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Zunft
Geschichte. Bearbeiten. Vorläufer städtischer Zünfte gab es seit der römischen Kaiserzeit; sie dienten vor allem der steuerlichen Erfassung ihrer Mitglieder …
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Wesen und Aufgaben der Zünfte
Zünfte waren seit dem Mittelalter ständische Körperschaften von Handwerkern. Sie entstanden zur Wahrung gemeinsamer Interessen und bestanden als wirtschaftlich wirksame Organisationen bis ins 18., teilweise noch bis ins 19. Jahrhundert. Eine Zunft konnte auch mehrere ähnliche Berufsgruppen umfassen.
Sie regelten Rohstofflieferungen, Beschäftigtenzahlen, Löhne, Preise und Absatzmengen sowie die Versorgung von Witwen. Außerdem übernahmen sie oft Aufgaben der Brandbekämpfung und des militärischen Schutzes. In Zunftstädten konnten sie Wahlkörper und Gerichtsinstanz sein. Sichtbare Zeichen waren Zunftordnung, Wappen, Zunftzeichen und Zunftkleidung.
Zünfte schrieben Produktionsmethoden vor und sollten dadurch Qualität sichern sowie Überproduktion vermeiden. Sie garantierten den Mitgliedern ein standesgemäßes, als „gerecht“ verstandenes Einkommen. Weil Preiswettbewerb ausgeschaltet wurde, bestand für Verbraucher ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis. Zugleich konnten Zünfte jedoch neue, produktivere oder möglicherweise weniger gesundheitsgefährdende Techniken verhindern. Ihr Angebotsmonopol erlaubte kartellartige Preisfestsetzungen.
Bezeichnungen, Entstehung und Ende
Neben der Bezeichnung Zunft hießen Zusammenschlüsse von Handwerksmeistern unter anderem Gilde, Gaffel, Amt, Einung, Innung oder Zeche. In der heutigen wissenschaftlichen Verwendung in Deutschland bezeichnet Zunft den Zusammenschluss von Handwerksmeistern, Gilde dagegen den von Kaufleuten. Im Englischen kann guild beide Formen meinen.
Vorläufer gab es in der römischen Kaiserzeit als collegium, etwa von Handwerkern, Kaufleuten oder Bäckern. Das Zunftwesen in Mittel-, West- und Nordwesteuropa entwickelte sich im Hochmittelalter, als Städte neu gegründet wurden und sich Handwerke spezialisierten. Als ältester urkundlich belegter Vorläufer gilt die 945 begründete Frankfurter Fischer- und Schiffer-Bruderschaft; die Würzburger Fischerzunft entstand 1010.
Zünfte waren zunächst oft eingeschränkt oder verboten, weil Zusammenschlüsse politische Einflussnahme bedeuten konnten. In manchen Städten erkämpften sie jedoch politische Macht; Zunftverfassungen sicherten ihnen zeitweise eine Dominanz im Rat. Dies war keine Demokratie im modernen Sinn. Im 13. und 14. Jahrhundert förderten Zünfte und Gilden technischen Fortschritt, eröffneten Teilen der Bevölkerung Aufstiegsmöglichkeiten und besaßen eigene Formen von Wahlen, Vertretung und gemeinsamen Sitzungen.
Spätmittelalter und Frühe Neuzeit brachten meist den Verlust ihrer politischen Macht. Um 1550 schaffte Kaiser Karl V. die „Zunftherrschaft“ in manchen Reichsstädten ab. Wirtschaftlich gerieten Handwerker später durch Verlagssystem, Manufaktur, Massenproduktion, neue und importierte Waren sowie verbesserte Verkehrswege unter Druck; ihre Realeinkommen sanken erheblich. Ob dies nur Niedergang oder auch eine protoindustrielle Neuorientierung war, ist wissenschaftlich umstritten.
Nach der Französischen Revolution wurde der Zunftzwang in napoleonisch dominierten Gebieten stark eingeschränkt oder aufgehoben. Die Gewerbefreiheit galt spätestens 1873 im gesamten Deutschen Reich. In der Schweiz verloren Zünfte 1798 mit der Helvetischen Republik ihre Macht; ihr wirtschaftspolitischer Einfluss wurde meist in den 1830er-Jahren, in Basel erst 1875 beseitigt. Moderne Nachfolger sind Handwerksinnungen.
