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Politisches System Frankreichs

Als wichtigste Merkmale gelten die demokratische und republikanische Staatsform mit einer starken Exekutive im Rahmen eines semipräsidentiellen …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Grundzüge und Exekutive
  2. 2. Parlament, Gesetzgebung und Justiz
  3. 3. Parteiensystem und politische Lager
  4. 4. Dezentralisierung und Gebietskörperschaften

Grundzüge und Exekutive

Das politische System Frankreichs beruht auf der Verfassung der Fünften Französischen Republik. Frankreich ist eine demokratische Republik mit einer starken Exekutive in einem semipräsidentiellen Regierungssystem: Präsident und Regierung teilen sich die Exekutive. Das Parlament hat zwei Kammern. Zudem gilt seit 1905 eine besonders ausgeprägte Trennung von Staat und Religion (laïcité).

Staatsoberhaupt ist der direkt gewählte Präsident der Republik. Seine Amtszeit beträgt seit 2000 fünf Jahre (quinquennat), zuvor sieben Jahre. Seit 2008 ist eine einmalige Wiederwahl möglich; davor waren beliebig viele Wiederwahlen möglich. Der Präsident ernennt den Premierminister und, auf dessen Vorschlag, die Regierung. Er leitet den Ministerrat, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und entscheidet in dieser Funktion über den Einsatz französischer Nuklearwaffen. Er kann die Nationalversammlung auflösen, jedoch höchstens einmal innerhalb eines Jahres. Auf Vorschlag der Regierung oder beider Parlamentskammern kann er über einen Gesetzesentwurf eine Volksabstimmung veranlassen.

Außen- und Sicherheitspolitik gelten in der Verfassungswirklichkeit als Domaine réservé, also als reservierter Bereich des Präsidenten. Dies wird häufig mit den Artikeln 14 und 15 der Verfassung begründet, ist dort aber nicht eindeutig geregelt. Im Staatsnotstand kann der Präsident umfassend allein entscheiden; die Nationalversammlung tritt dann unmittelbar zusammen und darf währenddessen nicht aufgelöst werden. Kann der Präsident seine Aufgaben nicht ausüben, etwa bei Rücktritt oder Tod, vertritt ihn vorübergehend der Senatspräsident. Alain Poher übernahm diese Aufgabe 1969 nach dem Rücktritt Charles de Gaulles und 1974 nach dem Tod Georges Pompidous.

Der Premierminister leitet die Regierung und sorgt für die Ausführung der Gesetze. Die Regierung ist dem Parlament für Verwaltung und Streitkräfte direkt verantwortlich. Minister, beigeordnete Minister und Staatssekretäre werden auf Vorschlag des Premierministers vom Präsidenten ernannt. Eine feste Amtszeit gibt es nicht. Spricht die Nationalversammlung der Regierung das Misstrauen aus, muss sie zurücktreten. Der Präsident kann sie dagegen nicht selbst entlassen, sondern nur ihren erklärten Rücktritt annehmen. Der Premierminister kann in vielen Bereichen Verordnungen erlassen und nimmt im Einvernehmen mit dem Präsidenten zivile und militärische Ernennungen vor. Im Ministerrat sitzen stets Premierminister, Minister und beigeordnete Minister; Staatssekretäre nehmen nur bei Betroffenheit ihres Aufgabenbereichs teil.

Parlament, Gesetzgebung und Justiz

Die Gesetzgebung erfolgt durch ein Zweikammerparlament, das seit 1875 aus der unmittelbar gewählten Nationalversammlung (Assemblée nationale) und dem mittelbar gewählten Senat (Sénat) besteht. Das Parlament kontrolliert die Regierung, erarbeitet Gesetze und verabschiedet sie. Die Kammern sind nicht gleichberechtigt: Bei Uneinigkeit kann die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Gesetzesentwürfe wechseln bei fast allen Vorhaben wiederholt zwischen beiden Kammern; dieses Verfahren heißt navette. Bei Verfassungsänderungen besitzt der Senat ein Vetorecht. Der Präsident kann einen Gesetzentwurf einmal an das Parlament zurückverweisen.

Beide Kammern können als Kongress (Congrès du Parlement français) zusammentreten. Das ist unter anderem bei Verfassungsänderungen möglich, die dann keine Volksabstimmung benötigen, bei Reden des Staatspräsidenten nach Artikel 18 und bei der Zustimmung zur Aufnahme eines weiteren EU-Mitgliedstaats nach Artikel 88-5.

Die Exekutive ist gegenüber der Legislative stark: Die Regierung bestimmt die parlamentarische Tagesordnung, und die Verfassung zählt genau auf, in welchen Bereichen das Parlament selbst Gesetzesinitiativen ergreifen kann. Dennoch benötigt die Regierung eine parlamentarische Mehrheit, weil der Premierminister durch ein Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit gestürzt werden kann. Gehören Präsident und Parlamentsmehrheit unterschiedlichen politischen Lagern an, muss der Präsident einen gegnerischen Premierminister auswählen. Dies heißt Cohabitation.

Nach Artikel 66 ist die Justiz „Hüterin der persönlichen Freiheit“. Sie umfasst Verwaltungsgerichte für Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden im öffentlichen Recht, an deren Spitze der Conseil d’État steht, sowie ordentliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen. Daneben gibt es den Verfassungsrat (Conseil constitutionnel). Strafsachen werden nach ihrer Art verteilt: Das Tribunal de police behandelt Ordnungswidrigkeiten, das Tribunal correctionnel Vergehen und die Cour d’assises Verbrechen. Die Ermittlungen führt nicht die Staatsanwaltschaft, sondern ein tribunal d’instruction. Der Juge d’instruction, der Ermittlungsrichter, eröffnet auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Verfahren und erledigt Ermittlungen für die Strafgerichte erster Instanz sowie das Berufungsgericht in Strafsachen.

