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Friedensvertrag von Versailles
Der Friedensvertrag von Versailles (auch Versailler Vertrag, Friede von Versailles) wurde am 28. Juni 1919 zwischen dem Deutschen Reich einerseits sowie …
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Kern und Entstehung
Der Friedensvertrag von Versailles, auch Versailler Vertrag genannt, wurde am 28. Juni 1919 zwischen dem Deutschen Reich und den alliierten und assoziierten Mächten geschlossen. Er beendete den Ersten Weltkrieg völkerrechtlich. Die Kampfhandlungen waren schon am 11. November 1918 durch den Waffenstillstand von Compiègne beendet worden, der Kriegszustand aber noch nicht. Der Vertrag trat nach Ratifizierung und Austausch der Urkunden am 10. Januar 1920 in Kraft.
Ausgehandelt wurde der Vertrag auf der Pariser Friedenskonferenz 1919 im Schloss Versailles ohne gleichberechtigte Beteiligung Deutschlands. Die wichtigsten Entscheidungen traf der Rat der Vier: Woodrow Wilson für die USA, Georges Clemenceau für Frankreich, David Lloyd George für Großbritannien und Vittorio Emanuele Orlando für Italien. Die deutsche Delegation durfte nicht mündlich mitverhandeln, sondern erhielt den Entwurf am 7. Mai 1919 und konnte nur schriftliche Eingaben machen. Zu den wenigen Änderungen gehörte die vorgesehene Volksabstimmung in Oberschlesien.
In Deutschland lösten die Bedingungen große Empörung aus. Unter dem Druck eines möglichen alliierten Einmarsches und der weiterwirkenden britischen Seeblockade stimmte die Weimarer Nationalversammlung am 22. Juni 1919 mit 237 gegen 138 Stimmen für die Annahme. Außenminister Hermann Müller und Verkehrsminister Johannes Bell unterzeichneten den Vertrag am 28. Juni 1919 unter Protest. Der US-Kongress verweigerte 1919 und 1920 die Ratifikation; die USA traten dem Völkerbund nicht bei und schlossen 1921 mit Deutschland den Berliner Vertrag.
Ziele der Siegermächte
Die Siegermächte verfolgten unterschiedliche Ziele. Frankreich wollte vor allem Sicherheit vor einem erneuten deutschen Angriff. Da Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg und im Ersten Weltkrieg stark betroffen gewesen war, strebte Clemenceau eine möglichst starke Schwächung Deutschlands, die Rückgabe Elsass-Lothringens, Entschädigung für Kriegsschäden und Sicherheiten am Rhein an.
Großbritannien wollte Deutschland nicht so stark schwächen, dass in Mitteleuropa ein Machtvakuum entstand. Gleichzeitig sollte die deutsche Macht in Übersee, besonders durch den Verlust der Kolonien und die Einschränkung der Flotte, dauerhaft begrenzt werden. Lloyd George warnte selbst davor, ein als ungerecht empfundenes Friedenswerk könne einen künftigen Krieg begünstigen.
Italien war auf Grundlage des Londoner Geheimvertrags von 1915 in den Krieg eingetreten und erwartete vor allem territoriale Gewinne wie Trentino und Triest sowie eine gut zu verteidigende Nordgrenze am Brenner. Diese Forderungen spielten vor allem in anderen Pariser Vorortverträgen eine Rolle.
Die USA unter Präsident Woodrow Wilson vertraten mit dem Vierzehn-Punkte-Programm eine Friedensordnung, die einen weiteren Weltkrieg verhindern sollte. Wichtige Ziele waren Freiheit der Seeschifffahrt, Aufhebung von Handelsbeschränkungen, Verbot geheimer Diplomatie, Selbstbestimmungsrecht der Völker, Abrüstung, Rückzug aus besetzten Gebieten, Wiederherstellung Polens mit Zugang zum Meer und die Gründung eines Völkerbundes. Einige dieser Ziele standen in Spannung zueinander, etwa Polens Zugang zur Ostsee und das Selbstbestimmungsrecht in Gebieten ohne polnische Bevölkerungsmehrheit.
