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Gang nach Canossa
Als Gang nach Canossa bezeichnet man den Bitt- und Bußgang des römisch-deutschen Königs Heinrich IV. von Dezember 1076 bis Januar 1077 zu Papst Gregor VII.
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Bedeutung und Ausgangslage
Der Gang nach Canossa bezeichnet den Bitt- und Bußgang des römisch-deutschen Königs Heinrich IV. zu Papst Gregor VII. von Dezember 1076 bis Januar 1077. Gregor hielt sich damals als Gast der Markgräfin Mathilde von Tuszien auf der Burg Canossa auf. Heinrich wollte nach seiner Exkommunikation, also dem Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, wieder vom Kirchenbann gelöst werden.
Das Ereignis war ein Höhepunkt des Konflikts zwischen Königtum und Papsttum über das Verhältnis weltlicher und geistlicher Macht sowie über die Rolle der Reichskirche. Nach zeitgenössischen Quellen bat Heinrich drei Tage vor der Burg um Wiederaufnahme in die Kirche; schließlich erteilte Gregor ihm die Absolution, also die Lossprechung vom Bann. Im heutigen Sprachgebrauch meint „Gang nach Canossa“ oder „Canossagang“ einen als erniedrigend empfundenen Bittgang.
Bannung und Druck auf Heinrich IV.
Gregor VII., seit 1073 Papst, setzte Heinrich IV. am 22. Februar 1076 auf der Fastensynode in Rom ab, exkommunizierte ihn und löste alle Christen von ihren Treueiden gegenüber dem König. Anlass war der Streit um den Mailänder Bischofsstuhl. Heinrich hatte am 24. Januar 1076 auf dem Hoftag zu Worms die Papstwahl für ungültig erklärt und Gregor damit für abgesetzt erklärt.
Die anschließende Exkommunikation des Papstes durch Bischof Wilhelm von Utrecht konnte Heinrichs Stellung nicht retten. Viele deutsche Fürsten wandten sich vom König ab. Sie beschlossen, Heinrich müsse bis Februar 1077 vom Bann befreit sein; andernfalls wollten sie einen neuen König wählen und Heinrich als abgesetzt behandeln. Außerdem verpflichtete Heinrich sich schriftlich, die Absetzung des Papstes zu widerrufen sowie Gregor Gehorsam und Genugtuung zu leisten.
Buße in Canossa und Bannlösung
Der 26-jährige Heinrich zog dem Papst nach Italien entgegen, um seine volle Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Feindlich gesinnte süddeutsche Herzöge versperrten die leichteren Alpenpässe. Daher musste er über Burgund und den gefährlichen Col du Mont Cenis reisen. Bei Canossa handelten zunächst Unterhändler mit Gregor über die Bedingungen der Absolution. Der Papst verlangte zunächst Heinrichs Verzicht auf die Königswürde; nach weiteren Verhandlungen sagte er jedoch ein Treffen zu, falls Heinrich aufrichtige Reue zeige und dem Heiligen Stuhl die gebührende Ehre erweise.
Lampert von Hersfeld berichtet, Heinrich habe königlichen Schmuck und Zeichen seiner Würde abgelegt, barfuß vom Morgen bis zum Abend gefastet und dies am zweiten und dritten Tag wiederholt. Am 25. oder 28. Januar 1077 erhielt Heinrich Einlass. Er bekannte seine Sünden und Gregor löste ihn vom Bann. Danach wurden in der Burgkapelle Messe gefeiert und ein Versöhnungsmahl gehalten.
Lampert von Hersfeld und Berthold von Reichenau berichten übereinstimmend, Heinrich habe die heilige Kommunion aus der Hand des Papstes abgelehnt. Die Forschung bewertet dies meist als Erfindung und antisalische Propaganda; andere Historiker halten die Darstellung für glaubwürdig. Auch die Behauptung einer Einzelquelle, Heinrich habe beim Versöhnungsmahl die Speisen nicht angerührt und die Tischplatte mit dem Fingernagel zerkratzt, ist unsicher.
