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Papst

Papst ist der deutschsprachige geistliche Titel für den Bischof von Rom als Oberhaupt der katholischen Kirche, bestehend aus der römisch-katholischen Kirche …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Amt und Stellung
  2. 2. Primat und kirchliche Gewalt
  3. 3. Dogmen und Unfehlbarkeit
  4. 4. Wahl und Leitung
  5. 5. Vatikanstaat, Titel und Zeichen
  6. 6. Grenzen, Rücktritt und Kritik

Amt und Stellung

Der Papst ist der geistliche Titel des Bischofs von Rom und Oberhaupt der katholischen Kirche, also der römisch-katholischen Kirche und der katholischen Ostkirchen. Der amtierende Papst ist Leo XIV.; er wurde am 8. Mai 2025 im Konklave gewählt, nachdem Franziskus am 21. April 2025 gestorben war. Das Amt des Bischofs von Rom besteht seit dem 1. Jahrhundert.

Die Kathedrale und der Bischofssitz des Papstes ist die Lateranbasilika in Rom; seit 1871 ist seine Residenz der Apostolische Palast. Der bischöfliche Stuhl von Rom heißt auch Heiliger Stuhl. Er ist ein nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt die römisch-katholische Kirche sowie den Staat Vatikanstadt in internationalen Beziehungen.

Primat und kirchliche Gewalt

Nach can. 331 CIC lebt im Papst als Bischof von Rom das Amt fort, das Jesus Christus Simon Petrus übertragen habe. Der Papst ist nicht nur Ehrenvorsitzender unter den Bischöfen, sondern Haupt des Bischofskollegiums, also der Gemeinschaft aller Bischöfe. Der Anspruch wird besonders mit Mt 16,18–19 begründet: Petrus erhält dort den Auftrag, auf dem „Felsen“ die Kirche zu bauen, sowie die Schlüsselgewalt zum Binden und Lösen.

Der Papst besitzt „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann“ (can. 331 CIC). Höchstgewalt bedeutet: Keine kirchliche Gewalt ist ihm rechtlich übergeordnet. Vollgewalt umfasst Lehren, Heiligen und Leiten sowie Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Der Papst ist oberster Gesetzgeber und Richter; seine Urteile sind letztinstanzlich und unanfechtbar. Er ist nur an göttliches Recht gebunden; rein kirchliches Recht kann er ändern oder davon befreien.

Unmittelbare Gewalt erlaubt ihm, ohne Zwischeninstanz tätig zu werden; auch Gläubige können sich nach can. 1417 CIC direkt an ihn wenden. Dies soll subsidiär geschehen, damit die Eigenständigkeit der Bischöfe gewahrt bleibt. Universalgewalt erstreckt sich auf die ganze Kirche und alle Teilkirchen. Die Gewalt ist geistliche, wirkliche bischöfliche Gewalt. Frei ausübbar heißt, dass keine kirchliche Instanz den Papst an ihrer Ausübung hindern kann.

Der Ortsbischof hat seinerseits eigene, ordentliche und unmittelbare Gewalt in seiner Diözese (Lumen gentium Nr. 27) und vertritt dort nicht einfach den Papst. Bischöfe handeln als Kollegium nur in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom; gemeinsam mit ihm sind sie ebenfalls Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche.

Dogmen und Unfehlbarkeit

Das Erste Vatikanische Konzil legte 1870 den Jurisdiktionsprimat und die Unfehlbarkeit des päpstlichen Lehramts dogmatisch fest. Der Jurisdiktionsprimat gibt dem römischen Bischof volle und oberste Rechtsgewalt über die gesamte Kirche, ihre einzelnen Kirchen, Hirten und Gläubigen. Nach der dargestellten Deutung Wolfgang Beinerts dient diese Gewalt als kirchliches „Notstandsrecht“: Der Papst kann eingreifen, wenn ein Ortsbischof seine Aufgabe nicht erfüllen kann, bleibt aber an Schrift, Tradition und die Grundordnung der Kirche gebunden.

Unfehlbarkeit besteht nur bei einer ex-cathedra-Entscheidung. Der Papst muss als oberster Hirte und Lehrer mit höchster apostolischer Autorität verbindlich entscheiden, dass eine Glaubens- oder Sittenlehre von der ganzen Kirche festzuhalten ist. Sie gilt nicht für politische Fragen oder Naturwissenschaften. Solche Definitionen sind „aus sich, nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche“ unabänderlich. Zugleich wird Unfehlbarkeit als Charisma der ganzen Kirche verstanden, das der Papst innerhalb der Grenzen von Schrift und Tradition wahrnimmt.

Nicht jede Enzyklika oder sonstige päpstliche Äußerung ist deshalb unfehlbar. Ein Konsens besteht laut Artikel nur für das Mariendogma von 1950. Das Zweite Vatikanische Konzil ergänzte die Aussagen von 1870: Lumen gentium bezeichnet den Papst als sichtbares Prinzip der Einheit von Bischöfen und Gläubigen und betont zugleich die Kollegialität und die Bedeutung der Ortskirchen.

