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Beruf
Unter „Beruf“ wird oft eine systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem Qualifikationsnachweis versehene Tätigkeit verstanden. Der Begriff ist …
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Begriff und Bedeutung
Ein Beruf ist nach dem Bundesverfassungsgericht „jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“ (BVerfGE 97,228). Gemeint ist meist eine dauerhaft ausgeübte, spezialisierte Tätigkeit, die systematisch erlernt wurde und häufig einen Qualifikationsnachweis voraussetzt. Sie dient gewöhnlich dem Lebensunterhalt und kann außerdem Rentenansprüche begründen.
Zum Beruf gehören nicht nur Einkommen und konkrete Arbeitsaufgaben. Er kann auch Interessen, Wertvorstellungen, persönliche Ziele, gesellschaftliche Wertschätzung und soziales Ansehen prägen. Berufe verändern sich mit Arbeitsbedingungen, technischem Fortschritt, wirtschaftlichem Wandel und zunehmender Arbeitsteilung. Deshalb wird ein erlernter Beruf heute nicht unbedingt das gesamte Berufsleben lang ausgeübt; veränderte Berufsbilder können Berufswechsel oder Umschulungen erforderlich machen.
Vom Job wird der Beruf vor allem durch Dauerhaftigkeit, fachliche Qualifikation und persönliche Verantwortung abgegrenzt. Ein Job bezeichnet eher eine vorübergehende Tätigkeit zur Einkommenserzielung, die keine besondere Ausbildung voraussetzen muss. Entsprechend sind etwa Berufsmusiker, Berufssportler, Berufssoldaten und Berufsrichter fachlich ausgebildet und werden bezahlt, während Amateure oder Laien vergleichbare Tätigkeiten kaum oder gar nicht gegen Entgelt ausüben.
Entstehung und Formen von Berufen
Die meisten Berufe entstanden durch fortschreitende Arbeitsteilung. Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse werden durch Ausbildung, berufliche Praxis oder Selbststudium erworben. Historisch konnte die Zugehörigkeit zu einem Berufsstand auch zugeschrieben werden, etwa durch Erbfolge bei Bauern oder zünftigen Handwerkern. Weitere Zugangsformen waren Gelöbnisse bei Soldaten, Diensteide bei Beamten und die Ordination bei Geistlichen.
Zu den ältesten Berufen gehören Schmied, Zimmermann, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger sowie Wächter. Seit dem Mittelalter organisierten sich viele Berufsgruppen in Zünften und Gilden, die auch die Ausbildung des Nachwuchses übernahmen. Mit den Fortschritten in Technik und Wissenschaft wurden Berufsbilder und Qualifikationsanforderungen zunehmend vielfältiger und komplexer.
Unterschieden werden der erlernte und der ausgeübte Beruf. Der erlernte Beruf beruht auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit urkundlich bestätigtem Qualifikationsnachweis. Der ausgeübte Beruf ist die tatsächlich verrichtete Tätigkeit. Wer in einem anderen Bereich arbeitet als dem, für den die Ausbildung abgeschlossen wurde, ist daher in einem ausgeübten, aber nicht im erlernten Beruf tätig.
Freie Berufe sind überwiegend selbständige Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie setzen fachliche Vorbildung voraus, sind auf Dauer angelegt und unterscheiden sich von anderen Berufen insbesondere durch wirtschaftliche Selbständigkeit. Eine Person, die einen Beruf beispielsweise durch eine Lehre oder ein akademisches Studium erlernt hat und ihn ausübt, wird als Berufsträger bezeichnet.
Recht und Berufsfreiheit
Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert allen Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Verfassungsrechtlich ist ein Beruf jede auf Dauer angelegte menschliche Betätigung, die der Einkommenserzielung dient. Der Berufsbegriff enthält dabei die Elemente Lebensaufgabe und Lebensgrundlage: Als Lebensaufgabe beruht der Beruf auf einer inneren Beziehung, Verpflichtung und Verantwortung; als Lebensgrundlage wird er für eine gewisse Dauer gegen Entgelt ausgeübt.
Einkommen ist weit zu verstehen. Neben Geld können dazu Naturalleistungen oder Deputatlohn gehören, beispielsweise eine freie Wohnmöglichkeit sowie Speisen und Getränke. Der Berufsbegriff ist nicht auf traditionelle oder gesetzlich festgelegte Berufsbilder beschränkt. Er umfasst jede erlaubte und frei gewählte Erwerbstätigkeit und bleibt damit für neue Berufe offen. Wehrpflichtige Soldaten erfüllen nach der im Artikel genannten Abgrenzung lediglich eine öffentliche Dienstleistung; für Berufssoldaten wird der Dienst durch die dauerhafte Laufbahn zum Beruf.
