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Sunniten
Heute gelten die Schiiten als die wichtigste Gegengruppe zu den Sunniten, allerdings hat sich das sunnitische Selbstbewusstsein im Mittelalter nicht nur in …
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Grundidee und Verbreitung
Sunniten bilden mit geschätzten 87–90 % aller Muslime weltweit die größte Glaubensgruppe des Islams. Sunnitentum oder Sunnismus bezeichnet ihre religiöse Richtung. Sunniten verstehen sich als Menschen, die der Sunna Mohammeds folgen, also seiner überlieferten Lebensweise und Norm. Häufig lautet die Selbstbezeichnung ahl as-sunna wa-l-ǧamāʿa, „Leute der Sunna und der Gemeinschaft“. Der Bestandteil ǧamāʿa wird unterschiedlich gedeutet, etwa als Einheit der Muslime, als Übereinkunft oder als Weg der Prophetengefährten.
Sunniten bilden in den meisten islamischen Ländern die muslimische Mehrheit. Konfessionelle Selbstzuordnung und statistische Mehrheit stimmen jedoch nicht immer überein: Bei einer Befragung von 2012 bezeichneten sich in Jordanien, Bangladesch, Afghanistan, der Türkei und Ägypten rund 90 % der Muslime als sunnitisch, in Kasachstan dagegen 16 %, in Usbekistan 18 %, in Mali 20 %, in Indonesien 26 % und in Nigeria 38 %. Viele Befragte nannten sich dort lediglich „Muslime“. Länder, in denen Sunniten auch statistisch nicht die größte muslimische Gruppe sind, sind Irak, Iran, Oman, Libanon, Aserbaidschan und Bahrain.
Für Deutschland nennt REMID ungefähr 2,64 Millionen Sunniten. Der Religionsmonitor 2017 ermittelte einen Anteil von 61 % unter den Muslimen, entsprechend etwa 2,684 bis 2,867 Millionen Menschen. Für Österreich wurden 64 % beziehungsweise etwa 320.000, für die Schweiz 51 % beziehungsweise 172.380, für das Vereinigte Königreich 75 % beziehungsweise 2,25 Millionen und für Frankreich 52 % beziehungsweise 2,756 Millionen angegeben.
Lehrrichtungen und umstrittene Grenzen
In der Normenlehre, dem Fiqh, gelten heute vier Rechtsschulen als sunnitisch: Hanafiten, Mālikiten, Schāfiʿiten und Hanbaliten. Sie unterscheiden sich in Rechtsfragen sowie bei Einzelheiten von Ritualen, etwa dem Gebet und den Reinheitsbestimmungen. Das feste System dieser vier Schulen lässt sich bis ins späte 12. Jahrhundert zurückverfolgen; zuvor wurden weitere Rechtsschulen zum sunnitischen Spektrum gerechnet.
In der Glaubenslehre ist die Abgrenzung umstritten. Eine verbreitete Einteilung nennt drei Gruppen: die Aschʿariten, die Māturīditen und eine traditionalistische Richtung, die rationale theologische Spekulation, den Kalām, ablehnt. Für die dritte Gruppe werden unter anderem die Bezeichnungen Hanbaliten, Atharīya, Salafīya oder „Leute des Hadith“ verwendet. Engere Definitionen zählen nur Aschʿariten und Māturīditen oder sogar nur eine dieser Schulen zu den Sunniten. Ibn Taimīya unterschied Sunniten im allgemeinen Sinne – alle Muslime, die das Kalifat Abū Bakrs, ʿUmars und ʿUthmāns anerkennen – von Sunniten im speziellen Sinne, den „Leuten des Hadith“.
