Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Verordnung (EU)

... Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Rechtswirkung
  2. 2. Adressaten und Gesetzgebungsverfahren
  3. 3. Rahmen- und Einzelverordnungen
  4. 4. Aufbau und Inhalt
  5. 5. Benennung, Veröffentlichung und Beispiele

Begriff und Rechtswirkung

Eine EU-Verordnung, amtliche Kurzform „Verordnung (EU)“, ist ein Rechtsakt des Sekundärrechts der Europäischen Union. Sie hat allgemeine Gültigkeit, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Eine Umsetzung in nationales Recht ist grundsätzlich nicht erforderlich.

EU-Verordnungen haben gegenüber dem nationalen Recht Anwendungsvorrang. Kollidiert nationales Recht mit einer Verordnung, bleibt es im gesamten Anwendungsbereich der Verordnung unangewendet. Die Mitgliedstaaten dürfen die Regelungen grundsätzlich nicht verändern. Sie können aber Maßnahmen zur Durchführung erlassen, sofern diese die unmittelbare Anwendbarkeit und den unionsrechtlichen Charakter nicht vereiteln und einen durch die Verordnung eingeräumten Wertungsspielraum konkretisieren.

Damit unterscheiden sich Verordnungen vor allem von Richtlinien: Richtlinien müssen grundsätzlich durch nationales Recht umgesetzt werden, können aber unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar sein. Die maßgebliche Definition der Verordnung enthält Art. 288 Abs. 2 AEUV.

Adressaten und Gesetzgebungsverfahren

Verordnungen können sich an die Europäische Union selbst, an alle Mitgliedstaaten oder an die Bürger aller Mitgliedstaaten richten. Soll eine Regelung nur für ausgewählte Mitgliedstaaten oder deren Bürger gelten, wird sie als unmittelbar verbindlicher Beschluss oder als durch nationales Recht umzusetzende Richtlinie erlassen.

Je nach Gegenstand werden Verordnungen in unterschiedlichen Verfahren erlassen:

  • Gesetzgebungsakte werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament gemeinsam nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen. Dieses ist in Art. 294 AEUV geregelt und war früher als Mitentscheidungs- oder Kodezisionsverfahren (Code: COD) bekannt. Das Parlament besitzt dabei ein vollwertiges Mitbestimmungsrecht und kann einen Rechtsakt verhindern. Bei Streit zwischen Rat und Parlament kann ein Vermittlungsausschuss einberufen werden.
  • Delegierte Rechtsakte ohne Gesetzescharakter beruhen auf Art. 290 AEUV. Der Rat und das Parlament können die Kommission in einem Gesetzgebungsakt ermächtigen, ergänzende oder ändernde Detailregelungen zu erlassen. Die Bedingungen dieser Befugnisübertragung werden jeweils im einzelnen Gesetzgebungsverfahren festgelegt.
  • Durchführungsrechtsakte beruhen auf Art. 291 AEUV. Grundsätzlich treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Durchführungsmaßnahmen nach innerstaatlichem Recht. Sind jedoch einheitliche Bedingungen nötig, können der Kommission oder dem Rat Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Wird die Kommission tätig, kontrollieren die Mitgliedstaaten sie in besonderen Ausschüssen (Komitologie). Einzelheiten regelt die Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte beruhen bereits auf Sekundärrecht und werden teilweise als Tertiärrecht bezeichnet.

Rahmen- und Einzelverordnungen

Nach ihrem Regelungsbereich wird zwischen Rahmenverordnungen und Einzelverordnungen unterschieden.

Eine Rahmenverordnung legt grundlegende Vorschriften und Prinzipien für ein Politikfeld fest, ohne alle Einzelheiten zu regeln. Sie schafft einen rechtlichen Rahmen für spezifischere Verordnungen, Richtlinien sowie delegierte oder Durchführungsrechtsakte. Im Titel oder in den Allgemeinen Bestimmungen wird häufig kenntlich gemacht, dass es sich um eine Rahmenverordnung handelt. Als Beispiele nennt der Artikel die Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und die Verordnung (EU) 2025/327 zum europäischen Gesundheitsdatenraum. Rahmenverordnungen können auch zur rechtlichen Ausgestaltung von Konzepten wie dem European Green Deal dienen. Stand Juni 2026 gibt es in der EU 32 verschiedene Politikbereiche.

Je nach Politikbereich können delegierte und Durchführungsrechtsakte besondere Bezeichnungen tragen. Im Bankenbereich heißen delegierte Verordnungen „Technischer Regulierungsstandard“ und Durchführungsverordnungen „Technischer Durchführungsstandard“. Diese Begriffe sind in der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 festgelegt.

Eine Einzelverordnung regelt einen bestimmten Aspekt. Beispiel ist die Verordnung (EU) 2023/1230, die EU-Maschinenverordnung. Einzelverordnungen können auch Teil einer Regelung sein, die in einen übergeordneten Rahmen eingebettet ist. Der Artikel nennt dafür die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung), die Verordnung (EU) 2024/1781 über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und die Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe im Zusammenhang mit dem European Green Deal.

Aufbau und Inhalt

EU-Verordnungen sind amtliche Dokumente und folgen deshalb grundsätzlich einem einheitlichen Aufbau.

