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Crashkurs Arbeitsrecht
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 368 Zeilen
- ja herzlich Willkommen zu dem Webinar Arbeitsrecht Crashkurs Arbeitsrecht schön dass du möglicherweise wieder dabei bist ich bin Sören und
- verantwortlich für die contents und für die didaktische Konzeption von Jura online in dieser Funktion geh ich also heute das Arbeitsrecht durch wieder mal
- auf speziellen teilnehmerwunsch vielleicht vorsorg ich noch mal der Hinweis natürlich kannst du dir auch Themen wünschen und wir nehmen sie auch
- gerne auf und bringen sie dann auch wie z.B heute das Arbeitsrecht wir gehen hier natürlich nur die Grundlagen durch also das was du für dein Pflichtfach
- brauchst also nicht für den Schwerpunkt und das heißt insbesondere auch kein kollektives Arbeitsrecht das heißt z.B Streikrecht oder ähnliches also jetzt
- geht's um das individual Arbeitsrecht dass wir hier durchgehen und ich erzähle jetzt erstmal das was ich dazu zu sagen habe und
- danach stehe ich gerne für einen Chat zur Verfügung du kannst also jederzeit ins aber auch in Anschluss an dieses Webinar Fragen stellen äh und zwar indem
- du eine E-Mail schreibst an [email protected] also noch einmal [email protected] dort stehe ich im
- Anschluss für Fragen zur Verfügung du kannst jederzeit aber dor hinschreiben ich greif sie wahrscheinlich dann aber erst gegen Ende auf außerdem kannst du
- unter derselben E-Mailadresse noch ein Paket aufrufen ähm und bekommen zum Arbeitsrecht also geschnürt zu diesem Webinar dann kannst du noch mal alles in
- Ruhe nachhören was ich jetzt einmal erzähle gut lege ich aber einfach mal los dann äh springen wir hier gleich mal ins
- Programm und ähm beginnen hier mit dem Begriff des Arbeitnehmers das heißt das Arbeitsrecht
- ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer das heißt du musst immer wenn du irgendwie anfängst darüber nachzudenken ob sich eine Abweichung von den allgemeinen
- Regeln ergibt aufgrund des Arbeitsrechts klären ob wir ein Arbeitnehmer haben und ein Arbeitnehmer ist eine Person die aufgrund eines privat ichen
- Vertrages Dienstleistung gegen Entgeld weisungsgebunden also unselbstständig ähm erbringt das heißt privatrechtlicher Vertrag nicht Arbeitnehmer wäre z.B ein
- Beamter das ist dann kein privatrechtlicher Vertrag sondern eine öffentlichrechtliche Ernennung Dienstleistung gegen ent Geld
- da grenzt man zu zwei anderen Vertragstypen ab gegebenenfalls also wenn es nicht gegenent Geld ist dann ist es ein Auftrag Paragraph 662 BGB wenn es
- nicht die bloße Dienstleistung ist sondern ein bestimmter Erfolg der geschuldet wird dann spricht man von einem
- Werkvertrag also Paragraph 6 31 PGB das heißt bei dem Arbeitsvertrag als Unterfall des Dienstvertrages schuldet der Arbeitnehmer also kein bestimmten
- Erfolg sondern nur das Bemühen also die Tätigkeit als solche dann äh dritter Punkt die Unselbständigkeit das heißt ähm man kann ja auch einfach nur jemand
- sein der Dienst erbringt das heißt wenn du mich z.B buchen würdest dann äh im Rahmen eines einzunterrichts dann wäre das letztlich ein normaler Dienstvertrag
- ich bin also nicht weisungsgebunden ähm also unterliege nicht deinen Weisung äh wäre übrigens aber auch kein Werkvertrag um das mal klarzustellen natürlich
- schulde ich keinen bestimmten Erfolg im Examen gut das soll erst Malal reichen als Einstieg also dass du weißt was ein Arbeitnehmer ist um von dort aus dann
- jetzt die speziellen Regeln für Arbeitnehmer durchzugehen gehen wir vielleicht noch mal als nächstes vorsorglich grundleegend die Pflichten
- durch die im Arbeitsvertrag typischerweise bestehen das heißt der Arbeitnehmer der unterliegt der Arbeitspflicht das heißt
- er muss seine Dienste erbringen paragra 611 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag das wäre auch die Anspruchsgrundlage die du typischerweise
- in der Klausur benennst wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den Dienst verlangt dann würde sagen Paragraph 611 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag
- diese Arbeitsleistung ist übrigens höchst persönlich das heißt wenn ich dich beschäftige dann kannst du nicht dein Bruder deine Schwester schicken
- Paragraph 603 BGB und ähm du unterliegst meiner meinen Weisung im Sinne von Paragraph 106
- Gewerbeordnung im übrigen hast du noch diverse sonstige Pflichten z.B nehmen wir mal paragra 17 UWG bestimmte Geheimhaltungspflichten du darfst also
- Geschäftsgeheimnisse nicht so ohne weiteres verraten umgekehrt Arbeitgeber der hat eine Vergütungspflicht entweder weil die
- Vergütung ausdrücklich vereinbart wurde und Anspruchsgrundlage wenn du der prüft ob der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Zahlung des
- Arbeitslohnes hat wäre also Paragraph 611 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag also das kann also ausdrücklich vereinbart sein oder auch
- stillschweend Paragraph 612 BGB vielleicht ein Wort noch zur Fälligkeit Paragraph 614 BGB Satz 1 dort regelt die
- Fälligkeit und regelt als Ausgangspunkt dass der Arbeitslohn äh nach der Arbeit fällig ist das heißt man kann sagen erst die Arbeit dann der Lohn gut dann hat
- der Arbeitgeber noch diverse sonstige Pflichten z.B Paragraph 618 BGB wenn ich dich z.B beschäftige dann muss ich dir Gerätschaften geben die in einem
- vernünftigen Zustand sind damit du dich nicht beim Umgang mit diesen Geräten irgendwie verletzt also bestimmte Schutzpflichten Paragraph 618 BGB der
- soweit le speziales gegenüber der allgemeinen Vorschrift also paragraph 2 41 Absatz 2 BGB ist außerdem z.B noch das Bundesurlaubsgesetz das
- heißt ich muss ja gelegentlich auch Urlaub gewähren du darfst also nicht durcharbeiten gut dann äh machen wir mal weiter mit der nächsten Übersicht mit
- der Liere vom fehlerhaften oder faktischen Arbeitsvertrag das heißt also wenn es um den Vertragsschluss geht dann kann auch
- beim Arbeitsvertrag etwas schieflaufen also der Vertrag z.B insbesondere nichtig sein und wenn ich dich z.B beschäftige und du bist minderjährig äh
- und du hast dann aber schon mal gearbeitet dann hättest Du eigentlich äh keinen Anspruch aus diesem Arbeitsvertrag
- weil der Vertrag nach dem Paragraphen 106 folgende BGB ähm nichtig wäre das wäre natürlich schade wenn du jetzt überhaupt kein Geld
- bekommst oder aber genauso schade wäre es wenn das jetzt ausschließlich über Paragraph 812 BGB abgewickelt würde weil im Grunde jeder Handgriff taxiert werden
- müsste der Wert bestimmt werden müsste und dann eine Rückabwicklung über 812 folgen in beide Richtungen erfolgen müsste und dafür ist die Lehre vonom
