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Territorialisierung

Territorialisierung (von Territorium, lat. Herrschaftsgebiet oder auch Staat) bezeichnet im Heiligen Römischen Reich die Herausbildung und Etablierung …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Grundkonflikt
  2. 2. Vom Lehensverband zur Landesherrschaft
  3. 3. Fürstenrechte, Burgen und Königsschwäche
  4. 4. Goldene Bulle von 1356
  5. 5. Italien und langfristige Folgen

Begriff und Grundkonflikt

Territorialisierung bezeichnet im Heiligen Römischen Reich die Herausbildung und Festigung weltlicher und geistlicher Landesherrschaften, ungefähr vom 11. bis zum 14. Jahrhundert. Parallel dazu verlor der König langfristig Macht. An die Stelle einer vor allem auf persönlichen Bindungen beruhenden Ordnung trat zunehmend Herrschaft über räumlich abgegrenzte Gebiete.

Norbert Elias beschreibt diesen Wandel als Konflikt zwischen der „Zentralgewalt“ und den „zentrifugalen Kräften“. Gemeint ist der Übergang vom feudalen Personenverbandsstaat, der auf Stammeszugehörigkeit und persönlichen Abhängigkeiten beruhte, zum administrativ-verrechtlichten Flächenstaat, der auf territorialer Zugehörigkeit beruht.

Nach Otto Brunner entsteht ein Territorium, wenn es eine politisch homogene Einheit wird: Die landbesitzenden Adeligen nehmen an den Versammlungen eines Landesherrn teil und fühlen sich diesem zugehörig. Da dort auch Streitfälle entschieden wurden, bildete sich ein allgemein gültiges Recht heraus, das häufig als eigenes Landrecht kodifiziert wurde. Territorialgrenzen ergaben sich somit auch daraus, welchem Landesherrn die Grundherren folgten.

Vom Lehensverband zur Landesherrschaft

Im Feudalismus war die Gesellschaft durch persönliche Abhängigkeitsverhältnisse geprägt. Der König als Lehnsherr belehnte Vasallen mit Herzogtümern, die nach deren Tod idealerweise an ihn zurückfallen sollten. Vasallen versuchten jedoch, sich dauerhaft in ihren Herrschaftsgebieten zu etablieren und ihre Herrschaft an Nachkommen zu vererben. Territorialisierung bedeutete daher die Bildung administrierter Flächenstaaten anstelle älterer Personenverbände, Herrschaften und Grundherrschaften.

Die Ausbildung von Territorialherrschaften war ein Prozess vom 13. Jahrhundert bis in die frühe Neuzeit. Herrschaftsrechte unterschiedlicher Art wurden bei einer Adelsdynastie, einer Stadt, einem Bischof oder einem Kloster konzentriert; außerdem wurde Territorium erworben. Der Verlauf war je nach Ausgangslage, Widerständen und Rahmenbedingungen unterschiedlich.

Otto I. versuchte im 10. Jahrhundert, die deutschen Stammesherzogtümer wieder in abhängige Amtsherzogtümer umzuwandeln, hatte damit langfristig aber keinen Erfolg. Bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts dienten die früheren Stammesherzogtümer dem konkurrierenden Adel als Machtbasis im Kampf um das Königtum. Spätestens in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts stiegen die Landesherrschaften auf, während die königliche Macht als Lehnsherr nachließ. Reisekönigtum, lange Abwesenheiten durch Italienfeldzüge und Konflikte mit dem Papst schwächten Könige und Kaiser zusätzlich; sie sicherten die Gefolgschaft ihrer Vasallen deshalb oft durch weitreichende Konzessionen.

Die Salier Konrad II. (1024–1039) und Heinrich III. (1039–1056) förderten Ministerialen, niederen Adel und Städte als Gegengewicht zu mächtigen Herzögen. Heinrich IV. baute seine Hausmacht in Rheinpfalz, Rheinhessen und Harz aus, erweiterte mit Ministerialen die Verwaltung und gewährte Städten wie Speyer, Worms, Halberstadt, Quedlinburg und Goslar Privilegien. Der Investiturstreit führte 1077 zur Absetzung Heinrichs IV. und zur Wahl Rudolfs von Rheinfelden zum Gegenkönig. Heinrich beendete die Revolte im Oktober 1080; Rudolf starb dabei. In den folgenden Jahren stärkte Heinrich IV. seine Stellung gegenüber Fürsten und Papst.

Städte, besonders Reichsstädte, entwickelten seit dem 11. und verstärkt im 12. Jahrhundert eigene Verwaltungs- und Rechtsformen. Sie wurden Handels- und Gewerbezentren, förderten den Übergang zur Geldwirtschaft und erreichten teilweise, besonders ab dem 13. Jahrhundert, Freiheit von geistlichen oder weltlichen Herren. Manche nahmen erheblichen Einfluss auf die Reichspolitik.

Fürstenrechte, Burgen und Königsschwäche

Friedrich I. Barbarossa errichtete im 12. Jahrhundert neue, teils räumlich getrennte Territorialherzogtümer. Sein Konflikt mit den Welfen um Heinrich den Löwen war ein Beispiel für den Gegensatz zwischen Zentralgewalt und zentrifugalen Kräften. 1180 übergab Friedrich I. das welfische Herzogtum Bayern an Otto von Wittelsbach; die Wittelsbacher herrschten dort bis 1918. Welfen, Wittelsbacher und andere Fürsten zerstückelten ihre Gebiete zudem durch Realteilung, also durch Aufteilung unter Erben.

