Zum Inhalt springen
L

Das Video kommt von YouTube: erst beim Abspielen verbindet sich die Seite mit YouTube (Google).

So entstehen Gesetze in der Europäischen Union

DIE ZEIT 2:59 79.927 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 26 Zeilen
Herunterladen
  1. Es gibt drei Organe, die an der europäischen Gesetzgebung beteiligt sind: Die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union
  2. und das Europäische Parlament. Die europäische Kommission ist sowas wie die Bundesregierung,
  3. nur auf EU-Ebene. Derzeit besteht sie aus 28 Kommissar*innen, je einer*einem pro Mitgliedsland.
  4. Nur die Kommission kann Gesetzentwürfe vorlegen. Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen:
  5. Das sind einmal Richtlinien und zum anderen Verordnungen. Richtlinien müssen von den nationalen Parlamenten
  6. innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnungen hingegen gelten sofort
  7. und unmittelbar in allen Mitgliedsländern. In der EU gibt es verschiedene Wege, wie ein Gesetz verabschiedet werden kann.
  8. Das wichtigste davon ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Und das funktioniert folgendermaßen:
  9. Die Kommission arbeitet einen Gesetzentwurf aus. Dieser Gesetzentwurf geht dann zuerst einmal ins Europäische Parlament.
  10. Das ist übrigens das einzige Organ, das von den Bürger*innen bei der Europawahl direkt gewählt wird.
  11. Das Parlament gibt dann eine Stellungnahme ab, ob es den Gesetzentwurf der Kommission gut findet oder gerne ändern möchte.
  12. Danach geht das Gesetz samt Stellungnahme des Parlaments zum Rat der Europäischen Union. In diesem sitzen die Minister*innen der Mitgliedsländer.
  13. Er ist also nur indirekt von den Bürger*innen gewählt. Laut dem EU-Lobbyreport handelt es sich hier auch
  14. um das intransparenteste Organ im europäischen Gesetzgebungsprozess. Der Rat kann das Gesetz mit den eventuellen Änderungsvorschlägen des Parlaments annehmen
  15. – dann ist ein neues Gesetz entstanden – oder er kann wiederum begründen, warum er mit dem Gesetz oder den Änderungen nicht zufrieden ist.
  16. Dann geht das Gesetz wieder zurück ins Parlament, wo die Abgeordneten darüber abstimmen können, ob sie mit den Änderungen des Rats zufrieden sind oder nicht.
  17. Wenn sie mit "Ja" abstimmen, ist ein neues Gesetz entstanden. Wenn sie mit "Nein" abstimmen, ist das Gesetz gescheitert.
  18. Die Abgeordneten können das Gesetz aber auch wieder ändern, und dann geht der Gesetzentwurf wieder zurück in den Rat,
  19. mitsamt der Stellungnahme des Parlaments. Akzeptiert der Rat die erneuten Änderungen des Parlaments,
  20. ist wieder ein neues Gesetz entstanden. Wenn er mit den Änderungen nicht zufrieden ist, dann wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt.
  21. Inzwischen wird dieser sehr komplizierte Verfahrensweg häufig abgekürzt. In 70 bis 80 Prozent der Fälle treffen sich Vertreter*innen aller drei Institutionen
  22. zu einem informellen Trilog, um schon vorab zu einer Einigung zu kommen. Das macht den Gesetzgebungsprozess zwar effektiv, aber andererseits auch sehr intransparent,
  23. wie aus dem aktuellem Lobbyreport 2019 hervorgeht. Neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es auch
  24. das Zustimmungs- und das Konsultationsverfahren. Beim Zustimmungsverfahren ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
  25. Allerdings darf das Parlament keine Änderungsvorschläge einreichen. Bei Konsultationsverfahren hat das Parlament nur eine beratende Rolle
  26. und nur der Rat stimmt über das Gesetz ab.

Zum Nachlesen