die Vorwürfe gegen die deutsche Kolonialherrschaft als „Koloniale Schuldlüge“. Der Staat unterstützte koloniale Organisationen und den Rückerwerb von Plantagen. Auch das nationalsozialistische Deutschland unterhielt ein Kolonialpolitisches Amt, erlangte aber keine Kolonien zurück. Welche Bedeutung koloniale Ziele für Adolf Hitler hatten, ist in der Forschung umstritten.

In der Bundesrepublik spielten Rückgewinnungspläne kaum noch eine Rolle. Seitdem stehen Erinnerung, Forschung und Aufarbeitung im Mittelpunkt, darunter Auseinandersetzungen um Denkmäler und Straßennamen. Ende 2015 begann ein Aufarbeitungsdialog zwischen Deutschland und Namibia. In einer Gemeinsamen Erklärung von Mai 2021 bezeichnete Deutschland die Gewalt gegen Herero und Nama als „Völkermord aus heutiger Sicht“; Kritiker bewerten dies als unzureichend.

Besondere Beziehungen bestehen heute vor allem zu Namibia, das eine hohe deutsche Entwicklungszusammenarbeit pro Kopf erhält und militärisch mit der Bundeswehr kooperiert. Dort leben etwa 20.000 deutschsprachige Menschen. In den übrigen ehemaligen Kolonien ist Deutsch keine Amtssprache mehr; im Südpazifik wird das deutschbasierte Unserdeutsch nur noch von wenigen Menschen gesprochen.

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