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Papstwahl
Als Papstwahl wird die Wahl des Bischofs von Rom, der als Papst das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche ist, bezeichnet. Eine Wahl wird nach Eintreten …
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Grundidee und Bedeutung
Die Papstwahl ist die Wahl des Bischofs von Rom. Dieser ist als Papst das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche. Eine Wahl wird nötig, wenn eine Sedisvakanz eintritt, also wenn der bisherige Papst gestorben ist oder auf sein Amt verzichtet hat. Gewählt wird durch die wahlberechtigten Kardinäle, die sich im Konklave versammeln. Seit 1878 findet das Konklave in der Sixtinischen Kapelle in Rom statt.
Das Konklave ist eine besonders abgeschirmte Wahlversammlung. Die Kardinäle werden von der Außenwelt getrennt, bis eine gültige Wahl zustande gekommen ist. Diese Abschließung sollte ursprünglich auch eine schnelle Entscheidung erzwingen; heute dient sie vor allem dazu, äußere Einflussnahme zu verhindern. Während des Konklaves sind Internet, Telefon, Fernsehen, Radio, Post und Zeitungen verboten. Die Kardinäle wohnen seit der Neuregelung von 1996 im Gästehaus Domus Sanctae Marthae, das zum Konklavebereich gehört.
Entwicklung der Regeln
In der Frühzeit gab es für die Papstwahl keine eigenen Verfahrensnormen. Zunächst wurden die Bischöfe von Rom wahrscheinlich von den Gründern der römischen Gemeinde bestimmt. Bald setzte sich ein Verfahren durch, bei dem Kirchenvertreter, Gläubige und benachbarte Bischöfe den Bischof bestimmten. Diese Wahl „durch Klerus und Volk“ wurde zum Kern des kirchlichen Wahlrechts. Mit dem wachsenden Anspruch der Bischöfe von Rom auf eine Vorrangstellung wurde auch ihre Wahl wichtiger.
Wichtige Regeln entstanden ab 1059. Papst Nikolaus II. legte fest, dass auch Nichtrömer gewählt werden konnten und dass das aktive Wahlrecht bei den drei Ständen der Kardinäle liegen sollte. Damit prägte das Papstwahldekret von 1059 die Papstwahl bis heute: Die Wählerschaft wurde auf Kardinäle beschränkt, während das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit, nicht auf Römer begrenzt blieb.
1274 schrieb Gregor X. mit dem Dekret Ubi periculum vor, dass die Kardinäle bis zum Abschluss der Wahl streng von der Außenwelt isoliert werden sollten. Dies gilt als Beginn des Konklaves als verpflichtender Form der Papstwahl. Hintergrund waren sehr lange Sedisvakanzen, besonders nach dem Tod Clemens’ IV., als die Wahl fast drei Jahre dauerte.
Eine große Reform erfolgte 1621/22 unter Gregor XV. Die Wahl wurde stärker normiert, und die geheime Stimmabgabe wurde zu einem zentralen Prinzip. Die Kardinäle sollten nach ihrem Gewissen den würdigsten Kandidaten wählen. Die Reform legte außerdem die drei traditionellen Wahlformen fest: Wahl durch geheime Stimmzettel, Wahl durch Kompromiss und Wahl durch Akklamation. Zugleich wurde die frühneuzeitliche Wahl per adorationem beendet, bei der ein Kandidat durch Huldigung als gewählt galt. Seit der apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis von 1996 ist nur noch die geheime schriftliche Wahl gültig.
Wahlberechtigte und Wählbare
Aktiv wahlberechtigt sind alle Kardinäle, die am Tag vor Eintritt der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jeder von ihnen ist grundsätzlich verpflichtet, am Konklave teilzunehmen, außer Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe verhindern dies. Erscheint ein Kardinal nicht rechtzeitig, findet das Konklave ohne ihn statt.
