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Europäische Union
Die Europäische Union, kurz EU, ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land.
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Wesen, Ziel und Grunddaten
Die Europäische Union (EU) ist ein supranational organisierter Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa sowie Zypern, das geografisch in Asien liegt. Auch einige Überseegebiete gehören geografisch zur EU. Sie hat etwa 450 Millionen Einwohner, 24 Amtssprachen und ihren de-facto-Hauptsitz in Brüssel. Ihr Wahlspruch lautet „In Vielfalt geeint“, der Europatag ist der 9. Mai, und die gemeinsame Flagge zeigt zwölf goldene Sterne auf blauem Grund. Die zwölf Sterne stehen nicht für die Zahl der Mitgliedstaaten, sondern für „Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit“.
Die EU besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann deshalb beispielsweise bei den Vereinten Nationen Einsichts- und Rederecht wahrnehmen. Ihr politisches System verbindet überstaatliche und zwischenstaatliche Elemente: Regierungen der Mitgliedstaaten sind im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union vertreten; die Unionsbürger werden im Europäischen Parlament direkt repräsentiert. Die EU stützt sich vor allem auf den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Ihr ursprüngliches Ziel war, durch wirtschaftliche Verflechtung, besonders in Kohle und Stahl, neue Kriege zwischen früheren Gegnern zu verhindern. Zugleich sollten ein größerer Markt, wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand entstehen. Nach nominalem Bruttoinlandsprodukt ist die EU der drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China. 2022 betrug ihr nominales BIP 15,9 Billionen Euro; rund 20 % des globalen nominalen BIP wurden damit in der EU erwirtschaftet.
Entstehung, Erweiterung und aktuelle Herausforderungen
Der entscheidende Anstoß zur europäischen Integration kam nach dem Zweiten Weltkrieg 1945: Wirtschaftlich und militärisch wichtige Bereiche sollten so verbunden werden, dass ein neuer Krieg unmöglich würde. Am 18. April 1951 gründeten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Der Schuman-Plan war am 9. Mai 1950 vorgestellt worden.
Mit den Römischen Verträgen vom 25. März 1957 gründeten dieselben sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom. Die EWG sollte einen gemeinsamen Markt mit freiem Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften schaffen. 1967 wurden die getrennten Kommissionen und Räte der drei Gemeinschaften durch den Fusionsvertrag zusammengelegt. Die Einheitliche Europäische Akte von 1987 bereitete den Europäischen Binnenmarkt vor, der bis zum 1. Januar 1993 nationale Handelshemmnisse beseitigen sollte.
Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Er gründete die EU, beschloss die Wirtschafts- und Währungsunion und verstärkte die Zusammenarbeit in Außen-, Sicherheits-, Innen- und Justizpolitik. Nach Erweiterungen 1973, 1981, 1986 und 1995 wurden 2004 zehn Staaten, 2007 Bulgarien und Rumänien und 2013 Kroatien aufgenommen. Das Vereinigte Königreich trat nach dem Brexit-Referendum von 2016 im Januar 2020 aus. Die EU erhielt mit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, eigene Rechtspersönlichkeit; zugleich wurden Mehrheitsentscheidungen und die Stellung des Parlaments ausgebaut. 2012 erhielt sie den Friedensnobelpreis.
Herausforderungen waren die Finanz- und Eurokrise ab 2007, die Flüchtlingskrise ab 2015, die Covid-19-Pandemie und seit 2022 der russische Überfall auf die Ukraine. Die EU schuf unter anderem 2012 den Europäischen Stabilitätsmechanismus, ab 2014 die Bankenunion, koordinierte Impfstoffbestellungen und nahm über den Wiederaufbaufonds erstmals als Ganzes Schulden auf. Gegen Russland und Belarus erließ sie Sanktionen. Der Artikel nennt zudem für die Ukraine den Kandidatenstatus im Sommer 2022 und den offiziellen Beginn der Beitrittsverhandlungen im Juni 2026. Im Klimaschutz verfolgt die EU mit dem Europäischen Grünen Deal das Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
Recht, Organe und Bürgerrechte
Die EU ist weder ein gewöhnlicher Staatenbund noch ein Bundesstaat. Als Staatenverbund besitzt sie eigene Souveränitätsrechte, aber keine Kompetenz-Kompetenz: Sie kann ihre Zuständigkeiten nicht selbst erweitern. Nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darf sie nur in Bereichen tätig werden, die die Verträge ausdrücklich nennen. Nach Subsidiarität soll sie nur handeln, wenn Ziele auf EU-Ebene besser als durch einzelne Staaten erreichbar sind; das Verhältnismäßigkeitsprinzip begrenzt Maßnahmen auf das Notwendige.
