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Europäisches Parlament

Seit der Gründung des Parlaments 1952 wurden seine Kompetenzen bei der EU-Rechtsetzung mehrmals deutlich erweitert, vor allem durch den Vertrag von Maastricht …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Stellung und Bedeutung
  2. 2. Gesetzgebung, Haushalt und Kontrolle
  3. 3. Wahl der Kommission und innere Organisation
  4. 4. Europawahl und Sitzverteilung
  5. 5. Arbeitsorte, Entwicklung und Kritik

Stellung und Bedeutung

Das Europäische Parlament (EP) ist nach Art. 14 EU-Vertrag das Parlament der Europäischen Union und deren einziges direkt gewähltes Organ. Zugleich gilt es als einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen es seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Europawahlen. Die Wahl ist jedoch wegen der unterschiedlichen Sitzkontingente der Mitgliedstaaten nicht vollständig gleich. Die jüngste Wahl fand vom 6. bis 9. Juni 2024 statt; das neue Parlament trat am 16. Juli 2024 zusammen. Die nächste Wahl ist für 2029 vorgesehen.

Ab 2024 umfasst das Parlament 720 Sitze. In der dargestellten aktuellen Zusammensetzung sind 719 Sitze besetzt und einer vakant. Präsidentin ist seit Januar 2022 Roberta Metsola. Der offizielle Sitz liegt in Straßburg; weitere Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg.

Das Parlament teilt wichtige Befugnisse mit dem Rat der Europäischen Union. Es beschließt EU-Recht und den EU-Haushalt, kontrolliert andere EU-Organe und wirkt an der Bestellung der Europäischen Kommission mit. Anders als in vielen nationalen Parlamenten gibt es keinen festen Gegensatz zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Je nach Thema entstehen wechselnde Mehrheiten. Dadurch können einzelne Abgeordnete durch Sachkenntnis und Verhandlungen erheblichen Einfluss ausüben.

Gesetzgebung, Haushalt und Kontrolle

In den meisten Politikfeldern gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nach Art. 294 AEU-Vertrag. Europäische Kommission, Parlament und Rat übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben: Die Kommission schlägt einen Rechtsakt vor; Parlament und Rat können ihn in zwei Lesungen ändern und müssen ihm zustimmen. Bleibt ein Konflikt bestehen, versucht ein Vermittlungsausschuss in einer dritten Lesung einen gemeinsamen Text zu finden. Häufig werden Kompromisse schon vorher in informellen Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission vorbereitet. Zwischen 2004 und 2009 wurden 72 % der Gesetzesentwürfe bereits in erster Lesung beschlossen, gegenüber 33 % zwischen 1999 und 2004.

Das Parlament besitzt grundsätzlich kein eigenes Initiativrecht, kann also normalerweise keinen EU-Gesetzentwurf selbst einbringen. Nach Art. 225 AEU-Vertrag darf es die Kommission dazu auffordern. Aufgrund einer Vereinbarung von 2010 soll die Kommission dann innerhalb von zwölf Monaten einen Entwurf vorlegen oder innerhalb von drei Monaten ausführlich begründen, warum sie dies nicht tut. In einzelnen Bereichen sind die Parlamentsrechte geringer: In der Wettbewerbspolitik wird es lediglich konsultiert, in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat es nach Art. 36 EUV kaum Mitspracherechte. In der Gemeinsamen Handelspolitik kann es dagegen Änderungen vornehmen und Rechtsakte oder Verhandlungsergebnisse ablehnen.

Parlament und Rat beschließen gemeinsam den EU-Haushalt, der 2025 190,1 Mrd. Euro beträgt. Die Kommission legt einen Entwurf vor. Bei Differenzen folgen Konsultationen und Abstimmungen; als letztes Mittel wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt. Das Verfahren regelt Art. 314 AEU-Vertrag.

Zur politischen Kontrolle kann das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzen, vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und schriftliche oder mündliche Fragen an Kommission und Rat richten. Kommission, Rat und Europäische Zentralbank müssen regelmäßig Bericht erstatten. Nach Art. 234 AEU-Vertrag kann das Parlament der gesamten Kommission das Misstrauen aussprechen. Erforderlich sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich die Mehrheit aller Mitglieder; dann muss die Kommission geschlossen zurücktreten. Anfragen an die Kommission beruhen auf Art. 230 AEU-Vertrag, das Fragerecht gegenüber dem Rat auf dessen freiwilliger Erklärung von 1973.

EU-Bürger können Petitionen an das Parlament richten, die der Petitionsausschuss behandelt. Das Parlament ernennt außerdem den Europäischen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der EU-Organe untersucht.

