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Sklaverei

In vielen sklavenhaltenden Staatswesen und Gesellschaften behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten zum Beispiel die Gerichte anrufen oder …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und zentrale Merkmale
  2. 2. Sklaverei in Altertum und Mittelalter
  3. 3. Neuzeit, Atlantikhandel und Abschaffung
  4. 4. Moderne Sklaverei und ihr Ausmaß
  5. 5. Beispiele aus verschiedenen Ländern
  6. 6. Strafrecht und internationale Bekämpfung

Definition und zentrale Merkmale

Sklaverei ist ein soziales System der Unfreiheit und Ungleichheit, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden. Im historischen, rechtlich engen Sinn durften versklavte Menschen gesetzlich erworben, verkauft, vermietet, verschenkt und vererbt werden. Sklavengesetze regelten die Haltung und den Handel sowie die wenigen Rechte der Betroffenen. Manche Versklavte konnten Gerichte anrufen, eingeschränkt Eigentum erwerben oder sich selbst freikaufen. Wo Sklaverei erblich war, blieben auch ihre Nachkommen unfrei.

Typische Merkmale sind die gewaltsame Trennung von Herkunft, Familie und sozialem Umfeld, die Behandlung als Ware sowie der Verlust von Rechten, Identität und Menschenwürde. Dieser Verlust der durch Geburt und Abstammung begründeten Zugehörigkeit heißt natal alienation. Sklaverei diente meist der wirtschaftlichen Ausbeutung und der Sicherung einer Klassengesellschaft.

Das Zusatzübereinkommen der Vereinten Nationen von 1956 definiert Sklaverei als „die Rechtsstellung oder Lage einer Person, an der einzelne oder alle der mit dem Eigentumsrecht verbundenen Befugnisse ausgeübt werden“. Davon unterscheidet es sklavereiähnliche Einrichtungen wie Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Verdingung, Zwangsverheiratung gegen eine Leistung sowie die Abtretung oder Vererbung einer Ehefrau. Bei Schuldknechtschaft wird Arbeitskraft zur Tilgung von Schulden verpfändet, oft zwangsweise und auf unbestimmte Zeit. Zwangsarbeit ist Arbeit gegen den eigenen Willen unter Androhung einer Strafe. Die Grenzen zwischen diesen Formen, Zwangsprostitution und Sklaverei sind fließend.

Ira Berlin unterscheidet „Sklavengesellschaften“, deren zentrale Produktion auf Sklavenarbeit beruht, von „Gesellschaften mit Sklaven“, in denen diese Arbeit wirtschaftlich nur eine Randrolle spielt. Die amerikanischen Südstaaten vor dem Sezessionskrieg gelten als Sklavengesellschaft; für griechische und römische Gesellschaften verwendet Berlin die zweite Bezeichnung.

Sklaverei in Altertum und Mittelalter

Die gesetzlich dokumentierte Geschichte beginnt in den frühen Hochkulturen. In Mesopotamien, Ägypten und Palästina wurden vor allem Kriegsgefangene und deren Nachkommen versklavt. Im alten Israel unterschied das mosaische Gesetz zwischen einheimischen und fremden Versklavten. Fremde konnten lebenslang veräußerliches Eigentum sein. Durch Schulden hörig gewordene Hebräer mussten dagegen im siebten Jahr, dem Schabbatjahr, freigelassen werden; außerdem bestanden Schutzbestimmungen.

In griechischen Stadtstaaten arbeiteten viele Versklavte in Haushalten und Landwirtschaft. Handel und Verschuldung förderten zugleich die Schuldknechtschaft. In Rom nahm die Versklavung von Kriegsgefangenen mit den Eroberungskriegen stark zu. In Griechenland und Rom konnten Freigelassene das Bürgerrecht erhalten. Antike Autoren rechtfertigten Sklaverei mit dem Recht des Siegers oder angeblichen natürlichen Unterschieden. Aristoteles bezeichnete Versklavte als Besitzstücke und besondere „Werkzeuge“. Solche Auffassungen wurden später erneut zur Rechtfertigung benutzt, waren aber bereits in der Antike umstritten.

Im europäischen Mittelalter blieben Sklaverei und Sklavenhandel zunächst bedeutend. Regensburg war vom 9. bis 11. Jahrhundert ein wichtiges Handelszentrum für Menschen aus slawisch besiedelten Gebieten. Um 1100 ging dieser Handel zurück, weil große Teile Osteuropas christianisiert waren und das kirchliche Verbot des Handels mit christlichen Unfreien wirksam wurde. Der um 1230 entstandene Sachsenspiegel erklärte Unfreiheit zum Unrecht. Dennoch bestanden Sklaverei und Menschenhandel südlich der Alpen, im Schwarzmeerraum, auf dem Balkan und in Ägypten fort; auch kirchliche Einrichtungen besaßen Versklavte.

