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Senat (Frankreich)

Der französische Senat (französisch [se.na]) ist das Oberhaus (französisch chambre haute) des französischen Parlaments neben dem Unterhaus (französisch), …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern und Zusammensetzung
  2. 2. Wahl und Senatoren
  3. 3. Aufgaben in der Gesetzgebung
  4. 4. Zusammenarbeit mit Nationalversammlung und Regierung
  5. 5. Innere Organisation und Parteien
  6. 6. Geschichtliche Entwicklung

Kern und Zusammensetzung

Der französische Senat (Sénat) ist das Oberhaus des französischen Parlaments. Das Unterhaus ist die Nationalversammlung. Der Senat tagt im Palais du Luxembourg in Paris und besteht derzeit aus 348 Senatoren. Seine erste Sitzung in der Fünften Republik fand am 28. April 1959 statt. Die letzte Wahl war am 24. September 2023, die nächste ist für September 2026 vorgesehen. Präsident des Senats ist seit dem 1. Oktober 2014 Gérard Larcher (LR).

Der Senat vertritt vor allem die Gebietskörperschaften, besonders die Départements. Senatoren werden nicht direkt vom Volk gewählt, sondern mittelbar durch ein Wahlkollegium aus etwa 150.000 Abgeordneten und Lokalpolitikern. Die Zahl der Wahlleute hängt zwar mit der Bevölkerungszahl zusammen, ist aber nicht proportional: Ländliche Regionen und kleine Gemeinden haben im Verhältnis mehr Gewicht als große Städte. Dadurch hatte der Senat seit 1959 fast immer eine bürgerlich-konservative Mehrheit; eine Ausnahme war die Legislatur 2011 bis 2014.

Wahl und Senatoren

Nach Artikel 24 der französischen Verfassung werden Senatoren indirekt gewählt. Auf Départementsebene bilden sich Wahlkollegien. Etwa fünf Prozent ihrer Mitglieder sind nationale oder regionale Abgeordnete, etwa Abgeordnete der Nationalversammlung, Regionalräte und Generalräte. Etwa 95 Prozent sind Gemeindevertreter, die von den Kommunalparlamenten bestimmt werden. Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern stellen 31 Prozent der Delegierten, obwohl dort 16 Prozent der Bevölkerung leben; Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern stellen nur 7 Prozent der Delegierten, obwohl dort 15 Prozent der Bevölkerung leben.

Senatoren werden für sechs Jahre gewählt; bis 2004 waren es neun Jahre. Alle drei Jahre wird ungefähr die Hälfte des Senats neu gewählt. In Départements mit höchstens zwei Senatoren gilt das Romanische Mehrheitswahlrecht mit zwei Wahlgängen: Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit nötig, im zweiten die relative Mehrheit. In Départements mit mindestens drei Senatoren gilt Verhältniswahlrecht; die Sitze werden nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren verteilt. Die zwölf Senatoren der Auslandsfranzosen werden durch die Versammlung der Franzosen des Auslands bestimmt.

Für eine Kandidatur müssen Bewerber mindestens 24 Jahre alt sein; bis 2004 lag das Mindestalter bei 35 Jahren, bis 2001 bei 30 Jahren. Bestimmte hohe Beamte wie Präfekten, Richter, Polizeidirektoren und Staatsanwälte sind in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht wählbar. Seit der Senatswahl 2017 dürfen Senatoren kein exekutives Wahlamt auf lokaler, départementaler oder regionaler Ebene mehr ausüben, etwa als Bürgermeister oder Präsident eines Regionalrats.

Aufgaben in der Gesetzgebung

Der Senat ist Teil der Legislative, also der gesetzgebenden Gewalt. Er kann Gesetze vorschlagen und Änderungen an Gesetzen einbringen. Grundsätzlich müssen Nationalversammlung und Senat einen Gesetzestext wortgleich verabschieden. Wenn sie sich nicht einigen, kann die Nationalversammlung den Senat aber in vielen Fällen überstimmen. Dadurch ist der Senat politisch schwächer als die Nationalversammlung.

Die Verfassung von 1958 schränkte die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments stark ein. Das Parlament ist nur für bestimmte Themen zuständig, unter anderem öffentliche Freiheiten, Verbrechen und Vergehen, Steuern, Haushaltsrecht, nationale Verteidigung, Verwaltung der Gebietskörperschaften, Unterrichtswesen, Eigentumsrecht, Arbeitsrecht und seit 1996 die Finanzierung der Sozialversicherung. Andere Bereiche können durch Regierungsverordnung geregelt werden.

Die Regierung hat im Gesetzgebungsverfahren viele Eingriffsmöglichkeiten. Sie kann parlamentarische Vorlagen für unzulässig erklären, wenn sie die öffentlichen Einnahmen senken oder die Ausgaben erhöhen würden. Sie kann Vorlagen als dringend einstufen, Beratungen beschleunigen und in Ausnahmefällen einen Gesetzesvorschlag mit der Vertrauensfrage verbinden. Außerdem kann der Staatspräsident Gesetze direkt durch Volksabstimmung verabschieden lassen und so das Parlament umgehen.

