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Diktatur

Die Diktatur (von lateinisch dictatura) ist eine Herrschaftsform, die sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator, oder eine regierende Gruppe …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Begriff und zentrale Merkmale
  2. 2. Von der Notstandsgewalt zur modernen Diktatur
  3. 3. Theorien und Typologien
  4. 4. Nationalsozialismus und Notstandsregelungen
  5. 5. Historische Formen, Dilemma und Abgrenzungen

Begriff und zentrale Merkmale

Diktatur bezeichnet eine Herrschaftsform, in der eine einzelne Person oder eine Gruppe – etwa eine Partei, eine Militärjunta oder eine Familie – die politische Macht weitgehend oder unbeschränkt monopolisiert. Im heutigen liberalen Verständnis gilt die Diktatur als Gegenbegriff zur Demokratie. Karl Popper fasste den entscheidenden Unterschied so: In einer Demokratie kann die Regierung ohne Blutvergießen durch eine Abstimmung abgelöst werden; in einer Diktatur ist das nicht möglich.

Diktaturen sind typischerweise durch drei Merkmale gekennzeichnet: Erstens liegt die gesamte Staatsgewalt bei einer Person oder Gruppe. Zweitens fehlen eine legale Opposition, echter Pluralismus und weitgehend auch die Pressefreiheit. Drittens wird der Rechtsstaat durch einen Polizeistaat ersetzt. Gewaltenteilung und föderale Machtverteilung sind eingeschränkt oder beseitigt, Grundrechte können aufgehoben werden. Militär, Justiz, Polizei und Verwaltung unterstehen dem Diktator oder der herrschenden Gruppe; das Militär kann auch gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Häufig werden zusätzlich Wirtschaft, Bildungswesen, Medien und Kommunikationsmittel kontrolliert.

Ernst Fraenkel unterschied Demokratie und Diktatur nach Legitimation, Gesellschaftsstruktur, Regierungssystem und Rechtssystem. Beide können sich auf das Gemeinwohl berufen, doch eine Diktatur legt verbindlich fest, worin dieses Gemeinwohl besteht. Demokratien lassen unterschiedliche Interessen und Meinungen zu, Diktaturen streben gesellschaftliche Homogenität an. Ihr Regierungssystem ist daher monistisch statt pluralistisch. Während demokratische Regierungen an Grundrechte und Gerichtsentscheidungen gebunden sind, können Diktaturen diese umgehen oder aufheben.

In der Politikwissenschaft wird seit den 1990er Jahren häufig der präzisere Begriff Autokratie verwendet. Gemeinsames Merkmal autokratischer Systeme ist das Fehlen freier und fairer Wahlen. Die Herrschaft kann bei einer Einzelperson, einer Partei, einer Junta oder einer anderen kleinen Gruppe liegen. Diktatur, Autokratie, autoritäres Regime und Nichtdemokratie werden in der Fachliteratur allerdings teilweise synonym und nicht einheitlich verwendet.

Von der Notstandsgewalt zur modernen Diktatur

In der klassischen Bedeutung war die Diktatur ein legitimes Verfassungsinstitut. In der Römischen Republik konnte der Senat auf Vorschlag der Konsuln für höchstens sechs Monate einen dictator ernennen. Er erhielt die unbeschränkte Gesamtleitung des Staates, sollte aber eine akute Gefahr abwehren und danach sein Amt wieder aufgeben. Diese zeitlich begrenzte Notstandsgewalt sollte die bestehende Ordnung und die Freiheit schützen.

Der römische Diktator durfte die Verfassung nicht ändern, keinen Krieg erklären und keine neuen Steuern für römische Bürger erheben. Innerhalb dieser Grenzen wurden jedoch die Befugnisse der Konsuln und teilweise der Volkstribunen außer Kraft gesetzt; auch das Berufungsrecht der Bürger vor Strafgerichten entfiel. Anders als moderne Diktaturen war dieses Amt institutionell geregelt und zeitlich sowie sachlich begrenzt. In der Spätzeit der Republik wurde es jedoch für persönliche Machtziele missbraucht: Sulla regierte ohne die frühere Befristung, und Caesar setzte im Februar 44 v. Chr. eine lebenslange Diktatur durch.