- fehlerhaften Arbeitsvertrag entwickelt worden das heißt ne wir noch mal folgendes konkretes Beispiel der A ist mit B einen Arbeitsvertrag parag 611
- BGB und B ist minderjähriig und arbeitet auch ein bisschen und jetzt weigert sich der a den Arbeitslohn zu zahlen den B
- verlangt weil B ja minderjährig sei und in der Klausur würdest du jetzt prüfen ob B gegen den a ein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohnes hat und das
- hieße hier ein Anspruch aus Paragraph 611 BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und geinigt haben sich A und B mit dem Inhalt eines
- Arbeitsvertrages ist also B mit ander Arbeitnehmer sein soll das ist hier mal vorgegeben aber noch einmal Paragraph 106 folgende BGB wenn die Eltern nicht
- eingewähigt haben und auch keine Sondervorschrift 112 113 irgendwie greift dann ist der Arbeitsvertrag nichtig und der B hätte gegen a keinen
- Anspruch zumindest aus diesem Arbeitsvertrag aber und jetzt kommt und so müsste es auch Gliedern möglicherweise hat der B gegen a einen
- Anspruch aus dem Institut des fehlerhaften also faktischen Arbeitsvertrages das ist also eine Anspruchsgrundlage man kennt es
- vielleicht auch aus dem Gesellschaftsrecht da gibt es ein ähnliches Institut die leere von der fehlerhaften oder faktischen
- Gesellschaft das heißt bei Dauerschuldverhältnissen die eine gewisse Komplexität haben ähm gibt es also ein solches Institut als
- Anspruchsgrundlage Herleitung also in einer guten Klausur würdest du wenn es darauf hinausläuft den fehhaften Arbeitsvertrag zu prüfen vielleicht ein
- Wort zur Herleitung verlieren denn es ist immer ein Institut das nicht geregelt ist und da wird tendenziell gerne gesehen wenn man vielleicht auch
- sagen kann wie man darauf kommt dass man das jetzt plötzlich aus dem Hut zaubert äh und Herleitung ist letztlich dogmatisch gesehen dass es darum ging
- eine rückerwicklung nach dem Paragraphen 812 folgende bGB zu vermeiden weil diese Rückabwicklung wie schon geschildert nicht praktikabel ist das heißt wenn ein
- minderiger hunderte tausende von Handgriffen getan hat weil er schon zwei Wochen gearbeitet hat dann müsste man für jeden Handgriff eben den Wert
- taxieren und das ist nicht praktikabel gut was sind jetzt die Voraussetzung für einen solchen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslohnes aus dem
- Institut des fehlerhaften Arbeits Trages wir brauchen eine natürliche Willenseinigung das heißt man muss sich kurz gesagt geeinigt haben diese
- Einigung muss ihrerseits fehlerhaft sein z.B aufgrund der Nichtigkeit nach dem Paragraph 106 Folge BGB das Arbeitsverhältnis muss inollzug
- gesetzt worden sein und das ist typischerweise die tatsächliche Arbeitsaufnahme und es dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Belange
- greifen die einem solchen Anspruch entgegenstehen z.B äh der mindjährigen Schutz und wenn wir uns oben mal den Fall angucken dann
- haben wir hier zwar einen Minderjährigen aber der verlangt ja den Arbeitslohn das heißt es geht nicht darum ihn ähm also den das Institut einzuschränken
- um ihn zu schützen wir verwenden das Institut gerade um ihn zu schützen das heißt hier ergeben sich keine Einschränkung aus dem inenschutz sondern
- das ist sogar der Grund warum wir das ganze hier machen das heißt also in diese Richtung zumindest gibt es keine Veranlassung aus Gründen des
- mindjähriigen Schutzes das Institut zu schließen gut Rechtsfolge ist dann dass man einen Anspruch aus äh diesem Institut hat vielleicht noch vorsorglich
- einen Hinweis wie geht's dann häufig weiter normalerweise muss man ja einen Arbeitsvertrag kündigen oder gibt es bestimmte Anforderung während ähm beim
- fehlerhaften Arbeitsvertrag die Beendigung insgesamt etwas formloser erfolgen kann das heißt man kann durch einseitige sogenannte lossagen sagen das
- war's Feierabend jetzt ist Schluss und dann endet dieses ähm Verhältnis äh automatisch mit dieser Erklärung nur aus pädagogischen Gründen der Klausur
- gchmackssache ob man das ernsthaft noch angeden würde man könnte hier in diesem Fall auch noch überlegen ob der B gegen a ein Anspruch auf werersatz
- hat für seine Tätigkeit PAF 812 Absatz 1 1 erster Fall 818 Absatz 2 BGB und A hat ja die Arbeitsleistung erlangt das ist ein vermögenswerter Vorteil auch durch
- Leistung nämlich zum Zwecke der Erfüllung eines vermeintlichen Arbeitsvertrages aber ohne Rechtsgrund und da kommt dann der fehlerarbeits
- fehlerhafte Arbeitsvertrag gung denn das ist ja der ganze Witz dass wir dieses Institut erfunden haben um jetzt eine rückerwicklung über Paragraph 812 zu
- vermeiden das heißt irgendwo muss dann eben dieser fehlerhaft Arbeitsvertrag auch intervenieren z.B wenn du es angliern würdest bei Rechtsgrund
- könntest sozusagen pädagogisch wirdvoll klar machen dass du verstanden hast dass der fehlerhafte Arbeitsvertrag eben das breichungsrecht verdrängt bzw
- ausschließt gut das war erstmal so der Auftrag also ein zwei äh jetzt kommen wir sozusagen zu den
- typischen arbeitsrechtlichen Fällen das heißt also ähm die Klassiker hier im Arbeitsrecht im Bereich des pflichtfachs das heißt
- los geht's und zwar mit der Aussage ohne Arbeit kein Lohn da geht's um eine
- konsequente Anwendung der Schuldrecht AT Vorschriften zur Unmöglichkeit das heißt erinnern wir uns noch mal kurz an Schuldrecht AT wenn ich
- dir verkaufe und nach Vertragsschluss über vorbereignung fährt mir jemand in die Seite Totalschaden kann das Auto nicht mehr übereignen ja dann hast du
- keinen Anspruch mehr auf Übereignung Paragraph 275 Absatz 1 BGB also Unmöglichkeit für zum Erlöschen des primären erfüllungsanspruss umgekehrt
- aber kann ich auch den Kaufpreis nicht mehr flangen also die Gegenleistung erlischt normalerweise als automatische Folge der Unmöglichkeit der
- Leistungspflicht also Schicksal der gegenleistungspflicht das Erlöschen steht im Paragraph 326 20 Absatz 1 und wenn wir das jetzt mal aufs
- Arbeitsrecht übertragen wenn du z.B bei mir beschäftigt bist als arbeitneher und du kommst einfach einen Vormittag nicht dann stellt sich die Frage ob ich einen
- Anspruch darauf habe dass du die Arbeitsleistung erbringst erstens und zweitens die Frage ob du Geld für diese Zeit bekommst in der du nicht erschienen
- bist Z nächst mal die erste Frage hier ein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Arbeitsleistung aus dem Arbeitsvertrag also parag 6 BGB in
- Verbindung mit dem Arbeitsvertrag Anspruch entstanden wir beiden haben uns geeinigt mit dem Inhalt eines Arbeitsvertrages das hatte ich ja
- vorgegeben aber möglicherweise liegt hier ein Erlöschen des Anspruchs vor Betracht kommt hier ein Erlöschen wegen undmöglichkeit PAF 275 Absatz 1
