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Europäische Kommission

Durch die geplante EU-Osterweiterung sollten noch einmal weitere Mitglieder hinzukommen. Um bei diesem Wachstum die Handlungsfähigkeit der Kommission zu …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Aufgaben und Verfahren
  3. 3. Zusammensetzung, Wahl und Kontrolle
  4. 4. Organisation und Arbeitsweise
  5. 5. Entwicklung seit 1952
  6. 6. Legitimität, Verwaltung und Kritik

Grundidee und Bedeutung

Die Europäische Kommission, kurz EU-Kommission oder EK, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union. Sie gehört zur staatlichen Ebene der EU, hat ihren Hauptsitz im Berlaymont-Gebäude in Brüssel und wurde in ihrer heutigen Form am 1. Juli 1967 gegründet. Sie erfüllt im politischen System der EU vor allem Aufgaben der Exekutive, ist also in mancher Hinsicht mit einer Regierung vergleichbar. Zugleich hat sie besondere Aufgaben, die sie von nationalen Regierungen unterscheiden.

Besonders wichtig ist ihre Rolle als „Hüterin der Verträge“: Sie überwacht, ob die Mitgliedstaaten das Europarecht einhalten. Wenn ein Staat gegen seine europarechtlichen Pflichten verstößt, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten. Außerdem besitzt sie im EU-Gesetzgebungsverfahren in der Regel das alleinige Initiativrecht. Das bedeutet: Nur die Kommission kann den formalen Vorschlag für einen EU-Rechtsakt einbringen, über den anschließend Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament beraten.

Die Kommission wird von der Kommissionspräsidentin geleitet; derzeit ist dies Ursula von der Leyen. Die Amtszeit der Kommission entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Die Kommission ist nach Art. 17 Abs. 8 EU-Vertrag dem Europäischen Parlament politisch verantwortlich und kann von ihm abgewählt werden.

Aufgaben und Verfahren

Die Aufgaben der Kommission sind in Art. 17 EU-Vertrag sowie Art. 244 ff. AEU-Vertrag geregelt. Als Exekutivorgan sorgt sie mit ihrem Beamtenapparat dafür, dass europäische Rechtsakte korrekt ausgeführt werden. Dazu gehören Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse. Außerdem setzt sie den EU-Haushalt um und führt beschlossene Förderprogramme durch.

In der Gesetzgebung hat die Kommission eine zentrale Stellung, weil sie normalerweise allein das Initiativrecht besitzt. Rat und Parlament können ihre Vorschläge zwar ändern oder erweitern, aber nicht selbst ein Rechtsetzungsverfahren beginnen. Während eines laufenden Verfahrens kann die Kommission ihren Vorschlag nach Art. 293 Abs. 2 AEUV ändern oder zurücknehmen, solange der Rat noch keinen Beschluss gefasst hat. Das kann zum Beispiel geschehen, wenn Änderungen von Parlament und Rat den ursprünglichen Zweck des Vorschlags verfälschen würden.

Bei der Ausführung von EU-Recht spielt das Ausschussverfahren eine Rolle. Die Kommission kann durch einen Rechtsakt die Befugnis erhalten, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, damit ein Gesetz einheitlich angewendet wird. In solchen Verfahren beraten repräsentative Ausschüsse mit, sodass die EU-Länder ein Mitspracherecht behalten.

Als Hüterin der Verträge prüft die Kommission zum Beispiel im Rahmen der Beihilfekontrolle, ob staatliche Subventionen gegen Regeln des Europäischen Binnenmarkts verstoßen. Solche Beihilfen müssen von der Kommission genehmigt werden. International vertritt sie die EU besonders in den Bereichen Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, etwa in der Welthandelsorganisation, wo sie Übereinkommen selbstständig aushandeln kann.

Zusammensetzung, Wahl und Kontrolle

Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Mitgliedern, die umgangssprachlich Kommissare genannt werden. Diese Gruppe heißt auch Kollegium der Kommissionsmitglieder. Seit der EU-Erweiterung 2004 entsendet jeder Mitgliedstaat einen Staatsangehörigen als Kommissionsmitglied. Ein Mitglied ist Präsident oder Präsidentin der Kommission, die anderen haben jeweils politische Ressorts. Der Kommissionspräsident besitzt Richtlinienkompetenz, ernennt Vizepräsidenten und kann einzelne Kommissare entlassen. Beschlüsse werden grundsätzlich nach dem Kollegialprinzip gefasst: Formal entscheidet die Kommission als Ganzes.

Die Kommissare müssen unabhängig handeln und dürfen während ihrer Amtszeit keiner anderen Berufstätigkeit nachgehen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen sie nicht beeinflussen. Eine besondere Doppelrolle hat der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik: Er ist zugleich Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten.

