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Lohnarbeit

Betriebe mit freier Kapazität können durch Annahme von Lohnarbeit besser ausgelastet werden und mit Teilkostenrechnung für sich einen Deckungsbeitrag und für …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und rechtlicher Rahmen
  2. 2. Historische Entwicklung
  3. 3. Lohnarbeit in der Neuzeit
  4. 4. Marxistische Deutung
  5. 5. Wirtschaft und Praxis
  6. 6. Dokumentarische Beispiele

Begriff und rechtlicher Rahmen

Lohnarbeit bezeichnet abhängige menschliche Arbeit gegen Geld, also gegen Lohn beziehungsweise Arbeitsentgelt. Sie ist eine Form der Erwerbsarbeit und wird von anderen Arbeitsformen abgegrenzt: Subsistenzarbeit dient vor allem der eigenen Versorgung, Haus- und Familienarbeit umfasst unbezahlte Tätigkeiten im privaten Bereich, Care-Arbeit meint Sorge- und Pflegearbeit, ehrenamtliche Arbeit erfolgt freiwillig ohne Lohn, und Sklavenarbeit beruht auf Unfreiheit.

Lohnarbeit wird nach vertraglichen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Weil Lohnarbeiter gegenüber Arbeitgebern meist eine schwächere Verhandlungsposition haben, wurden gesetzliche Schutzregeln eingeführt. Diese schränken die Vertragsfreiheit bei Arbeitsverträgen ein. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland sind dafür vor allem das Arbeitsrecht und das Tarifrecht wichtig.

Historische Entwicklung

Lohnarbeit existierte bereits in frühen Hochkulturen. In Mesopotamien wurden Lohnarbeiter noch mit Naturalien bezahlt; in Griechenland gab es bereits Bezahlung mit Geld. Eingesetzt wurden Lohnarbeiter vor allem in der Landwirtschaft, besonders im Ackerbau.

In der Antike trugen im antiken Griechenland und im antiken Rom vor allem zwei Gruppen einen großen Teil der schweren und eintönigen Arbeit auf Feldern, in Bergwerken, Steinbrüchen, Werften, beim Bauen, beim Transport, als Ruderer oder als handwerkliche Hilfskräfte: Sklaven und freie Lohnarbeiter. Sklaven wurden meist als verkaufbare und rechtlose Gegenstände betrachtet. Freigelassene Lohnarbeiter waren juristisch frei, mussten aber aus wirtschaftlicher Not ihre Arbeitskraft verkaufen, weil ihnen Produktionsmittel und Boden fehlten. Beide Gruppen wurden teils in sehr großen Massen eingesetzt, etwa mit mehr als 1000 Arbeitenden in einem Bergwerk oder auf den Feldern eines Großgrundbesitzers. Lohnarbeiter erhielten häufig Tagelohn; in der Landwirtschaft war Saisonarbeit zur Erntezeit üblich. Da Sklaven billiger waren, konnten sie Lohnarbeiter in manchen Tätigkeiten ersetzen. In Rom wurden verarmte Kleinbauern zu besitzlosen Freien und gehörten zu den Proletarii; in Griechenland gehörten Lohnarbeiter meist zum Stand der Theten.

Im Mittelalter bestand neben unbezahlten Frondiensten für Lehnsherren auch bezahlte Arbeit gegen Tag- oder Stücklohn. Bis zum Spätmittelalter gewann Lohnarbeit an Bedeutung, unter anderem durch eine größere Produktvielfalt in der Landwirtschaft, die mehr Arbeitsaufwand erforderte.

Lohnarbeit in der Neuzeit

In der Neuzeit nahm Lohnarbeit stark zu. Nach den Bauernkriegen und der Bauernbefreiung in Teilen Europas kam es nach Bevölkerungsrückgängen durch die kleine Eiszeit ab 1300 und Pestwellen ab 1348 ab etwa 1500 zu massivem Bevölkerungswachstum, das in die europäische Bevölkerungsexplosion mündete. Gleichzeitig entstand der moderne Kapitalismus. Dazu gehörten Einhegungen, also Enclosures, und die Schaffung von Grundeigentum. Für Preußen nennt der Artikel das Edikt vom 9. Oktober 1807 über den freien Gebrauch des Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohner.

