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Vasall
Ein Vasall schwört den Lehnseid vor dem thronenden Pfalzgrafen Friedrich I. von der Pfalz. Der Vasall war ein Diener seines Herrn, in dessen Abhängigkeit er …
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Begriff und Grundstruktur
Ein Vasall war im Fränkischen Reich vom 5. bis zum 9. Jahrhundert ein freier Mann, der in einem persönlichen Treueverhältnis zu einem mächtigen Herrn als Schutzherrn stand. Dieses Verhältnis wurde als Vasallität oder Vasallentreue bezeichnet. Es beruhte auf gegenseitigen Schutz- und Gehorsamspflichten und war zunächst vor allem eine persönliche, nicht erbliche Bindung.
Durch den rituellen Akt der Kommendation stellte sich der Vasall in die Abhängigkeit seines Herrn. Er war diesem zu Diensten verschiedener Art verpflichtet. Die wichtigsten Pflichten wurden mit der Formel „auxilium et consilium“ bezeichnet, also Hilfe und Rat. Dazu gehörten insbesondere Kriegsdienste, die Teilnahme an der Ratsversammlung der Vasallen unter dem Vorsitz des Herrn und die Mitwirkung an dessen Gericht. Musste der Herr in Gefangenschaft geraten, konnte der Vasall außerdem zur Zahlung seines Lösegelds verpflichtet sein.
Der Herr hatte seinerseits für den Lebensunterhalt des Vasallen zu sorgen. Dazu gehörten Nahrung, Kleidung und Bewaffnung. Außerdem vertrat er den Vasallen vor Gericht. Die Beziehung war daher nicht nur durch Unterordnung, sondern auch durch die Schutz- und Versorgungsleistungen des Herrn geprägt.
Vom persönlichen Dienst zum Lehnsverhältnis
Ab der Karolingerzeit im 8. und 9. Jahrhundert erhielt der Vasall zur Sicherung seines Unterhalts ein Lehen. Durch die lehnsrechtliche Investitur, also die rechtliche Übertragung des Lehens, wurde er zum Lehensmann. Die Früchte des Lehens und die damit verbundenen Gerechtsame, also bestimmte Nutzungs- und Rechtsansprüche, standen dem Vasallen zu.
Der Lehnsherr besaß außerdem Rechte, die sonst den Blutsverwandten des Vasallen zukamen. Nach dessen Tod konnte er die Vormundschaft über die Söhne übernehmen und über die Verheiratung der Töchter bestimmen. Im Fall einer Blutfehde mussten beide Seiten einander Beistand leisten. Eine solche Unterstützung war nach den alten Stammesrechten eigentlich nur zwischen Blutsverwandten geschuldet.
Ursprünglich endete die Vasallität mit dem Tod eines der beiden Partner. Mit einem Nachfolger musste die Lehnsbindung neu vereinbart werden. Erst im Laufe der Zeit setzte sich ein Sukzessionsrecht durch, nach dem das Verhältnis mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger fortgeführt wurde und das Lehen erblich werden konnte. Nach dem Tod des Lehnsherrn wurde die erneute Belehnung als Herrenfall bezeichnet, bei Königen als Thronfall. Nach dem Tod des Vasallen sprach man vom Mann- oder Lehnfall. Für die Erneuerung der Belehnung und die Ausstellung eines neuen Lehnbriefs durch die Lehnkanzlei musste eine Gebühr gezahlt werden, die Lehntaxe oder Schreibeschilling genannt wurde.
Hauptvasallen und Aftervasallen
Es wurde zwischen Hauptvasallen und Aftervasallen unterschieden. Hauptvasallen, auch Vasallen im engeren Sinne, erhielten ihr Lehen unmittelbar von einem Lehnsherrn, der selbst keinen weiteren Herrn über sich hatte. Aftervasallen, auch Arriervasallen oder Afterlehnsmänner genannt, erhielten ihr Lehen dagegen von einem Vasallen, beispielsweise einem Fürsten. Diese Weitergabe eines Lehens wird als Subinfeudatio bezeichnet.
Ein Beispiel ist das Verhältnis zwischen dem englischen und dem französischen König im 12. Jahrhundert. Der englische König besaß zahlreiche Ländereien in Frankreich, diese waren jedoch Lehnschaften des französischen Königs. Als König von England war er deshalb Lehnsmann des französischen Königs. Zugleich war er als Herzog der Normandie und von Guyenne sowie als Graf von Anjou, Maine, Berry, Touraine und Poitou der mächtigste Vasall in Frankreich. Obwohl die beiden Könige hierarchisch gleichgestellt waren, war der englische König in diesen Lehnsgebieten Philipp II. zu Diensten verpflichtet.
Grenzen und spätere Formen
Nach Marc Bloch wurde das Vasallentum im Verlauf seiner Entwicklung zunehmend dysfunktional. Die Zahl der gegenseitigen Verpflichtungen wurde unüberschaubar, und viele Pflichten konnten immer leichter umgangen oder ignoriert werden. Dadurch wurde die Zentralgewalt geschwächt.
Im ausgehenden Mittelalter konnten die Landesherren ihre Heere daher nur noch durch die Vergabe eigener Ländereien als Lehen unterhalten. Sie verloren auf diese Weise immer mehr von ihrer eigenen Hausmacht, während die Lehnsleute mächtiger wurden. Der Treueeid wurde schließlich zu einer Farce, weil die Lehnsherren ihre Lehnsleute zusätzlich bezahlen mussten, damit diese ihre Dienste tatsächlich leisteten.
Vladimir Shlapentokh nimmt an, dass es auch in modernen Großunternehmen persönliche Loyalitäts- und Abhängigkeitsbeziehungen gibt, die offizielle bürokratische Strukturen überlagern. Er bezeichnet solche Beziehungen als eine neue Form des Feudalismus beziehungsweise als „neuen Feudalismus“. Damit wird der Begriff des Vasallentums auf moderne patriarchalische Herrschaftsstrukturen übertragen.