Die Zahl der Wahlberechtigten wurde mehrfach geregelt. 1587 begrenzte Papst Sixtus die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 70. 1975 bestimmte Paul VI., dass Kardinäle nach Vollendung des 80. Lebensjahres nicht mehr wählen dürfen, und erhöhte die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120. Diese Zahl wurde später zeitweise überschritten; beim Konklave 2025 nach dem Tod von Franziskus waren 135 Kardinäle wahlberechtigt.
Passiv wahlberechtigt, also grundsätzlich wählbar, ist jeder getaufte Mann, der die Weihe gültig empfangen kann. Ein Mindestalter nennt das Kirchenrecht nicht ausdrücklich. Nach den geltenden Regeln kann jeder unverheiratete getaufte Mann der römisch-katholischen Kirche gewählt werden, sofern er nicht Häretiker, Schismatiker oder Simonist ist. Ist der Gewählte noch kein Bischof, erhält er noch im Konklave vom Kardinaldekan die Bischofsweihe. In der Praxis wurde seit Urban VI. im Jahr 1378 niemand mehr zum Papst gewählt, der nicht Kardinal war. Der letzte Papst, der bei seiner Wahl kein Bischof war, war Gregor XVI. im Jahr 1831.
Ablauf des Konklaves
Das Konklave beginnt frühestens am 15. und spätestens am 20. Tag nach Eintritt der Sedisvakanz mit einer Heiligen Messe im Petersdom und dem Einzug der wahlberechtigten Kardinäle in die Sixtinische Kapelle. Nach einer Änderung Benedikts XVI. kann der Beginn vorverlegt werden, wenn alle wahlberechtigten Kardinäle anwesend sind. Nach der Vereidigung fordert der Päpstliche Zeremonienmeister mit „Extra omnes“ („alle hinaus“) alle Nichtberechtigten auf, die Kapelle zu verlassen.
Die Wahlgänge folgen einem festen Zeremoniell. Wird schon am ersten Tag gewählt, findet nur ein Wahlgang statt; danach gibt es gewöhnlich zwei Wahlgänge am Vormittag und zwei am Nachmittag. Kandidatenlisten gibt es nicht. Jeder Wahlzettel trägt oben die Aufschrift Eligo in Summum Pontificem („Ich wähle zum Obersten Pontifex“). Unten schreibt der Kardinal in verstellter, aber lesbarer Schrift den Namen des Gewählten. Vor der Abgabe spricht jeder Kardinal eine Eidesformel, in der er Christus als Zeugen anruft, dass er den wählt, von dem er glaubt, dass er nach Gottes Willen gewählt werden muss.
Nach der Stimmabgabe werden die Zettel gemischt, gezählt und von drei Wahlhelfern ausgezählt. Die Wahl ist nur gültig, wenn die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der teilnehmenden Kardinäle übereinstimmt und die einzelnen Auszählungen dasselbe Ergebnis ergeben. Bei Unstimmigkeiten werden alle Stimmzettel verbrannt und sofort neu gewählt.
Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Johannes Paul II. hatte 1996 zeitweise ermöglicht, nach 33 beziehungsweise 34 erfolglosen Wahlgängen eine andere Mehrheit oder eine Stichwahl zu beschließen. Benedikt XVI. hob dies 2007 wieder auf. Nach Normas nonnullas von 2013 können die Kardinäle nach dem 34. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden bis dahin führenden Kandidaten durchführen; auch dabei bleibt die Zweidrittelmehrheit erforderlich, und die beiden Kandidaten verlieren ihr aktives Stimmrecht.
Annahme und Bekanntgabe
Ist ein Kandidat gewählt, fragt der Kardinaldekan ihn: „Nimmst du die den Regeln entsprechend durchgeführte Wahl zum höchsten Pontifex an?“ Nimmt der Gewählte an, ist er sofort Papst mit allen Rechten und Pflichten, sofern er bereits Bischof ist. Danach wird er gefragt: „Mit welchem Namen willst du genannt werden?“ Der neue Name und die Annahme der Wahl werden offiziell festgehalten.