- BGB und da können wir vielleicht ganz kurz noch mal Schuldrecht AT wiederholen also die Nebengebiete eignen sich immer auch ganz gut sozusagen die Grundsätze
- zu wiederholen und ich spring mal hier zur Unmöglichkeit und zur Arten der
- Unmöglichkeit da gibt es verschiedene Kategorien also der wichtigste Fall ist natürlich die tatsächliche Unmöglichkeit wenn das Auto wenn es eine stückchuld
- ist kaputt ist aber es gibt auch die Kategorie Unmöglichkeit durch Zeitablauf und damit ist das absolute Fixgeschäft gemeint das
- heißt ein Rechtsgeschäft bei dem der Leistungszeitpunkt so wesentlich ist dass mit Verstreichen des leistungszeitpunktes die Leistung nicht
- mehr erbracht werden kann also mit anderen Worten unmöglich vorliegt das heißt z.B eine Taxifahrt die gebucht wird für einen bestimmten
- Flug und der Taxifahrer ist nicht rechtzeitig da und du verpasst den Flug dann liegt Zusagen Unmöglichkeit vor also diese Fahrt kann sinnvoll nicht
- mehr nachgeholt werden gut und ein typisches Beispiel für ein absolutes Fixgeschäft das ist auch das wichtigste Beispiel fast das ist die
- Arbeitsleistung des Arbeit neemas das heißt also wenn wir hier noch mal zurückspringen zum Arbeitsrecht
- und dort zu ohne Arbeit kein Lohn dann ähm kommen wir ja dazu dass äh du also nicht mehr arbeiten kannst denn man kann
- die Zeit nicht zurückdrehen den Vormittag warst du nicht da und das deutsche Arbeitsrecht sieht kein Nachsitzen vor zumindest dann nicht wenn
- man geregelte Arbeitszeiten hat das heißt in soweit kann ich wieder verlangen dass du die Zeit zurückdrehst und dann noch mal vormittags dort sitzt
- noch dass du jetzt später dich doppelst und innerhalb deer Arbeitszeit zweimal am Arbeitsplatz sitzt das heißt also insofern ist un Möglichkeit eingetreten
- das heißt ich kann nicht verlangen dass du diese Arbeitsleistung noch in irgendeiner Form erbringst umgekehrt stellt sich jetzt die Frage
- kannst du denn den Arbeitslohn für diese Zeit beanspruchen und Anspruchsgrundlage wre wieder Paragraph 611 BGB in Verbindung
- mit dem Arbeitsvertrag Anspruch ist immer noch entstanden aber Anspruch nicht erloschen und jetzt kommen wir also zum Schicksal der
- gegenleistungspflicht das heißt du musst nicht arbeiten und Gegenleistung wäre jetzt ich den Lohn zahlen muss und 326 Absatz 1Z 1 BGB sagt bei einem
- gegenseitigen Vertrag wenn Unmöglichkeit eingetreten ist der Leistungspflicht dann muss man auch die Gegenleistung nicht mehr erbringen das heißt als
- Ausgangspunkt kann man sagen ohne Arbeit kein Lohn das ist eine konsequente Anwendung der Schuldrecht AT Regel Paragraph 326 Absatz 1Z 1 BGB nun gibt
- es Links Ausnahmen und dafür ist sozusagen das Arbeitsrecht hier also zunächst mal die allgemeine Ausnahme die sich aus dem Schuldrecht AT
- ergibt par 326 absatz 2 Satz 1 erster fallbgb das heißt wenn die Unmöglichkeit vom Arbeitgeber selbst verschuldet
- ist dann ähm muss er natürlich trotzdem zahlen das heißt wenn ich dich ähm draußen aussperre bzw dich verletze damit du nicht zur Arbeit kommst dann
- kommst du nicht zur Arbeit ja dann kriegst du trotzdem deinen Lohn dann habe ich ja sozusagen dafür gesorgt dass diese Situation eingetreten ist ähnlich
- auch die Situation des Annahmeverzuges das heißt wenn ich deine Arbeitsleistung nicht annehme du klingelst also bei mir in der Tür zur Arbeitszeit ich öffne
- einfach nicht und sag einfach was willst du und lass dich nicht rein dann bin ich im Verzug der Annahme der Arbeitsleistung und dann kannst du
- ebenfalls hier deinen Arbeitslohn beanspruchen auch das ist eine Ausnahme vom Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn dann gibt es noch speziell die Lehre vom
- Betriebsrisiko geregel paragra 615 Satz 3 BGB das sind die Fälle wo eigentlich gar kein Verschulden v liegt aber Umstände bei mir im Betrieb vorliegen
- die dazu führen dass ich deine Arbeitsleistung nicht vernünftig in Anspruch nehmen kann Beispiel technische Störung Computerausfall und du kommst zu
- mir und Computer funktioniert und dann weißt Du selbst dann kann man im Grunde nichts vernünftiges mehr machen und ich schick dich nach Hause ja dann kriegst
- du natürlich trotzdem deinen Arbeitslohn weil das Umstände sind die zumindest in meiner Sphäre liegen und dann ist es gerechtfertig dass zumindest nicht du
- das Risiko trigst sonder im Zweifel ich das Betriebsrisiko trage also dass der Betrieb nicht vernünftig geführt werden kann
- oder weitere Ausnahme äh die hier dann systematisch anzubringen ist Paragraph 616 WGB die sogenannte vorübergehende äh Verhinderung äh nach Paragraph 616 BGB
- also solche Umstände die in der Person liegen dazu zählen z.B ähm Beerdigung im engsten Familienkreis also das heißt wenn ein Familienmitglied stirbt dann
- wird man ja wohl mal zur Beerdigung gehen dürfen ähm ohne dass damit insgesamt auch die eigene lohnexistenz gefährdet wird das heißt da kriegt man
- dann trotzdem Geld oder wenn du krank bist dann sieht das endgeldforzahlungsgesetz vor die Paragraphen 3 folgende dort dass du
- trotzdem Geld bekommst auch das ist systematisch gesehen eine Ausnahme zu dem Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn oder wenn du Urlaub
- machst kriegst du auch Geld als Arbeitnehmer als selbständiger natürlich nicht aber als Arbeitnehmer istusagen ein Wesensmerkmal dass du
- insofern während du unterwegs bist trotzdem noch Geld verdienst oder weiteres Beispiel Mutterschutz Gesetz auch da gibt
- es ratsangehörig gibt's auch noch eine sononder regelp 37 Absatz 2 das heißt wenn man für den Betriebsrat tätig ist und aus dem Grund nicht arbeitet gibt's
- in der Zeit auch trotzdem Geld gut das heißt da stch W dann tatsächlich so dass du das dann als Ausnahme zu 326 Absatz 1 1 beanspruch nicht erloschen prüfst
- teilweise kann man das oder wird es auch so geprüft dass man tatsächlich das als Anspruchsgrundlage extra prüft also z.B PAF 3 folg Entgeld vorzahlunggelds kann
- man wohl auch machen aber systematisch sauber ist es wohl so rum wenn du Angst hast verkann zu werden kannst du natürlich von vorne rein oben in die
- Anspruchsgrundlage auch noch das Endgeld vzungsgz dazu zitieren z.B gut dann nächster klausurrelevante
- Bereich im Arbeitsrecht der sich auch wiederum sehr gut eignet um allgemeine lieren abzufragen und eben die Sonderregeln des Arbeitsrechts dann hier
- aufblühen zu lassen das ist der Komplex in betrieblicher Schadensausgleich das heißt wenn irgendetwas im Betrieb passiert dann gibt's da natürlich auch
- sowohl schuldrechtlich wie auch deliktsrechtlich Ansprüche und da gelten aber wiederum ein paar Sonderregeln beginnen wir mal
- mit der ersten Konstellation Schlechtleistung des Arbeitnehmers das heißt wenn du z.B bei mir beschäftigt bist und ein Teilnehmer vergraulst bzw