Die Präambel beginnt häufig mit der Formel „DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION“ sowie den Erwägungsgründen („In Erwägung nachstehender Gründe“). Sie erläutert die Überlegungen zur Änderung oder Einführung der jeweiligen Regelung. Genannt werden außerdem Stellungnahmen von Verbänden oder Ausschüssen sowie die weiteren Schritte des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit entsprechenden Verweisen. Häufig endet die Präambel mit „HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:“.

Der verfügende Teil ist je nach Regelungsbereich in Kapitel mit römischen Ziffern gegliedert. Kapitel I enthält im Allgemeinen Gegenstand und Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und grundlegende Anwendungsregeln. Weitere Kapitel können Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätserklärungen, Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen, die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, die Überwachung durch Behörden und Kontrollmöglichkeiten behandeln. Das letzte Kapitel heißt meist „Schlussbestimmungen“ und enthält unter anderem Sanktionen, Überprüfungen der Wirksamkeit, Aufhebungen und Übergangsbestimmungen.

Am Ende des verfügenden Teils steht die Formel: „Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Straßburg am Datum.“ Danach folgen meist Verweise, insbesondere auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, und anschließend die Anhänge. Für die Adressaten sind die Anhänge häufig besonders wichtig, weil sie je nach Verordnung etwa Harmonisierungsvorschriften, Produktanforderungen oder Spezifikationen enthalten.

Benennung, Veröffentlichung und Beispiele

Die Bezeichnung zeigt teilweise den historischen Ursprung einer Verordnung. Vor dem Vertrag von Lissabon wurden Verordnungen von den Europäischen Gemeinschaften erlassen. Für diese älteren Rechtsakte ist „EU-Verordnung“ zwar geläufig, aber nicht korrekt; ihre Titel beginnen mit „Verordnung (EG)“ oder einem Hinweis auf die jeweilige Gemeinschaft. Verordnungen, die bis 1. November 1993 erlassen wurden, tragen den Titel „Verordnung (EWG)“. Verordnungen, die bis 30. November 2009 erlassen wurden, tragen den Titel „Verordnung (EG)“. Seit dem Vertrag von Lissabon beginnt der Titel mit „Verordnung (EU)“ beziehungsweise bei Rechtsakten der Europäischen Atomgemeinschaft mit „Verordnung (EURATOM)“.

Jahreszahl und Verordnungsnummer werden durch einen Schrägstrich zu einer Gesamtnummer verbunden. Seit 2015 steht die Jahreszahl vorne. Als alte Schreibweise nennt der Artikel „Verordnung (EU) Nr. 1286/2014“, als neue Schreibweise „Verordnung (EU) 2015/2421“ und „Verordnung (Euratom) 2016/52“.

Verordnungen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie treten zu dem in der jeweiligen Verordnung festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Verstößt ein Mitgliedstaat gegen eine EU-Verordnung, kann die Kommission nach Art. 258 AEUV oder ein anderer Mitgliedstaat nach Art. 259 AEUV beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Zu den im Artikel genannten bekannten Verordnungen gehören die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Lebensmittelsicherheit, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Fluggastrechten, die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zur Lebensmittelinformation, die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), die Verordnung (EU) 2022/2065 zum digitalen Dienste-Gesetz, die Verordnung (EU) 2023/1230 (EU-Maschinenverordnung) und die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Die Liste umfasst auch zahlreiche aufgehobene oder durch neue Verordnungen ersetzte Rechtsakte, etwa die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000, die durch die Verordnung (EU) Nr. 2015/848 über Insolvenzverfahren aufgehoben wurde.

Lernvideos zu Verordnung (EU)

Weiterlesen

Rechtsetzung der Europäischen Union Insgesamt wird die Mitwirkungsmöglichkeit der nationalen Parlamente oft als zu begrenzt kritisiert (Demokratiedefizit der EU). ... ↑ Europäische Kommission: … Europarecht Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa. Überschneidung von Mitgliedschaften in europäischen Organisationen (Stand: Januar 2026). Vertrag von Lissabon Inhaltlich übernahm der Vertrag von Lissabon die wesentlichen Elemente des EU-Verfassungsvertrags, der 2005 in einem Referendum in Frankreich und in den … Drei Säulen der Europäischen Union Die Euratom, bis zum Vertrag von Lissabon als eine der Europäischen Gemeinschaften Teil der „ersten Säule“, wurde im EU-Vertrag nun nicht mehr eigens erwähnt, … Europäische Union Die Europäische Union, kurz EU, ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land. Beschluss (EU) Vereinfachte Änderungen der Verträge, wie Übertragung von Materien in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren oder den Übergang von der einstimmigen … Europäische Kommission Durch die geplante EU-Osterweiterung sollten noch einmal weitere Mitglieder hinzukommen. Um bei diesem Wachstum die Handlungsfähigkeit der Kommission zu … Rat der Europäischen Union Kritiker sehen darin einen Widerspruch zum Prinzip der Gewaltenteilung und einen Grund für das wahrgenommene Demokratiedefizit der EU. Dabei wird häufig das … Europäisches Parlament Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht … Ordentliches Gesetzgebungsverfahren Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ist die Rolle des Europäischen Parlaments besonders stark ausgeprägt: Nach diesem Verfahren kann ohne seine Zustimmung … Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Die Umbenennung ist darauf zurückzuführen, dass mit dem Vertrag von Lissabon die Europäische Gemeinschaft aufgelöst und all ihre Funktionen von der EU … Verband (Recht) Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und …