Zunftrecht und gemeinschaftliches Leben
Zunftrecht galt grundsätzlich in Städten; außerhalb davon war Handwerk zunftfrei oder unzünftig. Ein Zunftberuf durfte außerhalb der zuständigen Zunft nicht ausgeübt werden. Die obrigkeitlich genehmigte Zunftordnung legte beispielsweise Ausbildungsregeln, Arbeitszeiten, Produktqualität und Preise fest. Zünfte kontrollierten zudem die Zahl der Handwerker und Gesellen, um Konkurrenz zu begrenzen.
Die Meister verwalteten Geld selbst, wählten Vorsteher wie Älteste, Altmeister und Jungmeister, verwahrten teils die Gesellenkasse und konnten Strafen und Bußgelder verhängen. Bei Krankheit oder Tod unterstützte die Amtslade Meisterfamilien. Zugleich blieben wichtige Entscheidungen von der Obrigkeit abhängig. Gesellen, Meisterfrauen und Lehrlinge gehörten als Mitglieder minderen Rechts zur Zunft, hatten aber kein Mitspracherecht.
Die Morgensprache war die regelmäßige Versammlung einer Zunft und fand nur in Anwesenheit eines Ratsvertreters statt. Dort wurden Rechnungen vorgelegt, Meisterstücke und Freisprechungen behandelt sowie Streitigkeiten möglichst vor einem öffentlichen Gericht geschlichtet. Bei geöffneter Lade lagen Urkunden, Gelder, Siegelstempel und Silbergefäße sichtbar bereit. Treffpunkte waren Kirchen, Rathaus, Zunfthaus, Gasthaus oder das Haus eines Meisters.
Gesellen hatten eigene Versammlungen, mancherorts Krugtage, und oft eine eigene Gesellenlade. Ihre Konflikte richteten sich meist auf überkommene Rechte, Bräuche und Ehrbegriffe, nicht auf moderne politische Sozialforderungen. Weil Obrigkeit und Meister Gesellenunruhen des 18. und 19. Jahrhunderts als Bedrohung ansahen, wurden viele Gesellenladen aufgehoben.
Ausbildung und Weg zum Meister
Lehrlinge kamen in der Regel aus Bürgerfamilien und mussten eine „ehrbare Geburt“ nachweisen. Regional unterschiedlich galten etwa Abdecker, Gerber, Henker, Müller oder Schäfer als unehrbare Berufe, deren Kinder ausgeschlossen sein konnten. Juden hatten wegen christlich-obrigkeitlicher Verbote, besonders seit dem Spätmittelalter, oft keinen Zugang zu Handwerk, zünftischer Ausbildung und Meisterstatus.
Die Lehrzeit dauerte drei bis sechs Jahre. Lehrlinge waren weitgehend rechtlos und vom Meister abhängig. Bei großem Hilfskräftebedarf erhielten sie einen geringen Lohn, meistens zahlten sie oder ihre Väter Lehrgeld. Das Gesellenstück als Abschluss der Lehrzeit kam wohl erst um 1800 auf. Nach der Ausbildung wurde der Lehrjunge oft vor der ganzen Zunft „ausgeschrieben“, „losgegeben“ oder „abgedingt“. Eine Gesellenwanderung war nicht überall Pflicht und wurde, wo sie verlangt wurde, erst in nachmittelalterlicher Zeit eingeführt.
Gesellen erwarben meist kein Bürgerrecht und verfügten häufig nicht über das Kapital für eine eigene Werkstatt. Sozialer Aufstieg gelang oft durch Heirat mit der Tochter oder Witwe eines Meisters. Im 18. Jahrhundert verschlechterte sich ihre Lage durch saisonale und konjunkturelle Schwankungen des Arbeitsmarkts; Unruhen und Arbeitsniederlegungen nahmen zu.
Der Zugang zum Meisteramt war besonders in wohlhabenden Zünften stark beschränkt. Bedingungen konnten örtliche Gesellenzeit, Wanderung, ein selbst finanziertes Meisterstück, Bürgeraufnahmegeld, Abgaben, Hausbesitz oder Geldnachweis und ein Mahl für alle Meister sein. Mängel am Meisterstück konnten Geldbußen auslösen. Meistersöhne und Heiraten innerhalb derselben Gewerbefamilie wurden bevorzugt. Diese Hürden dienten nicht nur der Qualität, sondern auch der Begrenzung von Konkurrenz.