Anschließend zieht sich der neue Papst in den sogenannten „Raum der Tränen“ nahe der Sixtinischen Kapelle zurück und kleidet sich in eine weiße Papstsoutane. Danach kehrt er zum Konklave zurück; die Kardinäle erweisen ihm die Ehre und versprechen Gehorsam.
Die Stimmzettel werden nach alter Tradition verbrannt. Weißer Rauch zeigt seit 1914 die erfolgreiche Wahl eines neuen Papstes an; schwarzer Rauch zeigt, dass noch keine Wahl zustande gekommen ist. Seit der Papstwahl 2005 wird ein zusätzlicher elektrischer Ofen zur Erzeugung der Rauchsignale eingesetzt. Um Verwirrung zu vermeiden, ordnete Johannes Paul II. außerdem an, dass bei erfolgreicher Wahl die Glocken des Petersdoms läuten.
Danach verkündet der Kardinalprotodiakon von der Benediktionsloggia des Petersdoms: „Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam!“ („Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst!“). Stimmzahlen und Namen unterlegener Kandidaten werden nicht veröffentlicht. Der neue Papst erscheint anschließend auf der Loggia, kann kurz sprechen und spendet den apostolischen Segen Urbi et Orbi.
Einfluss, Dauer und Geheimhaltung
Über weite Teile der Kirchengeschichte wurde die Papstwahl von weltlichen Herrschern beeinflusst. Römische, byzantinische, fränkische und römisch-deutsche Herrscher versuchten zeitweise, Papstwahlen zu bestätigen oder zu steuern. Im Investiturstreit setzte sich das Reformpapsttum durch, wodurch der Kaiser faktisch aus der Papstwahl ausgeschlossen wurde. In der Zeit von Avignon, zwischen 1309 und 1430, standen die Päpste unter französischem Schutz; die Kurie war französisch geprägt, und es wurden bevorzugt Franzosen gewählt. 1378 kam es nach der Wahl Urbans VI. zu einer Spaltung mit mehreren Papstlinien, die erst 1417 auf dem Konzil von Konstanz mit der Wahl Martins V. überwunden wurde.
Ab dem 16. Jahrhundert hatten einige katholische Monarchen ein Vetorecht, die sogenannte Exklusive. Spanien, Frankreich, das Heilige Römische Reich und später Österreich konnten durch einen Kardinal bestimmte Kandidaten ausschließen. Österreich nutzte dieses Recht zuletzt 1903 gegen Mariano Kardinal Rampolla. Der danach gewählte Pius X. verbot die Praxis und drohte Kardinälen, die ein staatliches Veto verkünden, mit Exkommunikation.
Die Dauer von Konklaven war sehr unterschiedlich. Das längste dauerte zwei Jahre, neun Monate und zwei Tage, also 1005 Tage, nach dem Tod Clemens’ IV. im Jahr 1268. Danach wurde Teobaldo Visconti in Abwesenheit gewählt und als Gregor X. Papst; wegen seiner Rückkehr aus dem Heiligen Land konnte er erst am 27. März 1272 gekrönt werden. In neuerer Zeit waren Konklaven deutlich kürzer: Seit der Wahl Gregors XVI. 1831 dauerte keine Papstwahl länger als vier Tage. Das Konklave 2005 zur Wahl Benedikts XVI. dauerte ab dem Einzug in die Sixtinische Kapelle 26 Stunden, das Konklave 2013 endete am zweiten Tag im fünften Wahlgang mit der Wahl Franziskus’. Das Konklave 2025 endete am zweiten Tag im insgesamt vierten Wahlgang mit der Wahl Leos XIV.
Die Kardinäle schwören zu Beginn des Konklaves strenge Geheimhaltung und bleiben auch nach dem Konklave zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dennoch wurden Abläufe einzelner Abstimmungen in vielen Fällen bekannt. Ihre Echtheit lässt sich nicht sicher prüfen, wird aber von Historikern teilweise akzeptiert.