Gebietsverluste und Abstimmungen
Deutschland musste zahlreiche Gebiete abtreten. Elsass-Lothringen fiel an Frankreich. Teile Westpreußens und Posens kamen zu Polen; um Danzig entstand die Freie Stadt Danzig unter Aufsicht des Völkerbunds. Das Soldaugebiet wurde Polen zugeschlagen, das Memelland zunächst dem Völkerbund unterstellt und 1923 von Litauen annektiert; 1924 wurde dies durch die Memelkonvention anerkannt. Eupen und Malmedy gingen an Belgien, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei, weitere kleinere Gebiete an Polen.
Deutschland verlor auch alle Kolonien. Sie wurden dem Völkerbund übertragen und als Mandatsgebiete anderen Staaten zur Verwaltung unterstellt, darunter Großbritannien, Frankreich, Belgien, Südafrika, Australien, Neuseeland, Japan und Portugal. Deutsche Pachtgebiete in China waren zunächst nicht direkt betroffen, weil China den Vertrag nicht unterzeichnete; 1922 gab Deutschland ihre weitere Nutzung in einem separaten Friedensvertrag auf.
In fünf Gebieten waren Volksabstimmungen vorgesehen. In Nordschleswig fiel die nördliche Abstimmungszone an Dänemark, die südliche blieb bei Deutschland. In den Abstimmungsgebieten Marienwerder und Allenstein stimmten etwa 92 % beziehungsweise etwa 96 % für den Verbleib bei Ostpreußen beziehungsweise Deutschland, mit kleinen Ausnahmen einzelner Dörfer. In Oberschlesien blieb etwa drei Viertel der Fläche und gut die Hälfte der Bevölkerung bei Deutschland, aber nur der kleinere Teil des wichtigen Industriegebiets; der Rest kam zu Polen. Das Saargebiet wurde dem Völkerbund unterstellt; seine Kohleproduktion fiel Frankreich zu. Die dort vorgesehene Abstimmung fand am 13. Januar 1935 statt und führte mit großer Mehrheit zur Wiederangliederung an Deutschland.
Die Gebietsverluste wirkten sich auch auf die Staatsangehörigkeit aus. Nach Artikel 91 wurden deutsche Reichsangehörige in endgültig zu Polen gehörenden Gebieten grundsätzlich polnische Staatsangehörige und verloren die deutsche Staatsangehörigkeit. Es gab Optionsrechte für Personen über 18 Jahre. Infolge dieser Regelungen und späterer Abkommen kam es zu erheblichen Wanderungsbewegungen, unter anderem emigrierten zwischen 1924 und Sommer 1926 etwa 26.000 Deutsche aus dem neuen polnischen Staat.
Militär, Schuld und Reparationen
Der Vertrag beschränkte die deutschen Streitkräfte stark. Das Heer durfte höchstens 100.000 Mann haben, darunter höchstens 4.000 Offiziere; die Marine war auf 15.000 Mann, sechs gepanzerte Schiffe, sechs Kreuzer, 12 Zerstörer und 12 Torpedoboote begrenzt. Allgemeine Wehrpflicht, Großer Generalstab, U-Boote, Panzer, Schlachtschiffe, chemische Kampfstoffe und Luftstreitkräfte waren verboten. Das Rheinland und ein 50 Kilometer breiter Streifen östlich des Rheins wurden demilitarisiert. Interalliierte Überwachungsausschüsse sollten die Einhaltung kontrollieren.
Das Rheinland wurde außerdem durch Frankreich, Belgien, Großbritannien und die USA für 15 Jahre militärisch besetzt. Die Räumung sollte spätestens 1935 erfolgen, wurde aber nach Unterzeichnung des Young-Plans 1930 vorzeitig beendet. Als Garantie für die Vertragserfüllung waren auch Besetzungen linksrheinischer Gebiete und von Brückenköpfen bei Köln, Koblenz und Mainz vorgesehen, gestaffelt über 5, 10 und 15 Jahre.
Artikel 231, der sogenannte Kriegsschuldartikel, erklärte Deutschland und seine Verbündeten als verantwortlich für alle Verluste und Schäden, die den Alliierten und ihren Staatsangehörigen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten entstanden seien. Der Artikel sollte die Reparationsforderungen juristisch und moralisch begründen. Die Höhe der Reparationen wurde zunächst nicht festgelegt; eine erste Rate von 20 Milliarden Goldmark war bis April 1921 zu zahlen. Deutschland musste außerdem Sachleistungen erbringen, etwa Lokomotiven, Eisenbahnwaggons und über die Hälfte der geförderten Kohlen, und seine Handelsflotte verkleinern.