Während der Französischen Revolution wandelte sich die Bedeutung. Die Herrschaft der Jakobiner und des Wohlfahrtsausschusses 1793/1794 führte dazu, dass „Diktatur“ zunehmend als Bezeichnung illegitimer und gewaltsamer Herrschaft verwendet wurde. Auch Napoleon Bonapartes Staatsstreich von 1799 wurde als Diktatur und Tyrannei kritisiert. Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff außerdem auf revolutionäre und militärische Herrschaft angewandt. Lorenz von Stein deutete Diktatur 1850 als Ergebnis von Klassenkampf und sozialer Revolution, nicht als dauerhaftes Verfassungsinstitut. Marx analysierte den Bonapartismus als zeitweilige Verselbstständigung der Exekutive, nachdem sich Bourgeoisie und Proletariat gegenseitig blockierten.

Marx und Engels entwickelten daneben die Idee einer „Diktatur des Proletariats“. Herrscher sollte nicht eine Einzelperson, sondern die Arbeiterklasse als Kollektiv sein. Diese Diktatur sollte vorübergehend den Übergang zu einer klassenlosen Gesellschaft ermöglichen und nicht die alte Ordnung bewahren, sondern eine neue schaffen. Marx und Engels ließen jedoch offen, wie die Herrschaft einer ganzen Klasse praktisch organisiert werden sollte. Lenin verstand darunter dagegen eine ungeteilte, auf bewaffnete Massen gestützte Macht und wies der bolschewistischen Partei die Rolle einer „Avantgarde des Proletariats“ zu. Rosa Luxemburg betonte demgegenüber die Freiheit des Andersdenkenden und kritisierte eine Herrschaft einer kleinen Minderheit im Namen der Klasse. Die Sowjetunion bekannte sich 1924 zur Diktatur des Proletariats, gab den Begriff aber seit den 1930er Jahren als Selbstbezeichnung auf.

Theorien und Typologien

Carl Schmitt unterschied die „kommissarische“ von der „souveränen Diktatur“. Eine kommissarische Diktatur wird im Auftrag der bestehenden Ordnung eingesetzt und soll diese schützen. Eine souveräne Diktatur suspendiert die bestehende Verfassung, um eine neue Ordnung zu schaffen. Sie ist nicht durch die geltende Verfassung begrenzt, muss sich aber auf höhere Instanzen wie Gott, das Volk oder die Geschichte berufen.

Franz Neumann unterschied nach dem Grad des gesellschaftlichen Eingriffs drei Typen: Die einfache Diktatur kontrolliert vor allem staatliche Machtmittel wie Polizei und Militär. Die caesaristische Diktatur versucht zusätzlich, öffentliche Unterstützung zu gewinnen. Die moderne totalitäre Diktatur durchdringt die gesamte Gesellschaft. Ihre Merkmale sind ein Polizeistaat, die Beseitigung von Gewaltenteilung und Föderalismus, eine Staatspartei, die Verschmelzung von Staat und Gesellschaft sowie terroristische Gewalt gegen Oppositionelle.

Carl Joachim Friedrich teilte Diktaturen außerdem nach ihrer Verfassungsmäßigkeit ein. Eine konstitutionelle Diktatur wird in einem verfassungsmäßigen Verfahren eingesetzt, setzt eine formelle Notstandserklärung voraus, ist befristet und soll ausschließlich die vorherige Ordnung schützen oder wiederherstellen. Nichtkonstitutionelle Diktaturen können funktional oder totalitär sein. Funktionale Diktaturen, etwa manche Militär- und Entwicklungsdiktaturen, rechtfertigen sich häufig mit wirtschaftlichem Erfolg oder der Überwindung politischer Blockaden. Totalitäre Diktaturen wie der italienische Faschismus, der Nationalsozialismus und der Stalinismus berufen sich auf eine Ideologie, wollen die gesamte Gesellschaft umgestalten und stützen sich auf eine Massenbewegung.

