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Öffentlichkeit
Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst …
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Grundidee und Bedeutung
Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen. Voraussetzung dafür ist, dass der Zugang zu Informationsquellen und Medien frei ist und dass Informationen frei diskutiert werden können. In diesem öffentlichen Raum soll sich eine Mehrheitsmeinung bilden können, ohne durch Zensur oder andere Barrieren gestört zu werden.
Für Demokratie ist Öffentlichkeit besonders wichtig, weil politische Meinungsbildung nicht nur in privaten Gesprächen oder geschlossenen Gruppen stattfinden soll. Die Öffentlichkeit macht Vorgänge sichtbar, ermöglicht Kritik und Kontrolle und verbindet einzelne Interessen zu etwas Gemeinsamen. Öffentlichkeit kann als Publikum auftreten, also als Kreis von Menschen, die an Debatten, Versammlungen, Gerichtsverhandlungen oder medial vermittelten Ereignissen teilnehmen oder diese beobachten.
Historische Formen
In der Antike gelten Agora und Forum oft als frühe Vorbilder von Öffentlichkeit. Die Agora war in den antiken Demokratien ein Versammlungsort; das Forum Romanum war im alten Rom ein öffentlicher Ort politischer Tätigkeit. Dort machten allerdings ausschließlich männliche Bürger Politik. Diese antiken Orte werden in der Neuzeit häufig als Vorbilder dargestellt, obwohl sie mit modernen, stark durch Medien geprägten Öffentlichkeiten nur begrenzt vergleichbar sind.
In der deutschen Sprache erscheint Öffentlichkeit als Ausdruck eines bürgerlichen Bestrebens ab dem späten 17. Jahrhundert zunächst in literatur- und kunstkritischen Kreisen, etwa bei Treffen und in Publikationen. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts wurden öffentliche Debatten durch den Einfluss der Aufklärung zunehmend politischer und sozialkritischer. Wichtige Orte dieser neuen Öffentlichkeit in europäischen Städten waren Theater, Salons, Kaffeehäuser und Lesegesellschaften.
Diese Räume standen teilweise in Spannung zu älteren Formen von Öffentlichkeit im absolutistischen Ständestaat, vor allem am Fürstenhof und in der Kirche. Träger dieser neuen bürgerlichen Öffentlichkeit waren vor allem männliche Angehörige des Bildungsbürgertums.
Sozialwissenschaftliche und politische Begriffe
In sozialwissenschaftlichen Diskurstheorien bezeichnet Öffentlichkeit die Gesamtheit der potenziell an einem Geschehen teilnehmenden Personen. Dieses Publikum ist im weiteren Sinne nicht nur eine konkrete Zuschauermenge, sondern ein Kreis möglicher Teilnehmer an Kommunikation und Debatte.
Hannah Arendt knüpft an ein altgriechisches Ideal an. Nach diesem Ideal ist die Teilnahme an der Öffentlichkeit der Polis auf der Agora dem freien Bürger vorbehalten. Frei ist dabei, wer die Lebensnotwendigkeiten des privaten Haushalts, des Oikos, hinter sich gelassen hat und in die öffentliche Sphäre eintreten kann. Arbeitende Menschen gelten in dieser Logik nicht als frei, weil sie noch an Lebensnotwendigkeiten gebunden sind. Freiheit bedeutet hier also nicht einfach Handlungsfreiheit im modernen Sinn, sondern das Zurücklassen privater Angelegenheiten.
Jürgen Habermas prägte wichtige Definitionen. Öffentlichkeit ist bei ihm unter anderem die „Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“. Später beschreibt er sie als „Netzwerk für die Kommunikation von Inhalten und Stellungnahmen“, das nach Kommunikationsdichte, Organisationskomplexität und Reichweite verschiedene Ebenen hat: von der episodischen Öffentlichkeit in Kneipen, Kaffeehäusern oder auf der Straße über veranstaltete Präsenzöffentlichkeit wie Theateraufführungen, Elternabende, Rockkonzerte, Parteiversammlungen oder Kirchentage bis zur abstrakten Öffentlichkeit, die über Massenmedien hergestellt wird.
Habermas unterscheidet außerdem zwischen einer „vermachteten“ Öffentlichkeit, die von professionellen Medien und Lobbyisten mit Nähe zum politischen Zentrum dominiert wird, und einer nichtvermachteten oder autochthonen Öffentlichkeit, die durch die Zivilgesellschaft entsteht. Eine besondere Form ist die innere Öffentlichkeit: Sie bezieht sich nicht auf die ganze Gesellschaft, sondern auf größere Gruppen, Vereine, Unternehmen, Organisationen oder Körperschaften. Sie umfasst die betreffenden Personen und folgt ähnlichen Normen und organisatorischen Mustern wie äußere Öffentlichkeit, ist aber auf einen besonderen Informationsbedarf ausgerichtet.
Kritik und Grenzen
An Habermas’ Darstellung wurde kritisiert, dass sie Ausschlüsse unterschätze. Nancy Fraser bemängelte, in Strukturwandel der Öffentlichkeit werde vernachlässigt, dass es systematische Hindernisse gebe, „die einen tatsächlich vollwertigen und gleichberechtigten Zugang zur öffentlichen Debatte verwehren“. Betroffen seien besitzlose Arbeiter, Frauen, Arme sowie Angehörige ethnischer, religiöser und nationaler Minderheiten.
