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Zwangsarbeit

Als Zwangsarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, zu denen Menschen unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen ihren Willen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Verbot und Ausnahmen
  2. 2. Ausmaß und heutige Formen
  3. 3. Zwangsarbeit in Deutschland bis 1945
  4. 4. Aufarbeitung, Nachkriegszeit und Strafrecht
  5. 5. Frankreich 1939 bis 1945
  6. 6. Weitere historische Fälle

Begriff, Verbot und Ausnahmen

Zwangsarbeit sind Tätigkeiten, zu denen Menschen gegen ihren Willen durch die Androhung einer Strafe oder eines anderen empfindlichen Übels gezwungen werden. Sie gilt, mit fließenden Übergängen, als schärfste Form der Arbeitspflicht. Sklaverei und Leibeigenschaft sind ähnliche Abhängigkeitsverhältnisse, bei denen jedoch Menschen als Eigentum oder als Objekte des Menschenhandels im Mittelpunkt stehen. Zwangsprostitution ist eine heute verbreitete Form der Zwangsarbeit.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte Zwangsarbeit 1930 in Art. 2 Abs. 1 ihres Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung unter Androhung einer Strafe. Die ILO untersagt sie besonders als politisches Zwangs- oder Erziehungsmittel, zur wirtschaftlichen Entwicklung, als Arbeitsdisziplin, als Strafe für Streiks sowie zur rassischen, sozialen, nationalen oder religiösen Diskriminierung. Das ILO-Protokoll von 2014 verpflichtet Mitgliedstaaten, Zwangsarbeit zu beseitigen, Opfer zu schützen und ihnen Rechtsbehelfe zu eröffnen, Verantwortliche zu bestrafen und international zusammenzuarbeiten.

Nicht als verbotene Zwangsarbeit gelten nach dem Übereinkommen unter anderem Militär- und Wehrersatzdienst, übliche Bürgerpflichten wie Dienst in einer Pflicht- oder Milizfeuerwehr, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeiten bei höherer Gewalt sowie Arbeiten für das unmittelbare Wohl einer Gemeinschaft. Weitere Schutzregeln enthalten unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der UN-Pakt II in Art. 8, die Kinderrechtskonvention, Abkommen zu Wanderarbeitern, Menschen mit Behinderungen und Menschenhandel sowie die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention für Kriegssituationen.

Ausmaß und heutige Formen

Zahlen zum Ausmaß beruhen auf Schätzungen und hängen von der jeweiligen Definition ab. Nach dem ILO-Bericht „Profite und Armut“ vom Mai 2014 arbeiteten weltweit etwa 21 Mio. Menschen unter Zwang, darunter etwa 55 Prozent Frauen und 5,5 Mio. Kinder. Auftraggeber erzielten danach etwa 150 Mrd. Dollar Einnahmen: 99 Mrd. Dollar durch Zwangsprostitution, 9 Mrd. in Land- und Forstwirtschaft, 8 Mrd. in privaten Haushalten und 33 Mrd. in anderen Branchen wie Bauwesen, verarbeitendem Gewerbe und Bergbau. 90 Prozent der Zwangsarbeit wurden in der Privatwirtschaft verrichtet; 2,2 Mio. Menschen seien staatlich, etwa als Gefängnisinsassen oder Soldaten, zur Arbeit gezwungen worden. Der Global Slavery Index nennt für 2021 etwa 50 Millionen Betroffene, zehn Millionen mehr als fünf Jahre zuvor.

Als aktuelle Beispiele nennt der Artikel die Zwangsarbeit von mehreren hunderttausend Uiguren in der VR China, besonders bei der Baumwollernte. 2026 warnten UN-Sonderberichterstatter und eine Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats vor einem anhaltenden Muster mutmaßlich staatlich diktierter Zwangsarbeit an ethnischen Minderheiten in mehreren chinesischen Provinzen. In einzelnen Fällen seien die Zwangsmaßnahmen so schwerwiegend, dass sie Zwangsumsiedlung oder Versklavung glichen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu charakterisieren seien; das Außenministerium der VR China bestreitet die Vorwürfe.

In Eritrea können Wehrpflichtige nach ihrem eigentlichen Militärdienst zeitlich unbegrenzt in staatlichen Betrieben eingesetzt werden. Für Arbeitsmigranten in Malaysia wurden 2021 unter anderem einbehaltene Reisepässe, Ausgangssperren, Einschüchterungen, Drohungen, schlechter Arbeitsschutz und miserable Unterkünfte berichtet; dies sind nach ILO-Kriterien Indikatoren für Zwangsarbeit. Bei taiwanesischen Zulieferunternehmen deutscher Automobilzulieferer wurden 2023 Schulden aus Vermittlungs- und Vertragsgebühren als fließender Übergang zur Zwangsarbeit beschrieben.