Juan Linz unterscheidet autoritäre und totalitäre Diktaturen. Autoritäre Systeme lassen einen begrenzten gesellschaftlichen Pluralismus zu, besitzen keine ausgearbeitete Leitideologie und mobilisieren die Bevölkerung nur gelegentlich. Totalitäre Systeme sind monistisch, dulden keine abweichenden Ideologien und mobilisieren die Massen. Ernst Nolte stellte einen liberalen, einen kommunistischen und einen faschistisch-nationalsozialistischen Diktaturbegriff gegenüber. Barbara Geddes unterscheidet nach dem tatsächlichen Herrschaftsträger Partei-, Militär- und personalistische Diktaturen. Weitere Einteilungen richten sich nach der legitimierenden Ideologie – etwa kommunistisch, faschistisch, nationalistisch, monarchisch oder theokratisch – oder nach der Entstehung: verfassungsgemäß, plebiszitär, scheinlegal oder durch Staatsstreich.

Nationalsozialismus und Notstandsregelungen

Das nationalsozialistische Deutschland wurde als Diktatur analysiert, wobei unterschiedliche Modelle entstanden. Ernst Fraenkel bezeichnete das NS-Regime 1941 als „Doppelstaat“. Neben dem diktatorischen „Maßnahmenstaat“ mit Gestapo, SS, Judenverfolgung und Terror bestand ein „Normenstaat“ fort, in dem Gesetze, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsakte weiterhin galten. Der Maßnahmenstaat weitete sich jedoch ständig auf Kosten des Normenstaats aus. Damit können Rechtsstaatlichkeit und diktatorische Herrschaft in verschiedenen Politikfeldern gleichzeitig bestehen.

Franz Neumann beschrieb das NS-Regime als „Unstaat“ beziehungsweise „Behemoth“ und nicht als vollständig geordneten totalen Staat. Vier miteinander konkurrierende Machtblöcke – NSDAP, Wehrmacht, staatliche Verwaltung und Wirtschaft – standen nebeneinander. Eine übergreifende Ordnung habe außer Hitlers charismatischer Gewalt nicht bestanden. Dieser Ansatz beeinflusste die Forschung zur „Polykratie“.

Modelle des Totalitarismus bezogen sich sowohl auf Nationalsozialismus als auch auf Stalinismus. Friedrich und Brzeziński nannten Ideologie, Staatspartei, Terror, Monopole über Kommunikationsmittel und Waffen sowie eine zentral gelenkte Wirtschaft als zentrale Merkmale. Das Modell wurde später als zu statisch kritisiert, weil es Liberalisierungstendenzen wie die Entstalinisierung nach 1956 nur schwer erklären konnte. Sigmund Neumann beschrieb moderne Diktaturen als auf Dauer angelegte „Revolutionen in Permanenz“. Sie versprächen Stabilität, hielten die Bevölkerung aber durch permanenten Aktionismus in Bewegung, stützten sich auf eine gelenkte Massenbewegung, eine Kriegspsychologie und ein striktes Führerprinzip.

In deutschen Verfassungen wurden Notstandsrechte mehrfach als „Diktaturparagraphen“ bezeichnet. Im Deutschen Kaiserreich gab § 10 des Reichsgesetzes vom 30. Dezember 1871 der Exekutive im Reichsland Elsaß-Lothringen bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit nahezu unbeschränkte Befugnisse; das Gesetz endete am 18. Juni 1902. Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlaubte dem Reichspräsidenten, durch Notverordnungen gegen öffentliche Unruhen oder widerspenstige Länder vorzugehen. Friedrich Ebert und Gustav Stresemann nutzten ihn 1923/24 gegen Sachsen und Thüringen. Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 setzte Grundrechte wie Versammlungs- und Pressefreiheit „bis auf weiteres“ außer Kraft. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 nahm dem Reichstag die Möglichkeit, diese Maßnahmen aufzuheben; die Verordnung blieb bis zum Zusammenbruch des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 Grundlage der NS-Diktatur.

