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Martin Luther

Martin Luther (* 10. November 1483 in Eisleben, Grafschaft Mansfeld; † 18. Februar 1546 ebenda) war ein deutscher Augustinereremit und Theologieprofessor, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Leben und reformatorischer Durchbruch
  2. 2. Worms, Wartburg und Aufbau der Reformation
  3. 3. Konflikte und Konsolidierung
  4. 4. Grundzüge der Theologie
  5. 5. Späte Jahre, Musik und Wirkung

Leben und reformatorischer Durchbruch

Martin Luther (10. November 1483 in Eisleben; † 18. Februar 1546 ebenda) war Augustinereremit, Theologieprofessor und der wichtigste Anstoßgeber der Reformation. Er wollte Fehlentwicklungen der römisch-katholischen Kirche beseitigen und sie nach dem Evangelium erneuern. Daraus entstand gegen seine Absicht eine Kirchenspaltung mit evangelisch-lutherischen und weiteren protestantischen Kirchen.

Luther wuchs in Mansfeld auf und besuchte Schulen in Mansfeld, Magdeburg und Eisenach. 1501 begann er in Erfurt das Studium der Artes, 1505 schloss er es als Magister artium ab. Nach einem Gewitter bei Stotternheim am 2. Juli 1505 gelobte er, Mönch zu werden, und trat am 17. Juli in das Augustinerkloster Erfurt ein. 1507 wurde er zum Priester geweiht. Er studierte Theologie, beschäftigte sich mit Augustinus sowie mit den biblischen Sprachen Hebräisch und Griechisch und wurde 1512 in Wittenberg zum Doktor der Theologie promoviert.

Luther lehrte ab 1512 dauerhaft in Wittenberg Bibelauslegung. In seinen Vorlesungen über Psalmen, Römer-, Galater- und Hebräerbrief entwickelte sich sein Verständnis von Gottes Gerechtigkeit. Der genaue Zeitpunkt der sogenannten reformatorischen Wende ist umstritten: Forschende datieren sie zwischen 1511 und 1518 oder verstehen sie als allmählichen Prozess. Luther deutete später Röm 1,17 als Befreiung: „Der Gerechte wird aus dem Glauben leben.“ Gottes Gerechtigkeit sei kein von Menschen erworbenes Verdienst, sondern ein reines Gnadengeschenk, das durch den Glauben an Jesus Christus empfangen werde. Menschliche Eigenleistungen könnten das Heil nicht erzwingen.

Die Ablasskritik führte Luther in den öffentlichen Konflikt. 1517 wurde ein von Papst Leo X. genehmigter Ablass verbreitet, dessen Einnahmen unter anderem dem Neubau des Petersdoms und der Tilgung von Schulden Albrechts von Brandenburg dienten. Am 31. Oktober 1517 sandte Luther seine 95 Thesen an Albrecht. Ob er sie zusätzlich an der Wittenberger Schlosskirche anschlug, gilt nach neuerer Forschung als wahrscheinlich, bleibt aber diskutiert. Zunächst wollte Luther vor allem eine akademische Debatte über Ablass und Buße anregen; die Thesen verbreiteten sich jedoch rasch im Druck.

Im April 1518 leitete Luther die Heidelberger Disputation. 1518 kam es in Augsburg zum Verhör durch Kardinal Thomas Cajetan. In der Leipziger Disputation vom 4. bis 14. Juli 1519 geriet Luther mit Johannes Eck über den päpstlichen Vorrang und die Irrbarkeit von Konzilien aneinander. Luther musste einräumen: „Auch Konzile können irren.“ Damit verschärfte sich sein Bruch mit der bisherigen Kirchenordnung.

Worms, Wartburg und Aufbau der Reformation

1520 erließ Papst Leo X. die Bannandrohungsbulle Exsurge Domine; am 3. Januar 1521 wurde Luther mit Decet Romanum Pontificem exkommuniziert. Luther verbrannte am 10. Dezember 1520 öffentlich die Bannandrohungsbulle sowie Schriften des Kirchenrechts. Zugleich verbreiteten sich seine Schriften außerordentlich: Bis Ende 1521 erschienen 81 Einzelschriften und Schriftsammlungen in insgesamt 653 Auflagen.