Wahl der Kommission und innere Organisation

Das Parlament wählt nach Art. 17 EU-Vertrag den Präsidenten der Europäischen Kommission. Den Kandidaten schlägt der Europäische Rat vor und muss dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Seit 2014 benennen große europäische Parteienfamilien europaweite Spitzenkandidaten. Auch die gesamte Kommission benötigt die Zustimmung des Parlaments. Die Kandidaten werden in den zuständigen Fachausschüssen öffentlich angehört; anschließend kann das Plenum die Kommission nur insgesamt annehmen oder ablehnen. Durch die Androhung einer Ablehnung erzwang es beispielsweise 2004 den Rückzug Rocco Buttigliones und 2009 den Rückzug Rumjana Schelewas. Ein Misstrauensvotum wurde noch nie beschlossen; 1999 trat die Kommission Santer nach einer entsprechenden Drohung zurück. Bei Mitgliedern des EZB-Direktoriums wird das Parlament nur angehört, an der Wahl der Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es nicht beteiligt.

Das Parlament ist nach politischen Ansichten und nicht nach Herkunftsländern gegliedert. Für eine Fraktion sind mindestens 23 Abgeordnete aus wenigstens sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Unterhalb der Fraktionen bestehen nationale Delegationen aus den Mitgliedern einer nationalen Partei. 2024 bis 2029 gibt es acht Fraktionen: EVP 184 Sitze, S&D 135, Patrioten für Europa 85, EKR 84, Renew Europe 78, Grüne/EFA 53, Die Linke 45 und Europa der Souveränen Nationen 27. Hinzu kommen 28 Fraktionslose und ein vakanter Sitz. Traditionell prägen die christdemokratisch-konservative EVP und die sozialdemokratische S&D die Arbeit. Ihre Zusammenarbeit wird als informelle Große Koalition bezeichnet, ist aber weder durch einen Koalitionsvertrag noch durch ein gemeinsames Regierungsprogramm festgelegt.

Das von den Abgeordneten gewählte Präsidium besteht aus dem Präsidenten, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren. Der Präsident vertritt das Parlament und leitet die Plenarsitzungen. Das Präsidium verwaltet Parlament und Budget; die Quästoren kümmern sich um Angelegenheiten der Abgeordneten. Die Amtszeit beträgt jeweils zweieinhalb Jahre. In der Konferenz der Präsidenten beraten der Parlamentspräsident und alle Fraktionsvorsitzenden unter anderem über Tagesordnungen und Ausschüsse.

20 ständige Ausschüsse und drei Unterausschüsse bereiten die Plenarsitzungen fachlich vor. Hinzukommen können nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse. Interparlamentarische Delegationen pflegen Beziehungen zu Parlamenten von Drittstaaten; bei Beitrittskandidaten übernehmen Gemischte Parlamentarische Ausschüsse eine besondere Rolle. Informelle, fraktionsübergreifende Arbeitsgruppen behandeln Spezialthemen, sind aber keine Organe des Parlaments.

Das Generalsekretariat umfasst zwölf Generaldirektionen und den Juristischen Dienst. Laut Artikel arbeiten rund 5000 Bedienstete in der Verwaltung, davon etwa 3500 in Luxemburg; daneben gibt es rund 1400 akkreditierte parlamentarische Assistenten.

Europawahl und Sitzverteilung

Die Abgeordneten werden in jedem Mitgliedstaat getrennt gewählt. EU-Bürger dürfen entweder im Wohnsitzland oder im Herkunftsland abstimmen. Die konkrete Ausgestaltung bestimmt das nationale Recht, doch seit der Europawahl 2004 müssen alle Staaten Verhältniswahlrecht verwenden. Dabei werden Sitze grundsätzlich entsprechend den Stimmenanteilen der Parteien verteilt.

Die Wahlbeteiligung sank lange Zeit: von durchschnittlich 63,0 % bei der ersten Direktwahl 1979 auf 43,0 % im Jahr 2009. In Deutschland ging sie im selben Zeitraum von 65,7 % auf 43,3 % zurück. Große Unterschiede zwischen Ländern hängen unter anderem mit der Wahlpflicht in Belgien und Luxemburg zusammen. Als mögliche Gründe für geringe Beteiligung nennt der Artikel die schwache mediale Präsenz europäischer Parteien und die häufige Konzentration des Wahlkampfs auf nationale Themen.