Zwangsarbeit in Deutschland bis 1945

Im Ersten Weltkrieg wurden neben Kriegsgefangenen belgische sowie polnische und litauische Zivilpersonen für Industrie, Bergbau und Landwirtschaft nach Deutschland deportiert. Die zwangsweise Aushebung von vor allem etwa 61.000 belgischen Arbeitern schadete dem Ansehen des Kaiserreichs stark und löste Proteste neutraler Staaten aus. Polnische Zwangsarbeiter wurden deutlich diskriminiert.

Ab 1933 inhaftierten die Nationalsozialisten politische Gegner willkürlich, später auch als „Asoziale“ bezeichnete Menschen, Landfahrer, Homosexuelle, Juden, Sinti und Roma sowie Zeugen Jehovas in Arbeitslagern. In Konzentrationslagern, Arbeitslagern und Umerziehungslagern gehörten harte Zwangsarbeit, willkürliche Misshandlung und teils Vernichtung durch Arbeit zum Alltag.

Im Zweiten Weltkrieg wurden im Deutschen Reich mehrere Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen: vor allem Kriegsgefangene, KZ-Häftlinge und Zivilpersonen aus besetzten Gebieten; ab 1940 auch deutsche Juden und später sogenannte Mischlinge ersten Grades. Sie sollten fehlende Arbeitskräfte ersetzen und Kriegsproduktion sowie andere Bereiche der Wirtschaft und Institutionen sichern. Ab Januar 1942 wurden „Ostarbeiter“ aus der Sowjetunion, meist aus Ukraine oder Russland, ins Reich deportiert. Betroffen waren auch Jugendliche und Kinder. Einsatzorte waren Landwirtschaft, Rüstungsindustrie, öffentliche Einrichtungen, Kirche und Privathaushalte.

Die Betroffenen lebten häufig in eingezäunten Barackenlagern unter schlechten hygienischen Bedingungen, wurden gedemütigt, schlecht ernährt, oft nicht bezahlt und zu schwerster Arbeit gezwungen. Arbeitsschutz und Schutzräume bei Bombenalarm galten für sie nicht. Bei Verstößen drohte die Einweisung in Arbeitserziehungslager mit KZ-ähnlichen Zuständen. Schwangere Zwangsarbeiterinnen aus Osteuropa wurden häufig zur Abtreibung gezwungen; ihre Kinder kamen teils in Ausländerkinder-Pflegestätten, in denen sie verhungern sollten. Polen und sowjetische Zwangsarbeiter waren durch Polen- und Ostarbeitererlasse besonders entrechtet. Beim Bau des U-Boot-Bunkers Valentin in Bremen starben von 1943 bis April 1945 mindestens 1.600 der insgesamt 13.000 eingesetzten Zwangsarbeiter.

Aufarbeitung, Nachkriegszeit und Strafrecht

Nach 1945 wurden in den Nürnberger Nachfolgeprozessen Verantwortliche des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts sowie von Flick, I.G. Farben und Krupp verurteilt. Die Verfahren betrafen unter anderem Versklavung, Misshandlung, Einschüchterung, Folter, Ermordung von Zivilpersonen und den planmäßigen Einsatz von Zwangsarbeitern. Im Kalten Krieg ließ das Interesse an koordinierter Strafverfolgung nach; weitere Verfahren fanden vor allem in den am stärksten ausgebeuteten osteuropäischen Ländern statt.

Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in den USA führten 2000 zur Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Bund und Wirtschaft stellten jeweils 10 Milliarden D-Mark, zusammen circa 5,1 Milliarden Euro, bereit; im Gegenzug wurden US-Klagen gegen einzelne Unternehmen ausgeschlossen. Von 15. Juni 2001 bis Juni 2007 erhielten 1,66 Millionen Zwangsarbeiter oder Erben jeweils bis zu 7.500 Euro, insgesamt 4,37 Milliarden Euro. Kriegsgefangene, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit leisten mussten, wurden nicht entschädigt.

Nach dem Krieg mussten auch deutsche Kriegsgefangene und Zivilisten Zwangsarbeit für die von den Alliierten geforderten Reparationen leisten. In der Bundesrepublik bestimmt Art. 12 Abs. 2 GG seit 1949, dass niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf; bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung ist Zwangsarbeit nach Art. 12 Abs. 3 zulässig. In der DDR wurden in den 1980er Jahren durch Häftlingsarbeit für westliche Firmen und erzwungene Blutspenden West-Devisen erzielt.

Heute stellt § 232b StGB Zwangsarbeit im Zusammenhang mit Menschenhandel unter Strafe. Seit der Reform 2016 regelt § 232 Menschenhandel, § 232b Zwangsarbeit und §§ 233 und 233a die Ausbeutung der Arbeitskraft. Arbeit von Gefangenen ist zulässig, sofern sie angemessen und unter öffentlicher Überwachung erfolgt. Der EGMR begrenzte sie auf Arbeiten, die üblicherweise von Inhaftierten verlangt werden können, etwa routinemäßige Haftarbeit oder Rehabilitation; 1998 hielten EGMR und Bundesverfassungsgericht auch Arbeit zugunsten privater Unternehmen für zulässig.