Auf dem Reichstag zu Worms wurde Luther am 17. April 1521 zum Widerruf aufgefordert. Nach einem Tag Bedenkzeit lehnte er ab, solange er nicht „durch Zeugnisse der Schrift und klare Vernunftgründe“ überzeugt werde. Er berief sich auf sein durch das Wort Gottes gebundenes Gewissen. Der oft zitierte Satz „Hier stehe ich, ich kann nicht anders“ ist nicht in den Verhandlungsprotokollen belegt, findet sich aber bald darauf als Zusatz zu einem von Luther selbst verfassten Redemanuskript. Das Wormser Edikt vom 26. Mai 1521 verbot, Luther zu unterstützen, seine Schriften zu lesen oder zu drucken, und ordnete seine Festsetzung an.

Luthers Landesherr Friedrich der Weise ließ ihn zum Schutz auf die Wartburg bringen. Dort lebte er vom 4. Mai 1521 bis zum 1. März 1522 als „Junker Jörg“. In nur elf Wochen übersetzte er, ausgehend von der zweiten Ausgabe des griechischen Neuen Testaments von Erasmus, das Neue Testament ins Deutsche. Gleichzeitig reagierte er auf tiefgreifende Veränderungen in Wittenberg: eine neue Abendmahlsform, Priesterehen, Klosteraustritte, die Abschaffung von Bildern und liturgische Reformen.

Nach seiner Rückkehr predigte Luther vom 9. März 1522 an acht Tage lang in den Invokavitpredigten. Er hielt viele Reformforderungen grundsätzlich für richtig, kritisierte aber ihr überstürztes und rücksichtsloses Vorgehen gegenüber denjenigen, die am Hergebrachten festhielten. 1522 bis 1524 wirkte er vor allem als Prediger in Wittenberg. Er befürwortete schließlich das Abendmahl unter beiderlei Gestalt und veröffentlichte das erfolgreiche Betbüchlein. In der Ratsherrenschrift von 1524 forderte er die Städte auf, christliche Schulen einzurichten.

Konflikte und Konsolidierung

Im Bauernkrieg von 1524 bis 1526 beriefen sich die Aufständischen in den 12 Artikeln auf das göttliche Recht und auf Luthers sola scriptura. Zunächst wies Luther sowohl Bauern als auch Fürsten zurecht und erkannte einige Forderungen der Bauern als berechtigt an. In Wider die Mordischen und Reubischen Rotten der Bawren vom Mai 1525 verurteilte er den Aufstand jedoch als teuflisches Werk und forderte die Fürsten auf, ihn mit notwendiger Gewalt niederzuschlagen. Nach der Niederlage der thüringischen Bauern bei Frankenhausen am 15. Mai 1525 wurde Thomas Müntzer gefangen und enthauptet.

Am 13. Juni 1525 heiratete Luther die ehemalige Zisterzienserin Katharina von Bora. Das Paar hatte sechs Kinder: drei Töchter und drei Söhne. Das ehemalige Augustinerkloster wurde ihr Wohnsitz; Katharina betrieb dort eine Burse und trug zum Unterhalt des Haushalts bei.

In der Auseinandersetzung mit Erasmus von Rotterdam verteidigte Luther 1525 in De servo arbitrio den unfreien Willen des Menschen gegenüber Erasmus’ Annahme „irgendeiner Kraft des freien Willens“. Für Luther war diese Frage der „Angelpunkt der Sache“ (cardo rerum). Der Mensch könne sich nicht selbst in das richtige Verhältnis zu Gott setzen, bleibe aber im Alltag handlungsfähig.

Unter Kurfürst Johann dem Beständigen begann die organisatorische Konsolidierung der Reformation in Kursachsen. Die Deutsche Messe wurde an Weihnachten 1525 eingeführt. Sie sollte die deutschsprachige Bevölkerung stärker beteiligen; lateinische Messen blieben für Lateinkundige bestehen. Luther verstand seine Gottesdienstordnungen als Beispiele, nicht als überall verbindliche Vorschriften. Seit 1526 dienten Visitationen dazu, Pfarrer und Lehrer einzusetzen und ihren Unterhalt zu regeln. Die Neuordnung erfolgte durch ein von der Obrigkeit beaufsichtigtes System.