Die Sitze werden nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität verteilt: Bevölkerungsreiche Staaten erhalten mehr Sitze, kleinere Staaten aber mehr Sitze je Einwohner. Jedes Land hat mindestens 6 und höchstens 96 Sitze. Als Beispiele nennt der Artikel Deutschland mit 83 Mio. Einwohnern und 96 Sitzen, also einem Sitz je 811.000 Einwohner, sowie Malta mit 0,4 Mio. Einwohnern und 6 Sitzen, also einem Sitz je 67.000 Einwohner. Europaweit entfällt durchschnittlich ein Sitz auf rund 665.000 Einwohner. Dadurch soll auch die Parteienvielfalt kleiner Staaten vertreten sein; zugleich steht das System in Spannung zum Grundsatz gleicher Stimmen. Art. 14 EU-Vertrag nennt daher zwar allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahlen, aber nicht die Wahlgleichheit.

Als Reform werden gesamteuropäische Parteilisten diskutiert. Ein Vorschlag von 2011 wollte die nationalen Kontingente durch zusätzliche europaweite Sitze ergänzen, blieb aber umstritten. Nach dem Brexit am 31. Januar 2020 wurden von 73 britischen Sitzen 27 auf andere EU-Länder verteilt und 46 für mögliche Erweiterungen reserviert. Zur Wahl 2024 wurden aus dieser Reserve 15 Sitze vergeben, um Bevölkerungsänderungen zu berücksichtigen.

Arbeitsorte, Entwicklung und Kritik

In Straßburg finden jährlich zwölf viertägige Plenartagungen statt. Ausschüsse und Fraktionen arbeiten überwiegend in Brüssel; dort gibt es außerdem bis zu sechs zweitägige Plenartagungen pro Jahr. Das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Diese Aufteilung entstand historisch: Die Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wich 1952 wegen fehlender Räume in Luxemburg nach Straßburg aus. Nach Gründung von EWG und Euratom 1957 verlagerte sich ein Teil der Tätigkeit nach Brüssel. 1992 legte der Gipfel von Edinburgh die heutige Verteilung fest; 1997 wurde sie im Vertrag von Amsterdam verankert.

Die drei Arbeitsorte werden wegen Kosten, Reisezeit und Umweltbelastung kritisiert. 2011 befürworteten einer Studie zufolge 91 % der Abgeordneten Brüssel als einzigen Sitz. Die jährlichen Standortkosten sanken zwischen 2002 und 2007 von 203 Mio. auf 155 Mio. Euro. Für 2011 werden 22,6 Mio. Euro Reisekosten für Assistenten und Beamte sowie fast 70.000 verlorene Arbeitstage genannt. Ein Bericht bezifferte 2013 die Reisekosten auf etwa 200 Mio. Euro und den CO₂-Ausstoß auf 19.000 Tonnen jährlich. Daneben gibt es Stimmen, die Straßburg als Parlamentssitz stärken wollen.

Das Parlament begann 1952 als Gemeinsame Versammlung der EGKS mit 78 von nationalen Parlamenten bestimmten Mitgliedern und vor allem kontrollierenden Aufgaben. Bereits 1953 entstanden politische Fraktionen und Ausschüsse. Nach den Römischen Verträgen von 1957 vertrat die auf 142 Mitglieder erweiterte Versammlung EGKS, EWG und Euratom und nannte sich selbst Europäisches Parlament; offiziell anerkannt wurde dieser Name 1986. Seit 1971 wirkte sie am Haushalt mit. Die Direktwahl von 1979 stärkte ihre demokratische Legitimation. Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 erweiterte ihre Gesetzgebungsrolle, der Vertrag von Maastricht 1992 führte in einigen Bereichen das Mitentscheidungsverfahren ein. Amsterdam 1997 und Nizza 2001 dehnten es aus. Der Vertrag von Lissabon von 2007, in Kraft seit 1. Dezember 2009, machte das Parlament in den meisten Politikfeldern zum gleichberechtigten Gesetzgeber und gab ihm volle Befugnisse über die Ausgabenseite des EU-Haushalts.

Kritik richtet sich außerdem gegen das fehlende vollwertige Initiativrecht und eine als begrenzt angesehene demokratische Verankerung. Das Bundesverfassungsgericht sprach dem Parlament im Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni 2009 nur eine eingeschränkte demokratische Legitimation zu. Colin Crouch bezeichnet es als postdemokratisch und kritisiert seine Schwäche gegenüber der Kommission.

Die jährlichen Parlamentskosten betrugen 2011 1,69 Mrd. Euro und 2012 1,725 Mrd. Euro. Von 2004 bis 2012 stieg die Zahl der Mitarbeiter laut Artikel von 3942 auf 6245. Zu den weiteren Tätigkeiten gehört der seit 1988 jährlich vergebene, mit 50.000 Euro dotierte Sacharow-Preis für den Einsatz für Menschenrechte. 2019 rief das Parlament den Klimanotstand aus; 2022 stufte es Russland als staatlichen Unterstützer von Terrorismus ein und 2024 beschloss es eine Klage gegen die Kommission wegen der Freigabe von Fördergeldern für Ungarn.

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