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Berufsausbildung

Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird im weiteren Sinne jede Ausbildung bezeichnet, die jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Ziel der Berufsausbildung
  2. 2. Berufsausbildung in Deutschland
  3. 3. Schulische Zusatzqualifikationen und Ausbildungsabbruch
  4. 4. Österreich und Schweiz
  5. 5. Berufsausbildung in weiteren europäischen Ländern
  6. 6. Internationale Anerkennung und die USA

Begriff und Ziel der Berufsausbildung

Berufsausbildung bezeichnet im weiteren Sinne jede Ausbildung, die eine Person dazu befähigt, einen Beruf auszuüben. Berufliche Weiterbildung gehört nicht dazu, weil sie lediglich Wissen und Fertigkeiten an veränderte Anforderungen anpasst.

Im engeren Sinne meint Berufsausbildung eine staatlich anerkannte Ausbildung wie die duale Ausbildung in deutschsprachigen Ländern. Sie verbindet die Ausbildung in einem Betrieb mit schulischer Ausbildung. In Deutschland gehört der Besuch einer Berufsschule immer dazu. Von einem Studium, auch von einem dualen Studium, unterscheidet sie sich dadurch, dass der schulische Teil nicht an einer Hochschule stattfindet. Personen in der Berufsausbildung heißen Auszubildende oder Lehrlinge.

Ziel der dualen Berufsausbildung in Deutschland ist die Vermittlung der „beruflichen Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Abs. 3 BBiG). Dazu gehören eine breit angelegte berufliche Grundbildung, die notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie die erforderliche Berufserfahrung. In der Schweiz soll die Berufsbildung außerdem die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglichen.

Berufsausbildung in Deutschland

Grundlage der Berufsausbildung in Deutschland ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Bestimmte Berufe, insbesondere Gesundheitsfachberufe, werden durch besondere Gesetze geregelt, zum Beispiel das Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz und Notfallsanitätergesetz. Die jeweiligen Ausbildungsverordnungen legen bundeseinheitliche Standards fest. Seit 2020 gilt nach § 17 Abs. 2 BBiG eine Mindestvergütung, die nicht unterschritten werden darf.

Die überwiegende Mehrheit der Ausbildungen folgt dem dualen System. Rechtlich selbstständige Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen arbeiten zusammen. Der praktische Teil kann durch überbetriebliche Ausbildung ergänzt werden. Daneben gibt es vollschulische Ausbildungen, etwa an Berufsfachschulen.

Die zuständigen Stellen, unter anderem Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, übernehmen zentrale Aufgaben. Sie entscheiden über eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit und über die Zulassung zu Abschluss- und Fortbildungsprüfungen, beispielsweise Meisterprüfungen. Sie errichten Prüfungsausschüsse, erlassen Prüfungsordnungen und führen Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch. Außerdem überwachen sie die Berufsausbildung und berufliche Umschulung, prüfen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern, führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, beraten Ausbildende und Auszubildende und bestellen Ausbildungsberater.

Nach der Ausbildung kann in den meisten Bundesländern ein Hochschulzugang erworben werden. Die Hochschulreife ist beispielsweise an Berufsoberschulen möglich, die Fachhochschulreife etwa in Baden-Württemberg an einem Berufskolleg. Diese Bildungsgänge können nach dem BAföG gefördert werden.

Schulische Zusatzqualifikationen und Ausbildungsabbruch

Bereits in der DDR gab es die Berufsausbildung mit Abitur. Sie ermöglichte gleichzeitig die Allgemeine Hochschulreife und den Erwerb eines Facharbeiterbriefes. Heutige Modelle einer Doppelqualifizierung beziehungsweise eines Berufsabiturs gibt es in Baden-Württemberg, Bayern („Berufsschule plus“), Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Unter bestimmten Bedingungen können allgemeinbildende Schulen mit Berufsschulen und Lehrwerkstätten zusammenarbeiten. Durch Projektarbeiten, zusätzlichen Fachunterricht und weitere praktische Tätigkeit kann anschließend die Gesellenprüfung abgelegt werden.