Ausgeschlossene Gruppen und Konkurrenz
Neben Zünften bestanden weniger angesehene freie Gewerbe und Sozietäten. Besonders qualifizierte Künstler oder wirtschaftlich herausragende Unternehmer konnten von der Obrigkeit den Status eines Freimeisters erhalten. Hofhandwerker waren als Beschäftigte des Adels ebenfalls den städtischen Zunftstrukturen entzogen.
Außerhalb der Zunft arbeiteten heimlich sogenannte Bönhasen, etwa Soldaten, Seeleute mit Winterarbeit oder ausgeschlossene Gesellen. Zunftmeister bekämpften sie als „Pfuscher“, „Störer“ oder „Stümper“ und nahmen ihnen teils gewaltsam Arbeiten und Werkzeuge ab. Obrigkeiten duldeten dies häufig, während ärmere Bevölkerungsteile bei Bönhasenjagden oft die billiger arbeitenden Illegalen unterstützten. Auch Flickschuster, Kesselflicker und viele gering qualifizierte Hilfskräfte lebten meist am Rand des Existenzminimums.
Frauen wurden im 17. Jahrhundert weitgehend aus Handwerkszünften verdrängt oder auf wenige Berufe beschränkt. Es gab aber reine Frauenberufe, gemischte Zünfte und Zünfte, die Frauen aufnahmen, etwa Garnmacher, Seidenweber und Seidenmacher. Als Familienangehörige erhielten Frauen teilweise Leistungen, meist aber keine Vollmitgliedschaft. Starb ein Meister, musste seine Witwe nach vielen Zunftordnungen innerhalb von ein bis zwei Jahren erneut heiraten, sonst verlor sie die Werkstatt; teils führte sie sie bis zur Mündigkeit eines Sohnes weiter.
Wendenpassus erschwerten oder verweigerten im deutsch-slawischen Kontaktraum Slawen den Zunftbeitritt oder das dafür nötige volle Bürgerrecht. Der älteste Beleg stammt aus dem Statut der Beeskower Schuhmacher von 1353. Sie waren eine Form der Diskriminierung, ihre tatsächliche Durchsetzung und Reichweite bleiben wegen widersprüchlicher, oft nur normativer Quellen jedoch unklar. Sie belegen nicht, dass es keine slawische Stadtbevölkerung gegeben habe.
Regionen und Berufslehre
Regionale Namen und Formen unterschieden sich: In Aachen und Köln hießen Korporationen Gaffeln; der Kölner Verbundbrief von 1396 und der Aachener Gaffelbrief von 1450 regelten dies verfassungsmäßig. Antwerpen erlaubte 1435 den damals 21 Zünften zusammen 12 Delegierte im Stadtrat. In Bozen bestanden korporative Bruderschaften mit Zunftlade und gewähltem Vorstand; eine „schneider bruderschafft“ ist 1471 bezeugt. In Norddeutschland wurden Zünfte meist Ämter genannt. Hamburg hatte 1850 noch 32 Ämter und acht Brüderschaften; sie wurden 1863 abgeschafft. In Zürich sind Zünfte privatrechtliche Vereine; ihr Sechseläuten ist ein jährlicher Umzug. In Basel und Bern besitzen Zünfte beziehungsweise Gesellschaften und Zünfte öffentlich-rechtlichen Status.
Die Berufslehre war ein wichtiges Mittel, Konkurrenz zu begrenzen. 1562 wurden in England städtische Zunftordnungen verallgemeinert und öffentliches Recht. Lehrzeiten wurden je nach Land auf fünf Jahre, zum Beispiel in Frankreich, bis sieben Jahre, zum Beispiel in England und im Heiligen Römischen Reich, festgelegt; außerdem war die Zahl der Lehrlinge je Meister begrenzt. Dies erhöhte den Ausbildungsaufwand, hielt Konkurrentenzahl niedrig und Preise hoch.
Adam Smith kritisierte 1776, lange Lehrzeiten sicherten keine hohe Warenqualität und beschränkten einen armen Mann bei der Nutzung seiner Arbeitskraft. Er erwartete von mehr Konkurrenz niedrigere Preise für Konsumenten und verlangte eine Entprivatisierung der Bildung. Christoph Bernoulli forderte 1822 die Abschaffung des Zunftwesens, während Johann Jakob Vest vor einer zunftlosen Gesellschaft warnte. Mit dem Ende der Zünfte im 19. Jahrhundert regelte der Staat statt der Zünfte die Berufsbildung und führte national gültige Ausbildungsstandards ein.