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Völkermord an den Herero und Nama
Der Völkermord an den Herero und Nama geschah während und nach der Niederschlagung von Aufständen der Herero und Nama gegen die deutsche Kolonialmacht in …
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Gegenstand, Zeitraum und Folgen
Der Völkermord an den Herero und Nama ereignete sich 1904 bis 1908 in der deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika während und nach der Niederschlagung von Aufständen gegen die deutsche Kolonialmacht. Er gilt in der Wissenschaft als erster Völkermord des 20. Jahrhunderts. Die Kriegsführung unter Generalleutnant Lothar von Trotha zielte auf die vollständige Vernichtung der Herero.
Der Herero-Aufstand begann im Januar 1904; bis August wurde er durch etwa 15.000 deutsche Soldaten niedergeschlagen. Nach der Flucht in die fast wasserlose Omaheke-Wüste wurden Herero von Wasserstellen vertrieben oder erschossen. Später wurden Herero und Nama in Konzentrationslagern interniert. Von den 1904 auf rund 60.000 bis 80.000 Personen geschätzten Herero lebten 1911 nur noch etwa 20.000. Insgesamt starben 40.000 bis 60.000 Herero sowie etwa 10.000 Nama.
Vorgeschichte und Ursachen
Herero und Nama waren bereits vor der deutschen Kolonialherrschaft in lang andauernde Kämpfe um Weideland verwickelt. Nach 1894 unterwarf die deutsche Schutztruppe die Nama; zwischen Gouverneur Theodor Leutwein und Samuel Maharero, dem von den Deutschen zum Kaptein der Ovaherero gemachten Führer, entstand zunächst ein gutes Verhältnis.
Die wichtigsten Ursachen des Aufstands waren der existenzbedrohende Verlust von Weidegebieten und rassistische Diskriminierung. Die Herero lebten traditionell von Rinderzucht. Die Rinderpest von 1897 verringerte ihre Herden stark. Deutsche Siedler eigneten sich zunehmend Land, besonders wertvolle Weiden, und Rinder an; Betrügereien und die Kreditpraxis deutscher Kaufleute verschärften die Verarmung. Viele Herero mussten deshalb als Lohnarbeiter auf deutschen Farmen arbeiten.
Kolonialverwaltung und Siedler behandelten Herero und Nama rassistisch. Misshandlungen durch Prügelstrafen, Vergewaltigungen und Morde an Herero durch Siedler wurden vielfach nicht oder nur mild bestraft. Dies verstärkte die Spannungen. Für die Nama war 1897 zwar ein reserviertes Gebiet von 120.000 Hektar beziehungsweise 1200 Quadratkilometern vertraglich geregelt worden, doch die Landfrage blieb zentral.
Aufstand der Herero und deutsche Niederschlagung
Am 11. oder, nach dem Historiker Jan Bart Gewald wahrscheinlich, am 20. Januar 1904 gab Samuel Maharero den Befehl zum Aufstand. Die Herero griffen deutsche Einrichtungen, Farmen, Verkehrs- und Telegraphenverbindungen an, umzingelten Okahandja und zerstörten die Eisenbahnbrücke bei Osona. Etwa 140 Deutsche und sieben Buren kamen ums Leben. Deutsche Frauen und Kinder sowie Missionare sollten nach Mahareros Befehl grundsätzlich verschont werden; dies wurde mit wenigen Ausnahmen beachtet. Deutsche Männer wurden dagegen unterschiedslos getötet.
Rund 8.000 Herero standen zunächst einer Schutztruppe von gut 2.000 Mann gegenüber. Die Herero unterschätzten jedoch, wie schnell das Deutsche Reich große Verstärkungen nach Afrika schicken konnte. Deutsche Truppen sicherten zunächst wichtige Orte und Bahnverbindungen. Unter Leutwein wurden im Februar 1904 eine West-, Haupt- und Ostabteilung eingesetzt. Es folgten Gefechte unter anderem bei Onganjira am 9. April und bei Oviumbo am 12. April. Im Mai ernannte das Deutsche Reich Lothar von Trotha zum Oberkommandierenden; Leutwein blieb nur Gouverneur und befürwortete weiterhin eine politische Lösung.
In der Schlacht am Waterberg am 11. und 12. August 1904 konnten die Deutschen die versammelten Herero nicht vollständig einkesseln. Ein großer Teil floh mit Familien und Vieh nach Osten in die Omaheke. Während Leutwein die Überlebenden als Arbeitskräfte erhalten wollte, setzte sich Trotha mit seiner Vernichtungspolitik durch.
Vernichtungspolitik, Flucht und Lager
Trotha ließ die Omaheke abriegeln und Flüchtende wiederholt von Wasserstellen vertreiben. Männer wurden bei der Verfolgung sofort erschossen; auch Erschießungen von Frauen und Kindern sind dokumentiert. Am 2. Oktober 1904 erließ Trotha den später sogenannten Vernichtungsbefehl: Innerhalb der deutschen Grenze werde „jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen“; Frauen und Kinder sollten nicht aufgenommen, sondern zurückgetrieben oder beschossen werden. In einem Brief vom 4. Oktober erklärte er: „Ich glaube, daß die Nation als solche vernichtet werden muß“.
