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Politisches System der DDR
Das politische System der DDR war eine Diktatur ohne eine tatsächliche Gewaltenteilung. Sie vereinigte die Eigenschaften des realen Sozialismus mit den …
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Grundzüge des politischen Systems
Das politische System der DDR war eine Parteidiktatur ohne tatsächliche Gewaltenteilung. Es verband die Merkmale des realen Sozialismus mit dem Prinzip des „Demokratischen Zentralismus“. Die politische Macht war nicht auf voneinander unabhängige Staatsorgane verteilt, sondern lag faktisch beim Führungszentrum der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), vor allem beim Politbüro des Zentralkomitees der SED.
Die DDR verstand sich als sozialistischer Staat und als Volksrepublik. In der politischen Wirklichkeit bestimmte jedoch die SED alle wichtigen Bereiche des Staates und der Gesellschaft. Die Verfassung von 1949 sicherte der SED zunächst durch die politische Praxis die beherrschende Stellung. Die Verfassung von 1968/74 gab der Volkskammer formal eine stärkere Position und schrieb der SED zugleich ausdrücklich eine führende Rolle zu. Dieser absolute Führungsanspruch war seit dem 6. April 1968 in der Verfassung verankert. Am 1. Dezember 1989 strich die noch bestehende Volkskammer diese Bestimmung.
Die staatlichen Einrichtungen bildeten zusammen mit den Parteistrukturen eine Doppelstruktur: Neben Ministerien und anderen Staatsorganen bestanden Politbüro, Sekretariat und weitere Leitungsorgane der SED. In dieser Doppelstruktur hatte die Partei Vorrang.
Volkskammer und Wahlen
Formell war die Volkskammer das oberste Organ der DDR. Sie sollte nach dem volksdemokratischen Verständnis die ungeteilte Volkssouveränität und die gesellschaftlichen Gruppen verkörpern. Die Volkskammer wählte den Staatsrat als kollektives Staatsoberhaupt, den Ministerrat als Regierung, den Präsidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt. Diese Personen konnten jederzeit abberufen werden; eine unabhängige Stellung der Richter bestand daher nicht.
Die Volkskammer tagte nur etwa viermal im Jahr. Bis 1989 stimmte sie mit einer Ausnahme immer einstimmig: 1972 beschloss sie die Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen durch das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft. Eine parlamentarische Opposition war nicht vorgesehen.
Die 500 Abgeordneten wurden alle vier Jahre, ab 1971 alle fünf Jahre gewählt. Die Verfassung bezeichnete die Wahl als „allgemein, gleich, unmittelbar und geheim“. Freie Wahlen gehörten jedoch nicht zu den verfassungsmäßigen Wahlgrundsätzen, und geheim war die Wahl nur dem Anspruch nach. Die Sitzverteilung auf Parteien und Massenorganisationen des Demokratischen Blocks stand bereits vorher fest. Grundlage war eine Einheitsliste, die den Führungsanspruch der SED sicherte.
Wähler konnten zwar einzelne Namen streichen, dies wurde aber kaum praktiziert und bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Üblich war das sogenannte „Falten“: Die Wähler stimmten ohne Wahlkabine und ohne Auswahl für alle vorgeschlagenen Kandidaten. Schon die Benutzung der Wahlkabine konnte verdächtig wirken. Abweichungen konnten für Nonkonformisten negative Folgen haben. Die Wahlen wurden dadurch zu einer Akklamation des angeblichen Volkswillens und führten gewöhnlich zu offiziellen Ergebnissen mit 99-prozentiger Zustimmung. Außerdem wurden die ausgezählten Ergebnisse im Sinne der SED verfälscht, wie bei den Kommunalwahlen im Mai 1989 nachgewiesen wurde.
SED, Blockparteien und Regierung
Die tatsächliche Staatsgewalt lag bei der SED. Ihre wichtigsten Machtzentren waren das etwa 25-köpfige Politbüro und das Sekretariat des Zentralkomitees. Das Politbüro wurde vom Generalsekretär geleitet. Dort galten strikte Parteidisziplin und ein Fraktionsverbot: Es musste Einstimmigkeit erreicht werden. Die Mitglieder und Kandidaten des Politbüros wurden formal vom Zentralkomitee gewählt. Das Zentralkomitee tagte zwischen den alle fünf Jahre stattfindenden Parteitagen jährlich zwei- bis dreimal.
Das Sekretariat des Zentralkomitees war ein bürokratischer Apparat mit etwa 2000 Funktionären unter elf Sekretären. Die innerparteilichen Wahlen wurden durch Vorschlagslisten des Parteiapparats vorbereitet. Eine Zentrale Parteikontrollkommission überwachte das erwartete Verhalten der 2,26 Mio. SED-Mitglieder im Jahr 1989 und kontrollierte sie unter anderem durch den regelmäßigen Austausch der Parteibücher.
Neben der SED bestanden vier Blockparteien: die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NDPD) und die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD). Sie waren mit der SED in der Nationalen Front zusammengeschlossen. Auch die Blockparteien unterstützten die Politik der SED; jede stellte einen Minister in der Regierung.