EU-Recht entsteht vor allem im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren: Die Kommission hat fast allein das Initiativrecht, Parlament und Rat beschließen gemeinsam. EU-Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. EU-Richtlinien verpflichten die Staaten, ihr nationales Recht entsprechend anzupassen. EU-Beschlüsse regeln Einzelfälle. In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik entscheiden Regierungen dagegen grundsätzlich einstimmig; dies ist eine zwischenstaatliche, nicht unmittelbar rechtswirksame Zusammenarbeit.
Das Europäische Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt. Es ist gemeinsam mit dem Rat Gesetzgeber, beschließt mit ihm den Haushalt und kontrolliert die Kommission. Der Rat der Europäischen Union besteht je nach Thema aus den zuständigen Fachministern und entscheidet meist mit qualifizierter Mehrheit nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit von Staaten und Einwohnern. Der Europäische Rat aus Staats- und Regierungschefs setzt politische Ziele und Prioritäten, erlässt aber keine Gesetze.
Die Europäische Kommission ist die Exekutive: Sie schlägt Gesetze vor, setzt Politik und Haushalt um und überwacht als „Hüterin der Verträge“ das EU-Recht. Sie besteht aus 27 Kommissaren, je einem aus jedem Staat. Der Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze sorgt für die einheitliche Auslegung des Unionsrechts. Die Europäische Zentralbank bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik der Euro-Länder und soll Preisstabilität sichern. Der Europäische Rechnungshof prüft Einnahmen, Ausgaben und Haushaltsführung.
Alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates sind Unionsbürger. Dazu gehören Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, Petitions- und Beschwerderecht sowie das Recht, sich in einer EU-Amtssprache an EU-Organe zu wenden und in derselben Sprache Antwort zu erhalten. Die europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument direkter Demokratie.
Binnenmarkt, Euro und Wirtschaft
Der Binnenmarkt beruht auf vier Grundfreiheiten: freier Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften. Seit 1968 gilt eine Zollunion: Zwischen Mitgliedstaaten sind Zölle und gleichwirkende Abgaben verboten, gegenüber Drittstaaten gilt ein gemeinsamer Zolltarif. Mengenmäßige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sind grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind etwa zum Schutz von Sicherheit, Gesundheit, Menschen, Tieren, Pflanzen, Kulturgut oder gewerblichem Eigentum möglich. Die Warenverkehrsfreiheit und die Rechtsprechung des EuGH führten dazu, dass auch nationale Vorschriften unzulässig sein können, wenn sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten tatsächlich erschweren.
Die Wettbewerbspolitik soll Kartelle und Monopole verhindern. Die Kommission kontrolliert Wettbewerb und genehmigt staatliche Subventionen, damit einzelne Staaten Firmen nicht wettbewerbswidrig begünstigen. Die Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 soll grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtern, etwa durch einheitliche Ansprechpartner und elektronische Verfahren.
Die Wirtschafts- und Währungsunion führte 1999 den Euro als Buchgeld und 2002 als Bargeld ein. Seit 2026 gehören 21 Mitgliedstaaten zur Eurozone. Für eine Teilnahme gelten Konvergenzkriterien zu Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Die EZB ist unabhängig, und die Finanzminister der Eurostaaten koordinieren sich in der Eurogruppe.
Die Wirtschaft ist vor allem eine Dienstleistungswirtschaft: 2022 entfielen 64,6 % des BIP auf Dienstleistungen, 23,5 % auf Industrie und 1,7 % auf Landwirtschaft. Das durchschnittliche nominale BIP pro Kopf lag 2023 bei 37.620 Euro, jedoch mit großen Unterschieden: Luxemburg erreichte 118.770 Euro, Bulgarien 14.550 Euro. 2015 wurden fast zwei Drittel des Warenhandels der EU innerhalb ihrer eigenen Grenzen abgewickelt. Die gemeinsame Handelspolitik regelt Ein- und Ausfuhren gegenüber Drittstaaten; in der Welthandelsorganisation wird die EU durch den Handelskommissar vertreten.