Zusammenarbeit mit Nationalversammlung und Regierung

Wenn Nationalversammlung und Senat einen Gesetzestext nicht sofort gleichlautend beschließen, wandert der Entwurf zwischen beiden Kammern hin und her. Dieses Verfahren heißt Navette, also „Schiffchen“. Jede Kammer kann Änderungen vornehmen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Regierung einen Vermittlungsausschuss aus sieben Senatoren und sieben Mitgliedern der Nationalversammlung einsetzen. Gelingt auch dort keine Einigung, kann meist die Nationalversammlung das Gesetz endgültig beschließen. Ausnahmen gelten bei Verfassungsänderungen und bestimmten Gesetzen zur Staatsorganisation; hier kann die Nationalversammlung den Senat nicht überstimmen.

Gesetzesinitiativen können von der Regierung als projets de loi oder von den Parlamentskammern als propositions de loi kommen. Zwischen 1959 und 1995 stammten nur 112 von 3.522 verabschiedeten Gesetzen aus dem Senat. Wichtiger ist oft sein Änderungsrecht; in den späten 1990er Jahren brachte der Senat etwa 2.000 Änderungsvorschläge pro Jahr ein. Außerdem können 60 Senatoren oder 60 Mitglieder der Nationalversammlung den Conseil constitutionnel, das französische Verfassungsgericht, vor der Verkündung eines Gesetzes zur Prüfung anrufen.

Die Kontrolle der Regierung ist schwach. Senatoren können mündliche und schriftliche Fragen stellen, und seit 1995 ist mindestens eine mündliche Fragestunde pro Woche vorgesehen. Der Senat kann Berichte veröffentlichen und Untersuchungsausschüsse einsetzen, die Beweise erheben und Zeugen öffentlich befragen dürfen. Er kann die Regierung aber nicht absetzen. Nur der Premierminister kann im Senat die Vertrauensfrage stellen, ist an das Ergebnis aber rechtlich nicht gebunden.

Innere Organisation und Parteien

Der Senat wird vom Präsidenten des Senats geleitet, der nach jeder teilweisen Neuwahl, also alle drei Jahre, gewählt wird. Wenn der Verfassungsrat feststellt, dass der französische Präsident wegen schwerer Krankheit, Rücktritt oder Tod sein Amt nicht ausüben kann, übernimmt der Senatspräsident vorübergehend die Aufgaben des Staatspräsidenten, bis ein neuer Präsident gewählt ist. Dies geschah bisher zweimal: Alain Poher vertrat 1969 Charles de Gaulle nach dessen Rücktritt und 1974 Georges Pompidou nach dessen Tod.

Die Sitzungsperiode beginnt seit 1995 am ersten Werktag im Oktober und endet am letzten Werktag im Juni. Die Tagesordnung wird grundsätzlich von der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden festgelegt, doch die Regierung kann nach Artikel 48 der Verfassung eigene Vorlagen vorziehen, Änderungsanträge stellen und bestimmte Punkte streichen lassen. Seit 1995 kann der Senat einen Sitzungstag im Monat selbst gestalten.

Der Wahlmodus begünstigt Parteien mit starker kommunaler Verankerung in kleinen Gemeinden. Daher dominierten lange bürgerlich-konservative und zentristische Kräfte. 2011 gewann erstmals die Linke die absolute Mehrheit der Mandate, verlor sie aber 2014 wieder. Im Senat bestehen mehrere Fraktionen, darunter Les Républicains, die sozialistische Fraktion, Union Centriste, La République en marche, kommunistische und ökologische Gruppen, RDSE sowie Les Indépendants. Fraktionslose Senatoren bilden eine Verwaltungseinheit namens RASNAG.

Geschichtliche Entwicklung

Der Senat der Fünften Republik steht in der Tradition des französischen Zweikammersystems. Während der Französischen Revolution entstand die Idee einer zweiten Kammer, um die Macht einer einzigen gesetzgebenden Kammer zu mäßigen. In verschiedenen Epochen gab es unterschiedliche Oberhäuser, etwa den Ältestenrat im Direktorium, den Sénat conservateur im Konsulat und Ersten Kaiserreich, die Kammer der Pairs in Restauration und Julimonarchie sowie den Senat im Zweiten Kaiserreich. In der Vierten Republik entstand nach einer Volksabstimmung der Rat der Republik.

1959 wurde das Oberhaus in der Fünften Republik wieder als Senat eingerichtet. Charles de Gaulle hatte diese Form mitgeprägt, geriet aber später in Konflikt mit dem Senat. Am 27. April 1969 wollte er den Senat durch eine Volksabstimmung stark schwächen; nach dem Scheitern der Abstimmung trat er als Präsident zurück. In den 1980er Jahren verschärfte sich der Konflikt zwischen einem bürgerlichen Senat und einer sozialistischen Regierung. Seit 1986 wechselte die Rolle des Senats je nach Mehrheitsverhältnissen, besonders während Phasen der Cohabitation, also wenn Präsident und Parlamentsmehrheit unterschiedlichen politischen Lagern angehören.

Verfassungsänderungen stärkten den Senat teilweise. 1995 wurden unter anderem die Sitzungsperiode verlängert, die parlamentarische Immunität gesichert und die Kontrolle über die eigene Tagesordnung erweitert. Eine Änderung von 2003 gab dem Senat mehr Autonomie, verkürzte die Amtszeit von neun auf sechs Jahre und senkte das Mindestalter von 35 auf 30 Jahre; später wurde das Mindestalter auf 24 Jahre gesenkt.

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