Sufis werden überwiegend zum Sunnitentum gerechnet, teils als eigene religiöse Spezialisierung neben Rechts-, Koran- und Hadith-Gelehrten. Einzelne Gelehrte schlossen sie jedoch aus oder erkannten nur einen als „rein“ betrachteten Sufismus an. Auch die Muʿtaziliten gelten üblicherweise als nicht-sunnitisch; nach der weiteren Definition Ibn Taimīyas können sie dazugehören, weil sie die ersten drei Kalifen anerkennen. Es gibt daher keine von allen muslimischen Gelehrten akzeptierte Grenzziehung.
Gott, Offenbarung und Propheten
Sunnitische Bekenntnisschriften ordnen den Glauben häufig nach sechs Punkten: Glaube an 1. Gott, 2. seine Engel, 3. seine Bücher, 4. seine Gesandten, 5. den jüngsten Tag beziehungsweise die Auferstehung und 6. die Vorherbestimmung des Guten und Schlechten. Die Schriften unterscheiden sich je nach aschʿaritischer, māturīditischer, hanafitischer oder hanbalitisch-traditionalistischer Ausrichtung in Einzelheiten.
Im Mittelpunkt steht der Tauhīd, der Glaube an die Einheit Gottes. Gott ist einzig, ohne Teilhaber, Gegenstück, Gefährtin oder Kinder. Er hat alles geschaffen, ist anfangslos und endlos und benötigt seine Schöpfung nicht. Seine Transzendenz bedeutet, dass er keinem Geschöpf gleicht, kein begrenzter Körper ist und nicht durch Raum, Richtung oder menschliche Vorstellungen erfasst werden kann. Aussagen des Korans über Gottes Hände, Augen, Gesicht oder sein Sich-Zurechtsetzen auf dem Thron werden bejaht, ohne nach dem Wie zu fragen und ohne Gott den Geschöpfen gleichzusetzen.
Zu Gottes wirklichen Attributen gehören unter anderem Leben, Wissen, Macht, Wille, Hören, Sehen und Rede; sie ähneln nicht den Eigenschaften der Geschöpfe. Gott weiß alles Vergangene und Zukünftige sowie, wie etwas nicht Eingetretenes gewesen wäre. Was er will, geschieht, doch befiehlt oder billigt er das Schlechte nicht. Seine Rede ist anfangslos. Der Koran gilt als Gottes unerschaffene Rede, die Gabriel Mohammed übermittelte. Unter Sunniten war unter anderem umstritten, ob Gottes Rede hörbar ist und ob Tätigkeitsattribute wie das Erschaffen anfangslos oder erst mit der Handlung auftretend sind.
Gott schuf Engel, Dschinn, Menschen und Satane. Gabriel überbringt Offenbarungen, Michael ist mit Regen und Pflanzenwelt verbunden, Isrāfīl bläst bei Auferstehung und Donnern in die Posaune, und der Todesengel nimmt die Seelen. Zu den göttlichen Büchern gehören Koran, Tora, Evangelium und Psalmen.
Der erste Prophet ist Adam, der letzte Mohammed aus dem Stamm der Quraisch. Die Propheten übermittelten Gottes Gebote, Verbote, Verheißungen und Warnungen; ihre Wahrhaftigkeit wurde durch Wunder bestätigt. Mohammed gilt als Siegel der Propheten und als Gesandter an Menschen und Dschinn. Als sein deutlichstes Wunder gilt der Koran; außerdem wird seine Himmelfahrt bejaht. Sunniten sollen seine Gefährten und seine Familie achten. Als Rangfolge der ersten vier rechtgeleiteten Kalifen gilt Abū Bakr, ʿUmar, ʿUthmān und ʿAlī, wobei sich der Vorrang ʿUthmāns vor ʿAlī erst allmählich durchsetzte.
Auferstehung, Gericht und Vorherbestimmung
Nach dem Tod befragen die Engel Munkar und Nakīr den Menschen im Grab nach seinem Herrn, seiner Religion und seinem Propheten. Danach erlebt er bis zur Auferstehung Annehmlichkeit oder Peinigung. Zu den Zeichen der letzten Stunde gehören das Auftreten des Daddschāl, der Sonnenaufgang im Westen, das Erdtier, Gog und Magog sowie die Rückkehr Jesu, der den Daddschāl tötet.