- Tassen kaputt Mast wie auch im also irgendetwas auf jeden Fall nicht ordnungsgemäß Mast dann haben wir natürlich ein schuldverh ist nämlich den
- Arbeitsvertrag und du hast eine Pflicht verletzt und dann schuldest du mir nach allgemeinen Regeln PAF 280 Absatz 1 BGB Schadensersatz das heißt da ergeben
- sich insoweit erstmal keine Besonderheiten allerdings bei dem Prüfungspunkt 3 also schuldverhältnisfichtverletzung
- vertreten müssen ist es ja eigentlich so dass bei Normalsterblichen das vertreten müssen vermutet wird Paragraph 28 Absatz 1 Satz
- 2 BGB das heißt wenn nichts im sachfall steht geht man im Zweifel davon aus dass ein vertret müssen also Vorsatz oder
- Fahrlässigkeit nach PAF 276 BGB gegeben sind das folgt aus der negativformulierung des Paragraphen 280 absatz 1 Satz 2 BGB beim Ansprüchen des
- Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer muss aber der Arbeitgeber aktiv das vertreten müssen also das Verschulden also Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers
- beweisen da steht im Paragraph 6 ab BGB und das meistens sozusagen an dem Punkt hängt zumindest da draußen in der Wirklichkeit
- ähm ist das sagen eine wichtige Sonderregel ähm bezüglich der Beweislast im Hinblick auf das vertreten müssen gut das heißt nehmen wir mal an du bist bei
- mir beschäftigt und verkolzen teilnehmerm ein paar Tassen kaputt und noch was anderes dann habe ich als Ausgangspunkt diesen Anspruch 280 Absatz
- 1 eventuell auch noch zusätzlich deliktische Ansprüche dann kann ich nach allgemeinen Regeln mit diesen Ansprüchen gegen
- deinen Arbeitslohn aufrechnen du wirst ja am Ende des Monats z.B 2000 € von mir bekommen und ich habe dann lauter Schadensansprüche gegen dich und dann
- sage ich am Ende des Monats deine Lohntüte ist heute leider leer ich rechne auf mit meinen Gegenansprüchen das geht grundsätzlich aber auch nur bis
- zu einer bestimmten Grenze parag 394 BGB regelt im rechter Aufrechnung eine aufrechnungsgrenze nämlich dort wo auch die pfendungsgrenze ist das heißt das
- was man vom Lohn nicht findenden darf im Rahmen einer zwangsverstreckung darf man auch nicht zum Gegenstand einer Aufrechnung machen das heißt also ein
- bisschen was muss ich die auf jeden Fall belassen gut nun besteht natürlich das Risiko dass du mit Summen konfrontiert wirst während deiner die dein Gehalt
- überschreiten hoffen wir mal für mich dass das tatsächlich so ist denn sonst könnte ich dich ja gar nicht bezahlen das heißt normalerweise ist der
- Arbeitnehmer konfrontiert mit Risiken Haftungsrisiken die schlimmstenfalls sein Gehalt überschreiten und dann würde jedes Mal am Ende des Monats wenn ein
- bisschen was falsch gemacht habt im Laufe des Monats dann befürchten müssen dass seine Lohntüte also bis zur ffendungsgrenze Z sagen geplündert wird
- vom Arbeitgeber und deshalb hat das Bundesarbeitsgericht hier die Grundsätze der betrieblich veranlassten Tätigkeit
- entwickelt äh das heißt wenn ein Arbeitnehmer irgendwelche Fehler begeht begeht dann muss man hier ein dreistufiges Modell
- zugunde liegen also entweder du prüfst es bei vertreten müssen oder nach dem Prüfungspunkt Schaden als Ausschlussgrund oder beschränkungsgrund
- dass du sagst möglicherweise haftet der Arbeitnehmer hier doch nicht weil auf Grundlage der betrieblich fahrenlasten Tätigkeit eine Einschränkung vorzunehmen
- ist und ähm das heißt wenn der Arbeitnehmer nur leicht fahrlässig handelt dann so das Bundesarbeitsgericht ist die Haftung
- gänzlich ausgeschlossen bei mittlerer Fahrlässigkeit Schadensteilung und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz das heißt wenn du sogar bei mir irgendwie
- randalierst dann haftest du natürlich voll das heißt also insofern ähm muss man hier im Einzelfall dann gucken wo man es ansielt natürlich kann
- man da wieder mal diskutieren ist es nun leichte Fahrlässigkeit oder schon mittlere Fahrlässigkeit oder grobe aber das ist sagen ein allgemein juristisches
- Problem dass man immer wieder mal hat dass man Dinge irgendwie zuordnen muss und kein spezifisch arbeitsrechtliches Problem das heißt da muss man die
- Umstände des Einzelfalls würdigen und gucken wo man es dann reinpackt dann wird am Rande meistens zumindest in der Klausur vertretbar
- stehen gut noch mal kurz zum Anwendungsbereich dieser Grundsätze der betrieblich verahlassen Tätigkeit die gelten nur im Verhältnis Arbeitnehmer
- Arbeitgeber das heißt wenn ich Ansprüche gegen dich machen gelten mache dann kannst du dich darauf berufen und dann ist der Anspruch aus 2801 oder 823 oder
- was auch immer am Ende aller Tage ausgeschlossen was ist aber wenn du in deiner Funktion als Arbeitnehmer bei mir ein meiner Teilnehmer verletzt kannst du
- dich im Verhälnis zu dem Geschädigten der dann seinerseits schadansprüche Geld macht daraufen wieso ich habe doch für süren gearbeitet und
- deshalb HAF ich nur eingeschränkt nach den grundsätz betrieblich fahrenlassen Tätigkeit Antwort nein das kannst du nicht im Außen Verhältnis das heißt der
- Teilnehmer kann von dir und weil es kein Vertrag gibt dann nuriktisch aber immerhin aus 8231 Vorgehen du kannst dich gegenüber dem Teilnehmer nicht
- darauf berufen dass du für mich tätig bist aber du kannst zu mir gehen und sagen pass mal auf ich werde hier gerade von einem
- Teilnehmer in Anspruch genommen s kannst du mich freistellen das heißt du hast ein Anspruch gegen mich auf Freistellung und hier geleitet wird das aus Paragraph
- 257 BGB das heißt insofern nur aber mehin ein solcher Freistellungsanspruch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber und der
- muss dann sagen an den Teilnehmer Zahlen gut nehmen wir noch mal eine weitere typische Konstellation hier bei dem innerbetrieblichen
- schadensausgleisfällen das sind Personenschäden des Arbeit neem das heißt nehmen wir mal an äh du bist bei mir beschäftigt und ich lasse
- dummerweise ir stuhlld dum rumstehen und du stäuerst über den Stuhl und verletzt dich und machst jetzt schadensatzansprüche gegen mich gelten
- aus 2801 BW 8231 8232 229 sdgb also egal welcheer Anspruchsgrundlage auf jeden Fall schadensatzansprüche die würden auch
- prinzipiell dem Grunde nach alle durchgehen aber ähm du bist ja bei mir beschäftigt und als Arbeitgeber zahle ich regelmäßig brav in die
- brugenossenschaft ein und die Berufsgenossenschaft springt in solchen Fällen ein ist also eine Versicherung die dann zumindest schon
- mal die Heilbehandlungskosten schnell und unbürokratisch übernimmt das ist sozusagen von mir bezahlt dass sie das tun und dann wäre
- es unbillig wenn du jetzt on top noch zu dem Geld dass du von der brugenossenschaft bekommst von mir persönlich Geld bekämest das heißt