Im antinomistischen Streit ab 1527 ging es um die Bedeutung des Gesetzes, besonders der Zehn Gebote, für Christen. Melanchthon forderte neben der Evangeliumsverkündigung die Predigt von Gesetz und Buße. Johannes Agricola meinte dagegen, zur Buße genüge das Evangelium. Ein endgültiger Konsens wurde im Torgauer Colloquium vom 26. bis 29. November 1527 nicht erreicht.

Im Abendmahlsstreit mit Huldrych Zwingli verteidigte Luther das wörtliche Verständnis der Einsetzungsworte „Das ist mein Leib“. Beim Marburger Religionsgespräch vom 30. September bis 5. Oktober 1529 wurde in vielen Punkten eine Verständigung erreicht; strittig blieb die reale Gegenwart von Leib und Blut Christi im Abendmahl. Die Wittenberger Konkordie von 1536 brachte schließlich eine weitgehende Einigung mit oberdeutschen Reformatoren: Der Leib Christi werde mit dem Brot wesentlich und wahrhaftig empfangen. Auf dem Schmalkaldener Bundestag 1537 wurden Luthers Schmalkaldische Artikel wegen ihres Konfliktpotenzials nicht zur gemeinsamen Grundlage; maßgeblich blieben das Augsburger Bekenntnis und die Wittenberger Konkordie.

Grundzüge der Theologie

Luthers Theologie fragt, wie der sündige Mensch vor Gott gerecht wird. Die Antwort lautet: Gott allein rechtfertigt den Menschen aus Gnade. Keine gute Tat kann die Rechtfertigung herbeiführen. Sie gründet in Gottes Erwählung, in Jesu Christi Kreuzestod und in der dadurch erwirkten Erlösung.

Die Rechtfertigung wird häufig mit vier Grundsätzen zusammengefasst:

  • solus Christus: Allein Jesus Christus schafft durch seine stellvertretende Hingabe am Kreuz Rechtfertigung und Heiligung.
  • sola gratia: Der Mensch wird allein durch Gottes Gnade gerechtfertigt, ohne eigenes Verdienst.
  • sola fide: Das Heil wird allein durch den Glauben an Jesus Christus empfangen.
  • sola scriptura: Die Heilige Schrift ist Quelle und kritischer Maßstab christlichen Glaubens und Handelns; sie ist von ihrer „Mitte“ Jesus Christus her zu verstehen.

Luther entwickelte das Prinzip der claritas scripturae, der Klarheit der Schrift. Die Bibel besitzt eine äußere Klarheit ihres Textes und eine innere Klarheit, die der Heilige Geist im Herzen des Lesers bewirkt. Sie ist „sacra scriptura sui ipsius interpres“, also ihre eigene Auslegerin. Die Schrift wird nach dem ausgelegt, „was Christum treibet“.

Heilsgewissheit bedeutet bei Luther die Erkenntnis des Glaubens und das Bewusstsein, die rettende Gemeinschaft mit Gott zu empfangen. Sie ist keine Erlaubnis zu beliebigem Verhalten und kein dauerhafter Besitz, der nicht wieder gefährdet werden könnte. Über Gottes Vorherbestimmung soll der Mensch nicht spekulieren.

Die Formel simul iustus et peccator beschreibt, dass der Mensch zugleich gerecht und Sünder ist: Er bleibt in der Beziehung zu Gott sündig, wird aber durch Gottes Gnade gerechtfertigt. Zur Buße gehören die Erkenntnis von Sünde und Gnade sowie Furcht vor Gott und Vertrauen auf seine Barmherzigkeit. In der Theologia crucis steht das Kreuz Christi im Zentrum; sie führt über die Sündenerkenntnis zur Annahme der Erlösungsgnade und steht der Theologia gloriae entgegen, die Gottes Größe und Macht für menschlichen Eigenruhm nutzen kann.

Luther verband Wort, Glaube und Sakrament. In Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche (1520) reduzierte er die sieben katholischen Sakramente auf Taufe, Abendmahl und Buße beziehungsweise Beichte. Das Sakrament besteht aus Zeichen, Bedeutung und Glauben; entscheidend ist die gläubige Annahme. Das gepredigte Wort Christi vermittelt das Heil, während die Sakramente seine Zusage sichtbar machen und bestätigen.

