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Investiturstreit
Jahr 1077 erfolgten Bußgang nach Canossa. Die weitere Entwicklung der Auseinandersetzung vom Bußgang nach Canossa an bis zu Tod Gregors VII. Gang nach Canossa …
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Begriff und Kern des Konflikts
Als Investiturstreit bezeichnet man eine Periode im 11. und 12. Jahrhundert, in der zwischen den Saliern und dem Reformpapsttum das Verhältnis von Sacerdotium, also geistlicher Macht, und Imperium, also weltlicher Macht, umkämpft war. Die Einsetzung von Bischöfen und Äbten spielte dabei eine zentrale Rolle, gewann aber erst nach dem Bußgang nach Canossa 1077 entscheidende Bedeutung. Laieninvestitur bedeutet, dass Bischöfe oder Äbte von weltlichen Herrschern eingesetzt werden.
Investitur war im Mittelalter ein formaler Akt, durch den ein Laie oder Kleriker mit Rechten und Besitzungen ausgestattet oder in ein Amt eingesetzt wurde. Der Vorgang hatte keine einheitliche Form, keine verbindlichen Symbole und kein festgelegtes Zeremoniell. Er konnte rechtliche, weltliche, zeremonielle und liturgische Elemente verbinden. Seit Heinrich III. verwendeten die deutschen Herrscher bei der Einsetzung von Geistlichen vor allem Ring und Stab. Diese Zeichen konnten sowohl geistliche als auch weltliche Macht symbolisieren.
Der Begriff Investiturstreit entstand bereits kurz nach dem Wormser Konkordat von 1122. Er rückte die Investiturfrage in den Mittelpunkt, obwohl der grundsätzliche Konflikt zwischen Papsttum und Kaisertum zunächst vor allem die kirchliche und weltliche Hoheitsordnung betraf. Nach traditioneller Geschichtsschreibung endete der Streit 1122, doch Auseinandersetzungen zwischen Sacerdotium und Imperium lebten bis weit ins 14. Jahrhundert wiederholt auf.
Ursachen und Weg zur offenen Konfrontation
Die deutschen Könige begründeten ihr Recht zur Einsetzung von Bischöfen und Äbten zunächst mit dem Eigenkirchenrecht. Danach durfte ein Grundherr, dem eine Kirche gehörte, auf deren Verwaltung Einfluss nehmen. Seit dem 10. Jahrhundert verbanden die ottonischen und salischen Herrscher Kirchen- und Reichsverwaltung immer enger. Heinrich I. bezog Bischöfe und Äbte über die Hofkapelle in die Reichsverwaltung ein. Otto I. baute das sogenannte ottonisch-salische Reichskirchensystem aus, indem er geistlichen Herren umfangreiche Befugnisse, Privilegien und Territorien verlieh und sie durch gezielte Ernennungen an die Königsmacht band.
Parallel entwickelte sich seit dem frühen 10. Jahrhundert die lothringisch-burgundische Klosterreform ausgehend von Gorze und Cluny. Sie wollte das durch politische Unruhen, Einfälle und die Herrschaft von Laienäbten geschwächte Klosterleben neu ordnen. Das Gemeinschaftsleben und der Gottesdienst wurden streng geregelt. In Cluny standen täglich sechs bis sieben Stunden Gebet im Mittelpunkt; körperliche Arbeit trat stark zurück. Der zentralistische Klosterverband umfasste zu seiner Blüte weit mehr als 1000 Klöster.
Die Reform erfasste auch die Kanoniker und wurde von Heinrich II. gefördert. Auf dem Konzil von Pavia verordnete er 1022 eine „Besserung für die ganze Kirche“ hinsichtlich des Priesterzölibats. Konrad II. ordnete kirchliche Belange stärker seinen Machtinteressen unter und nutzte die Vergabe von Bischofssitzen gegen Geld als Einnahmequelle. Die Reformer verurteilten dies als Simonie, also den Ämterkauf. Heinrich III. unterstützte die Reform, achtete bei Bischofskandidaten auf politische Zuverlässigkeit und sittliche sowie moralische Eignung und ließ 1046 die drei miteinander konkurrierenden Päpste Benedikt IX., Gregor VI. und Silvester III. absetzen.