- Paragraf 104 sgb7 äh fängt das also soweit auf und sagt dass der Arbeitnehmer äh keinen Anspruch gegen den Arbeit Geber hat
- äh unter den dortigen Voraussetzung das heißt im Normalfall kann also der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen schadensatz verlangen das heißt du
- würdest nach Prüfungspunkt Schaden bei Prüfungspunkt kein Ausschluss auf Paragraph 104 sgb7 zu sprechen kommen da ist übrigens bezeichnenderweise in der
- Fußnote zu Paragraph 618 BGB abgedruckt nur für den Fall dass du jetzt überlegst brauche ich denn jetzt plötzlich das SGB 7 ähm wo ist das überhaupt spielt alles
- keine Rolle wie gesagt auszugsweise sind diese Vorschriften in der Fußnote zu Paragraph 618 im schönenfelder abgedruckt warum Paragraph 618 weil der
- ja die Pflichten des Arbeitgebers regelt und deshalb hat sich äh der Gesetzgeber dafür entschieden das eben da irgendwie
- abzudrucken gut das gleiche gilt wenn ähm ein Kollege dich schädigt auch dafür habe ich brav in die brugenossenschaft eingezahlt dass die also einspringt wenn
- ihr euch untereinander schädigt das heißt auch da wäre es unbillig wenn du jetzt Ansprüche gegen den Kollegen hättest denn du bist ja schon
- entschädigt durch die Berufsgenossenschaft nun ist es allings so dass die brustgenossenschaft nur die
- Heilbehandlungskosten benimmt etwa geschmerzensgeld nicht äh das allerdings ähm wohl ganz überwiegende Auffassung dass diese Paragraphen unter
- Personenschäden auch das Schmerzensgeld erfassen das heißt also auch wenn man wenn du jetzt wenn ich dich geschät habe kein Schmerzensgeld von mir bekommst
- kannst du ja schon mal froh sein dass ich dafür gesorgt habe dass du von der Berufsgenossenschaft schnell Geld bekommst äh für die die
- halbangungskosten und nicht jahrelang gegen mich prozessieren musst und das heißt lieber den Spatz in der Hand als die Tauber auf dem Dach oder wie auch
- immer auf jeden Fall ist das schon mal gut genug und kompensiert dafür dass du dann nicht on top noch Schmerzensgeld bekommen kannst im übrigens auch Sinn
- und Zweck dieser Regelung den Betriebsfrieden zu schützen das heißt es geht darum dass wenn ich dir was getan habe du mich nicht
- verklagen musst und wir jahrelang gewissermaßen innerbrieblich uns dann auch immer wieder später vor Gericht treffen und das Betriebsklima vergiftet
- wird das heißt es geht um den Betriebsfrieden und da wäre immer noch gefährdet wenn du zumindest den das überschießende Schmerzensgeld von mir
- verlangen könntest also mich doch jenseits der berusgenossenschaften Einstandspflicht dann auf mich zukommen könntest und deshalb wie gesagt ist das
- auch ausgeschlossen das heißt käest du zu mir dann würde man prüfen 2801 8231 und käme dann zu dem Punkt kein Ausschluss und
- würde Paragraphen 104 105 dann diskutieren und sagen erfasst auch das sch Schmerz das Geld und du hast also keinen Anspruch
- gut dann vielleicht noch eine weitere beliebte deliktsrechtliche arbeitsrechtliche Kombination es gibt die Grundsätze der
- gestörten Gesamtschuld hier vielleicht bekannt aus Schuldrecht AT das heißt also wenn merere Schuldner da sind bei
- einem bestimmten Ereignis also insb Deliktsrecht par 840 BGB dann haften sie als gesamtschulld das heißt der Geschädigte kann sich
- aussuchen von wem er alles verlangt gestörte gesamch heißt dass es nun zwei oder merere Schädiger gibt die beinahe Gesamtschuldner gewesen wären aber bei
- einem zumindest oder mireren greifen haftungsausschlussstatbestände und da wir gesehen haben dass im Arbeitsrecht häufig zumindest im Verhältnis
- Arbeitnehmer Arbeitgeber ähm Ausschlussgründe greifen wird es häufig so sein dass der gekniffene der dritte ist der außerhalb des Betriebes
- steht das heißt wenn z.B der Arbeitgeber vom ähm oder machen wir das mal Somer ruhig mal frei Beispiel das heißt ich
- ähm beschäftige dich und ähm du äh und ich verletze dich weil ich dir z.B eine Säge gebe die ich meinerseits selbst von irgendwo hier
- geliehen habe und die Säge war nicht ganz intakt und ich habe sie aber auch nicht kontrolliert und dir zu Verfügung gestellt dann sagst du okay s du hast
- mir die sege gegeben du schuldest mir schadensatz 281 ich habe mich beim Segen irgendwie verletzt weil die Säge nicht intakt war dann liegen eigentlich die
- Anspruchsvoraussetzung vor aber Paragraph 104 SGB sieben ich hafte doch nicht und jetzt es gibt aber noch den Typen der mir die Säge geliehen hat der
- seinerseits eine nicht intakte Säge in die Umlaufbahn gebracht hat und gegen den hättest Du natürlich aus 8231 im Zweifel
- Ansprüche die Frage ist wie wirkt sich sozusagen auf den übrig gebliebenen der keine Haftungsprivilegierung für sich in Anspruch genehm aus wie wirkt sich also
- aus dass du von mir nichts bekommen kannst das heißt im Zweifel wä es ja normalerweise so äh wenn wir Gesamtschuldner gewesen wären der andere
- und ich dann hättest du dir aussuchen können von wem du alles verlangst und dann hätte der ein Anspruch genommen nach 426 BGB zumindest die Hälfte von
- dem anderen wiederbekommen können dann hätte man irendwi eine Schadensteilung so aber ist es so wenn wir es beim Wortlaut belieen so macht es eine
- Auffassung dass am Ende aller Tage ich nicht hafte und der übrig gebliebene vollhaftet es gibt noch eine andere Auffassung auch die noch mal kurz
- zunerung die Lehre von der figierten Gesamtschuld das heißt tut so als sein wir Gesamtschuldner das heißt du kannst von
- mir verlangen aber von dem Typen der mir die segeelen hast alles der kann aber nach 426 BGB analog sich wenigstens häftig erholen oder aber herrschmeinung
- ist die Kürzung im Außenverhältnis das heißt das kannst du auch noch mal zur Kenntnis nehmen das ist zumindest die wichtigste Auffassung das heißt in dem
- Umfang wie bei einem eine haftungspigung greift wird eine Kürzung bei dem anderen vorgenommen das heißt wenn es zwei Kandidaten sind bei dem ein greift der
- Haftungsprivilegierung dann haftet der andere gegenüber äh dem Geschädigten nur noch zu Hälfte das heißt man würde bei Prüfungspunkt kein Ausschluss erstmal
- sagen 104 105 nein weil der dritte nicht Teil des Betriebes ist aber Ausschluss oder Einschränkung nach den Grundsätzen der gestörten Gesamtschuld wenn dir das
- alles ein bisschen spanisch vorkommt vorsorglich wenn du auf die Plattform kommst kannst du auch noch mal in Ruhe Schuldrecht AT Team
- ähm Gesamtschuld hier auch das Problem der gestörten Gesamtschuld aufgreifen da ich
- ein bisschen anderen Beispiel nämlich im Familienrecht erklärt da gibt's auch typischerweise Haftungsprivilegierung die dazu führen dass ein weiterer