Weitere Bestimmungen betrafen Kriegsgefangene, Kriegsgräber und Strafverfolgung. Der frühere Kaiser Wilhelm von Hohenzollern sollte wegen „schwerster Verletzung der internationalen Moral und der Heiligkeit der Verträge“ vor ein Gericht der Siegermächte gestellt werden. Deutschland sollte Personen ausliefern, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden.
Internationale Ordnung
Der Vertrag war zugleich Gründungsakt des Völkerbunds. Der Völkerbund sollte eine neue internationale Ordnung sichern und gilt als Vorläufer der späteren Vereinten Nationen. Deutschland war bis 1926 kein Mitglied; die USA traten wegen der verweigerten Ratifikation des Vertrags ebenfalls nicht bei.
Durch Kapitel XIII wurde außerdem die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) geschaffen, die bis heute besteht. Ihre Aufnahme in den Vertrag hob Fragen der Arbeitswelt erstmals auf die Ebene des internationalen Rechtssystems. Damit ging der Versailler Vertrag über klassische Friedensverträge hinaus.
Frauen waren bei den Friedensverhandlungen nicht zugelassen. Feministinnen und Pazifistinnen organisierten deshalb 1919 in Zürich eine Folgekonferenz des Internationalen Frauenfriedenskongresses von 1915. Die Organisation erhielt dort den Namen Women’s International League for Peace and Freedom. Ihr Ziel war ein Frieden durch soziale Gerechtigkeit, bessere Rechte für Frauen und nationales Selbstbestimmungsrecht auch für Kolonialbevölkerungen.
Neben dem bekannten Friedensvertrag gibt es einen weiteren Pariser Vorortvertrag mit ähnlichem Namen: Der polnische Minderheitenvertrag vom 28. Juni 1919 wird „der kleine Vertrag von Versailles“ genannt. Er war der erste völkerrechtliche Vertrag mit konkret ausgearbeiteten Schutzbestimmungen für nationale Minderheiten.
Umsetzung und Folgen
Der Versailler Vertrag wurde nie vollständig umgesetzt. Deutschland zahlte nach offizieller Rechnung insgesamt 21,8 Milliarden Goldmark, also nicht die gesamten von den Siegermächten erwarteten Kriegskosten. Militärisch verstieß Deutschland durch Aufbau und Unterhalt der sogenannten Schwarzen Reichswehr von Beginn an gegen die festgelegte Stärke. Die Strafbestimmungen wurden kaum verwirklicht: Die Niederlande gewährten dem früheren Kaiser Asyl, und die Leipziger Prozesse von 1921 blieben nach Darstellung des Artikels Schauverfahren.
Die wirtschaftlichen Folgen waren schwer. Deutschland verlor 80 % seiner Eisenerzvorkommen, 63 % der Zinkerzlager, 28 % seiner Steinkohleförderung und 40 % seiner Hochöfen. Der Verlust Posens und Westpreußens verringerte die landwirtschaftliche Nutzfläche um 15 %, die Getreideernte um 17 % und den Viehbestand um 12 %. Die Bevölkerung sank um sieben Millionen Menschen, also 11 %. Durch den Verlust von 90 % der Handelsmarine und des gesamten Auslandsvermögens wurde der Außenhandel stark beeinträchtigt.
In Deutschland wurde der Vertrag mehrheitlich als illegitimes und demütigendes „Diktat“ empfunden. Besonders die extreme Rechte nutzte dies für Nationalismus und Revanchismus. Auch zeitgenössische Kritiker wie John Maynard Keynes warnten vor wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Verschiedene Historiker sahen später ein Grundproblem darin, dass der Vertrag zugleich Wilsons Idee der Selbstbestimmung und die Schwächungsziele der Siegermächte, vor allem Frankreichs, verwirklichen wollte.
Die Bewertung bleibt in der Forschung differenziert. Manche Historiker sehen im Vertrag eine wichtige Ursache für den Aufstieg des Nationalsozialismus und den Weg zum Zweiten Weltkrieg. Andere betonen in neuerer Forschung, der Vertrag habe innerhalb der damaligen Möglichkeiten Frieden geschaffen, eine neue internationale Ordnung etabliert und eine offene Zukunft ermöglicht, die nicht zwangsläufig in den nächsten Krieg führen musste.
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