Nach Heinrichs III. Tod 1056 wurde sein sechsjähriger Sohn Heinrich IV. König. In Rom gewann 1049 die Reformpartei an Einfluss. Sie wollte die Kirche unabhängiger machen, weltlichen Herren die Ernennung von Bischöfen, Äbten und Pfarrern entziehen und die Laieninvestitur auf die Übertragung weltlicher Güter beschränken. Unter Nikolaus II. wurde 1059 die Papstwahl neu geregelt; außerdem suchte das Papsttum die süditalienischen Normannen als Gegengewicht zum Kaisertum zu gewinnen. Das Cadalus-Schisma von 1061 bis 1064, in dem Alexander II. und der Gegenpapst Honorius II. einander gegenüberstanden, schwächte zusätzlich die Stellung der salischen Königsmacht.
Von Mailand bis Canossa
Der unmittelbare Auslöser des späteren Investiturstreits war der Streit um die Besetzung des Erzbistums Mailand. Eine reformerische Gruppe aus Laien und Klerikern, die Pataria, bekämpfte den Erzbischof Wido wegen seines Ehe- und Familienlebens sowie seines offen gezeigten Reichtums. Die römische Reformpartei unterstützte die Patarener, um Mailand stärker der päpstlichen Autorität zu unterwerfen. Nach Widos Rücktritt setzte Heinrich IV. 1070/71 mit Unterstützung des Mailänder Adels Gottfried als Erzbischof ein. Die Patarener stellten ihm Atto entgegen, dessen Wahl der Papst unterstützte.
Gregor VII., der 1073 Papst wurde, vertrat den absoluten Primat des Papstes. Im Dictatus papae vom Frühjahr 1075 formulierte er unter anderem, dass der Papst den Kaiser absetzen und diejenigen, die ihm einen Treueid geschworen hatten, davon lösen könne. Im Herbst 1075 ernannte Heinrich erneut einen Bischof für Mailand und griff außerdem in die Besetzung der dem Papst unmittelbar unterstellten Bistümer Spoleto und Fermo ein. Gregor drohte ihm daraufhin mit der Exkommunikation.
Heinrich ließ am 24. Januar 1076 in Worms einen Hoftag zusammentreten. Zusammen mit 26 Bischöfen, der Mehrheit des deutschen Episkopats, erklärte er Gregor für abgesetzt. Die oberitalienischen Bischöfe schlossen sich dem Urteil in Piacenza an. Auf der römischen Fastensynode im Februar 1076 suspendierte und exkommunizierte Gregor die beteiligten Bischöfe, erklärte Heinrich für abgesetzt, verhängte über ihn den Kirchenbann und löste seine Untertanen vom Treueid. Diese Maßnahme war gegenüber einem römischen Herrscher ein Novum. Die Investiturfrage wurde in Gregors Schreiben noch nicht ausdrücklich genannt.
Heinrichs Stellung brach zunächst rasch zusammen. Im Reich bildeten sich Anhänger des Königs, Anhänger des Papstes und eine vermittelnde Partei. Die Fürstenopposition beschloss im Oktober 1076 in Tribur, Heinrich abzusetzen, wenn er bis Februar 1077 nicht vom Bann gelöst sei. Um dem geplanten Treffen Gregors mit den Fürsten in Augsburg zuvorzukommen, zog Heinrich im Dezember 1076 über den Mont Cenis nach Italien. Gregor zog sich auf die Burg Canossa zurück. Heinrich erschien dort drei Tage lang, barfuß und im Büßergewand. Mit der Fürsprache Hugos von Cluny und Mathildes von Tuszien erteilte Gregor ihm am 25. oder 28. Januar 1077 die Absolution. Heinrich gewann dadurch einen politischen Vorteil, doch im Reich kehrte keine Ruhe ein. Im März 1077 wählten Gegner den schwäbischen Herzog Rudolf von Rheinfelden zum Gegenkönig.
Gegenkönige, Gregors Tod und Heinrichs V. Politik
1078 sprach Gregor VII. erstmals ein allgemeines Verbot der Laieninvestitur aus. Zunächst war dieses Verbot nur ein Ziel unter mehreren im umfassenderen Streit um Sacerdotium und Imperium. Auf der Fastensynode von 1080 verschärfte Gregor das Verbot und stellte sich auf die Seite Rudolfs. Heinrich ließ Gregor daraufhin auf der Synode von Brixen absetzen und Wibert von Ravenna als Clemens III. zum Gegenpapst wählen.