Am Tag der Auferstehung werden Menschen, Tiere und Dschinn körperlich auferweckt. Die Taten werden auf einer Waage gewogen und abgerechnet. Anschließend müssen die Menschen die über der Hölle gespannte Sirāt-Brücke überqueren. Die Gläubigen gelangen durch Gottes Gnade zum Paradies und trinken aus Mohammeds Becken, dessen Wasser weißer als Milch und süßer als Honig beschrieben wird.
Die Schau Gottes im Jenseits ist eine wichtige sunnitische Lehre, die Muʿtaziliten, Zaiditen und Philosophen ablehnten. Über Zeitpunkt und Art bestehen Unterschiede: Genannt werden der Tag der Auferstehung, das Paradies oder beide Situationen. Dabei soll Gott wirklich gesehen werden, jedoch ohne räumliche Begrenzung und ohne Ähnlichkeit mit Geschöpfen. Mohammeds Fürsprache gilt besonders den schweren Sündern seiner Gemeinschaft. Monotheisten können nach einer Bestrafung aus der Hölle entlassen werden; nach al-Ghazālī bleibt kein Monotheist für immer dort.
Alles geschieht nach Gottes Ratschluss und Vorherbestimmung, dem Qadar. Gott kennt Lebenszeit, Handlungen und Schicksal jedes Geschöpfs; alles bis zum Tag der Auferstehung wurde auf der Wohlverwahrten Tafel niedergeschrieben. Zugleich handeln Menschen und eignen sich ihre Handlungen an, während Gott diese Handlungen sowie menschliches Vermögen und Wollen erschafft. Diese Lehre versteht sich als Mitte zwischen der Behauptung eines völligen Zwangs und der Vorstellung, Menschen erschüfen ihre Handlungen unabhängig selbst. Aschʿariten und Māturīditen unterscheiden sich unter anderem bei der Frage, ob Gott einem Menschen etwas auferlegen kann, das dieser nicht leisten kann.
Glaube, Gemeinschaft und Lebensführung
Über das Wesen des Glaubens bestehen Unterschiede. In aschʿaritischen und hanbalitischen Darstellungen umfasst er Wort und Tat, teilweise zusätzlich die Absicht, und kann durch Gehorsam wachsen sowie durch Widersetzlichkeit abnehmen. Nach at-Tahāwī besteht er aus dem Bekenntnis mit der Zunge und dem Für-wahr-Halten im Herzen. In hanafitischer Sicht ist der Glaube nicht zusammengesetzt; Unterschiede zwischen Gläubigen zeigen sich vor allem in Gottesfurcht und Gehorsam.
Sunniten erklären einen Muslim grundsätzlich nicht allein wegen einer schweren Sünde zum Ungläubigen. Er bleibt Mitglied der Glaubensgemeinschaft, und das endgültige Urteil wird Gott überlassen. Charidschiten werden dagegen mit dem Takfīr verbunden, also der Erklärung anderer Muslime zu Ungläubigen. Hanbalitische Positionen beurteilen allerdings das grundlose Unterlassen des Pflichtgebets strenger als aschʿaritische und hanafitische Lehren.
Die Gemeinschaft benötigt nach klassischer Lehre einen sichtbaren Imam, der Recht durchsetzt und Heere bereitstellt. Auch einem ungerechten Herrscher soll gehorcht werden, solange er keine Sünde befiehlt; Aufstand und Beteiligung an innerislamischer Fitna werden abgelehnt. Der Dschihad gilt in den Bekenntnisschriften als fortdauernde Pflicht, auch unter sündhaften Herrschern.