Politikfelder und internationale Rolle
Die EU hat ausschließliche Zuständigkeiten etwa für die Zollunion, Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, die Geldpolitik der Eurostaaten, biologische Meeresschätze und die gemeinsame Handelspolitik. Geteilte Zuständigkeiten bestehen unter anderem im Binnenmarkt, in Teilen der Sozial-, Umwelt-, Verbraucher-, Verkehrs-, Energie-, Forschungs- und Gesundheitspolitik sowie im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Die Gemeinsame Agrarpolitik begann 1962. Sie sollte Produktivität steigern, Preise stabilisieren und Versorgung sichern, verursachte aber Überschüsse, hohe Verbraucherpreise und hohe Haushaltsausgaben. Reformen senkten Erzeugerpreise, führten Ausgleichszahlungen ein und banden Direktzahlungen stärker an Umweltauflagen. Die Fischereipolitik setzt Fangquoten, um Überfischung zu begrenzen. Regionalpolitik soll Unterschiede zwischen Regionen verringern: Der EFRE unterstützt Unternehmen und Infrastruktur, der Europäische Sozialfonds Bildung und Zugang zum Arbeitsmarkt, und der Kohäsionsfonds Umwelt- und Verkehrsinfrastruktur in ärmeren Mitgliedstaaten.
Im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gehören Schengen, Asyl- und Einwanderungspolitik, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit sowie Mindeststandards im Strafrecht zusammen. Europol und Eurojust koordinieren nationale Behörden, Frontex unterstützt den Grenzschutz und der Europäische Haftbefehl vereinfacht Auslieferungen. Die Europäische Staatsanwaltschaft nahm 2021 ihre Arbeit zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union auf.
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik verfolgt Frieden, Sicherheit, internationale Zusammenarbeit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie bleibt überwiegend zwischenstaatlich und erfordert meist Einstimmigkeit. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist defensiv ausgerichtet; bei einem bewaffneten Angriff müssen andere Mitgliedstaaten Unterstützung leisten. Die Europäische Nachbarschaftspolitik verbindet wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei Nachbarn im Süden und Osten. Bildungspolitisch fördert Erasmus+ Austausch und Mobilität; der Bologna-Prozess, ECTS und der Europäische Qualifikationsrahmen sollen Abschlüsse und Qualifikationen vergleichbarer machen.
Raum, Bevölkerung und gemeinsame Vielfalt
Die Staatsgebiete der Mitgliedstaaten umfassen nach dem Geographie-Abschnitt 4.234.564 km²; die einleitende Übersicht nennt dagegen 4.103.987 km². Die Küstenlinie beträgt 67.770,9 km. Zum EU-Gebiet gehören unter anderem französische Übersee-Départements, die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, Madeira, die Azoren sowie Zypern. Der höchste Punkt ist der Mont Blanc mit im Artikel unterschiedlich angegebenen 4.810 m beziehungsweise 4.805 m; der niedrigste liegt knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in Zuidplas in den Niederlanden.
Am 1. Januar 2020 lebten nach einer Eurostat-Schätzung 448.285.127 Menschen in der EU-27. Deutschland hatte mit geschätzt 83,1 Millionen die meisten Einwohner, Malta mit 514.500 die wenigsten. Die Geburtenrate lag 2022 durchschnittlich bei 8,7 Geburten je tausend Einwohner; Irland lag bei 11,5, Spanien bei 6,9 und Italien bei 6,7. Zuwanderung hält die Bevölkerungszahl in vielen Ländern ungefähr stabil, obwohl die einheimische Bevölkerung meist stagniert oder abnimmt.
Alle Mitgliedstaaten werden beim Index der menschlichen Entwicklung als Staaten mit „sehr hoher menschlicher Entwicklung“ eingestuft. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt lag 2023 bei 81,4 Jahren, bei Männern bei 78,7 und bei Frauen bei 84,0 Jahren. Spanien hatte mit 84,0 Jahren die höchste, Bulgarien und Lettland mit unter 76 Jahren die niedrigste Lebenserwartung innerhalb der EU.
Die EU achtet ihre sprachliche und kulturelle Vielfalt. Alle 24 Amtssprachen können für die Kommunikation mit den Organen genutzt werden; praktisch dominieren in der Kommission besonders Englisch, Französisch und Deutsch. Englisch wird von 49 % der Bevölkerung gesprochen, Deutsch von 29 % und Französisch von 26 % (jeweils 2023, Mutter- und Fremdsprachen zusammen). Kulturpolitik fördert nationale und regionale Vielfalt sowie gemeinsames Erbe, etwa durch die Kulturhauptstadt Europas. Eine gemeinsame europäische Identität wird unter anderem durch Erasmus, die Unionsbürgerschaft, Schengen, den Euro und EU-Symbole gefördert, bleibt aber wegen nationaler Orientierungen und Sprachbarrieren begrenzt.
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