- Schädiger eigentlich das Nachsehen hat aber da kannst du es auch noch mal in Ruhe nachhören das soll jetzt auch nicht der Schwerpunkt sein also nur das
- Arbeitsrecht lädt dazu ein solche Schuldrecht AT Probleme abzufragen und deshalb habe ich jetzt einfach nur mal darstellerisch
- angedeutet gut fahren wir aber erstmal fort mit dem innerbetrieblichen Schadensausgleich also wir hatten jetzt die Konstellation Schlechtleistung des
- Arbeitnehmers hat in diesem Z auch die Grundsätze der Betrieb die verlassen Tätigkeit hervorgehoben hatten auch die Personenschäden des
- Arbeitnehmers und letzter Punkt ist noch mal Vermögensschaden des Arbeitnehmers das wäre z.B wenn ich ein Stuhl unglücklich stehen lasse und du bist bei
- mir Arbeitnehmer und stoluperst über den Stuhl und deine Uhr geht kaputt dann greifen ganz normal die Paragraphen 280 folgende 823 BGB also keine
- Haftungsprivilegierung oder Ausschluss über 104 105 sgb7 bei mir denn die gelten tatsächlich nur für Person nicht auch für Vermögensschäden des
- Arbeitnehmers und das heißt also da gehen dann die Ansprüche im Zweifel glatt durch wenn die Voraussetzung natürlich vorliegen dann wenn du einen
- Vermögensschaden erleidest ohne Verschulden also jetzt z.B ich fordere dich auf als Arbeitnehmer ganz viele Zettel Werbezettel für mich zu verteilen
- und deine Schuhsohle wird vermehrt abgenutzt dann hast du normalerweise kein Anspruch weil das vom Arbeitsvertrag abgedeckt ist wenn es
- aber sagen mir ist als das was üblicherweise vom Arbeitsvertrag schon irgendwie mit abgedeckt ist dann wird über Paragraph 670 BGB analog also
- Aufwendungsersatz aus dem Auftrags bzw go recht ähm ähm ein Anspruch auf Aufwendungsersatz bejah also ähm das
- kann man mal dann noch mal ergänzen zuur Kenntnis eher seltene Konstellation aber wie gesagt denkbar gut
- ja das waren schon mal zwei wichtige Bereiche also ohne Arbeit kein Lohn und innerbetrieblicher Schadensausgleich das heißt im Grunde bleibt jetzt noch nur
- noch ein ein weiterer Komplex den wir hier besprechen müssen der im Arbeitsrecht häufiger eine Rolle spielt nämlich die
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das heißt da steigen wir jetzt auch nahtlos
- ein und gehen erstmal die verschiedenen Möglichkeiten durch wie ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann
- und erste Möglichkeit ist dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigen also ein Vertrag schließen nach allgemein Regeln Paragrafen 145
- folgende BGB durch Angebot und Annahme und so weiter also ein Aufhebungsvertrag in dem schlicht vereinbart wird dass zu einem bestimmten Zeitpunkt äh das
- Arbeitsverhältnis enden soll zweite Möglichkeit durch einseitige Erklärung das heißt insb durch ordentliche und außerordentliche
- Kündigung die werden wir auch noch mal gleich gesondert durchgehen dann gibt es theoretisch auch noch die Möglichkeit der Anfechtung also wenn
- irgendwie bei Vertragsschluss getäuscht wurde oder ähnliches kann also se ein Arbeitsvertrag auch angefochten werden wobei aufgrund des
- dauerschuldcharakters hier die Anfechtung nicht extunk wirkt sondern exnunk also nur ab jetzt und nicht irgendwie mit Wirkung für die
- Vergangenheit wie sonst bei Paragraph 142 Absatz 1 bei der Anfechtung der Fall ist also wiederum geht's darum eine Rückabwicklung über Paragraph 812 dann
- möglichst zu vermeiden oder beim bei der Liere vom fehlerhaften Vertrag hatten wir schon gesehen dass dann an die Stelle der Kündigung die
- Möglichkeit der einseitigen unkomplizierten Lossagung besteht das also nur vorübergehend ähm dieser fehlerhafte Vertrag
- aufrechtterhalten wird aber wenn einer sagt so feieren dann da muss das auch möglich sein oder ein Arbeitsvertrag kann auch ohne jegliche Erklärung Enden
- das heißt z.B wenn ein Arbeitsvertrag von vorne rein befristet ist dann endet der Arbeitsvertrag automatisch mit Ablauf
- dieser Frist das heißt wenn ich dich sagen befristet für zwei Jahre hier irgendwie einstelle bist du mit nach zwei Jahren dann wieder automatisch
- draußen oder auflösende Bedingung das wäre z.B ähm Eintritt ins Rentenalter dann endet automatisch auch das Arbeitsverhältnis oder Tod des
- Arbeitnehmers auch das ist ein Beendigungsgrund das geht nicht irgendwie über dass dann irgendwie deine Kinder oder Schwestern oder auch immer
- für dich weiterarbeiten soll weil es ja alles höchst persönlich ist Grunde übrigens sind Insolvenz ähm dann geht's trotzdem weiter oder
- Betriebsübergang das Regel Paragraph 600 13 ABGB gut kümmern wir uns noch mal um die einzelnen
- kündigungstatbestände also Kündigungs Tatbestände ordliche Kündigung par 622 BGB also insoweit eine fristgebundene Kündigung
- und da brauchen wir natürlich erstmal weil die Kündigung ein Gestaltungsrecht ist also durch einseitiger ung wird auf die
- Rechtslage eingewirkt eine Kündigungserklärung und für diese Erklärung gelten bgbat Regeln das heißt also ins auch die Vorschriften über
- Abgabe und Zugang das heißt hier kann man auch sehr gut z.B wenn jemand nicht da ist bgbat Probleme reinpacken wenn es dann darum geht irgendwelche
- zugangsfiktion nach PAF 242 bGB zu begründen wenn die man z.B absichtlich dafür gesorgt hat dass eine Kündigung nicht rechtzeitig zugehen
- kann h das schriftformgebot paragra 623 BGB der Betriebsrat muss angehört werden paragra 102 Betriebsverfassungsgesetz also muss nicht zustimmen aber zumindest
- angehört werden dann darf auch kein besonderer Kündigungsschutz greifen also z.B Mutterschutz Paragraph 9 oder für Betriebsratsmitglieder Paragraph 15
- Kündigungsschutzgesetz dann spielt häufiger eine Rolle der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und da muss man
- immer zunächst mal ganz kurz die Anwendbarkeit klären nach dem Paragraphen ein und 23 Kündigungsschutzgesetz das heißt das
- Kündigungsschutzgesetz und die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit gelten nur ab einer bestimmten Dauer der betriebszüigkeit nämlich 6 Monaten und
- ab einer gewissen Größe des Betriebes also mehr als sechs Arbeitnehmer dann prüft man hier die soziale Rechtfertigung der Kündigung da
- gibt es in paragraph 1 Absatz 1 und 2 drei Möglichkeiten eine Kündigung kann personenbedingt erfolgen verhaltensbedingt oder betriebsbedingt
- das heißt personenbedingt das wäre wenn du z.B eine bestimmte Eignung nicht aufweist die man eigentlich für die Tätigkeit braucht
- dann muss man oder dann dann kann man kündigen wobei aus verhältnismäßigkeitsgründen hier immer vorrangig zu bedenken ist ob es
- vielleicht eine versetzungs Möglichkeit gibt oder verhaltensbedingte Kündigung das heißt wenn du mich beleidigst oder gar mich verprügelst oder irgendwas