Die Kommission wird grundsätzlich alle fünf Jahre nach der Europawahl neu gebildet. Zuerst nominiert der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit den Kommissionspräsidenten und muss dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Danach braucht der Kandidat die Zustimmung des Europäischen Parlaments. 2014 wurde informell das Spitzenkandidaten-Prinzip angewandt, nach dem der Kandidat der stärksten Europapartei Kommissionspräsident werden sollte; so wurde Jean-Claude Juncker gewählt. 2019 wurde dieses Prinzip mit Ursula von der Leyen, die vorher nicht Spitzenkandidatin war, vorerst wieder aufgegeben.

Nach der Wahl des Präsidenten schlagen die Regierungen der Mitgliedstaaten Kommissare vor. Der designierte Präsident kann Kandidaten zurückweisen. Danach werden die Kandidaten in Ausschüssen des Europäischen Parlaments öffentlich befragt. Einzelne Nominierte sind dabei bereits gescheitert, etwa Alenka Bratušek, László Trócsányi und Sylvie Goulard. Am Ende stimmt das Parlament über die Kommission als Ganzes ab; danach ernennt der Europäische Rat die Kommission. Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen wiedergewählt; die neue Kommission trat am 1. Dezember 2024 an.

Das Europäische Parlament kann die Kommission jederzeit durch ein Misstrauensvotum mit Zweidrittelmehrheit abwählen. Der Hohe Vertreter kann außerdem vom Europäischen Rat entlassen werden. Einzelne Kommissionsmitglieder müssen zurücktreten, wenn der Kommissionspräsident dies verlangt.

Organisation und Arbeitsweise

Die interne Organisation der Kommission ist in ihrer Geschäftsordnung geregelt. Die Kommissare treffen sich meist einmal pro Woche am Mittwochvormittag in Brüssel. Wenn das Europäische Parlament in Straßburg tagt, findet auch die Sitzung des Kommissionskollegiums dort statt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, aber es werden Protokolle veröffentlicht. Geleitet werden sie vom Kommissionspräsidenten, bei dessen Abwesenheit vom Ersten Vizepräsidenten.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kommissionspräsidenten. Viele Entscheidungen entstehen jedoch im schriftlichen Verfahren: Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn innerhalb einer bestimmten Frist keine Einwände erhoben werden. Weniger wichtige Entscheidungen kann die Kommission an einzelne Kommissare oder an Mitarbeiter der Generaldirektionen delegieren. Trotzdem gilt immer das Kollegialitätsprinzip.

Die Generaldirektionen erfüllen ähnliche Funktionen wie Ministerien in Nationalstaaten. Die Ressorts der Kommissare decken sich aber nicht immer genau mit den Generaldirektionen: Ein Kommissar kann mehrere Generaldirektionen betreuen, und eine Generaldirektion kann mehreren Kommissaren zuarbeiten. Daneben gibt es Dienste wie den Juristischen Dienst und den Übersetzungsdienst sowie Exekutivagenturen für bestimmte Programme. Der Generalsekretär der Europäischen Kommission führt den Verwaltungsapparat administrativ.

Jedes Kommissionsmitglied hat ein eigenes Kabinett aus sechs bis neun politischen Beamten. Die Kabinettchefs bereiten die Tagesordnung der Sitzungen vor. Punkte, über die Einigkeit besteht, gelten als „A-Punkte“ und können ohne größere Beratung beschlossen werden; „B-Punkte“ brauchen eine ausführliche Diskussion.

Die Kommission verfügt außerdem über Delegationen der Europäischen Union im Ausland, die dem Hohen Vertreter unterstehen. Sie vertreten die EU-Politik nach außen, erstellen Analysen und führen gegebenenfalls Verhandlungen innerhalb eines Mandats. In allen EU-Mitgliedstaaten gibt es außerdem Vertretungsbüros der Kommission. Interne Arbeitssprachen sind Englisch, Französisch und Deutsch; interne Besprechungen finden häufig nur auf Englisch statt.

Entwicklung seit 1952

Der Ursprung der Europäischen Kommission liegt in der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die 1952 durch den Pariser Vertrag geschaffen wurde. Sie hatte ihren Sitz in Luxemburg und besaß für die Montanindustrie weitgehende Entscheidungsrechte. Sie bestand aus neun Mitgliedern; der erste Präsident war Jean Monnet.

Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft 1958 entstanden zwei neue Kommissionen. Ihr Aufbau ähnelte der Hohen Behörde, doch die Mitgliedstaaten hatten mehr Einfluss: Sie ernannten alle Kommissionsmitglieder und den Kommissionspräsidenten. Erster Präsident der EWG-Kommission war Walter Hallstein. In den 1960er Jahren geriet seine Kommission in Konflikt mit der französischen Regierung unter Charles de Gaulle. Hallstein wollte die Kommission langfristig zu einer europäischen Regierung ausbauen, während de Gaulle sie eher als Verwaltungsbehörde betrachtete. Die Krise des leeren Stuhls 1965/66 endete mit dem Luxemburger Kompromiss, der bei wesentlichen Interessen eines Mitgliedstaats Einstimmigkeit verlangte und dadurch das Initiativmonopol der Kommission faktisch einschränkte.