Zu den politischen Trägern gehörten außerdem der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) und der Kulturbund. Diese Massenorganisationen hatten eigene Abgeordnete in den Volksvertretungen. Die Abgeordneten waren meist SED-Mitglieder und stärkten dadurch den Einfluss der SED.
Der Ministerrat hatte seit 1967 knapp 40 Mitglieder, von denen die meisten der SED angehörten. Seit 1971 stellte jede Blockpartei nur noch je ein Mitglied. Seine Hauptaufgabe war die Planung und Leitung der verstaatlichten Wirtschaft durch zahlreiche Fachministerien. Das kollektive Staatsoberhaupt war seit 1960 der Staatsrat mit 22–29 Mitgliedern. Den Vorsitz führten Walter Ulbricht, ab 1973 Willi Stoph und ab 1976 Erich Honecker. Seit 1974 hatte der Staatsrat nur noch repräsentative Aufgaben; zuvor war Wilhelm Pieck Präsident der DDR gewesen.
Zentraler und lokaler Staatsaufbau
Ein weiteres Machtzentrum war seit 1960 der Nationale Verteidigungsrat unter dem Vorsitz des Generalsekretärs der SED. Ihm durften ausschließlich SED-Mitglieder angehören. Er besaß das alleinige Weisungsrecht gegenüber zentralen Führungsbereichen und Bezirksleitungen. Außerdem war er für die Grenzsicherung verantwortlich, einschließlich des Schießbefehls an der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze.
Der Staatsaufbau war strikt zentralistisch. Staat und SED waren in 15 Bezirke und 217 Kreise gegliedert. Auf Bezirksebene standen Bezirkstag und Rat des Bezirkes neben der SED-Bezirksleitung unter dem 1. Bezirkssekretär. Diese Bezirksleitungen waren der zentralen SED-Führung unterstellt. Eine Bezirksplankommission setzte die Vorgaben der Staatlichen Plankommission um.
Auf der nächsten Ebene gab es Landkreise und kreisfreie Städte, sogenannte Stadtkreise. Dort bestanden Kreistag beziehungsweise Rat des Kreises oder Rat der Stadt, eine SED-Kreisleitung mit dem 1. Kreissekretär und eine Kreisplankommission. Darunter lagen Gemeinden und Stadtbezirke. Eine kommunale Autonomie oder Selbstverwaltung gab es nicht. Die Grenzen zwischen Partei und staatlichen Organen blieben bewusst undeutlich, damit Entscheidungen jederzeit nach politischen Kriterien getroffen werden konnten.
Rechtswesen und Sicherheitsorgane
Das Rechtswesen der DDR entsprach nicht der westlichen Vorstellung eines Rechtsstaats. Es gab weder eine Rechtsweggarantie noch Verwaltungsgerichte, bei denen Bürger gegen staatliche Maßnahmen klagen konnten. Als Ersatz diente nach Artikel 103 der Verfassung das Recht, Petitionen oder Eingaben an staatliche Organe zu richten. Über diese Eingaben entschieden jedoch staatliche Stellen ohne verlässlichen Schutz vor Willkür.
Rechtsanwälte waren nicht unabhängig vom Staat und hatten kein Recht auf Akteneinsicht. Wie die Richter erhielten sie lediglich einen zusammenfassenden Bericht. Eine eigene Überprüfung der Akten, besonders in Strafverfahren, war nicht möglich. Politisch oppositionelle Äußerungen und Handlungen konnten kriminalisiert und mit Haft bestraft werden. Einige politisch wichtige Vorschriften des Strafgesetzbuches waren so weit und unbestimmt formuliert, dass Verurteilungen leicht möglich waren. Besonders bedeutsam war § 106, der sogenannte „Gummiparagraph“ gegen „staatsfeindliche Hetze“.
Die Nationalen Volksarmee, die Polizei und das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) standen unter besonders enger Kontrolle der SED. Das MfS verfügte über einen umfangreichen Überwachungs- und Spitzelapparat. Die Besetzung wichtiger Ämter in allen Bereichen musste durch die Partei bestätigt werden. Dieses System der personellen Kontrolle wurde als Nomenklatura bezeichnet.
Gesellschaft und internationale Einbindung
Zur Sicherung ihrer Herrschaft politisierte die SED die gesamte Gesellschaft. Eine totalitäre Ideologisierung, Zensur in Medien, Literatur und Kunst sowie eine neue politische Terminologie verbreiteten ein Feindbild gegen den Westen. Die Abgrenzung von der Bundesrepublik galt der DDR als Existenzfrage. Politisch Andersdenkende waren Repressalien ausgesetzt.
Das Bildungssystem unterlag in seinen Inhalten den ideologischen Vorgaben der SED. Jugendliche wurden fast vollständig in der Freien Deutschen Jugend erfasst. Zum Bildungssystem gehörten außerdem Wehrunterricht und eine verpflichtende Schulung aller Studenten in Marxismus-Leninismus.
Außenpolitisch war die DDR eng an die Sowjetunion gebunden; seit 1968 war diese Bindung auch in der Verfassung festgelegt. Die DDR war Mitglied des Warschauer Pakts und des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Seit 1973 gehörte sie den Vereinten Nationen an. 1975 unterzeichnete sie die KSZE-Schlussakte von Helsinki und verpflichtete sich damit erneut zur verbindlichen Einhaltung der Menschenrechte.