Die staatliche Regelung der Berufswahl und -ausübung wird durch die Berufsfreiheit begrenzt. Dennoch dürfen reglementierte Berufe nur mit vorgeschriebener Ausbildung, Qualifikation, Praxiserfahrung und gegebenenfalls Zulassung ausgeübt werden. Ärzte und Rechtsanwälte benötigen beispielsweise ein erfolgreich abgeschlossenes medizinisches beziehungsweise juristisches Hochschulstudium, entsprechende Praxiserfahrung und die Zulassung der zuständigen Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer. Manche Berufsbezeichnungen, darunter Arzt und Rechtsanwalt, sind gesetzlich geschützt.
Auch die selbständige Ausübung eines Handwerks unterliegt Einschränkungen. Nach der im Artikel genannten Novellierung der Handwerksordnung (§ 7.2) ist dafür beispielsweise ein Fachschulabschluss als Staatlich geprüfter Techniker, ein Abschluss als Handwerksmeister mit Meisterbrief oder ein Hochschul- beziehungsweise Universitätsabschluss erforderlich. Inhalte und Dauer der Berufsausbildung werden heute in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Sozial etablierte Berufe entwickeln außerdem häufig eine eigene Berufsethik, also berufsspezifische Maßstäbe für verantwortliches Handeln.
Identifikation, Status und Klassifikation
Berufstätige können sich mit ihrem Beruf, ihrem Arbeitgeber oder mit beiden identifizieren. Ist die Tätigkeit für den Selbstwert besonders wichtig, spricht man von Berufsidentifikation oder „job involvement“. Eine hohe Identifikation kann zu einer höheren und/oder besseren Arbeitsleistung beitragen.
Der Beruf ist zugleich ein wichtiger Hinweis auf den sozialen Status. In modernen Gesellschaften gilt der berufliche Status als bester Einzelindikator für den sozialen Status einer Person. Das Prestige eines Berufs hängt unter anderem von der erforderlichen Qualifikation und dem erzielten Einkommen ab. Der formale Berufsstatus ergibt sich aus der Einteilung in Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbständige; der materielle Status wird meist anhand der Einkommenshöhe bestimmt.
Berufsklassifikationen ordnen ähnliche Tätigkeiten in Gruppen ein. Sie sind für Arbeitsmarktstatistiken, Untersuchungen zur sozioökonomischen Lage und die Vermittlungsarbeit der Arbeitsämter wichtig. International besteht seit 1957 die Internationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO). Seit Januar 2011 verwendet die Bundesagentur für Arbeit eine weitgehend damit kompatible Neusystematisierung, die auch das Statistische Bundesamt als Klassifizierung der Berufe übernommen hat. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes werden alle bestehenden Berufe in Deutschland in 369 sogenannte Berufsordnungen eingeordnet.
Stark besetzte Berufsgruppen 2019
Die Zahlen für 2019 zeigen deutliche Unterschiede zwischen den am stärksten besetzten Berufsgruppen von Männern und Frauen.
Bei den Männern waren Maschinenbau und Betriebstechnik mit 1.456.000 Erwerbstätigen am stärksten vertreten. Es folgten Lagerwirtschaft, Post und Zustellung sowie Güterumschlag mit 1.158.000 und Unternehmensorganisation und -strategie mit 1.137.000. Weitere große Gruppen waren Fahrzeugführung im Straßenverkehr mit 946.000, Elektrotechnik mit 568.000, Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik mit 563.000, Geschäftsführung und Vorstand mit 532.000, technische Produktionsplanung und -steuerung mit 529.000, Verkauf ohne Produktspezialisierung mit 523.000 sowie Hochbau mit 478.000.
Bei den Frauen stand Büro und Sekretariat mit 1.589.000 Erwerbstätigen an erster Stelle. Danach folgten Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege mit 1.409.000, Verkauf ohne Produktspezialisierung mit 1.219.000, Unternehmensorganisation und -strategie mit 1.218.000 sowie Reinigung mit 1.022.000. Hinzu kamen Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe mit 952.000, Verwaltung mit 899.000, Arzt- und Praxishilfe mit 686.000, Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen mit 604.000 und Altenpflege mit 602.000.
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