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Stimme (Wahl)

Stimme (auch Votum; englisch vote, französisch vote) ist bei Wahlen oder sonstigen Abstimmungen eine Zähleinheit zur Ermittlung des Wahlergebnisses von …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundbegriff und Bedeutung
  2. 2. Wer abstimmen darf
  3. 3. Wahlrechtsgrundsätze
  4. 4. Arten der Stimmabgabe und Stimmgewicht
  5. 5. Einfluss einzelner Stimmen
  6. 6. Zählung und Verfahren

Grundbegriff und Bedeutung

Eine Stimme, auch Votum genannt, ist bei Wahlen oder Abstimmungen eine Zähleinheit. Mit ihr wird ermittelt, welches Ergebnis Personen, Parteien, Sachverhalte oder Themen erhalten. Stimmen sind deshalb die Grundlage dafür, ein Wahlergebnis oder Abstimmungsergebnis festzustellen.

Eine Stimme zählt grundsätzlich als Beitrag einer stimmberechtigten Person zum Gesamtergebnis. In demokratischen Abstimmungen ist wichtig, dass jede zulässige Stimme berücksichtigt wird und dass das Ergebnis nach festgelegten Regeln zustande kommt.

Wer abstimmen darf

Eine Stimme darf nur von Wahl- oder Stimmberechtigten abgegeben werden. Wer stimmberechtigt ist, ergibt sich aus besonderen Rechtsvorschriften oder Geschäftsordnungen. Unbefugt wählt nach § 107a Abs. 1 StGB, wer unberechtigt eine Stimme bei einer Wahl abgibt; das gilt als Wahlfälschung.

Unberechtigt kann eine Person zum Beispiel sein, wenn sie das vorgeschriebene Wahlalter noch nicht erreicht hat oder wenn ihr das aktive Wahlrecht aberkannt wurde. Die Stimmberechtigung hängt im Regelfall vom Lebensalter, besonders bei politischen Wahlen, und/oder von der Zugehörigkeit zu bestimmten Interessengruppen oder Gremien ab, etwa bei Gewerkschaftsmitgliedern oder bei der Papstwahl.

Stimmabgaben kommen nicht nur bei politischen Wahlen vor, etwa für Parlamente oder Parteien, sondern auch bei Versammlungen, Veranstaltungen oder Verhandlungen. Beispiele sind Hauptversammlungen, Eigentümerversammlungen oder der Eurovision Song Contest.

Wahlrechtsgrundsätze

Für Abstimmungen gilt der in Art. 38 Abs. 1 GG für Abgeordnete des Deutschen Bundestags genannte Grundsatz der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl für alle Wahlen oder sonstigen Abstimmungen.

Frei bedeutet, dass die Stimme ohne staatliche oder sonstige Beeinflussung abgegeben werden kann. Geheim bedeutet, dass die Stimmabgabe der stimmberechtigten Person vor der Öffentlichkeit verborgen bleibt. Dieser Grundsatz gilt meist vor allem bei politischen Wahlen; andere Abstimmungen erfolgen häufig offen.

Arten der Stimmabgabe und Stimmgewicht

Eine wirksame Stimmabgabe kann drei Abstimmungsmöglichkeiten enthalten: Zustimmung („ja“), Ablehnung („nein“) oder Enthaltung. Grundsätzlich besitzt jede stimmberechtigte Person eine Stimme, etwa der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 2 WEG.

Es gibt Ausnahmen, wenn nicht nur die einzelne Person, sondern das durch die Stimme vertretene Vermögen entscheidend ist. Ein Aktionär kann zum Beispiel in einer Hauptversammlung mehrere Aktien vertreten. Sein Stimmrecht hat dann nach § 134 Abs. 1 AktG eine nach Aktiennennbeträgen oder Stückzahl gewichtete Bedeutung.

Auch mehrere verschiedene, aber gleichberechtigte Stimmen können bei einer Wahl möglich sein. Im deutschen Wahlrecht kann zum Beispiel eine Erststimme und eine Zweitstimme abgegeben werden. Zur Zählung kann die Stimmabgabe durch Handzeichen, Stimmzettel oder in anderer Form erfolgen. Für das Ergebnis können relative Mehrheiten, einfache Mehrheiten, qualifizierte Mehrheiten oder absolute Mehrheiten maßgeblich sein.

Einfluss einzelner Stimmen

Bei Wahlen mit sehr vielen Stimmen wird manchmal kritisiert, eine einzelne Stimme könne nichts bewirken. Der Artikel widerspricht dem: In einer Demokratie hat jede Stimme dasselbe Gewicht und trägt zu gleichen Teilen zum Gesamtergebnis bei.

Als Beispiel nennt der Artikel die Landtagswahl in Kärnten 2013. Dort trug eine einzige Wählerstimme dazu bei, dass sich ein Landtagsmandat mehr als zuvor prognostiziert änderte. Dadurch entstand eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Landtag, mit deren Hilfe im Jahr 2017 der Parteienproporz in der Landesregierung abgeschafft werden konnte.

Zählung und Verfahren

Die Stimmzählung muss organisiert sein. Bei politischen Wahlen wird sie durch Wahlkommissionen durchgeführt. Dabei muss zwischen gültigen und ungültigen Stimmen unterschieden werden; nur gültige Stimmen werden bei der Zählung berücksichtigt.

Zählungsfehler entstehen, wenn eine unzulässige Stimme gezählt wird, also eine ungültige oder unberechtigte Stimme, oder wenn eine zulässige Stimme nicht gezählt wird. Besonders bei politischen Wahlen gibt es unterschiedliche Verrechnungsverfahren, zum Beispiel Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Manche Verfahren sind kompliziert, etwa das D’Hondt-Verfahren. Dadurch kann es für Wähler schwierig sein nachzuvollziehen, was mit ihrer Stimme geschieht; das kann die Transparenz beeinträchtigen, die bei öffentlicher Stimmabgabe und -zählung sonst vorhanden wäre.

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