Ausbildungsabbruch und vorzeitige Vertragslösung sind zu unterscheiden. Ein vorzeitig gelöster Ausbildungsvertrag endet vor Ablauf der vorgesehenen Ausbildungsdauer. Ausbildungsabbrüche sind dauerhafte („dropout“) oder vorübergehende („stopout“) Lebensereignisse, die auf Entscheidungen der oder des Auszubildenden, des Unternehmens oder auf eine nicht bestandene Abschlussprüfung zurückgehen können. In den 38 OECD-Staaten beendet ein Viertel der Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung der Stufe „upper secondary education“ begonnen haben, diese nicht. In Deutschland stieg die Zahl der Ausbildungsabbrüche in der beruflichen Ausbildung in den letzten 20 Jahren stetig an.

Ein Abbruch ist mit einem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko, niedrigeren Löhnen und einem höheren Armutsrisiko verbunden. Für die Vereinigten Staaten nennt der Artikel im Durchschnitt 24 % niedrigere Löhne. In Deutschland verdienen Personen, die ihre Ausbildung abbrechen, in den zehn Jahren danach 53 % weniger als ansonsten ähnliche Personen mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung. Besonders Jugendliche aus sozial benachteiligten Haushalten verzeichnen hohe Einkommensverluste.

Österreich und Schweiz

In Österreich wird die Berufsausbildung ebenfalls überwiegend dual durchgeführt. Am 1. Mai 2023 gab es 210 anerkannte Lehrberufe. Die Ausbildungen dauern zwei bis vier Jahre, wobei die meisten Lehrberufe dreijährig sind. Nach der neunjährigen Unterrichtspflicht besteht eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Rund 40 % der österreichischen Jugendlichen beginnen nach der Pflichtschule eine Lehre; viele andere besuchen eine berufsbildende Schule. Das Eintrittsalter ist nach oben nicht begrenzt.

Etwa 80 % der Lehrzeit entfallen auf den Betrieb. Dort werden berufsspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt. Die restlichen 8–12 Wochen, abhängig von der Berufsgruppe, verbringt der Lehrling in der Berufsschule. Dort werden fachtheoretische Grundlagen und Allgemeinbildung vermittelt. Die Lehrabschlussprüfung wird von betrieblichen Ausbildern und Berufsschullehrern abgenommen und legt den Schwerpunkt auf praktische Fertigkeiten und Kenntnisse. Eine österreichische Besonderheit ist die Doppellehre, bei der zwei teilweise verwandte Berufe gleichzeitig erlernt werden können, etwa Koch und Restaurantfachmann.

In der Schweiz entscheiden sich circa 2/3 der Jugendlichen für eine Berufsausbildung; etwa 20 % besuchen ein Gymnasium. Vor der Bewerbung absolvieren viele Jugendliche Schnupperlehren, also Kurzpraktika zum Kennenlernen des Berufs und Betriebs. Eine zweijährige berufliche Grundbildung führt zum Eidgenössischen Berufsattest (EBA), eine drei- oder vierjährige zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Das Schweizer System umfasst drei Lernorte: Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse (ÜK). Die Lernenden besuchen je nach Beruf, Lehrjahr und Besuch der Berufsmaturität ein bis drei Tage pro Woche die Berufsfachschule und arbeiten an den übrigen Tagen im Betrieb. In manchen Berufen findet der Unterricht in Blockkursen statt. Die Ausbildung ist gekoppelt: Die Berufsfachschule darf nur zusammen mit der entsprechenden Lehrstelle besucht werden. Überbetriebliche Kurse sind für nahezu alle Berufe obligatorisch.

Am Ende werden praktische und theoretische Fähigkeiten in einer qualifizierenden Schlussprüfung getestet. Bei Bestehen wird das EBA beziehungsweise EFZ verliehen. Bei vielen Ausbildungen gibt es außerdem nach zwei Jahren Teilabschlussprüfungen. Die Berufsmaturität kann parallel zur Lehre oder nachträglich als „BMS 2“ erworben werden. Sie berechtigt zum prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule der jeweiligen Richtung. Die einjährige Passerelle mit Ergänzungsprüfungen ermöglicht den Zugang zu Schweizer Universitäten; ausländische Universitäten müssen sie nicht anerkennen. Eine Matura für Erwachsene dauert üblicherweise 3½ Jahre und kann als Ganztag-, Halbtags- oder Samstagsschule besucht werden.