Am 1. Juli 1967 wurden die Hohe Behörde der EGKS und die Kommissionen von EWG und Euratom durch den EG-Fusionsvertrag zur Europäischen Kommission zusammengelegt. In den 1970er Jahren verlor die Kommission zunächst an Einfluss; wichtige Impulse kamen stärker vom Europäischen Rat. Ab 1985 gewann sie unter Jacques Delors wieder an Bedeutung. Delors initiierte das Binnenmarktprojekt, das in der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 verankert und bis 1993 umgesetzt wurde. Außerdem schlug die Kommission den Delors-Plan vor, der Grundlage der 1992 im Vertrag von Maastricht vereinbarten Europäischen Währungsunion wurde.

Die Verträge von Amsterdam 1997 und Nizza 2001 stärkten vor allem die Rolle des Kommissionspräsidenten bei Auswahl und Aufgabenverteilung der Kommissare und regelten Fragen der Zusammensetzung. Die Kommission Santer trat am 16. März 1999 geschlossen zurück, nachdem das Europäische Parlament wegen eines Korruptionsskandals um Edith Cresson mit einem Misstrauensantrag gedroht hatte. Der Vertrag von Lissabon, in Kraft seit dem 1. Dezember 2009, führte unter anderem dazu, dass die Ämter des Außenkommissars und des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zusammengelegt wurden. Außerdem erhielt die Kommission in weiteren Politikfeldern, etwa der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, ähnliche Kompetenzen wie in anderen Bereichen.

Legitimität, Verwaltung und Kritik

Das Ernennungsverfahren der Kommission wird häufig im Zusammenhang mit dem sogenannten Demokratiedefizit der Europäischen Union diskutiert. Anfangs war die Kommission vor allem als unabhängige, technokratische Institution gedacht, die möglichst wenig von tagespolitischen Konflikten abhängig sein sollte. Mit der Ausweitung der EU-Politikfelder wuchs jedoch die Forderung nach stärkerer demokratischer Legitimation. Die Verträge von Maastricht 1992 und Amsterdam 1997 stärkten deshalb die Mitspracherechte des Europäischen Parlaments. Heute kann die Kommission ohne Zustimmung des Parlaments nicht ernannt werden und ist politisch nur ihm verantwortlich.

Der Verwaltungsapparat umfasst etwa 32.000 Mitarbeiter in 33 Generaldirektionen und ist damit kleiner als viele nationale Verwaltungen. Ende 2014 waren 42,2 Prozent der Beamten weiblich, in höheren Dienstgraden jedoch nur 25 Prozent; 1995 waren es dort 4 Prozent. Ein Ziel der Kommission Juncker war es, den Anteil von Frauen in mittleren und höheren Dienstgraden auf 40 Prozent zu erhöhen. Die Beschäftigten werden nach einem 16-stufigen System aus Grade und Altersstufen bezahlt, unterteilt in Assistenten-Laufbahn AST und Administratoren-Laufbahn AD.

Auch die Gehälter der Kommissionsmitglieder sind geregelt. Der Basislohn eines EU-Kommissars beträgt 112,5 Prozent des höchsten EU-Beamten, also 19.909,89 Euro im Monat ohne Zulagen. Die Präsidentin erhält 138 Prozent, also 24.422,80 Euro; Vizepräsidenten 125 Prozent, also 22.122,10 Euro; der Hohe Vertreter 130 Prozent, also 23.006,98 Euro. Hinzu kommen unter anderem eine Residenzzulage von 15 Prozent des Grundgehalts und eine Aufwandsentschädigung.

Kritik an der Kommission gab es in verschiedenen Fällen. 1997 kritisierte das Europaparlament sie wegen ihres Umgangs mit der Rinderseuche BSE; sie habe Gefahren für die menschliche Gesundheit heruntergespielt, um den Rindfleischmarkt zu schützen. 2021 erhielt sie für die Einführung der Fahrzeugsoftware On-Board Fuel Consumption Meter den deutschen Negativpreis Big Brother Award. 2022 kritisierten Europas oberste Datenschützer Vorschläge der Kommission gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Netz scharf. Außerdem wurde bemängelt, dass die Kommission keine Auskunft darüber gebe, welches Kommissionsmitglied wie oft in Privatjets unterwegs sei. Im März 2024 beschloss das Europäische Parlament, die Kommission wegen der umstrittenen Freigabe eingefrorener Fördergelder für Ungarn trotz Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien zu verklagen.

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