Parteiensystem und politische Lager

Frankreich besitzt ein Mehrparteiensystem mit häufigen Parteineugründungen, Abspaltungen und Umbenennungen. Parteien bilden oft Bündnisse, um im Mehrheitswahlsystem bessere Wahlchancen zu haben. Ihre Organisationen sind meist schwächer ausgeprägt als bei Massenparteien. Trotz wechselnder Namen bestehen seit dem Zweiten Weltkrieg langfristige politische Strömungen.

Die Linke gliedert sich traditionell in eine extreme und eine gemäßigte parlamentarische Linke. Zur extremen Linken zählen vor allem trotzkistische Parteien wie Lutte Ouvrière. Die Parti communiste français war in der IV. und V. Republik eine der stärksten kommunistischen Parteien Westeuropas und erreichte etwa 20 % der Stimmen; wegen ihrer späteren Wahlbündnisse und Koalitionen mit der Parti socialiste (PS) wird sie meist der gemäßigten Linken zugerechnet. La France insoumise (LFI), 2016 gegründet und aus dem Front de gauche hervorgegangen, gilt als linkspopulistisch und zählt zu den größten linken Parteien. Die PS dominierte lange die gemäßigte Linke. Sie stellte mit François Mitterrand und später François Hollande Präsidenten, sank aber bei der Präsidentschaftswahl 2022 auf 1,75 % der Stimmen. Ihre Mitgliederzahl wird für 2018 mit etwa 100.000 und für Mai 2025 mit 39.000 angegeben. Zu dieser Seite gehören in der Regel auch Europe Écologie-Les Verts und kleinere, oft mit der PS verbündete Parteien.

Die politische Mitte war lange ein eigenständiger großer Block, wurde aber durch die Sammlung zentristischer Kräfte in der rechten UMP geschwächt. Historisch gehören hierzu radikale beziehungsweise liberale, rechtsliberale, christdemokratische und sozialdemokratische Strömungen. Die Union pour la démocratie française (UDF) vereinte ab 1978 wichtige liberale und christdemokratische Parteien der rechten Mitte und erhielt bei der Parlamentswahl im März 1978 im zweiten Wahlgang 23,2 % der Stimmen. Große Teile der UDF gingen 2002 in die UMP über; ein kleinerer Teil blieb insbesondere als Mouvement démocrate eigenständig. Renaissance entstand als Bewegung En Marche ! und wurde im September 2022 nach der Fusion mit Agir und Territoires de Progrès umbenannt. Sie vertritt überwiegend liberale und proeuropäische Positionen und versteht sich nach Emmanuel Macron als Überwindung des rechten und linken Lagers.

Die gemäßigte Rechte wird durch den Gaullismus geprägt, die politische Tradition Charles de Gaulles. Aus dieser Entwicklung gingen über das Rassemblement pour la République 2002 die UMP und 2015 Les Républicains hervor. Les Républicains erzielten bei der Europawahl 2024 7,25 % der Stimmen. Die extreme Rechte umfasst nationalistische und rechtspopulistische Kräfte. Die Front National (FN) erreichte seit den Europawahlen 1984 regelmäßig zweistellige Ergebnisse; 2002 gelang ihrem damaligen Vorsitzenden Jean-Marie Le Pen der Einzug in die zweite Runde der Präsidentschaftswahl.

Dezentralisierung und Gebietskörperschaften

Frankreich ist trotz Reformen ein dezentraler Einheitsstaat. Bis zum Regierungsantritt François Mitterrands 1981 war er stark zentralistisch organisiert: Jedes Département wurde von einem unmittelbar durch die Regierung ernannten Präfekten geleitet. 1982 übertrug die Regierung weitreichende fiskalische und administrative Rechte an lokal gewählte Vertreter. Seit dem 28. März 2003 bestimmt ein Zusatz zu Artikel 1 der Verfassung, dass die staatliche Organisation Frankreichs dezentralisiert ist. Die wirtschaftliche Macht bleibt jedoch stark auf das Pariser Becken, die Île-de-France, konzentriert.

Die staatliche Gliederung umfasst 35.416 Gemeinden, darunter 183 in Übersee-Départements. Dort stehen Gemeinderat als Legislative und Bürgermeister (Maire) als Exekutive an der Spitze. Es gibt 101 Départements, davon 96 im französischen Mutterland und fünf départements et territoires d’outre-mer (DOM-TOM). Der Präfekt vertritt die Regierung; die Exekutive liegt beim Vorsitzenden des Generalrates. Daneben bestehen 18 Regionen, davon 13 im Mutterland und fünf in Übersee. Ihre Legislative ist der Regionalrat, dessen Vorsitzender die Exekutivgewalt ausübt.

Die zentralistische Tradition zeigt sich praktisch auch darin, dass Abgeordnete, Regierungsmitglieder oder Parteivorsitzende häufig gleichzeitig über lange Zeit Bürgermeister ihres Wahlkreises oder Geburtsorts sind. Das Bürgermeisteramt wird dann faktisch teilweise von einem Vertrauten oder Stellvertreter ausgeübt.

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