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So entstehen Gesetze in der Europäischen Union
Das Wichtigste aus dem Video
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Transkriptautomatisch erstellt · 26 Zeilen
- Es gibt drei Organe, die an der europäischen Gesetzgebung beteiligt sind: Die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union
- und das Europäische Parlament. Die europäische Kommission ist sowas wie die Bundesregierung,
- nur auf EU-Ebene. Derzeit besteht sie aus 28 Kommissar*innen, je einer*einem pro Mitgliedsland.
- Nur die Kommission kann Gesetzentwürfe vorlegen. Es gibt derzeit zwei Arten von EU-Gesetzen:
- Das sind einmal Richtlinien und zum anderen Verordnungen. Richtlinien müssen von den nationalen Parlamenten
- innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnungen hingegen gelten sofort
- und unmittelbar in allen Mitgliedsländern. In der EU gibt es verschiedene Wege, wie ein Gesetz verabschiedet werden kann.
- Das wichtigste davon ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Und das funktioniert folgendermaßen:
- Die Kommission arbeitet einen Gesetzentwurf aus. Dieser Gesetzentwurf geht dann zuerst einmal ins Europäische Parlament.
- Das ist übrigens das einzige Organ, das von den Bürger*innen bei der Europawahl direkt gewählt wird.
- Das Parlament gibt dann eine Stellungnahme ab, ob es den Gesetzentwurf der Kommission gut findet oder gerne ändern möchte.
- Danach geht das Gesetz samt Stellungnahme des Parlaments zum Rat der Europäischen Union. In diesem sitzen die Minister*innen der Mitgliedsländer.
- Er ist also nur indirekt von den Bürger*innen gewählt. Laut dem EU-Lobbyreport handelt es sich hier auch
- um das intransparenteste Organ im europäischen Gesetzgebungsprozess. Der Rat kann das Gesetz mit den eventuellen Änderungsvorschlägen des Parlaments annehmen
- – dann ist ein neues Gesetz entstanden – oder er kann wiederum begründen, warum er mit dem Gesetz oder den Änderungen nicht zufrieden ist.
- Dann geht das Gesetz wieder zurück ins Parlament, wo die Abgeordneten darüber abstimmen können, ob sie mit den Änderungen des Rats zufrieden sind oder nicht.
- Wenn sie mit "Ja" abstimmen, ist ein neues Gesetz entstanden. Wenn sie mit "Nein" abstimmen, ist das Gesetz gescheitert.
- Die Abgeordneten können das Gesetz aber auch wieder ändern, und dann geht der Gesetzentwurf wieder zurück in den Rat,
- mitsamt der Stellungnahme des Parlaments. Akzeptiert der Rat die erneuten Änderungen des Parlaments,
- ist wieder ein neues Gesetz entstanden. Wenn er mit den Änderungen nicht zufrieden ist, dann wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt.
- Inzwischen wird dieser sehr komplizierte Verfahrensweg häufig abgekürzt. In 70 bis 80 Prozent der Fälle treffen sich Vertreter*innen aller drei Institutionen
- zu einem informellen Trilog, um schon vorab zu einer Einigung zu kommen. Das macht den Gesetzgebungsprozess zwar effektiv, aber andererseits auch sehr intransparent,
- wie aus dem aktuellem Lobbyreport 2019 hervorgeht. Neben dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gibt es auch
- das Zustimmungs- und das Konsultationsverfahren. Beim Zustimmungsverfahren ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
- Allerdings darf das Parlament keine Änderungsvorschläge einreichen. Bei Konsultationsverfahren hat das Parlament nur eine beratende Rolle
- und nur der Rat stimmt über das Gesetz ab.
Zum Nachlesen
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