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Matura

Die Matura oder Maturität (lateinisch maturitas ‚die Reife') ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung oder einer externistisch abgelegten …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Reifeprüfung in Österreich
  3. 3. Die drei Säulen der AHS-Matura
  4. 4. Prüfungskommission und besondere österreichische Wege
  5. 5. Zeugnis, Geschichte und Abschlussbräuche
  6. 6. Maturität in der Schweiz und in anderen Ländern

Begriff und Bedeutung

Die Matura beziehungsweise Maturität ist die Reifeprüfung nach einer höheren Schulausbildung oder eine extern abgelegte Reifeprüfung. Zugleich bezeichnet sie den dadurch erworbenen Schulabschluss; in Deutschland entspricht ihm das Abitur. In Österreich ist „Matura“ die umgangssprachliche Bezeichnung, während „Reifeprüfung“ der offizielle Terminus ist.

Mit dem Maturazeugnis oder Maturitätszeugnis wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Maturanten in Österreich beziehungsweise Maturanden in der Deutschschweiz erhalten damit grundsätzlich die Berechtigung, an einer Universität oder anderen Hochschule zu studieren. Die Berufsmaturität in der Schweiz und in Liechtenstein berechtigt dagegen in der Regel nur zu einem facheinschlägigen Studium an einer Fachhochschule. Die österreichische Berufsreifeprüfung ermöglicht hingegen den vollwertigen Universitätszugang innerhalb Österreichs.

Die Bezeichnung Matura wird unter anderem in Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Südtirol verwendet. Ähnliche Bezeichnungen gibt es beispielsweise in Italien, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Kroatien, Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und Polen.

Reifeprüfung in Österreich

In Österreich wird die Matura an Allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) im 12. Schuljahr und an Berufsbildenden höheren Schulen (BHS) im 13. Schuljahr abgelegt. Meist findet sie an der zuletzt besuchten Schule statt. Wer keine AHS oder BHS besucht hat, kann eine Externistenmatura oder eine Berufsreifeprüfung ablegen.

Die AHS-Matura ist seit dem Schuljahr 2014/15 eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung, die auch „Zentralmatura“ genannt wird. Die BHS führte die standardisierte Reife- und Diplomprüfung im Schuljahr 2015/16 ein. Bei der Zentralmatura sollen nicht nur Kenntnisse, sondern auch Verständnis und Anwendung erkennbar werden. Aufgaben enthalten daher in der Regel einen Reproduktions-, einen Transfer- und einen Reflexionsteil; diese werden durch Operatoren gekennzeichnet.

Die BHS dauert fünf Schuljahre nach der Pflichtschule und verbindet die Matura mit einer Berufsausbildung und einem staatlichen Berufsabschluss. Je nach Fachrichtung gelten unterschiedliche Richtlinien. Der Abschluss ist eine Reife- und Diplomprüfung und vermittelt die allgemeine Hochschulreife. Technische und landwirtschaftliche BHS-Absolventen können nach einigen Jahren praktischer Berufstätigkeit auf Antrag beim zuständigen Ministerium die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen. Die BHS ist eine Sekundarschule und keine Hochschule; ihr Diplom wird europaweit nach der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Berufsausbildungsnachweis anerkannt. Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung an einer BHS ab.

Die drei Säulen der AHS-Matura

Die AHS-Reifeprüfung besteht aus drei voneinander unabhängigen Teilen.

Die erste Säule ist die Abschließende Arbeit (ABA), die früher „vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA) hieß. Bis zum Haupttermin 2023/2024 war sie für alle AHS-Maturanten verpflichtend. Seit 2024/2025 kann die ABA absolviert oder durch eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Prüfung ersetzt werden. Im Unterschied zur VWA darf sie stärker praktisch ausgerichtet sein. Das Thema wird von den Schülerinnen und Schülern frei gewählt, muss keinem Unterrichtsfach zugeordnet sein und wird von einer Lehrkraft betreut. Thema und Genehmigung werden Anfang des zweiten Semesters des vorletzten Schuljahres eingereicht. Die Arbeit wird vor den übrigen Maturateilen präsentiert und in einem Prüfungsgespräch verteidigt; die gesamte Präsentation dauert höchstens 25 Minuten pro Kandidat.

Die zweite Säule besteht aus den großteils zentral erstellten schriftlichen Prüfungen. Deutsch, Mathematik und eine lebende Fremdsprache sind verpflichtend; ein weiteres Fach kann gewählt werden, sofern darin in der Oberstufe Schularbeiten geschrieben wurden. Zentral geprüft werden unter anderem Deutsch, Mathematik, Englisch, Latein, Italienisch, Spanisch, Kroatisch und Französisch. Lehrer- oder schulintern erstellte Klausuren gibt es beispielsweise in Biologie und Umweltkunde, Physik, Darstellender Geometrie, Informatik, Russisch, Sportkunde und Musikkunde. Deutsch und lebende Fremdsprachen dauern 5 volle Stunden, Mathematik 4,5 Stunden und andere Fächer 4 volle Stunden. In bestimmten künstlerischen AHS können „Darstellendes Spiel“, „Tanz“ und „Bildnerische Erziehung“ schriftlich geprüft werden; diese Klausuren dauern 7 Stunden und enthalten einen praktischen und einen theoretischen Teil. Eine negative schriftliche Note kann durch eine mündliche Kompensationsprüfung zwischen schriftlicher und mündlicher Matura ausgeglichen werden, ohne dass dies später im Reifeprüfungszeugnis vermerkt wird.