Zunächst entwickelte sich Agrar- und Manufakturkapitalismus. Mit Kohle- und Stahlindustrie sowie der Erfindung der Dampfmaschine wandelte sich dieser ab dem 18. Jahrhundert zunehmend zum Industriekapitalismus. In Europa entstanden ab Anfang des 18. Jahrhunderts immer mehr Lohnarbeiter ohne Eigentum an Produktionsmitteln. Freiherr vom Stein führte ab 1784 im späteren Ruhrgebiet ein festes Arbeitsentgelt für Lohnarbeiter ein. Daraus bildete sich ein Industrieproletariat. Damit entstanden auch die soziale Frage und der Pauperismus, also breite Armut und soziale Not im Zusammenhang mit Industrialisierung und Lohnarbeit.

Der Arbeitsmarkt wird als wichtiges Strukturmerkmal der europäischen Neuzeit beschrieben. Mit absolutistischen Staaten und massenhafter Lohnarbeit entstanden moderne Formen staatlicher Politik und sozialer Institutionen, darunter Bevölkerungspolitik, Sozialstaat, gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsämter sowie staatliches Bildungs- und Gesundheitswesen. Parallel bildeten sich Organisationen der Arbeiterschaft wie Arbeiterbewegung, Gewerkschaften, Arbeiterparteien, Genossenschaften, Frauenemanzipationsbewegung und Arbeitervereine.

Der Artikel nennt außerdem moderne Entwicklungen, die parallel zur massenhaften Lohnarbeit entstanden oder mit ihr verbunden waren: die Abschaffung der Sklaverei, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, Nationalismus, Internationalismus, Sozialistische Internationale, Massengesellschaft, Massenpropaganda, der Gegensatz zwischen Liberalismus und Sozialismus, Marxismus, Oktoberrevolution und die Vorstellung einer „Diktatur des Proletariats“. Die soziale Frage galt in den 1950er und 1960er Jahren, dem „goldenen Zeitalter“ des Kapitalismus, als weitgehend gelöst. Seit der neoliberalen Wende Mitte der 1970er Jahre beschreibt der Artikel jedoch ein Wiederaufkommen sozialer Ungleichheit in westlichen Industriestaaten, mit wachsender Polarisierung zwischen Arm und Reich. Gleichzeitig habe sich der Lebensstandard vieler Menschen in Schwellenländern verbessert, während weniger gut qualifizierte Lohnarbeiter in traditionellen Industrien Europas und der angloamerikanischen Welt unter Druck gerieten.

Marxistische Deutung

In der marxistischen Theorie beschreibt Lohnarbeit die Lage der Arbeiterklasse. Arbeiter besitzen demnach keine Produktionsmittel, also keine Fabriken, Maschinen, Werkzeuge oder Bodenflächen, mit denen sie selbständig produzieren könnten. Als Ware, mit der sie regelmäßig wirtschaften können, besitzen sie nur ihre eigene Arbeitskraft. Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, müssen sie diese Arbeitskraft gegen Lohn verkaufen.

Aus Sicht des Kapitalisten lohnt sich der Kauf von Arbeitskraft und Produktionsmitteln nur, wenn der Verkauf der produzierten Güter später mehr Geld einbringt, als zuvor für Arbeitskraft und Produktionsmittel ausgegeben wurde. Weil Arbeiter vom Verkauf ihrer Arbeitskraft leben müssen und Kapitalisten ein dauerhaftes Angebot an Arbeitskräften benötigen, decken Lohnverträge im Durchschnitt die Reproduktionskosten der Arbeitskraft. Damit sind die Kosten gemeint, die nötig sind, damit Arbeitskräfte weiter leben und arbeiten können.

Die marxistische Erklärung hängt mit der Arbeitswertlehre zusammen. Nach ihr tauschen sich Waren im Verhältnis zur gesellschaftlich notwendigen Arbeitszeit, die zu ihrer Herstellung nötig ist. Nur Arbeit gilt dabei als wertschaffend. Die Differenz zwischen dem Wert der Arbeitskraft, also dem Lohn oder variablen Kapital, und dem insgesamt geschaffenen Wert eignet sich der Kapitalist als Mehrwert an. Maschinen, Arbeitsmaterial und andere Produktionsmittel übertragen als konstantes Kapital nur anteilig die bereits in ihnen enthaltene Arbeitszeit. Aus der ausgebeuteten Arbeit entsteht nach dieser Theorie der gesamte Profit der Kapitalistenklasse.