- klaust oder eventuell trinkst wrend der Arbeitszeit dann kann ich auch äh ordentlich
- kündigen allerdings muss ich auch hier die Abmahnung vorher aussprechen üblicherweise zumindest aus
- verhältnismäßigkeitsgründen damit du dein Verhalten eventuell noch richtig ausrichten kannst und die Chance hast alle Kündigung abzuwenden dann gibt die
- Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung das heißt z.B wenn man die Produktion umgestellt hat oder die Märkte sich ändern dann
- muss es auch möglich sein Personal loszuwerden wobei dann strenge Kriterien bei der Sozialauswahl gelten das heißt da guckt mal ganz genau
- wie lange war der im Betrieb wie viele Kinder hat er und wie trifft es ihn das heißt da werden D Listen aufgestellt im safhalt müssen dann auch lauter Angaben
- gemacht werden dann würde man darauf basieren dann sagen das war in Ordnung den zu nehmen und nicht etwa den anderen dann gibt es
- noch sogenannte absolute Gründe der Sozialwidrigkeit das wäre insbondere paragraph 1 Absatz m 2 Satz 2 und 3 königsschutzgesetz da geht es um die
- Fälle in denen ins noch eine weiter Beschäftigung im Betrieb möglich gewesen bedacht hat dann ein Punkt der häufig falsch
- zugeordnet wird der Punkt keine Heilung das heißt das Kündigungsschutzgesetz regelt in Paragraphen 7 und 4 die Kündigung schutzklage und dort ist
- vorgesehen dass man innerhalb von 3 Wochen ähm nach Kündigung klagen muss viele prüfen das als Zulässigkeitsvoraussetzung als Frist in
- der Zulässigkeit der kündigigen schutzklage die wir übrigens gleich auch noch mal durchgehen werden äh aber Wahrheit ist es keine
- Zulässigkeitsvoraussetzung also kein Prüfungspunkt in der Zulässigkeit der Klage sondern eine mattelrechtliche Ausschlussfrist das heißt wenn man nicht
- innerhalb dieser Zeit geklagt hat dann kann man sich nicht mehr darauf berufen dass die Kündigung unwirksam ist das heißt all das was hier irgendwie
- geregelt ist würde dann W ein Kartenhaus in sich zusammenfallen das heißt also wenn nicht in von drei Wochen geklagt wurde würdest du hier in der
- Begründetheit der Kündigungschutzklage oder wenn eben nackt nur die Kündigung zu prüfen ist zumindest hier mattelrechtlich rechtlich in der
- Zulässigkeit auf die drei Wochen Frist des Paragraphen der paragrahen 7 und4 kündigungschutgz hier eingehen dann gibt's noch die
- Kündigungsfrist also richtet sich im Zweifel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit Einzelheiten nimmst du dann einfach Paragraph 622 BGB
- eine vielleicht mit zu kurze Frist ausgesprochene Kündigung kann im Einzelfall auch umgedeutet werden in eine Kündigung zum nächst möglichen
- Termin gut dann nehmen wir noch mal die außerordenlich künd jetzt wird so ein bisschen dramatischer ähm da braucht wir dann aber auch einen
- speziellen Grund aber auch wieder Z nächst ein Mal natürlich die Erklärung denn auch die außerorde Kündigung ist ein Gestaltungsrecht und deshalb gelten
- hier alle bgbat Regeln für Abgabe Zugang Stellvertretung und so weiter ebenfalls auch schriftlich zu erklären und die außerordentliche Kündigung ist innerhalb
- einer bestimmten Frist nach dem Ereignis 26 Absatz 2 BGB äh zu erklären das heißt man kann nicht ewig warten wenn etwas Schlimmes vorgefallen ist dann eben eine
- außerordentliche Kündigung äh dann auszusprechen Anhörung des Betriebsrates hier genauso auch hier gibt es übrigens besonderen kündigsschutz also auch
- Mütter genießen hier besonderen kündigsschutz auch in Bezug auf die außer Kündigung das gleiche gilt auch für
- Betriebsratsmitglieder und wir brauchen natürlich und das ist der zentrale Punkt den wichtigen Grund nach Paragraph 626 Absatz 1 BGB den du in zwei Schritten
- prüfst wir brauchen Zst mal Umstände die an sich geeignet sind einer außerordliche Kündigung zuurechtfertigen und noch eine interessenerwegung im
- Einzelfall das heißt man muss erstmal gucken ist äh der Umstand der hier vorliegt für sich genommen schlimm und dann muss man noch auf den Einzelfall äh
- gucken wie da die Umstände sind das heißt also Vermögensdelikte gegen den Arbeitgeber dürften typischerweise für sich genommen schon geeignet sein einen
- wichtigen Grund darzustellen und damit ein außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen wenn es nur der Verdacht ist der im Raume steht
- äh dann muss man im Einzel gucken ob schon wegen des Verdachts das Vertrauensverhältnis zerstört ist dann kann auch das schon ein wichtiger Grund
- im Sinne des parag on 626 Absatz 1 bgws das heißt wenn du das Verdacht einer Straftat z.B im Raume steht Diebstahl oder ähnliches da muss man eben gucken
- ob das für sich genommen schon geeignet ist in ein zweiten Schritt muss man noch eine interessenarwegung vornehmen z.B äh Betriebszugehörigkeit die Rahmen
- Umstände und so weiter und da sind dann immer einige erschüttert wie schnell es gehen kann dass eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird das heißt
- also nehmen wir mal an du bist bei mir beschäftigt und siehst dass da noch eine bullette irgendwie rumsteht und sagst Mensch da hat ich äh aufgegessen die
- esse ich jetzt einfach mal auf oder sowas ähnliches irgendwelche Flaschen Bongs ä und äh bis kassieren in einem Supermarkt
- und löst die irgendwie ein oder also Kleinigkeiten äh das reicht normalerweise aus das heißt also selbst Bagatellen
- Werte fürühen im Rahmen eine interessenwegung zumindest wenn es um vermögenste gegen den Arbeitgeber geht dazu dass auch im Einzelfall ein
- wichtiger Grund vorliegt denn wo fängt's an also wo soll der Arbeitgeber irgendwie äh eine Marge einplan soll er sagen okay jeder kann für 5 € clownen
- oder sowas ähnliches das geht also nicht das heißt da reichen also auch kleinere Beträge gerade wenn es um Vermögensdelikte geht
- auch hier gibt es die Heilungsmöglichkeit wer nicht rechtzeitig Kündigung schutzklage hebt der verliert dann die Möglichkeit sich
- auf die Kündigung also auf die Unwirksamkeit der Kündigung zu berufen gut dann noch die Möglichkeit dass eine außerordentliche
- Kündigung ungedeutet wird zumindest eine ordentliche Kündigung wenn die Voraussetzung nicht volorlegen auch da muss man jedenfalls denken wenn man in
- der Klausur dann die Voraussetzung der außerordlichen Kündigung abgelehnt hat gut letzte Amtshandlung hier wir kommen zur Kündigung schutzklage wie whrt man
- sich jetzt gegen eine Kündigung auch das auch wenn das Prozessrecht jetzt nicht so häufig eine Rolle spielt kann durchaus mal ein Einstieg sein oder
- zumindest eine Zusatzfrage im Arbeitsrecht und da muss man auch in der Lage sein ähm das zu prüfen das heißt in der
- Zulässigkeit würde man dann die Zuständigkeit des des Arbeitsgerichts ansprechen sachlich zuständig nach PAF 2 Absatz 1 Nummer 3b des
