Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Inhalt6 Abschnitte
Was ist Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es ist eine Sonderform, die aus dem (freien) Dienstrecht entstanden ist. Es regelt vor allem die wechselseitigen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis: vom Abschluss des Arbeitsvertrages über dessen Vollziehung (die weisungsgebundene persönliche Erbringung der Arbeitsleistung) bis zur Beendigung des Vertrages. Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsfelder Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, arbeitsgerichtliches Verfahren und das Sondergebiet Arbeitsschutz.
Geschichte
Arbeit ist seit dem Altertum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Im römischen Recht spielte der Dienstvertrag (locatio conductio operarum) wegen der verbreiteten Sklavenarbeit nur eine untergeordnete Rolle. Im mittelalterlichen Deutschland hatten Dienstverhältnisse oft personenrechtliche Züge. Als Beginn der Arbeitsrechtsgeschichte gilt heute die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts: In Europa entwickelte sich ein großer Teil der Bevölkerung zu lohnabhängigen Arbeitern (Proletariat), und es entstand die soziale Frage (Pauperismus). Die sozialen Missstände der Industrialisierung im 19. Jahrhundert werden auch als Folge der Privatautonomie trotz Machtungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern gesehen. Die Entwicklung eines Arbeitsrechts begann 1833 in England mit den Fabrikgesetzen: Sie begrenzten die Arbeitszeit für Kinder zwischen 9 und 13 Jahren auf acht Stunden, für Kinder zwischen 14 und 18 Jahren auf zwölf Stunden; Kinder unter 9 Jahren sollten die Schule besuchen. 1919 wurde die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) gegründet.
Bedeutung
Rechtsstaatliche Wirtschaftssysteme gehen üblicherweise von der privatautonomen Festlegung von Leistung und Gegenleistung aus. Dem Interesse des Arbeitgebers, Arbeitnehmer zu möglichst kostengünstigen Bedingungen zu beschäftigen, steht das berechtigte Interesse des Arbeitnehmers an vorteilhaften Vergütungs- und Arbeitsbedingungen sowie am Bestand des Arbeitsverhältnisses entgegen, das seinen Lebensunterhalt und -standard bestimmt. Typisch ist die strukturelle Überlegenheit des Arbeitgebers: Durch die Vertragsfreiheit kann er sich einseitig günstige Vertragsbestimmungen durchsetzen und seine Organisations- und Weisungsbefugnisse ausüben. Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, durch normative Klärung der konfliktiven Interessen Rechtsfrieden zu schaffen und das auf Kontinuität und persönliche Zusammenarbeit angelegte Dauerschuldverhältnis zum gegenseitigen Nutzen und in gegenseitiger Abhängigkeit zu stabilisieren.
Rechtsakte
Das Arbeitsrecht entwickelte sich zunächst auf nationaler Ebene durch staatliche Rechtsvorschriften und untergesetzliche Regelwerke, insbesondere Kollektivverträge wie Tarifverträge. Im Völkerrecht gibt es weitere Arbeitsrechtsnormen, die als soft law meist keine unmittelbare Verbindlichkeit erzeugen, z. B. Art. 23 und Art. 24 der AEMR, die Europäische Sozialcharta (ESC) und die Rechtsakte der IAO. Supranationale Vorschriften, vor allem das EU-Primär- und Sekundärrecht, können dagegen unmittelbare oder mittelbare Verbindlichkeit für die nationale Rechtspraxis entfalten und dem nationalen Recht konkrete Arbeitsbedingungen oder einen Rahmen dafür vorgeben. Das Unionsrecht muss dabei die gesellschaftlichen Verhältnisse der Mitgliedstaaten, deren Wirtschafts- und Sozialsysteme sowie die Vielfalt der nationalen Rechtssysteme und Gerechtigkeitsvorstellungen achten.
Funktion
Wegen des Ungleichgewichts zwischen den Beteiligten des Arbeitslebens ist es die Mission des Arbeitsrechts, humane, menschenwürdige, sichere, gesunde und gerechte Arbeitsbedingungen zu fördern (vgl. Art. 31 Abs. 1 GRC) und damit einem „fairen Arbeitsrecht“ zur tatsächlichen Verwirklichung zu verhelfen. Dabei stoßen Rechtsetzung und Rechtsanwendung auf die Volatilität, Ungewissheit, Komplexität und Mehrdeutigkeit der modernen Arbeitswelt, etwa in der Gig Economy, beim Crowdsourcing (Auslagerung an freiwillige Dienstleister), bei der Übertragung von Weisungsbefugnissen und Kontrolle auf autonome KI-Agenten oder bei im Ausland organisierter Dienstleistungserbringung.
Verhältnismäßigkeit und Ländervergleich
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist im Arbeitsrecht wegen der konfliktiven Interessenlage allgegenwärtig (multipräsent). Auch staatliches Handeln zur Konfliktlösung zwischen Privaten unterliegt der Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn sich die Beteiligten auf grundrechtliche Freiheitsrechte berufen. Staatliche Eingriffe in das arbeitsvertragliche Äquivalenzverhältnis dürfen nicht weiter gehen, als es die Gemeinwohlbelange erfordern. Kritisch sind Eingriffe, wenn die Belastung einzelne Arbeitgeber ungleich und zufällig trifft, ohne dass eine enge Verantwortungsbeziehung zum Belastungsgrund besteht oder ein Sondervorteil erwächst. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die finanzielle Inpflichtnahme des Arbeitgebers für gesellschaftspolitisch veranlasste Arbeitnehmerunterstützung begrenzt; der finanzielle Aufwand muss typischerweise auch für Kleinbetriebe zumutbar sein oder durch Unterstützungseinrichtungen gemildert werden. Das Arbeitsrecht wird in jedem Staat unterschiedlich geregelt, z. B. in Bulgarien, Deutschland, der DDR, Frankreich, Österreich und der Schweiz. In der Europäischen Union entsteht mit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes ein staatenübergreifendes Arbeitsrecht.
Lernvideos zu Arbeitsrecht
50:05
Crashkurs Arbeitsrecht
Jura Online · 130.797 Aufrufe
6:17
Arbeitsrecht | Individuelles und kollektives Arbeitsrecht einfach erklärt
Mission Bachelor · 57.549 Aufrufe
8:24
Arbeitsrecht! Das musst du für die IHK Prüfung wissen!
Prüfungstipps · 48.486 Aufrufe
6:13
Insolvenz des Arbeitgebers - Ihre Rechte | Arbeitsrecht - Arbeitnehmer | Die Kündigungsschutzkanzlei
Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner · 7.671 Aufrufe