Einen wichtigen rechtlichen Schritt bildeten die königlichen Bullen Friedrichs II. und seines Sohnes von 1220 und 1231: die Confoederatio cum principibus ecclesiasticis und das Statutum in favorem principum. Sie übertrugen Reichsfürsten bisher dem König vorbehaltene Regalien, also königliche Rechte. Dazu gehörten höhere Gerichtsbarkeit, Münzrecht, Geleitrecht und Zölle. In der Bulle von 1231 wurden weltliche Territorialherren erstmals als dominus terræ bezeichnet; dies dokumentierte ihre gewachsene Rechtsstellung.

Während der Doppelwahl 1257 wurden Richard von Cornwall und Alfons von Kastilien zu Königen gewählt. Beide hatten das Königtum durch Konzessionen und Zahlungen an Territorialfürsten erlangt. Richard konnte wegen innenpolitischer Konflikte in England kaum Reichspolitik betreiben; Alfons betrat das Reichsgebiet nie. Bis zur Krönung Rudolfs von Habsburg 1273 konnten die Fürsten deshalb weitgehend ohne präsenten König regieren.

Auch Burgen unterstützten die Verwandlung von Personenherrschaft in Herrschaft über Land und Ressourcen. Vom 11. bis zum 14. Jahrhundert kam es zu einem „Burgenbauboom“. Burgen entstanden teils auf Königsgut oder Klostergut und in „rechtsfreien“ Räumen. Stadtbürger und Magistrate versuchten häufig, den Territorialherrn aus ihrer Stadt zu verdrängen, um den Status einer Freien Reichsstadt zu erhalten.

Goldene Bulle von 1356

Die am 10. Januar 1356 in Nürnberg von Kaiser Karl IV. ausgestellte Goldene Bulle regelte die territoriale Herrschaftsgewalt im römisch-deutschen Reich und bestimmte den Kreis der Kurfürsten, die den König wählen. Ihren Namen erhielt sie als Kaiser- oder Königsurkunde nach dem angebrachten goldenen Siegel.

Wahlberechtigt waren nach dem Mehrheitsprinzip der Erzbischof von Trier mit Erstwahlrecht, der Erzbischof von Köln, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg, der Markgraf von Brandenburg sowie der Erzbischof von Mainz als Wahlleiter. Die erste Regierungshandlung eines Königs sollte die Bestätigung der Privilegien der Kurfürsten sein.

Die Bulle schrieb fest, dass Kurfürstenterritorien ungeteilt an den Nachfolger vererbt wurden. Das Privilegium de non evocando bedeutete, dass Untertanen nur vor das kurfürstliche Gericht geladen werden durften. Das Privilegium de non appellando untersagte ihnen, ein anderes Gericht anzurufen. Außerdem fielen Regalien an die Kurfürsten. Andere Reichsfürsten übten teilweise ebenfalls Regalien aus, hatten dafür aber zunächst keine schriftliche königliche Bestätigung.

Die Goldene Bulle formalisiert eine über Jahrhunderte gewachsene Entwicklung zur Territorialisierung. Sie beruhte auf einer konsensualen Herrschaftspraxis zwischen König und Kurfürsten, weil diese an ihr beteiligt waren; ihre politische Wirkung entfaltete sie erst im weiteren Spätmittelalter.

Italien und langfristige Folgen

In Italien begann die territoriale Zersplitterung nach den Einfällen der Goten und Langobarden (488/93 beziehungsweise 568). Die Franken dominierten im 8. und 9. Jahrhundert, besonders unter Pippin und Karl dem Großen. Seit Otto dem Großen gehörte Italien überwiegend zum Heiligen Römischen Reich, während der Süden lange byzantinisch blieb. Araber eroberten ab 827 Sizilien und Teile Süditaliens; Normannen eroberten im frühen 11. Jahrhundert bis zum Ende des 11. Jahrhunderts Süditalien.

Norditalienische Städte wurden durch Handel und Verkehr im 11. Jahrhundert zunehmend selbstständig. Nach dem Untergang der Stauferdynastie 1268 scheiterten Versuche, die Reichsgewalt in Italien zu erneuern. Den Süden beherrschten ab 1268 die Anjou und danach, zunächst in Sizilien, besonders Aragón. Der Kirchenstaat dehnte sich in Mittelitalien aus; Norditalien zerfiel in formal reichszugehörige, aber beinahe selbstständige Städte mit Umland. Im 14. und 15. Jahrhundert bestimmten Neapel und Sizilien, der Kirchenstaat, Florenz beziehungsweise später Toskana, Mailand und Venedig in wechselnden Koalitionen Macht und Ressourcen der Halbinsel.

Im Reich setzte sich die Territorialisierung nach 1356 fort. Der Westfälische Frieden von 1648 bestätigte formal die Landeshoheit der Reichsstände. Mit der Abdankung Kaiser Franz’ II. und der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs 1806 wurden sie endgültig voll souverän.

Anders als England oder Frankreich entwickelte sich dadurch kein deutscher Zentralstaat, keine einheitliche Sprachform und kein einheitliches politisch-kulturelles Zentrum. Die Territorien behielten ihre Regiolekte und entwickelten sich weitgehend unabhängig. Neben machtpolitischem Gewichtsverlust hatte diese Entwicklung auch Folgen für Kultur und Bildung: Territorien gründeten eigene Universitäten, und Höfe konkurrierten mit Schlössern, Kirchen, Bibliotheken, Staatstheatern, Museen, Parks, Boulevards und Plätzen um Prestige. Der kulturelle Reichtum deutscher Provinzen wird im Artikel teilweise darauf zurückgeführt. Deutschland ist bis heute ein Föderalstaat, dessen Bundesländer innenpolitisch, in der Europäischen Union und teilweise in der Außenpolitik erheblichen Einfluss beanspruchen und durchsetzen.

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