Rudolf von Rheinfelden verlor am 15. Oktober 1080 in der Schlacht an der Weißen Elster seine rechte Hand und starb wenige Tage später. Der Verlust der Schwurhand wurde als Gottesurteil gedeutet; die Fürstenopposition zerfiel. Rudolfs Nachfolger Hermann von Salm blieb ohne ernsthafte Wirkung. Heinrich zog mehrmals nach Italien und nahm 1083 schließlich die Leostadt mit der Peterskirche ein. 1084 wurde Clemens III. in Rom zum Papst inthronisiert und krönte Heinrich und seine Gemahlin Bertha zu Kaiser und Kaiserin. Gregor floh nach dem Eingreifen der Normannen nach Salerno und starb dort am 25. Mai 1085.
Unter Urban II. gewann das Papsttum wieder an Stärke. Urban nahm 1089 Rom ein, verbündete sich durch die Ehe Mathildes von Tuszien mit Welf V. und unterstützte Heinrichs Sohn Konrad, der sich 1093 gegen seinen Vater erhob. Auf der Synode von Clermont 1095 wurde ein umfangreiches Investiturverbot beschlossen. Es untersagte Klerikern, Investituren von Königen oder anderen Laien anzunehmen, und verbot auch weltlichen Herrschern, Kleriker zu investieren. Heinrich IV. konnte seine Lage ab 1096 durch Bündnisse im Reich verbessern, ließ Konrad 1099 das Königtum und Erbe aberkennen und setzte seinen zwölfjährigen Sohn Heinrich als Mitkönig ein.
Papst Paschalis II. exkommunizierte Heinrich IV. 1102 erneut. 1105 nahm Heinrich V. seinen Vater gefangen und zwang ihn zur Abdankung; Heinrich IV. entkam jedoch und starb am 7. August 1106 in Lüttich. Heinrich V. setzte zunächst die Politik seines Vaters fort, nahm 1111 Paschalis II. gefangen und erzwang im Vertrag von Ponte Mammolo die Anerkennung der königlichen Investitur mit Ring und Stab sowie seine Kaiserkrönung am 13. April 1111. Der Vertrag wurde von den Reformern abgelehnt und bald darauf widerrufen. 1118 stellte Heinrich dem neuen Papst Gelasius II. den Gegenpapst Gregor VIII. entgegen; dieser wurde 1121 abgesetzt und ins Kloster La Cava gebracht.
Wormser Konkordat und Folgen
Nach gescheiterten Verhandlungen in Straßburg und auf der Synode von Reims kam es 1122 zu einer diplomatischen Lösung. Im Pactum Calixtinum sive Heinricianum, dem seit dem Ende des 17. Jahrhunderts sogenannten Wormser Konkordat, verzichtete Heinrich V. am 23. September 1122 auf die Investitur mit Ring und Stab und akzeptierte das kirchliche Recht zur Einsetzung der Bischöfe. Die Diözesen sollten frei wählen können; außerdem sollten während der Konflikte verlorene Güter zurückgegeben werden.
Papst Calixt II. gestand dem Kaiser zu, dass die Wahl der deutschen Bischöfe und Äbte im Reich in Gegenwart des Königs stattfinden durfte. Der Gewählte erhielt die mit seinem geistlichen Amt verbundenen Regalien, also weltliche Rechte und Besitzungen, vom Kaiser durch das Zepter. Dadurch entstand ein Lehnsverhältnis zwischen König und Bischöfen. Bei zwiespältigen Wahlen erhielt der König ein Entscheidungsrecht. Der Kompromiss blieb auslegungsfähig und ließ unter anderem offen, ob er nur für Heinrich V. oder auch für seine Nachfolger galt. Im März 1123 bestätigte eine Generalsynode im Lateran das Abkommen.
Die innenpolitische Lage des Reiches entspannte sich, doch das Reichskirchensystem war im Wesentlichen zerstört. Die Hofkapelle war unter Heinrich IV. weitgehend zerfallen, und die Großen des Reiches gewannen stärkeren Einfluss auf die Domkapitel und Königswahlen. Dies zeigte sich bei den Wahlen Lothars III. 1125 und Konrads III. 1138. Die sakrale Aura des deutschen Kaisertums wurde erschüttert; zugleich veränderte sich die Stellung der Fürsten zugunsten ihrer eigenen Ansprüche.
Ähnliche Konflikte gab es zeitlich versetzt auch in Frankreich und England, dort jedoch weniger heftig. Der französische König Philipp I. einigte sich 1106 mit dem Papst, der englische König Heinrich I. 1107. In beiden Fällen wurde auf die Investitur mit Ring und Stab verzichtet, während bestimmte weltliche Bindungen der Bischöfe an den König bestehen blieben.
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