Kaiser Wilhelm II. befahl am 8. Dezember Gnade für Herero, die nicht am Krieg und an Tötungen beteiligt gewesen waren. Trotha nahm den Befehl am 12. Dezember 1904 zurück. Zugleich wurde die Zwangsarbeit geplant und Sammellager sollten eingerichtet werden. Nur etwa 1.500 Herero erreichten mit Samuel Maharero nach einem Todesmarsch das britische Protektorat Betschuanaland; weitere flohen nach Norden oder nach Walvis Bay. Nach Trothas Abberufung im November 1905 entstanden auch Sammellager unter Mitwirkung Rheinischer Missionare.
Die Deutschen errichteten 1904/05 Konzentrationslager, zunächst in Okahandja, Windhuk und Swakopmund. Überbelegung, schlechtes Wasser, einseitige Ernährung und Klima führten zu Skorbut, Typhus und Ruhr. Gesunde Gefangene mussten im Straßen-, Wege- und Bahnbau Zwangsarbeit leisten. Nicht einmal die Hälfte überlebte die Bedingungen; gefangene Frauen wurden regelmäßig vergewaltigt. Der Stabsarzt Hugo Bofinger erprobte an Gefangenen unter anderem Zitronensaft, Arsen und Opium gegen Skorbut und untersuchte die Folgen durch Autopsien.
Aufstand der Nama und Kriegsende
Der Nama-Aufstand begann im Juli 1904, als Jakob Morenga mit zunächst elf Anhängern Siedler überfiel und entwaffnete. Zur breiteren Erhebung kam es, als Hendrik Witbooi den Schutzvertrag mit dem Deutschen Reich kündigte und am 3. Oktober 1904 den Krieg erklärte. Als Gründe nannte er Morde und Misshandlungen von Afrikanern durch deutsche Siedler. Mehrere Nama- und Orlam-Gruppen schlossen sich an; andere Gruppen nahmen nicht teil oder wurden zuvor entwaffnet und interniert.
Anders als die Herero vermieden Nama und Witbooi offene Schlachten und führten Guerillakrieg aus Hinterhalten. Etwa 40 deutsche Siedler starben bei ihren Angriffen; Frauen und Kinder wurden in der Regel verschont und teils zu deutschen Stationen begleitet. Trotha drohte den Nama am 22. April 1905 ausdrücklich mit dem Schicksal der Herero, falls sie sich nicht ergäben.
Der Widerstand wurde schrittweise geschwächt: Hendrik Witbooi fiel am 29. Oktober 1905, die Witboois ergaben sich Anfang 1906. Im März 1906 wurde Cornelius Frederiks mit 200 Mann gestellt. Der offizielle Kriegszustand endete am 31. März 1907; Morenga führte den Guerillakrieg bis zu seinem Tod am 19. September 1907 weiter. Simon Kooper kämpfte aus der Kalahari und vom britischen Gebiet aus bis 1908 weiter und ergab sich im Februar 1909 britischen Behörden. Damit endete der Krieg.
Bewertung, Erinnerung und Aufarbeitung
Schon zeitgenössisch gab es in Deutschland starke Kritik an Trothas Kriegsführung, auch im Reichstag. Die Reichsregierung beschloss nach Bekanntwerden seiner Proklamation deren Rücknahme; Trotha wurde zur Umkehr gezwungen. Der Whitaker-Report der Vereinten Nationen von 1985 nannte das Massaker an den Herero ausdrücklich als Beispiel für Völkermord. Eine offizielle UN-Anerkennung besteht laut Artikel jedoch nicht.
Die deutsche Bundesregierung vermied lange eine klare Bewertung und bestritt noch im August 2012 eine Verantwortung für Völkermord. Heidemarie Wieczorek-Zeul bekannte 2004 politische und moralische Verantwortung Deutschlands und bat um Vergebung, schloss Entschädigungen aber aus. Am 10. Juli 2015 bezeichnete das Auswärtige Amt die Ereignisse erstmals offiziell als Völkermord. Es betonte zugleich, die UN-Völkermordkonvention sei nicht rückwirkend anwendbar und aus der historisch-politischen Bezeichnung ergäben sich keine Rechtsfolgen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags bewertete die damaligen Vorgänge rein rechtlich dagegen nicht als Völkermord.
Vertreter der Herero und Nama verlangen Anerkennung, offizielle Entschuldigung, Rückgabe menschlicher Überreste, Beteiligung an Verhandlungen und Reparationen. 2011, 2014 und 2018 wurden Gebeine aus Deutschland nach Namibia zurückgegeben. Eine Sammelklage gegen Deutschland in New York wurde 2019 abgewiesen; 2021 lehnte der Oberste Gerichtshof der USA eine Wiederaufnahme ab und die deutsche Staatenimmunität blieb maßgeblich.
Im Mai 2021 wurden Verhandlungen über ein Abkommen abgeschlossen. Deutschland sagte 1,1 Milliarden Euro über 30 Jahre für Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe zu, insbesondere für Infrastruktur, Landwirtschaft und Berufsbildung in Siedlungsgebieten der Herero und Nama; eine förmliche Entschuldigung Steinmeiers war vorgesehen. Das Abkommen wurde von Teilen der betroffenen Gruppen und Oppositionsparteien abgelehnt. 2024 wurde der 28. Mai zum Völkermord-Gedenktag erklärt. Laut Artikel lag im Mai 2025 eine neue gemeinsame Erklärung Deutschlands und Namibias vor, war aber noch nicht verabschiedet.
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