Marx unterscheidet drei Dimensionen der Ausbeutung: In der Produktion lohnt sich Lohnarbeit nur, wenn ein Teil der produzierten Güter als Mehrprodukt bei den Kapitalisten bleibt. Bei der Arbeitszeit lohnt sie sich nur, wenn Lohnarbeiter nicht nur die Produkte herstellen, die sie selbst zum Leben benötigen, sondern darüber hinaus unentgoltene Arbeit für Kapitalisten leisten. Diese Unentgeltlichkeit ist im Kapitalismus verdeckt, weil der Lohn so erscheint, als bezahle er die ganze Arbeitszeit. Beim Wert bleibt ein Teil des geschaffenen Wertes als Mehrwert bei den Kapitalisten.

Karl Marx bezeichnete die Lage der Arbeiter nach der bürgerlichen Revolution als die des „doppeltfreien Lohnarbeiters“. Einerseits wurden Arbeiter von feudalen und ständischen Bindungen befreit und erhielten bürgerliche Rechte. Andererseits waren sie auch vom Eigentum an Produktionsmitteln „befreit“ und deshalb gezwungen, ihre Arbeitskraft auf dem Markt zu verkaufen. Marx beschreibt dies als Zwang zur „Lohnsklaverei“ unter kapitalistischen Produktionsverhältnissen.

Wirtschaft und Praxis

In der Wirtschaftswissenschaft erscheinen Lohnarbeiter als Arbeitnehmer. Sie nehmen Stellenangebote von Arbeitgebern an und schließen mit ihnen Arbeitsverträge, meist mit fester Entlohnung. Bis zur Einführung des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in Deutschland im Jahr 1999 wurden sie noch als „abhängig Beschäftigte“ bezeichnet.

In der Wirtschaftspraxis kann „Lohnarbeit“ auch eine besondere Form von Auftragsarbeit meinen. Ein Unternehmen lässt dabei außerhalb des eigenen Betriebs gegen Lohn eine Arbeit erledigen. In den Büchern des Unternehmens kann dies als „in Lohnarbeit hergestellt“ oder ähnlich erscheinen. Der auftraggebende Unternehmer übergibt Material an einen Subunternehmer. Dieser verarbeitet oder bearbeitet es auf Grundlage eines Werkvertrags und erhält dafür Werklohn. Häufig bekommt der Subunternehmer Pläne oder ein Muster des herzustellenden Teils und nutzt eigene Produktionsstätte, Maschinen, Geräte und Beschäftigte, manchmal auch Leihmaschinen.

Der Subunternehmer haftet in diesem Zusammenhang nur für die Qualität seiner Arbeit, nicht für Fehler im Material. Der Artikel weist darauf hin, dass es sich manchmal auch um Scheinselbstständige handeln kann. Diese erhalten ihren Lohn brutto, müssen sich selbst versichern und Steuern zahlen. Dadurch kann ihre Ausbeutung nach Darstellung des Artikels Formen annehmen, die mit Früh- oder Hochkapitalismus vergleichbar sind.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht muss geprüft werden, ob Arbeiten im eigenen Betrieb erledigt oder per Werkvertrag an einen Partner vergeben werden sollen. Das wird mit Outsourcing verbunden. Betriebe mit freier Kapazität können durch Annahme von Lohnarbeit besser ausgelastet werden. Mit Teilkostenrechnung können sie einen Deckungsbeitrag berechnen und dem Auftraggeber günstige Preise anbieten.

Dokumentarische Beispiele

Der Artikel nennt mehrere Dokumentarfilme, die Arbeit, Arbeiterleben oder industrielle Produktion behandeln. Beispiele sind „Ein Arbeiterclub in Sheffield“ von Peter Nestler aus dem Jahr 1965, „La Reprise du travail aux usines Wonder“ aus Frankreich 1968 über die Wiederaufnahme der Arbeit in den Wonder-Fabriken nach dem Mai 68, „Nicht löschbares Feuer“ von Harun Farocki aus dem Jahr 1969 und „Chircales – Ziegeleiarbeiter“ von Marta Rodríguez und Jorge Silva aus Kolumbien, entstanden 1966–1972.

Weitere genannte Filme sind unter anderem „Es kommt drauf an, sie zu verändern“ von Claudia von Alemann aus dem Jahr 1973 über die doppelte Ausbeutung von Fabrikarbeiterinnen, „Humain, trop humain“ von Louis Malle aus dem Jahr 1974 über Arbeit in der Automobilindustrie, „Work Hard – Play Hard“ von Carmen Losmann aus dem Jahr 2011 sowie „Leviathan“ von Lucien Castaing-Taylor und Véréna Paravel aus dem Jahr 2012.

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