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Ordination
In fast allen Kirchen werden durch die Ordination Gläubige (in römisch-katholischen, orthodoxen und vielen Freikirchen nur Männer) zum geistlichen Amt gesegnet, …
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Begriff und Grundform
Die Ordination ist eine gottesdienstliche Handlung im Christentum und im Judentum. Durch sie werden Gläubige für ein geistliches Amt gesegnet, ausgesondert und gesandt. In der römisch-katholischen Kirche, den orthodoxen Kirchen und vielen Freikirchen können nur Männer ordiniert werden; andere Kirchen ordinieren auch Frauen.
Das zentrale Segenszeichen aller christlichen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie steht für die Übertragung geistlicher Vollmacht und wird bereits im Neuen Testament erwähnt (2 Tim 1,6; 1 Tim 4,14). Bedeutung und rechtliche Folgen der Ordination unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen den Konfessionen: Sie kann als Sakrament, als Aufnahme in die Dienstgemeinschaft der Geistlichen oder als Beauftragung zu einem bestimmten Dienst verstanden werden.
Katholische und orthodoxe Tradition
In der römisch-katholischen Kirche, den orthodoxen Kirchen, der altkatholischen Kirche und den anglikanischen Kirchen bezeichnet Ordination die Weihe zum dreifachen apostolischen Amt:
- Diakon: Diakonatsweihe
- Presbyter beziehungsweise Priester: Priesterweihe
- Bischof: Bischofsweihe
In den meisten dieser Kirchen gilt die Ordination als Sakrament, also als sichtbare kirchliche Handlung, die göttliche Gnade vermittelt. Davon unterschieden wird die Bestellung zum Lektor oder Akolythen. Sie heißt institutio und wird im Deutschen als „Beauftragung“ bezeichnet; sie ist keine Ordination.
In der römisch-katholischen Kirche und in allen orthodoxen Kirchen kann die Priesterweihe nur Männern gespendet werden. Die meisten altkatholischen und anglikanischen Kirchen weihen dagegen auch Frauen.
Evangelisches Verständnis und landeskirchliche Praxis
In evangelischen Kirchen bedeutet Ordination die Aufnahme in die Dienstgemeinschaft der Geistlichen mit allen Rechten und Pflichten. Die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unterscheiden sie streng von einer sakramentalen Weihe. Sie soll keinen besonderen Priesterstand schaffen. Grundlage ist für viele Kirchen die Vorstellung vom „allgemeinen Priestertum aller Getauften“: Zwischen Priestern und Laien besteht demnach keine grundsätzliche geistliche Trennung.
Im allgemeinen evangelischen Verständnis ist die Ordination die Segnung und Sendung für die öffentliche Wortverkündigung und die Verwaltung der Sakramente. In manchen, besonders reformierten Kirchen werden auch ehrenamtliche Älteste beziehungsweise Presbyter ordiniert, die gemeinsam mit den Pastoren die Gemeinde leiten.
Unterschiede zwischen den Landeskirchen
Zeitpunkt, Voraussetzungen und Reichweite der Ordination unterscheiden sich zwischen den evangelischen Landeskirchen und Bekenntnistraditionen. Teilweise fällt sie mit der Einführung in die erste Pfarrstelle zusammen; teilweise erfolgt sie bereits am Ende der letzten Ausbildungsphase. Einzelne Kandidaten oder ganze Jahrgangsgruppen können gemeinsam ordiniert werden. In manchen lutherischen Kirchen dürfen ausschließlich Ordinierte das Abendmahl leiten; vorläufige oder befristete Beauftragungen bestehen dort nicht. Teilweise ist auch eine Ordination ins Ehrenamt für einen unbezahlten Dienst in der Sakramentsverwaltung möglich.
Die Evangelische Kirche im Rheinland ordiniert neben Pfarrern auch theologisch fortgebildete Prädikanten und nicht-theologische Mitarbeiter, etwa Jugendreferenten. In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland können ebenfalls theologisch geschulte Laien ordiniert werden. Voraussetzung sind dort in der Regel die erfolgreiche Teilnahme am kirchlichen Fernunterricht (KFU) mit theologischem Fernstudium und Aufbaukurse oder das erste theologische Examen.