Historische Formen, Dilemma und Abgrenzungen

In der Zwischenkriegszeit entstanden in der Mehrzahl der europäischen Staaten Diktaturen oder autoritäre Regime. Dazu gehörten Sowjetrussland, das faschistische Italien, das nationalsozialistische Deutschland, das Sanacja-Regime in Polen, der Estado Novo in Portugal und der Franquismus in Spanien. Deshalb werden die Jahre 1918–1945 als „Epoche der Diktatur“ bezeichnet. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg erhielten auch demokratische Verfassungsstaaten diktatorische oder diktaturähnliche Notstandsvollmachten; Grund- und Bürgerrechte wurden zeitweise eingeschränkt.

Die kommunistischen Staaten des Ostblocks waren Parteidiktaturen. Andere Parteien existierten als Blockparteien, unterwarfen sich aber dem Führungsanspruch der kommunistischen Partei; daher bestand nur ein Pseudopluralismus. Die Regime bezeichneten sich als „Volksdemokratien“. Seit den 1960er und 1970er Jahren bauten sie Repression teilweise ab und konzentrierten sich stärker auf Wohlstand. Bezeichnungen wie „Gulaschkommunismus“, Fürsorgediktatur oder partizipatorische Diktatur sind jedoch umstritten. Nach dem Verzicht der Sowjetunion auf die Breschnew-Doktrin kollabierten die Regime 1989/90.

In Lateinamerika kamen Militärdiktaturen meist durch Putsche an die Macht. Zuvor prägte der Caudillismo persönliche, wenig institutionalisierte Herrschaft, die sich auf Klientelismus stützte. Nach der Kubanischen Revolution von 1959 folgte eine Welle von Militärputschen. 1979 regierten in acht von zehn südamerikanischen Staaten Militärs. Beispiele sind Argentinien (1966–1972 und 1976–1982), Chile (1973–1988) und Peru (1968–1979). Diese Regime kooperierten häufig mit technokratischen Eliten, um politische Blockaden zu überwinden, marktwirtschaftliche Reformen durchzusetzen und westliches Kapital anzuziehen.

Ron Wintrobe beschreibt ein Dilemma diktatorischer Herrschaft: Repression verhindert, dass Untertanen offen ihre Meinung äußern, weshalb der Diktator nie sicher weiß, ob Loyalität echt ist. Diktatoren müssen deshalb neben Repression auch politischen Austausch und Belohnungen einsetzen, besonders gegenüber Gruppen wie dem Militär. Daraus leitet Wintrobe vier Typen ab: Der totalitäre Diktator verbindet starke Repression mit breiter Loyalität; der wohlmeinende Timokrat erreicht Loyalität mit wenig Repression; der Tyrann stützt sich vor allem auf Repression; der „tinpot dictator“ minimiert sowohl die Kosten der Repression als auch des Loyalitätskaufs.

Nicht jede Herrschaft ohne freie Wahlen gilt als Diktatur. Monarchien können durch Erbschaft legitimiert sein; auch absolute Monarchien werden gewöhnlich nicht als Diktaturen bezeichnet. Es gibt jedoch monarchische Diktaturen, wenn ein Monarch Verfassungsbeschränkungen durchbricht. Traditionelle Systeme, sultanistische Regime und hybride beziehungsweise Grauzonenregime liegen zwischen formaler Demokratie und faktischer Autokratie. Gegenwärtig sind ungefähr ein Drittel der Staaten Diktaturen, die meisten in Asien und Afrika; die Volksrepublik China ist nach Einwohnerzahl die größte. Im wissenschaftlichen Diskurs wird „Diktatur“ heute vor allem beim Vergleich von NS-Regime und DDR verwendet, während für die Analyse gegenwärtiger Regime meist der umfassendere, aber präziser definierte Begriff Autokratie bevorzugt wird.

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