- arbeitsgerichtsgesetzes örtlich zuständig nach den allgemeinen Vorschriften das heißt im Zweifel Wohnsitz des Beklagten nach parfen 12
- und 13 CPO auf den Paragraph 46 Absatz 2 Arbeitsgerichtsgesetz hier verweist staththaftigkeit und die Kündigung schutzklage ist im Grunde ein spezieller
- Fall der Feststellungsklage also eine besondere festungstage man spricht auch von einem punktuellen kündigungschutzantrag man
- möchte feststellen lassen dass das Arbeits durch diese diese eine benannte Kündigung nicht beendet wurde natürlich gibt es auch die Möglichkeit einer
- allgemeinen Feststellungsklage dass man also insgesamt feststellen lassen möchte dass das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht beendet wurde durch was auch
- immer das wäre dann sagen ein genereller Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnis und wäre dann gebenfalls ergänzend durch die
- allgemeine feststungsklage abgedeckt der Normalfall ist aber dass der Arbeitnehmer wenn er da draußen in der Wirklichkeit oder in der Klausur klagt
- sich gegen eine bestimmte Kündigung wendet und dann ist man eben in dem speziellen Fall der Kündigung schutzklage nach dem Kündigung
- Schutzgesetz als besonderer Fall der festungsklage dann bei den allgemeinen Verfahrens Voraussetzung die man hier in der Zulässigkeit ansprechen kann wird
- man regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis bzw festchlungsinteresse letztlich egal wie man es nennt prüfen also warum es gerechtfertigt ist hier
- festungsklage zu erheben also Kündigung schutzklage das ist es deshalb weil man wenn man es nicht täte wie wir gesehen haben äh der materiellen Präklusion
- unterliegt also sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit der Kündigung nach hier in der Begründetheit berufen kann das heißt also insofern ist es ja ein
- Ausschlussgrund den wir auch gerade schon sowohl bei der ordentlichen als auch bei der außerordlichen kündigungesehen haben und deshalb
- besteht ein Bedürfnis dafür diese Klage erheben zu können und das die sind auch zulässig weil man ansonsten matelrechtlich in der begründ hat immer
- unterliegt wenn man es nicht getan hat dann in der begrundheit prüft man jetzt ob das Arbeitsverhältnis äh wirksam durch diese eine Kündigung
- beendet wurde und da musst du in der Sache äh entweder die außerordentliche und oder die ordentliche Kündigung prüfen je nachdem was dann im Raume
- steht so wie wir es gerade besprochen haben das heißt hier gehört die Prüfung dann typischerweise dann hin meistens gibt es dann noch eine kleine
- Zusatzfrage wo es darum geht dass der Arbeitnehmer dann während der Dauer des Kündigung schutzprozesses gerne weiter arbeiten möchte
- äh und da gibt es dann Paragraph 102 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz der ein weiterbchäftigungsanspruch vorsieht
- zumindest dann wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat ähm nun gibt es natürlich auch Fälle wo der Betriebsrat zugestimmt hat da musst du
- dann im Zweifel das entweder analog anwenden oder aber ein allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch in
- irgendeiner Form begründen denn es kann nicht davon abhängen ob einem der Betriebsrat in den Rücken fällt oder nicht das heißt zumindest aus der
- Menschenwürde oder was auch immer ist abzuleiten dass man auch so für die Dauer zumindest grundsätzlich ein weiter Beschäftigungsanspruch hat wenn ich
- besondere Umstände dagegen sprechen dass ist dann im Einzelfall abzuwegen und durchzusetzen ist dieser Weiterbeschäftigungsanspruch natürlich
- im einz be rechtsuss es muss also schnell gehen schneller als die Kündigung schutzklage die ja das hauptsach Verfahren ist und jetzt sich
- auch hinziehen kann äh und das passiert dann nach allgemeinen prozessualen Regeln durch einsweilige Verfügung Paragraph 62
- Absatz 2 Arbeitsgericht jetzt verweist inoweit auf Paragraph 935 CPU also auf die Regelung über die einzwe Verfügung mit der man dann auch schnell dann
- erwirken kann dass man erstmal gut ja soweit hier die Grundsätze zum Arbeitsrecht du
- merkst es eigentlich relativ übersichtlich und wie so häufig bei den nebengebieten geprägt davon dass man eigentlich so die Grundsätze gut kennen
- muss und davon ausgehen dann an der richtigen Stelle noch mal die Sonderregeln für Arbeitnehmer zu prüfen dann prüfst du kurz ob Arbeitnehmer
- gegeben ist und gehst dann auf diese Besonderheiten so wie wir sie gerade durchgegangen sind dann ein gut hier endet sozusagen mein aktier
- Part das was ich sagen zu erzählen habe wenn du jetzt noch Fragen hast dann stehe ich jetzt gerne Fragen zur Verfügung unter info@jura online also
- [email protected] also [email protected] im Übrigen kannst du unter derselben E-Mailadresse auch das Paket abrufen
- dass wir für die Zwecke dieses Webinars geschnürt haben zum Arbeitsrecht sass auch in Ruhe noch mal das was ich hier erzählt habe gut ich
- gucke gerade ob schon irgendwelche Fragen hier eingehen dass ist nicht der Fall kommt wir vielleicht noch vielleicht kurz der
- Hinweis wie wichtig ist das Arbeitsrecht in der Klausur gut es ist natürlich nur in Anführungszeichen ein nebengebiet wie so viele Nebengebiete
- aber durchaus denkbar dass es dran kommt es gibt einige Bundesländer das musst sozusagen für dein Bundesland je nachdem wo du jetzt gerade hier kommst gucken in
- den Arbeitsrecht relativ weitläufig ausgeklammert ist in den meisten Prüfungsordnung ist allerings so dass es zumindest in Grundzügen auch
- Prüfungsgegenstand ist und das heißt im Grund in dem Umfang wie wir es hier heute besprochen
- haben gut dann hoffe ich dass du den Input bekommen hast den du für die Klausur die zumindest in dem Fall desjenigen der es gerade angefragt hatte
- Arbeitsrecht jetzt auch unmittelbar bevorsteht das heißt also für die allgemeine Vorbereitung aber auch speziell wenn jetzt Arbeitsrecht eine
- Rolle spielen sollte dann drücke ich dir auf jeden Fall die Daumen wünsche dir alles Gute und damit endet dannrecht vielleicht sehen wir uns demächst dann
- hier wieder okay bis dann tschüss
Zum Nachlesen
Arbeitsrecht (Schweiz)Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln. Die Regelung der Beschäftigung durch private …
Arbeitspflicht (Arbeitsrecht)Arbeitspflicht ist im Arbeitsverhältnis die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, für den Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsvertrag tätig zu sein.
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Arbeitsrecht (Österreich)Das österreichische Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die in teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen die Rechte …