Im Allgemeinen gilt der Bußgang als taktischer Schritt, mit dem Heinrich die drohende Absetzung durch die Fürsten abwenden wollte. Er gewann durch die Bannlösung viel Handlungsfreiheit zurück, verlor aber Ansehen. Zugleich wurde der Vorrang des Papstes sichtbar: Die höhere Autorität schien zugunsten Gregors entschieden.
Fortsetzung des Konflikts
Die Bannlösung entspannte Heinrichs Lage im Reich zunächst kaum. Im Frühjahr 1077 wählten die deutschen Fürsten seinen Schwager Rudolf von Rheinfelden zum Gegenkönig. Heinrich verlangte von Gregor dessen Exkommunikation und drohte andernfalls mit einem Gegenpapst. Gregor wartete zunächst ab, stellte sich aber im März 1080 auf die Seite der Rebellen: Er bannte und setzte Heinrich erneut ab und entband dessen Untertanen wieder von ihrer Gehorsamspflicht.
Nach anfänglichen militärischen Erfolgen der Gegner Heinrichs traf der Tod Rudolfs nach der Schlacht bei Hohenmölsen 1080 die Opposition schwer. Hermann von Salm wurde 1081 zwar neuer Gegenkönig, beherrschte aber nur Sachsen. Heinrich zog erneut nach Italien. Der auf der Brixener Synode 1080 als Gegenpapst nominierte Erzbischof Wibert von Ravenna wurde im März 1084 als Clemens III. Papst und krönte Heinrich zum Kaiser, nachdem Heinrich Rom eingenommen hatte. Das dadurch entstandene Schisma dauerte bis kurz nach Wiberts Tod 1100. Gregor floh nach der Plünderung und Verwüstung Roms durch die von ihm gerufenen Normannen nach Salerno und starb dort im Mai 1085. Der Konflikt setzte sich unter seinen Nachfolgern fort.
Deutungen und sprachliche Wirkung
Canossa galt lange als entscheidender Wendepunkt, doch die Forschung betont, dass es nicht das zentrale Wendeereignis gewesen sei, zu dem es später stilisiert wurde. Zeitgenössische Chronisten und Autoren des 12. Jahrhunderts betrachteten vielmehr die vorausgegangene Exkommunikation des Herrschers als das beispiellose, erschütternde Ereignis; Otto von Freising erwähnt Canossa sogar nicht.
Seit der Reformation wurde der Vorgang stärker beachtet. Protestanten sahen Bannung und Bannlösung als Beispiele päpstlicher Machtübersteigerung, Katholiken in Gregor VII. einen Verteidiger der Freiheit der Kirche. Im 19. Jahrhundert wurde Canossa zum Sinnbild päpstlicher Anmaßung und deutscher Schande. Besonders wirksam wurde Otto von Bismarcks Satz im Reichstag am 14. Mai 1872: „Seien Sie außer Sorge, nach Kanossa gehen wir nicht, weder körperlich noch geistig.“ Seine Wendung machte den „Gang nach Canossa“ zum geflügelten Wort für einen demütigenden Bußgang und für die Ablehnung einer Unterordnung unter den päpstlichen Primat.
Eine umstrittene Neuinterpretation legte Johannes Fried Anfang der 2000er vor. Nach seiner These hatte Heinrich schon seit Spätsommer 1076 Kontakt zum Papst gesucht. Canossa sei daher kein demütigender Bußgang, sondern ein vorbereitetes Treffen gewesen; nach einem formellen Bußakt sei Heinrich am 25. Januar 1077 vom Bann gelöst worden. Fried nimmt zudem einen am 28. Januar 1077 geschlossenen, inhaltlich nicht überlieferten Vertrag an, der Frieden und Konsens hätte herstellen sollen. Gerd Althoff, Stefan Weinfurter und Steffen Patzold widersprachen dieser Deutung entschieden; der wissenschaftliche Diskurs ist nicht beendet.
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