Wahl und Leitung

Grundsätzlich kann jeder männliche Katholik Papst werden. Nimmt ein bereits zum Bischof geweihter Gewählter die rechtmäßig erfolgte Wahl an, erhält er sofort die volle und höchste Gewalt. Ist er noch kein Bischof, muss er unverzüglich zum Bischof geweiht werden.

Gewählt wird auf Lebenszeit im Konklave durch Kardinäle, die beim Eintritt der Sedisvakanz jünger als 80 Jahre sind. Die Altersgrenze besteht seit Paul VI. Das Konklave findet heute in der Sixtinischen Kapelle am Petersdom statt. In der Regel ist eine Zweidrittelmehrheit zuzüglich einer Stimme nötig; nach dem 30. beziehungsweise 33. erfolglosen Wahlgang gibt es nur noch Stichwahlen. Der letzte bei seiner Wahl nicht dem Kardinalskollegium angehörende Papst war Urban VI. im Jahr 1378.

Nach Tod oder Rücktritt beginnt die Sedisvakanz. Das Kardinalskollegium führt dann nur die gewöhnlichen und unaufschiebbaren Angelegenheiten; es darf keine dem Papst vorbehaltenen Fragen an sich ziehen oder päpstliche Gesetze und Rechte des Apostolischen Stuhls verändern. Seine Hauptaufgabe ist die Vorbereitung der Wahl.

Der Papst leitet die Gesamtkirche und wahrt ihre Einheit. Nur er darf etwa Bistümer errichten, umschreiben oder aufheben, die Bischofsweihe erlauben, religiöse Institute aufheben sowie endgültig über Selig- und Heiligsprechungen entscheiden. Unterstützt wird er durch die Römische Kurie, Nuntien und Visitatoren.

Vatikanstaat, Titel und Zeichen

Der Papst ist Souverän des durch die Lateranverträge gegründeten Staates der Vatikanstadt. Diese absolute Wahlmonarchie vereint gesetzgebende, ausführende und rechtsprechende Gewalt in seiner Person; die Verwaltung ist an die Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt delegiert.

Zu seinen offiziellen Titeln zählen Episcopus Romanus (Bischof von Rom), Vicarius Iesu Christi (Stellvertreter Jesu Christi), Successor Principis Apostolorum (Nachfolger des Apostelfürsten Petrus), Summus Pontifex Ecclesiae Universalis, Primas Italiae, Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae, Princeps sui iuris Status Civitatis Vaticanae und Servus Servorum Dei. Seit dem Annuario Pontificio 2024 wird auch Patriarcha Occidentis, Patriarch des Abendlandes, wieder geführt. Katholiken sprechen ihn meist als „Heiliger Vater“, im diplomatischen Protokoll als „Eure Heiligkeit“ an.

Wichtige Insignien sind Cathedra Petri, Tiara, Ferula, Fischerring, Pallium sowie bestimmte liturgische Gewänder. Paul VI. war der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde; seitdem findet keine Krönung mehr statt. Benedikt XVI. und seine Nachfolger ersetzten die Tiara im persönlichen Wappen durch eine Mitra mit drei goldenen Ringen. Im Alltag trägt der Papst gewöhnlich weiße Soutane, Pellegrina, Zingulum und Pileolus sowie das Pektorale. Bei der Liturgie trägt er Messgewand, Pallium und Mitra. Die Sedia gestatoria wurde zuletzt von Johannes Paul I. benutzt; Johannes Paul II. ersetzte sie durch das Papamobil.

Grenzen, Rücktritt und Kritik

Bei dauerhafter Behinderung des Papstes, etwa durch Gefangenschaft, Exil oder Geisteskrankheit, und bei Erledigung des Stuhls durch Tod oder Rücktritt darf an der Leitung der Gesamtkirche nichts verändert werden. Ein Rücktritt ist nach can. 332 § 2 CIC gültig, wenn er frei erfolgt und hinreichend kundgemacht wird; er braucht keine Annahme. Freiwillig verzichteten Coelestin V. 1294 und Benedikt XVI. 2013. Ein Verfahren zur Absetzung eines Papstes ist heute nicht vorgesehen.

Die Namenswahl nach der Wahl ist frei. Namen mehrfacher Päpste erhalten römische Ziffern. Johannes II. war 533 der erste Papst, der einen neuen Namen annahm; seit Sergius IV. im Jahr 1009 wurde dies zur Regel. Leo XIV. bezog sich ausdrücklich auf Leo XIII. und dessen erste Sozialenzyklika.

Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom wird außerhalb der katholischen, mit Rom verbundenen Kirchen nicht anerkannt. Auch das Unfehlbarkeitsdogma wird von anderen Kirchen abgelehnt; in diesem Zusammenhang entstand die Altkatholische Kirche. Historisch war Rom unter den fünf maßgeblichen Patriarchensitzen als „primus inter pares“ angesehen. Ob Petrus tatsächlich in Rom war, ist unter Historikern umstritten. Der Artikel nennt außerdem protestantische Kritik, die das Papsttum teils als Fortsetzung römischer Machtansprüche deutet.

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