In islamisch geprägten Gesellschaften gab es sehr viele Versklavte, zugleich war sozialer Aufstieg aus der Versklavung eher möglich. Häufig waren sie in Haus- und Familiengemeinschaften eingebunden. Eine Ausnahme bildeten die aus Ostafrika verschleppten Zandsch, die im heutigen Irak in großen Arbeitsgruppen eingesetzt wurden und 869 einen schließlich niedergeschlagenen Aufstand begannen. Militärsklaven wie die Mamluken konnten erhebliche Macht gewinnen. Mit dem Aufstieg des Osmanischen Reiches wurden Menschen aus der Ukraine und Russland sowie durch die Knabenlese verschleppte und islamisierte Jungen versklavt.

Neuzeit, Atlantikhandel und Abschaffung

Mit europäischem Seehandel und Kolonialismus weitete sich die Sklaverei in der Neuzeit aus. Papst Paul III. verbot 1537 in der Bulle Sublimis Deus die Versklavung der indigenen Bevölkerung Amerikas und aller anderen Menschen; das Verbot wurde jedoch wiederholt missachtet. Die Plantagenwirtschaft der Kolonien beruhte häufig auf der Arbeit afrikanischer Versklavter. Portugal war bis ins 19. Jahrhundert die führende westliche Sklavenhandelsmacht; portugiesische Händler verkauften allein nach Brasilien mehr als 3 Millionen afrikanische Menschen. Auch spanische, britische, französische, niederländische, schwedische, dänische und brandenburgische Kaufleute waren beteiligt.

Vom 16. bis zum 19. Jahrhundert versklavten nordafrikanische Barbaresken-Korsaren außerdem europäische Seeleute und Küstenbewohner. Schätzungen reichen von mehreren Hunderttausend bis über eine Million Betroffenen. Umgekehrt wurden Tausende islamische Gefangene auf europäischen Märkten verkauft. Welche langfristigen Folgen der arabisch-muslimische und der transatlantische Sklavenhandel jeweils hatten, wird unterschiedlich beurteilt.

Seit dem späten 18. Jahrhundert gewann die Abschaffungsbewegung, der Abolitionismus, an Einfluss. Im britischen Raum wirkten unter anderem William Wilberforce, John Newton und Olaudah Equiano. Auf britischen Druck ächtete der Wiener Kongress die Sklaverei in Artikel 118 der Kongressakte; Gesetze und die britische Marine bekämpften besonders den Atlantikhandel. In den USA endete die gesetzliche Sklaverei 1865 mit dem Bürgerkrieg. Moldau schaffte sie 1855 und die Walachei 1856 ab; dort waren etwa 250.000 Roma versklavt. Entschädigt wurden die Eigentümer, nicht die Befreiten.

Mit Mauretaniens Verbot von 1981 gab es in keinem Staat mehr eine gesetzliche Grundlage für Sklaverei. Formale Abschaffung führte jedoch selten sofort zu gesellschaftlicher Gleichstellung. Außerdem wurde die Bekämpfung der Sklaverei während des Hochimperialismus zur moralischen Rechtfertigung europäischer Kolonisierung benutzt. Seit 1949 begeht die UNO den Internationalen Tag für die Abschaffung der Sklaverei; die UNESCO erklärte 1998 den 23. August zum Internationalen Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung. Im März 2026 stuften die Vereinten Nationen die transatlantische Sklaverei als „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ein; die USA, Israel und Argentinien stimmten dagegen, 52 Staaten enthielten sich.

Moderne Sklaverei und ihr Ausmaß

Als moderne Sklaverei gilt eine ausbeuterische Lebenslage, der Betroffene wegen Drohungen, Gewalt, Zwang, Machtmissbrauch oder Täuschung nicht entkommen können. Dazu gehören insbesondere Menschenhandel, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Zwangsprostitution, Zwangsehen, ausbeuterische Kinderarbeit und die Rekrutierung von Kindersoldaten. Betroffene arbeiten etwa auf Fischerbooten, in Haushalten, Bordellen, im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft. Internationale Lieferketten können nach Genevieve LeBaron schlecht bezahlte und unsichere Arbeitsplätze fördern; die Grenze zur Zwangsarbeit kann fließend sein.

Angaben zum Umfang unterscheiden sich nach Zeitpunkt und Definition. Terre des hommes nannte 2006 mehr als 12 Millionen Betroffene, ungefähr zur Hälfte Kinder und Jugendliche. Die Walk Free Foundation schätzte 2016 nahezu 46 Millionen und im Global Slavery Index 2018 rund 40,3 Millionen. Terre des hommes berichtete 2020 von 40 Millionen; die COVID-19-Pandemie habe die Not verschärft und Menschen etwa in langfristige Schuldknechtschaft gedrängt. Die Internationale Arbeitsorganisation und die Walk Free Foundation schätzten 2022 knapp 50 Millionen Betroffene: 28 Millionen in Zwangsarbeit und 22 Millionen in Zwangsehen.