Die Evangelische Kirche der Pfalz ordiniert Prädikanten sowie Gemeindediakone und Jugendreferenten. Erforderlich ist ein Prädikantenkurs für Personen, die nicht hauptberuflich im kirchlichen Dienst stehen, oder ein Ordinationskurs für kirchliche Mitarbeiter. Diese Ordination gilt dauerhaft und ist weder auf bestimmte Arbeitsfelder noch auf einen Ort begrenzt.
Ein evangelischer Ordinationsgottesdienst wird von Dekanen, Superintendenten, Regional- oder Landesbischöfen geleitet. Auf Schriftlesung und Predigt folgen gewöhnlich weitere Bibelworte über das Hirten- und Predigtamt, die Befragung des Kandidaten nach seiner Bereitschaft und das Ordinationsgebet mit Handauflegung. Meist schließt sich eine Abendmahlsfeier an.
Freikirchen, SELK und Christengemeinschaft
Die evangelischen Freikirchen besitzen wegen ihrer Vielfalt kein gemeinsames Amts- und Ordinationsverständnis. Einige kennen weder besondere Amtsträger noch eine Ordination. In anderen unterscheidet sich die Beauftragung eines Pastors nicht grundsätzlich von der Beauftragung anderer haupt- oder ehrenamtlich Tätiger.
Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) ordiniert Pastoren nach ihrer Ausbildung bei der Übernahme des ersten Dienstverhältnisses. Vertreter des Bundes und der jeweiligen Gemeinde wirken dabei zusammen. Zum Ordinationsversprechen gehören die Bereitschaft zum pastoralen Dienst, die seelsorgerliche Schweigepflicht und die Anerkennung der Ordnungen des BEFG. Die Gemeinde verpflichtet sich, den Dienst des Ordinanden zu achten. Die Brüdergemeinden im BEFG haben keine festen Amtsträger und deshalb keine Ordination.
Gemeinden täuferisch-mennonitischer Tradition sprechen häufig von Einsetzung oder Beauftragung. Sie betonen stärker den ausgeübten Dienst als das Amt; hierfür steht der neutestamentliche Begriff Diakonia. Die Gemeinden der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden setzen Prediger und Laienprediger unabhängig vom Geschlecht ein.
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) nennt die Ordination auch Weihe. Sie leitet das geistliche Amt aus dem Apostolat und nicht aus dem Priestertum aller Getauften ab. Der Geistliche steht der Gemeinde gegenüber und repräsentiert bei Verkündigung und Sakramentsspendung Christus in persona Christi. Die Weihe erfolgt unter Handauflegung durch den Bischof, einen Propst oder einen Superintendenten; nach altkirchlichem Brauch assistieren mindestens zwei weitere Ordinierte.
In der Christengemeinschaft ist die Priesterweihe ein Sakrament. Alle Priester erhalten dieselbe Weihevollmacht; sowohl Männer als auch Frauen können geweiht werden.
Ordination im Judentum
Die Einsetzung eines Rabbiners heißt im Judentum Semicha; seit dem 19. Jahrhundert wird zunehmend auch der Ausdruck Ordination verwendet. Im deutschen Judentum werden Rabbiner nach einer wissenschaftlichen Ausbildung oder einem Studium an einer Talmudhochschule durch die Ordination in ihr Amt berufen.
Die Ausbildung für das liberale Judentum erfolgt am Abraham-Geiger-Kolleg in Zusammenarbeit mit der Universität Potsdam. Am 13. und 14. September 2006 wurden in der Neuen Synagoge in Dresden erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder Rabbiner in Deutschland ordiniert. Die erste deutsche Ordinationsfeier für das orthodoxe Judentum fand am 2. Juni 2009 in München in der Synagoge der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern statt. Orthodoxe Rabbiner werden am 2009 wiedergegründeten Rabbinerseminar zu Berlin ausgebildet.