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Sunna
In diesem Sinne ist Sunna die Grundlage der islamischen Jurisprudenz und Traditionswissenschaft. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Verschiebungen in der …
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Grundbegriff und Bedeutung
Sunna bedeutet wörtlich etwa „Brauch“, „gewohnte Handlungsweise“ oder „überlieferte Norm“. In vorislamischer Zeit bezeichnete der Begriff die Sitten, Bräuche, Werte und Normen arabischer Stämme. Während der Entstehung des Islams erhielt er eine religiöse Bedeutung: Sunna wurde zur Kurzbezeichnung für die sunnat an-nabī, also die „Handlungsweise des Propheten Mohammed“.
In diesem Sinn wurde die Sunna zu einer Grundlage der islamischen Jurisprudenz, also der islamischen Rechtslehre, und der Traditionswissenschaft. Ihre Bedeutung veränderte sich im Laufe der Zeit: Sie konnte allgemein einen regionalen „Gebrauch“ meinen, später aber besonders die verbindliche prophetische Praxis, die durch Hadithe überliefert wird.
Koran und frühe Verwendung
Im Koran erscheint das Wort Sunna insgesamt 16 Mal, aber erst in der medinischen Periode der Verkündigung. Dort bezeichnet es noch nicht die Handlungsweise des Propheten. Gemeint ist fast immer ein unveränderliches Handlungsmuster Gottes, besonders gegenüber Menschen, die sich schwerer Verfehlungen schuldig gemacht haben, etwa durch Nichtanerkennung früherer Propheten.
Diese göttliche Verfahrensweise heißt sunnat Allāh („Verfahrensweise Gottes“) oder sunnat al-awwalīn („Verfahrensweise der ersten Generationen nach dem Propheten“). Wichtig für die spätere islamische Rechtsentwicklung ist die Vorstellung einer sunna māḍiya: einer Sunna, die bindend ist, weil sie schon früher angewandt wurde. In Sure 8:38 heißt es dazu: wa-qad maḍat sunnat al-awwalīn, übersetzt etwa: „schon in der Vorzeit ist gegen die früheren (Generationen in der bekannten Weise) verfahren worden.“
Sunna, Sīra und Hadith
Nachkoranisch konnte Sunna auch allgemein „Gebrauch“ oder „Usus“ bedeuten und regional verschieden sein. Schon im Muwaṭṭaʾ des Mālik ibn Anas war die „Sunna der Medinenser“ ein wichtiger Bestandteil der islamischen Rechtsfindung. In verschiedenen Zentren der islamischen Welt sprach man im frühen 2. muslimischen Jahrhundert, also im 8. Jahrhundert, von der „sunna bei uns“ oder der „sunna nach unserer Auffassung“, ohne immer direkt die Sunna des Propheten zu meinen. Das Gegenwort zu Sunna ist Bid'a, hier als „Ketzerei“ wiedergegeben.
Ein verwandter Begriff ist Sīra, also „Prozedur“, „Verhaltens- und Lebensweise“. In frühen Quellen stehen Sunna und Sīra oft zusammen, etwa als „die Sunna des Propheten und seine Sīra“. Diese Bedeutung ist von der Sīra als literarischer Prophetenbiographie zu unterscheiden.
Für die spätere Rechtslehre wurde entscheidend, dass die Sunna des Propheten mit Hadithen verbunden wurde. Hadithe sind Überlieferungen, die mit einer Überliefererkette, dem Isnad, auf den Propheten zurückgeführt werden. asch-Schafi’i (gest. 820) bestimmte die Sunna als Rechtsquelle genauer als sunnatu 'n-nabiyy, also die Sunna des Propheten. Ahmad ibn Hanbal († 855) versuchte, diese Rechtsquelle mit dem Korantext zu verbinden, besonders mit Sure 33, Vers 21: „Im Gesandten Gottes habt ihr doch ein schönes Beispiel…“
Zweite Rechtsquelle
Nach dem Koran gilt die Sunna des Propheten als zweite Quelle des islamischen Rechts und als höchste persönliche Instanz in der Gemeinschaft der Muslime, der Umma. Die Autorität des Gesandten wird im Koran mehrfach betont, etwa in Sure 8, Vers 20: „Ihr Gläubigen! Gehorchet Gott und Seinem Gesandten und wendet euch nicht von ihm ab, wo ihr doch hört!“ Weitere Stellen sind Sure 5, Vers 92, Sure 24, Vers 54 und Sure 64, Vers 12.