Frankreich 1939 bis 1945

Frankreich war vor und während des Zweiten Weltkriegs Täter und Opfer: Geflüchtete Menschen wurden in der Dritten Französischen Republik zur Arbeit oder zum Militärdienst in Régiments de Marche des Volontaires Étrangers verpflichtet. Zugleich musste das Vichy-Regime französische Arbeitskräfte für die deutsche Besatzungsmacht rekrutieren. Viele Betroffene stammten aus den seit 1939 geschaffenen Internierungslagern.

Ab Juli 1938 mussten asylsuchende Ausländer als Prestataires arbeiten; seit dem 12. April 1939 galt dies für alle männlichen Ausländer von 20 bis 40 Jahren. Sie wurden in paramilitärischen Compagnies de Travailleurs Étrangers (CTE) unter Armeekommando organisiert. Ab 1. November 1940 wurden daraus Groupes de Travailleurs Étrangers (GTE), gestützt auf ein Gesetz vom 17. September 1940 für „in der nationalen Wirtschaft überzählige“ ausländische Männer von 18 bis 55 Jahren. GTE-Angehörige konnten privaten Unternehmen überlassen werden und erhielten eine Ertragsprämie; praktisch bedeutete dies oft Sklavenarbeit zum Gewinn privater Unternehmer.

Die meist 250 Mann starken Einheiten wurden häufig von Reserveoffizieren geführt und in Lagern mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit untergebracht. Im Juli 1941 bestanden etwa 50 GTE mit ungefähr 60.000 Männern, darunter etwa 20.000 jüdische und im Übrigen vor allem spanische Flüchtlinge. Im Juni 1942 gab es in der Vichy-Zone 147 GTE mit 40.978 Arbeitern. Disziplinar-GTE galten Hilfsorganisationen im März 1942 als „echte Strafkolonien“. Jüdische Fremdarbeiter wurden zunehmend getrennt untergebracht; ab 1941/42 war für Juden, die vor dem 1. Januar 1936 nach Frankreich gekommen waren, ein Arbeitslager verpflichtend. Ab Sommer 1942 förderte die deutsche Besatzungsmacht Deportationen aus den Lagern, und nach November 1942 setzte die Organisation Todt GTE-Arbeitskräfte etwa am Atlantikwall ein.

Frankreich rekrutierte außerdem durch ein Requisitionsgesetz von 1938 Männer aus Französisch-Indochina für Arbeit im Mutterland. Ihre Rückführung begann wegen unterbrochener Seewege erst 1950 und dauerte bis 1952. Während der deutschen Besetzung wurden zudem hunderttausende französische Arbeiter gegen ihren Willen nach Deutschland gebracht, um in Fabriken und Landwirtschaft fehlende Arbeitskräfte zu ersetzen.

Weitere historische Fälle

In Österreich, damals Ostmark beziehungsweise Alpen- und Donau-Reichsgaue, waren im Herbst 1944 fast eine Million Zwangsarbeiter eingesetzt, gegenüber 1,7 Millionen inländischen Arbeitskräften. Der Österreichische Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit zahlte von 2000 bis 2005 freiwillige Leistungen; rund 132.000 Menschen erhielten weltweit Zahlungen, bei einer Fondssumme von 439.254.087 Euro.

Japan zwang im Zweiten Weltkrieg Zivilpersonen aus besetzten Gebieten zur Arbeit. Hunderttausende Koreaner wurden nach Japan verschleppt und in Minen sowie Fabriken eingesetzt. Männer aus Korea und Taiwan wurden in das Militär zwangsrekrutiert; viele Frauen wurden als sogenannte Trostfrauen zur Zwangsprostitution und sexuellen Sklaverei gezwungen. Auch nach dem Krieg arbeiteten koreanische Zwangsarbeiter mit stillschweigender Billigung der USA in japanischen Kohlebergwerken. Unter den Roten Khmer Pol Pots starben Millionen Kambodschaner durch Folter, Hinrichtungen und Zwangsarbeit. In Rumänien wurden von 1949 bis 1954 beim Bau des Donau-Schwarzmeer-Kanals mehrere zehntausend Häftlinge eingesetzt.

Im russischen Kaiserreich bestand von 1696 bis 1917 die Katorga als Vorläufer des Gulag. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden Millionen sowjetischer Bürger in Gulag-Lager deportiert, darunter politische Oppositionelle, als „Klassenfeinde“ bezeichnete Gruppen und Teile besiegter Volksgruppen. Einsatzorte waren etwa Kolyma, Workuta und der Weißmeer-Ostsee-Kanal. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden gut zweieinhalb Millionen deutsche Kriegsgefangene und Zivilisten zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt; viele starben in Arbeitslagern. Tausende ostdeutsche Wissenschaftler wurden in der „Aktion Ossawakim“ zur geistigen Zwangsarbeit in die Sowjetunion gebracht. Auch in der Sowjetischen Besatzungszone wurde Zwangsarbeit angewandt.

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