Berufsausbildung in weiteren europäischen Ländern

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gibt es über 45 Lehrberufe. Das duale System wird durch überbetriebliche Ausbildung ergänzt. Die Lehre dauert üblicherweise drei Jahre; die Berufsschule wird ein bis zwei Tage pro Woche besucht. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Lehrling ein Gesellenzeugnis. Das Praktikerzertifikat bestätigt die Beherrschung des Berufs, weist aber Lücken in der Allgemeinbildung aus. Ein Teilzertifikat bescheinigt einzelne Qualifikationen. Zuständig ist das IAWM (Institut für Aus- und Weiterbildung). Das Mindestalter für den Lehrbeginn beträgt bei den meisten Berufen 15 Jahre, das Höchstalter 29 Jahre. Bei Kfz-Mechanikern ist eine Tridiplomierung mit belgischem, niederländischem und deutschem Abschluss möglich.

In den Niederlanden wechseln etwa 50 % der Jugendlichen nach der ersten Stufe in das vorbereidend middelbaar beroepsonderwijs (vmbo). Die eigentliche Berufsausbildung, das middelbaar beroepsonderwijs (MBO), beginnt frühestens mit 16 Jahren. Es gibt eine berufsbegleitende Variante im Betrieb, die Beroepsbegeleidende Leerweg (BBL), und eine berufsausbildende Variante an einer Berufsschule, die Beroepsopleidende Leerweg (BOL). Die Berufe und Abschlüsse sind formal gleich; BOL enthält ebenfalls Betriebspraktika. Zwei von drei Lernenden wählen BOL, einer von drei BBL. BOL kostet ab dem 18. Lebensjahr Schulgeld, während BBL-Lernende eine Lehrentschädigung vom Betrieb erhalten.

Die niederländische Ausbildung besteht aus einzeln geprüften Teilqualifikationen, weshalb eine gesonderte Abschlussprüfung entfällt. Die Abschlüsse reichen von Level 1, dem Assistentenlevel mit sechs Monaten bis einem Jahr, bis Level 4 für mittleres Management mit drei bis vier Jahren sowie einer ein- bis zweijährigen Spezialisierung. Level 1 und 2 haben keine Zulassungsvoraussetzungen. Level 4 berechtigt zur höheren Berufsbildung (Hoger Beroepsonderwijs, HBO) an einer Fachhochschule.

Frankreich misst der dualen Berufsausbildung einen geringeren Stellenwert bei als die deutschsprachigen Länder. Es gibt dort vor allem Fachschulen, technische Schulen und Hochschulen. Im Handwerk besteht jedoch das Ausbildungssystem apprentissage beziehungsweise formation professionnelle. Das Certificat d’aptitude professionnelle ist in Deutschland in der Regel dem Gesellen- oder Facharbeiterbrief gleichgestellt. Dänemark besitzt ebenfalls ein duales System mit etwa 120 Ausbildungsberufen. 50 bis 70 % der Ausbildung finden im Betrieb und 30 bis 50 % in der Berufsschule statt. Die Finanzierung erfolgt über einen Ausbildungsfonds: Ausbildende Betriebe erhalten Geld, nicht ausbildende Betriebe zahlen ein.

Internationale Anerkennung und die USA

Innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wird ein Berufsabschluss aus einem anderen EU- oder EWR-Staat anerkannt, wenn er dort zur Ausübung eines bestimmten Berufs berechtigt und die Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als im Staat, in dem der Beruf ausgeübt werden soll. Grundlage ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis Oktober 2007 in nationales Recht umsetzen.

Für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz gilt der Zugang zu einem Beruf grundsätzlich zu denselben Voraussetzungen wie für Inländer, wenn die Berufsqualifikation in einem Mitgliedstaat erworben wurde. Für Angehörige von Drittstaaten war die Anerkennung bis zum 1. April 2012 in den meisten Berufen schwieriger. Seit diesem Datum gilt das Anerkennungsgesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es öffnete die Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundes und soll eine qualifikationsnahe Beschäftigung ermöglichen. Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert über zuständige Stellen, Verfahren und rechtliche Grundlagen.

In den USA ist die Berufsausbildung weniger formalisiert als in Deutschland. Nach dem Verlassen der High School oder des Colleges erfolgt meist ein „on the job training“, also Lernen durch praktische Ausbildung am Arbeitsplatz.

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