Nach Koran und Sunna gilt der Idschmāʿ, der Konsens der frommen Altvorderen, als dritte Grundlage religiöser Urteile. Huldwunder von Gottesfreunden werden anerkannt, diese stehen jedoch nie über Propheten. Zauberei und der Böse Blick gelten in manchen Bekenntnissen als wirklich, Wahrsagern und Hellsehern soll man aber nicht glauben.
Zu den ethischen Grundsätzen gehören das Meiden schwerer Sünden, von Lüge, Stolz, Hochmut, Verleumdung und Schädigung anderer sowie Standhaftigkeit in Not und Dankbarkeit im Glück. Gefordert werden gute Behandlung der Eltern, Verwandten, Nachbarn, Waisen, Bedürftigen und Reisenden, außerdem Bescheidenheit, Freigebigkeit und die Prüfung, ob Speise und Trank erlaubt sind. In der Normenlehre verbinden Sunniten unter anderem die Erlaubnis, bei der rituellen Reinigung über Schuhe beziehungsweise Stiefel zu streichen, und das Verbot der zeitlich befristeten Mutʿa-Ehe.
Selbstverständnis und heutige Vielfalt
Sunnitische Gelehrte beschrieben ihre Gemeinschaft häufig als die „gerettete Sekte“ unter den in einem Hadith genannten 73 Gruppen und als ausgewogene Mitte zwischen extremen Lehrpositionen. Beispiele sind die mittlere Position zwischen einer völligen Leugnung göttlicher Attribute und einer Vermenschlichung Gottes sowie zwischen vollständigem Zwang und völlig unabhängiger menschlicher Willensfreiheit. Solche Aussagen sind Teil des sunnitischen Selbstverständnisses und keine allgemein anerkannte neutrale Einteilung.
Wichtige sunnitisch ausgerichtete Lehrinstitutionen sind die Azhar in Ägypten, die Universität Ez-Zitouna in Tunesien und die Universität al-Qarawīyīn in Marokko. Auch staatliche Einrichtungen wie Malaysias JAKIM, der saudische Rat der Höchsten Religionsgelehrten und die türkische Diyanet vertreten in unterschiedlicher Weise sunnitische Positionen. Zu den großen Organisationen zählt die indonesische Nahdlatul Ulama mit über 40 Millionen Mitgliedern; sie verbindet die vier Rechtsschulen, aschʿaritische und māturīditische Theologie sowie einen an al-Dschunaid und al-Ghazālī orientierten Sufismus.
Seit dem 19. Jahrhundert verwenden sehr unterschiedliche Bewegungen „Ahl as-Sunna“ als Selbstbezeichnung, um religiöse Legitimität zu beanspruchen. Dazu gehören sufische Gruppen wie die südasiatische Barelwī-Bewegung sowie anti-sufische salafistische Bewegungen in Westafrika. Auch militante Organisationen eigneten sich die Bezeichnung an; aus einer Zelle eines nigerianischen Ahl-as-Sunna-Netzwerks entstand Boko Haram. Der gemeinsame Name bedeutet daher nicht, dass Ziele und Methoden dieser Gruppen übereinstimmen.
Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verschärfte sich die Rivalität zwischen Aschʿariten und Salafisten. Auf der Sunnitenkonferenz von Grosny im August 2016 wurden Takfīr betreibende Salafisten und die IS-Organisation aus dem sunnitischen Islam ausgeschlossen. Eine Gegenkonferenz in Kuwait erklärte im November 2016 den Salafismus nicht nur zu einem Teil, sondern zur eigentlichen Form des Sunnitentums. Der Azhar-Großimam Ahmad al-Tayyib distanzierte sich später von der Grosnyer Abschlusserklärung und bezeichnete auch Salafisten als Sunniten. Diese Konflikte zeigen, dass Größe, Grundüberzeugungen und Rechtsschulen des Sunnitentums klar benannt werden können, seine dogmatischen Außengrenzen aber bis heute umstritten sind.
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