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Vermögen (Wirtschaft)
Seitdem berücksichtigt der juristische Vermögensbegriff Aktiva und Passiva, während der so genannte „natürliche Vermögensbegriff“ nur die Aktiva umfasst.
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Begriff und grundlegende Merkmale
Vermögen ist in den Wirtschaftswissenschaften der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die einer Wirtschaftseinheit gehören. Ein Gegenstand muss nach objektiven Maßstäben einen wirtschaftlichen Wert haben. Ob er Erträge abwirft oder schnell verwertbar ist, spielt dagegen keine Rolle.
Entscheidend ist grundsätzlich Eigentum oder eine entsprechende Rechtsinhaberschaft, nicht bloßer Besitz. Geliehene, gemietete, gepachtete, geleaste, gestohlene oder gefundene Sachen gehören deshalb nicht zum Vermögen des Besitzers. Auch Gold und selbst genutzte Grundstücke sind Vermögen, obwohl sie keinen Ertrag abwerfen. Sicherungsübereignete Gegenstände, etwa ein Kraftfahrzeug als Kreditsicherheit, gehören weiterhin zum Vermögen des Sicherungsgebers und dürfen als Anlagevermögen bilanziert werden (§ 246 Abs. 1 HGB).
Vermögen ist eine Bestandsgröße, also eine Größe zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es sinkt etwa durch Verkauf, Diebstahl, Wertminderung oder vermögensmindernde Ausgaben und steigt durch Kauf, Schenkung, Erbschaft, Wertsteigerung oder vermögenserhöhende Einnahmen. Es bildet meist eine Sachgesamtheit: verschiedene Vermögensgegenstände sind durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verbunden und entfalten ihren Wert als Einheit.
Träger und Arten des Vermögens
Nach dem Vermögensinhaber gibt es Privatvermögen von Privathaushalten, Betriebsvermögen von Unternehmen, Kirchengut und Staatsvermögen. Staatliches Verwaltungsvermögen, das unmittelbar öffentlichen Aufgaben dient und unveräußerlich sein kann, gehört ebenfalls zum Staatsvermögen. Zum Privatvermögen zählen beispielsweise Wohnimmobilien, Hausrat, Kraftfahrzeuge, Bargeld, Geldanlagen, Schmuck und Sammlungen. Betriebsvermögen umfasst neben Kassenbestand, Immobilien, Maschinen und Beteiligungen auch geistiges Eigentum wie Patente, Lizenzen und Markennamen.
Sachvermögen umfasst Eigentum an beweglichen Sachen, Immobilien und Grundstücken, nicht börsennotierten Unternehmensbeteiligungen, Produktionsmitteln, Rohstoffen sowie Schutzrechten. Geldvermögen umfasst Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Investmentanteile sowie Forderungen.
Milton Friedman ergänzte 1957 das Arbeitsvermögen (human capital). Es bezeichnet die abgezinsten, in Geld bewerteten Kenntnisse und Qualifikationen einer Arbeitskraft, mit denen sie Einkommen erzielen kann. Ein Nießbrauch am Vermögen ist nach § 1085 BGB nur an einzelnen zum Vermögen gehörenden Gegenständen möglich.
Betriebswirtschaftliche Sicht und Bewertung
Beim Bruttovermögen werden Schulden mit einbezogen; beim Nettovermögen oder Reinvermögen werden sie abgezogen. Für Gläubiger ist das Nettovermögen eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Bonität und für mögliche Kreditsicherheiten.
Die Vermögensrendite zeigt, welche Rendite ein bestimmtes Vermögen erzielt hat:
Vermögensrendite = (Ertrag des Vermögens / Vermögen) · 100 %
Sie wird auch return on capital employed oder Return on Investment genannt. Weitere Kennzahlen betreffen beispielsweise Anlagenintensität, Anlagendeckung und Kapitalbindung. Sie helfen Vermögensträgern, Gläubigern, Finanzanalysten und der Öffentlichkeit bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage.
Größeres Vermögen kann als Portfolio betrachtet werden. Portfoliomanagement oder Vermögensverwaltung soll dessen Risiken durch Risikodiversifizierung, also Verteilung auf verschiedene Anlagen, mindern. Markt-, Zins- und Kursrisiken können Werte verringern. Das unsystematische Risiko lässt sich diversifizieren; dem systematischen Risiko kann nur durch Hedging begegnet werden. Vermögensteuer wird in Deutschland seit Januar 1997 nicht mehr erhoben. Wird sie nicht aus der Vermögensrendite bezahlt, entsteht ein Vermögensverlust; sie kann außerdem zur Übertragung inländischer Vermögenswerte ins Ausland führen.
Volksvermögen und wirtschaftliche Zuordnung
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) ist das Volksvermögen die Summe aller Reinvermögen innerhalb einer Volkswirtschaft. Vermögensbilanzen erfassen Bestände an Sachgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten. Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) stehen den Aktiva, also Vermögensgütern und Forderungen, die Passiva, also Verbindlichkeiten, gegenüber. Der Saldo ist das Reinvermögen; für die gesamte Volkswirtschaft heißt es Volksvermögen.
In finanziellen Vermögensbilanzen ist der Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten das Nettogeldvermögen. Die Deutsche Bundesbank erstellt und veröffentlicht solche Bilanzen.
Vermögensgüter werden in produzierte und nicht produzierte Güter gegliedert. Produzierte Güter sind Anlagegüter, Vorräte und Wertsachen. Nicht produzierte Güter umfassen etwa Grund und Boden, Bodenschätze, freie Tier- und Pflanzenbestände, Wasserreserven sowie immaterielle Güter wie Patente, Nutzungsrechte, aktivierte Firmenwerte und sonstige immaterielle nicht produzierte Vermögenswerte. Wirtschaftliches Vermögen kann ausnahmsweise auch Sachen umfassen, bei denen Eigentum und Besitz auseinanderfallen, etwa unter Eigentumsvorbehalt erworbene Gegenstände, sicherungsübereignete Sachen und Finanzierungsleasing; sie werden wirtschaftlich dem Sicherungsgeber beziehungsweise Leasinggeber zugerechnet (§ 246 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 39 AO).
Vermögensverteilung, Reichtum und Vorsorge
Vermögensverteilung vergleicht das Vermögen unterschiedlicher Gruppen einer Gesellschaft. Weltweit war es 2009 sehr ungleich verteilt: Das reichste Prozent der Weltbevölkerung besaß 40 % des Weltvermögens, die reichsten 10 % zusammen 85 %. Die ärmeren 50 % besaßen zusammen nur 1 %.
Auch in Deutschland war die Verteilung ungleich: Im Jahr 2007 besaßen 10 % der Bevölkerung über 60 % des Vermögens, die reichsten 5 % 46 % und das reichste Prozent 23 %. Seit Mitte der 1990er Jahre nahm die Ungleichverteilung stark zu.
Armut und Reichtum werden vor allem anhand materieller Ressourcen in Form von Einkommen und Vermögen gemessen. Einkommen kann durch Sparen zu Vermögen werden; Vermögen kann durch Vermögenserträge wiederum Einkommen erzeugen. Reichtum, der ausschließlich auf Einkommen beruht, ist nur bei Erwerbstätigkeit möglich und schwindet ohne sie. Vermögen kann ebenfalls sinken, ist aber im Regelfall dauerhafter als Einkommen. Private Vermögensbildung kann eine Alternative zur staatlichen Altersvorsorge sein und wird in einigen Staaten gefördert, etwa durch Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie oder Altersvorsorgezulage.