Nach den Angaben von 2016 hatte Indien mit mehr als 18 Millionen die höchste absolute Zahl, gefolgt von China mit 3,4 Millionen und Pakistan mit 2,1 Millionen. Nordkorea wies mit 4,37 Prozent den höchsten Bevölkerungsanteil auf. Solche Werte sind Schätzungen und hängen von der verwendeten Definition und Datengrundlage ab.

Beispiele aus verschiedenen Ländern

Die heutigen Erscheinungsformen unterscheiden sich regional stark. In Brasilien bezeichnet trabalho escravo Arbeitsbedingungen wie Schuldknechtschaft, Freiheitsberaubung am Arbeitsplatz sowie überlange und auszehrende Arbeitstage. Das Arbeitsrecht definiert und bestraft solche Zustände, obwohl seine Umsetzung vor Ort schwierig sein kann.

In Haiti lebten nach einem Bericht von 2009 etwa 300.000 Kinder als Restavecs in fremden Haushalten. Sie erhielten Kost und Unterkunft, aber meist weder Lohn noch Schulbildung und waren häufig Gewalt oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt. Nach Schätzung der Internationalen Organisation für Migration werden jährlich etwa 2000 haitianische Kinder illegal in die Dominikanische Republik gebracht und dort als Haus- oder Landarbeitskräfte verkauft.

In Mauretanien besteht Sklaverei trotz wiederholter Verbote, zuletzt 2007, fort. Betroffen sind besonders Nachkommen früher versklavter Menschen; Menschenrechtsgruppen vermuten Hunderttausende, genaue Zahlen fehlen. Für Sudan und Südsudan reichen unsichere Schätzungen von einigen Zehntausend bis Hunderttausend Betroffenen.

In der Elfenbeinküste sollen nach den wiedergegebenen Angaben rund 200.000 Kinder im Kakaoanbau eingesetzt werden. In Katar brachte das Kafala-System ausländische Arbeitnehmer in Abhängigkeit von einem Bürgen. Trotz angekündigter Reformen wurden beim Ausbau für die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 unter anderem Arbeitstage von bis zu 17 Stunden, ausbleibende Löhne und fehlendes Streikrecht beklagt; die Regierung erklärte dagegen, ihre Unfall- und Todesstatistiken entsprächen internationalen Standards.

Weitere Beispiele sind die sexuelle Ausbeutung von acht- bis etwa vierzehnjährigen Jungen als Bacha bazi in Afghanistan, die trotz eines Verbots von 2017 weiter berichtet wird, sowie die Kamalari-Praxis in Nepal: Obwohl Leibeigenschaft dort seit 2000 verboten ist, werden minderjährige Mädchen für Hausarbeit von bis zu 16 Stunden täglich verkauft. Ein UN-Bericht von 2023 bewertete außerdem verpflichtende Arbeit in „plantagenartigen“ Gefängnissen der USA als „zeitgenössische Form der Sklaverei“; die Zahl moderner Sklaven in den USA wird mit über einer Million angegeben.

Strafrecht und internationale Bekämpfung

Sklaverei ist international verboten. Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt sie. Die Vereinten Nationen, die Internationale Arbeitsorganisation, das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung sowie Organisationen wie Amnesty International, Walk Free Foundation, International Justice Mission und A21 bekämpfen Sklaverei und Menschenhandel. Seit 2014 ist der 30. Juli Welttag gegen Menschenhandel. Der Internationale Tag für die Abschaffung der Sklaverei findet am 2. Dezember statt. Der Europäische Tag gegen Menschenhandel beziehungsweise Anti-Slavery-Day wird am 18. Oktober begangen.

In Österreich werden Sklavenhandel und Versklavung nach § 104 Strafgesetzbuch mit zehn bis zwanzig Jahren Freiheitsstrafe bedroht. In Deutschland kann Versklavung nach § 232b, gegebenenfalls zusammen mit § 232a StGB, mit sechs Monaten bis zehn Jahren, in schweren Fällen mit einem bis zehn beziehungsweise fünfzehn Jahren bestraft werden. Sklavenhandel kann eine Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren nach sich ziehen.

Erfolgt Versklavung als Teil eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung, ist sie ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In Deutschland sieht § 7 Absatz 1 Nr. 3 VStGB fünf bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe vor; bei Todesfolge ist lebenslange Haft möglich. In Österreich kann bei einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch ohne Todesfall lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

Digitale Technik kann Menschenhandel erleichtern, weil Täter über Online-Plattformen schnell, kostengünstig und anonym Opfer anwerben, ausbeuten und kontrollieren können. Zugleich bietet sie Strafverfolgungsbehörden Möglichkeiten, Netzwerke aufzudecken und digitale Beweise zu sichern, und ermöglicht niedrigschwellige Hilfs-, Präventions- und Informationsangebote.

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