Wer der Sunna folgt, wird als ṣāḥib al-sunna bezeichnet. Damit ist auch die Vorstellung verbunden, die Einheit der muslimischen Gemeinschaft zu bewahren. Schon im 2. muslimischen Jahrhundert wurden Vertreter der Hadith-Wissenschaften als ṣāḥib as-sunna wal-dschamāʿa bezeichnet, also als Anhänger der Sunna und der Gemeinschaft.
Die islamische Tradition verbindet Koran und Sunna zu einem gemeinsamen Maßstab. Dieser Gedanke erscheint in der Schilderung der letzten Rede Mohammeds während der Abschiedswallfahrt: „Ich habe euch etwas Klares und Deutliches hinterlassen; wenn ihr daran festhaltet, werdet ihr niemals in die Irre gehen: Gottes Buch und die Sunna seines Propheten.“
Kritik und Reformdebatten
Innerislamische Kritiker der Sunna sehen mehrere Probleme. Ein wichtiger Einwand betrifft die Überlieferung: Häufig sei nicht der genaue Wortlaut bekannt, weil Berichte meist sinngemäß und nicht wortwörtlich weitergegeben wurden. Dadurch könnten beim Weitererzählen das Verständnis und die Deutung der Überliefernden in den Text eingeflossen sein. Anders als beim Koran betreffe die Unsicherheit also nicht nur die Auslegung, sondern schon die Textgrundlage selbst.
Kritisiert wird außerdem die angenommene späte schriftliche Fixierung der Hadithe und eine teilweise fehlerhafte Übermittlung. Daraus folgern Kritiker, dass die Sunna in der Anfangszeit möglicherweise nicht als so wesentlicher Teil der Religion verstanden wurde, sonst hätte man das Material stärker gesichert. Auch wird gefragt, warum ihr Inhalt nicht direkt in Form des Korans offenbart wurde. Moderne Kritiker greifen zudem die ʿilm ar-riǧāl an, eine Hilfswissenschaft zur Beurteilung von Überlieferern, weil sie als fehleranfällig gilt.
Die Reformvorschläge reichen von der vollständigen Abschaffung der Sunna bis zu begrenzten Änderungen. Eine mildere Reformidee fordert, bei der Echtheit eines Hadiths stärker den Inhalt zu berücksichtigen, nicht nur die Qualität des Isnads. Besonders radikal war die Gruppe der ʾahl al-qurʾān, die in Lahore unter anderem unter ʿAbd Allāh Ğakrālawī entstand. Sie sah die Anwendung der Sunna als eine Hauptursache für die schwierige Lage islamischer Länder im 20. Jahrhundert und wollte zeigen, dass alle wesentlichen Glaubenspunkte allein aus dem Koran ableitbar seien.
Andere Kritiker lehnten die Sunna nicht vollständig ab, wollten sie aber begrenzen oder sicherer begründen. Die salafīya wertete den taqlīd, das Befolgen einer bestimmten Rechtsschule, gegenüber dem Idschtihād ab, also der eigenständigen Rechtsfindung auf Grundlage des Korans. Raschīd Ridā (1865–1935) kam zu dem Ergebnis, nur aḥādīṯ ʿamalīya seien rechtsrelevant, und auch nur, wenn sie mutawātira, also durch einen besonders großen Personenkreis, überliefert seien. Sir Saiyid Ahmad Chān lehnte die Sunna ebenfalls nicht ganz ab, hielt aber den Großteil der Überlieferungen für unglaubwürdig.
Bewertung im Fiqh
Im Fiqh, der islamischen Rechtswissenschaft, hat sunna noch eine weitere Bedeutung. Der Begriff dient dort als religionsrechtliche Bewertungskategorie, arabisch ḥukm šarʿī, für bestimmte Handlungen.
In diesem Sinn bedeutet sunna ungefähr „empfohlen“. Es ist ein Synonym für mandūb („empfohlen“), mustaḥabb („wünschenswert“), taṭawwuʿ („freiwillige Leistung“) oder nafl („über die Pflicht hinausgehendes gutes Werk“). Wer eine solche sunna-Handlung ausführt, soll im Jenseits belohnt werden. Wer sie nicht ausführt, hat jedoch keine negativen Folgen zu erwarten.