Wichtig ist dabei die geschichtliche Dimension. Bis zum Ersten Weltkrieg machten Standesgrenzen Öffentlichkeit zu einem Privileg bestimmter sozialer Schichten. Ein Beispiel ist der Ausschluss durch das Kriterium der Hoffähigkeit. Seit der Aufklärung wurde außerdem zwischen privaten und öffentlichen Räumen unterschieden, wobei Frauen häufig dem privaten und Männer dem öffentlichen Raum zugewiesen wurden.
Kritiker sehen darin einen Grund dafür, dass öffentliche Meinung in bürgerlichen Gesellschaften oft unter Ausschluss von Frauen entstand. Öffentlichkeit habe so auch zur Ausbildung problematischer Geschlechteridentitäten beigetragen. Selbst in modernen Mediengesellschaften kann öffentliche Kommunikation Geschlechterhierarchien stabilisieren, weil sie mit Mechanismen des Ein- und Ausschlusses verbunden ist.
Kommunikation und Demokratie
Aus kommunikationstheoretischer Sicht besteht ein zentrales Problem darin, Öffentlichkeit genau zu identifizieren und die Beziehungen zwischen Öffentlichkeit und Publikum empirisch tragfähig zu verallgemeinern. Joachim Westerbarkey beschreibt Öffentlichkeit zunächst als „Alltagskategorie“ und betont ihre widersprüchlichen Funktionen: „Nivellierung und Differenzierung, Konformität und Pluralität, Neugier und Ignoranz“. Er vertritt außerdem die Auffassung, dass es überhaupt nur „Sonderöffentlichkeiten“ gebe, deren Teilnehmer und Inhalte sich verändern. Öffentlichkeit ist demnach durch „Dynamik und Pluralität“ geprägt.
In demokratischen Gesellschaften spielt Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Meinung eine zentrale Rolle, weil dort politische Meinungsbildung stattfindet. Presse und Rundfunk sind wichtige Teile und Spiegel der Öffentlichkeit. Sie stellen Öffentlichkeit auch über große Entfernungen hinweg her, etwa durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen. Vorläufer solcher medialen Öffentlichkeit waren Theaterbühnen; das Rampenlicht wurde zum Sinnbild öffentlicher Beachtung.
Öffentlichkeit aller wichtigen rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Vorgänge sowie öffentliche Meinungs- und Willensbildung gelten als Kriterien einer funktionierenden Demokratie. Axel Montenbruck beschreibt Öffentlichkeit als Ausdruck eines kollektiven Interesses, der res publica. Zugleich erscheint Öffentlichkeit personifiziert als Publikum, also als reale Seite einer Allgemeinheit von Menschen oder Wahlbürgern. Begriffe wie Allgemeinheit, Kollektivität, Sozialität und Versammlung zielen darauf, Einzelinteressen zu etwas Gemeinsamem zu bündeln. Orte wie Forum, Gericht und Versammlung machen diese Allgemeinheit konkret sichtbar.
Öffentlichkeit im Recht
Im Recht wurde der Begriff Öffentlichkeit ursprünglich vor allem für Gerichtsverhandlungen verwendet. Im Prozessrecht bedeutet Öffentlichkeit zweierlei: Eine Gerichtsverhandlung ist unbeteiligten Personen zugänglich, und Öffentlichkeit bezeichnet zugleich den Kreis der Zuschauer, die nicht direkt am Verfahren beteiligt sind.
Für staatliche Organe, die der Gewaltenteilung unterliegen, ergibt sich Öffentlichkeit aus der Idee der Demokratie. Gesetzgebende Organe, also die Legislative, beraten in demokratischen Staaten im Allgemeinen öffentlich, sofern keine besonderen Umstände wie Geheimhaltung eine nichtöffentliche Behandlung nötig machen.
Gerichtsverhandlungen der Judikative, einschließlich der Verkündung von Urteilen und Beschlüssen, sind in der Regel öffentlich. Für Deutschland nennt der Artikel § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Obwohl das Grundgesetz die Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich erwähnt, gilt sie als Grundprinzip des Rechtsstaates. Auch Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verlangt öffentliches Verhandeln vor Gericht als Voraussetzung eines fairen Verfahrens. Öffentlichkeit dient der Kontrolle und Unabhängigkeit von Richtern sowie dem wirksamen Grundrechtsschutz.
Einschränkungen gibt es in Familiensachen, zum Schutz öffentlicher oder privater Geheimnisse nach §§ 171a, 171b, 172 GVG und wenn der Gerichtssaal nicht genug Platz für alle Interessierten bietet. Im Bereich der Exekutive, also des Regierungshandelns, wird Öffentlichkeit unterschiedlich gehandhabt: je nach Verwaltungshandlung, Staat, staatlicher Untereinheit, Politikgebiet oder Thema. Mangelnde Öffentlichkeit wurde unter dem Begriff „Arkanpolitik“ nach Jürgen Habermas als Merkmal absolutistischen oder undemokratischen Staatsverständnisses kritisiert.
Trotz demokratischem Öffentlichkeitspostulat finden wichtige politische Beratungen, etwa Sitzungen des Koalitionsausschusses oder Fraktionssitzungen, hinter verschlossenen Türen statt. Der Artikel erklärt dies auch mit der medialen Begleitung langwieriger politischer Prozesse. Indiskretionen können zwar Einblicke geben, schaffen aber keine öffentliche Diskurssphäre. Im Februar 2012 fällte das Oberlandesgericht Köln drei einschlägige Urteile mit den Aktenzeichen 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11 und ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Es ging um die noch nicht höchstrichterlich entschiedene Frage, wie weit über private, das Persönlichkeitsrecht berührende Umstände berichtet werden darf, wenn sie in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert wurden.