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Legislative
Legislative in der Gewaltenteilung zur Machtbegrenzung, durch Verteilung der Staatsgewalt auf getrennte Hoheitsbereiche.
Inhalt6 Abschnitte
Begriff und Aufgaben
Die Legislative, auch gesetzgebende Gewalt, ist in der Staatstheorie eine von drei voneinander unabhängigen Gewalten: Neben ihr stehen die Exekutive als ausführende Gewalt und die Judikative als Rechtsprechung. Diese Gewaltenteilung soll staatliche Macht begrenzen, indem die Staatsgewalt auf getrennte Hoheitsbereiche verteilt wird.
Die Legislative berät und verabschiedet Gesetze. Außerdem kontrolliert sie Exekutive und Judikative. In einer repräsentativen Demokratie übernehmen Parlamente diese Aufgabe. Bei Elementen direkter Demokratie kann im Einzelfall auch das Volk Gesetze beschließen; dies heißt Volksgesetzgebung.
Gesetzgebung in Deutschland
Auf Bundesebene wirken der Deutsche Bundestag als Einkammerparlament und der Bundesrat als Organ des Bundes, durch das die Länder unter anderem an der Bundesgesetzgebung mitwirken, an der Legislative mit. Notfalls kann auch der Gemeinsame Ausschuss tätig werden.
Auf Landesebene ist grundsätzlich das jeweilige Landesparlament gesetzgebend. Soweit die Landesverfassung es vorsieht, können auch Wahlberechtigte selbst gesetzgeberisch tätig werden. Jede Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Kommunen in Deutschland: umstrittene Einordnung
Nach herrschender Meinung gibt es auf Ebene der Kreise und Gemeinden keine Legislative. Kommunen seien staatsrechtlich Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive. Gemeinderäte seien deshalb keine Parlamente, sondern Verwaltungsorgane ohne legislative Befugnisse. Als Hinweise gelten das Fehlen einer Judikative, die landesgesetzlich vorgegebene Gemeindeordnung statt einer selbst gewählten Verfassung, das Fehlen von Immunität und Indemnität für die Mitglieder sowie die Möglichkeit, dass die Kommunalaufsicht Entscheidungen unter engen Voraussetzungen aufhebt oder ersetzt.
Die Gegenmeinung verweist auf Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG: In Ländern, Kreisen und Gemeinden müsse das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Daraus folge, dass kommunale Vertretungen nicht grundsätzlich anders als Landesparlamente behandelt werden sollten. Gemeindeordnungen schlössen eine legislative Funktion nicht aus, da das Grundgesetz auch Vorgaben für Landesverfassungen mache. Gemeinden hätten zudem mit der verpflichtenden Hauptsatzung eine eigene grundlegende Ordnung. Auch die Kommunalaufsicht sei kein Ausschlussgrund, weil Art. 28 Abs. 3 GG und Art. 37 GG eine eingeschränkte Aufsicht des Bundes über Länder vorsehen.
Schweiz und Österreich
In der Schweiz ist auf Bundesebene die Bundesversammlung Legislative; sie besteht aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene ist das Kantonsparlament zuständig, das je nach Kanton Kantonsrat, Grosser Rat oder Landrat heißt. Auf Gemeindeebene übt die Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament die gesetzgebende Gewalt aus; mögliche Bezeichnungen sind Einwohnerrat, Gemeinderat, Stadtrat oder Generalrat.
In Österreich bilden auf Bundesebene Nationalrat und Bundesrat die Legislative. Auf Landesebene liegt die gesetzgebende Gewalt beim Landtag.
Vereinigte Staaten und Vereinigtes Königreich
In den USA übt auf nationaler Ebene der Kongress die gesetzgebende Gewalt aus, auf Ebene der Bundesstaaten die jeweiligen State Legislatures. Das Verfahren für Bundesgesetze, für die Kongress und US-Präsident zuständig sind, ist in der US-Verfassung festgeschrieben. Für Gesetze eines Bundesstaats ist dessen eigene Verfassung maßgeblich. Der Kongress und fast alle Parlamente der Bundesstaaten haben zwei Kammern; Nebraska ist die Ausnahme.
Die Legislative des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ist das Parlament. Es besteht formal aus drei Teilen: Krone, Oberhaus und Unterhaus.
Frankreich und Europäische Union
In Frankreich bilden Nationalversammlung und Senat gemeinsam die Legislative. Beide Kammern sind gleichberechtigt. Kommt es zu einer Uneinigkeit, kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Bei Verfassungsänderungen besitzt der Senat jedoch ein Vetorecht.
In der Europäischen Union üben der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament supranationale legislative Funktionen aus. Die Europäische Kommission hat dabei wegen ihres Initiativrechts eine Schlüsselkompetenz, obwohl sie gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.
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