Die Freiheit eines Christenmenschen fasste er dialektisch: „Ein Christ ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan – durch den Glauben“ und zugleich „ein dienstbarer Knecht aller und jedermann untertan – durch die Liebe.“ Die Freiheit gilt vor Gott, während der Christ im Alltag dem Mitmenschen dienen soll. In der Zwei-Reiche-Lehre unterschied Luther das geistliche Regiment des Wortes Gottes vom weltlichen Regiment für Recht und Ordnung. Die Drei-Stände-Lehre ordnete alle Menschen zugleich den Lebensbereichen Kirche, weltliche Regierung und Hausstand zu.

Späte Jahre, Musik und Wirkung

Luther befürwortete den Gemeindegesang als wesentlichen Bestandteil des evangelischen Gottesdienstes. Er sah Musik als Mittel gegen Angst, Streit und Traurigkeit und als ebenso wichtig für das Seelenheil wie die Theologie. Von Luther sind 36 Lieder überliefert; wahrscheinlich verfasste er insgesamt 45 Lieder und Gesänge und komponierte für mindestens 20 davon auch die Melodien selbst. Seine Lieder umfassen unter anderem Hymnenbearbeitungen, Katechismus- und Psalmlieder, Leisen und liturgische Gesänge. Das Achtliederbuch von 1523/24 und das Wittenberger Gesangbuch von 1524 machten sie zu einer Säule des reformatorischen Gottesdienstes.

Gegenüber der Täuferbewegung wandelte sich Luthers Haltung. 1524 forderte er noch, Häretiker mit der Schrift und nicht mit Feuer zu bekämpfen. Ende 1527 kritisierte er die Verfolgung der Täufer. Ab 1530 schloss er die Todesstrafe jedoch nicht mehr aus; 1531 unterschrieb er mit Melanchthon ein Gutachten, das sie befürwortete, vor allem wegen des von ihm angenommenen Aufruhr- und Blasphemiecharakters der Bewegung.

Im Verhältnis zu den Osmanen bezeichnete Luther zunächst den Papst als „inneren Türken“ und forderte, diesen zuerst zu besiegen. Nach der Belagerung Wiens 1529 erklärte er den Krieg gegen die Türken als Aufgabe der weltlichen Obrigkeit und als Verteidigungskrieg. In der Heerpredigt wider die Türken stellte er sie später dennoch als Feinde Christi und Vorzeichen des Jüngsten Gerichts dar. Seine Korankenntnisse stammten vor allem aus Ricoldo da Monte di Croces Contra legem Sarracenorum; 1542 übersetzte Luther diese Koranwiderlegung als Verlegung des Alcoran.

Luther verstand die Mission vor allem als weltweite Wirkung des gepredigten Wortes Gottes. Eine organisierte äußere Mission hielt er nicht für notwendig, da das Apostolat beendet sei. Unter besonderen Umständen sei jedoch jeder Christ zum missionarischen Zeugnis verpflichtet.

In seinen letzten Jahren verfasste Luther scharfe polemische Schriften gegen altgläubige Gegner, das Papsttum, die Türken und Juden. Die antijüdische Schrift Von den Juden und ihren Lügen erschien 1542; das kursächsische Judenmandat vom 6. Mai 1543 berief sich ausdrücklich darauf. Diese Aussagen gehören zu den belastenden und historisch problematischen Teilen seiner Wirkung.

Luther starb am 18. Februar 1546 in Eisleben und wurde am 22. Februar in der Wittenberger Schlosskirche beigesetzt. Seine Bibelübersetzung prägte das Frühneuhochdeutsche und die deutsche Schriftsprache tiefgreifend. Er übersetzte sinngemäß und sprechsprachlich, nicht Wort für Wort, und richtete die Übersetzung an der Botschaft von Gottes Gnade in Christus aus. Die Weimarer Ausgabe seiner Werke umfasst 120 Bände und erschien 1883–2009. Die Lutherforschung begann seit 1800, systematisch etwa seit 1900; die kritische Weimarer Gesamtausgabe entstand seit 1883. Zu Lebzeiten fertigte die Cranach-Werkstatt rund 500 Lutherbilder, davon mindestens 306 Porträts.

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