Die dritte Säule sind die mündlichen Prüfungen. Bei vier Klausuren werden zwei, bei drei Klausuren drei mündliche Fächer gewählt. Die Fächer müssen in der Oberstufe besucht worden sein, in der 7. oder 8. Klasse stattgefunden haben und mindestens 4 Jahreswochenstunden umfasst haben. Insgesamt müssen die gewählten Fächer bei zwei Prüfungen 10, bei drei Prüfungen 15 Jahreswochenstunden umfassen. Aus einem Themenpool werden zwei Themenbereiche gezogen; einer wird ausgewählt. Danach wählt der Lehrer eine vorbereitete Frage aus. Die Vorbereitungszeit beträgt etwa 30 Minuten, die Prüfung selbst 10 bis 15 Minuten. Der Themenpool umfasst grundsätzlich dreimal so viele Themen wie Wochenstunden, höchstens jedoch 24; für Fächer mit hohem Praxisanteil gibt es Ausnahmen.

Prüfungskommission und besondere österreichische Wege

Bei der schriftlichen Matura gehören der Maturavorsitzende, der Direktor, der Klassenvorstand und der Fachlehrer zur Maturakommission. Der Maturavorsitzende hat kein Stimmrecht. Bei mündlichen Prüfungen gehören Vorsitzender, Direktor, Klassenvorstand, Prüfer und ein fachkundiger Beisitz dazu. Auch hier ist der Vorsitzende nicht stimmberechtigt; Prüfer und Beisitz haben gemeinsam eine Stimme. Jede Position muss besetzt sein, sodass ein Klassenvorstand, der selbst prüft, in seiner Funktion ersetzt werden muss.

Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein berufsbegleitender Weg zu einer vollwertigen Studienberechtigung. Sie richtet sich unter anderem an Absolventen einer berufsbildenden mittleren Schule, einer Lehre oder des Polytechnikums, die bereits im Berufsleben stehen. Seit 2016 wird die Zentralmatura bei der BRP in Deutsch, Englisch und Mathematik in den schriftlichen Prüfungsteilen sowie bei der mündlichen Kompensationsprüfung in Mathematik verwendet.

Die sogenannte B-Matura oder Beamtenmatura war keine Reifeprüfung im eigentlichen Sinn, sondern eine Beamtenaufstiegsprüfung. Sie ermöglichte öffentlich Bediensteten den Zugang zu Positionen des gehobenen Dienstes und zu bestimmten facheinschlägigen Fachhochschulstudien. Pflichtfächer waren Deutsch, Geschichte und Sozialkunde sowie Geographie und Wirtschaftskunde; dazu kamen zwei Wahlfächer, wobei jedenfalls eine Fremdsprache oder Mathematik gewählt werden musste. Wegen der Berufsreifeprüfung kann die B-Matura seit 2009 nicht mehr abgelegt werden; bis 2013 gab es eine Ausnahme für Personen, die bis 2008 zumindest ein Pflichtfach abgeschlossen hatten.

Zeugnis, Geschichte und Abschlussbräuche

Das österreichische Maturazeugnis enthält die Noten der Klausurarbeiten, der mündlichen Prüfungen sowie der Diplomarbeit der BHS oder der Abschließenden Arbeit der AHS. Die Noten reichen von 1 („Sehr gut“) bis 5 („Nicht genügend“). Ein „ausgezeichneter Erfolg“ liegt bei einem Notenschnitt von höchstens 1,5 und Teilnoten von „Sehr gut“ bis „Befriedigend“ (3) vor. Für einen „guten Erfolg“ gilt ein Schnitt von höchstens 2,0 bei denselben zulässigen Teilnoten. Bei einer oder mehreren negativen Teilprüfungen lautet das Ergebnis „Nicht bestanden“. Wiederholungen sind bei den Nebenterminen im September/Oktober und Jänner/Februar oder im folgenden Schuljahr möglich.

Historisch bezeichnete Matura den Schulabschluss an höheren Schulen im ehemaligen Habsburger Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn und in einigen deutschen Staaten. Bereits 1866 verlangte das k. k. Polytechnikum, die heutige TU Wien, die Matura als Studienvoraussetzung. Mädchen durften sie ab 1872 als Externistinnen an einem Knabengymnasium ablegen; das Studium an der Universität Wien wurde ihnen ab 1897 an der Philosophischen und ab 1901 an der Medizinischen Fakultät ermöglicht. Eine Prüfungsordnung von 1908 erlaubte Zwischenfragen und Ermunterung durch die Kommission. Später wurde kritisiert, dass eine Mehrheit von sieben Prüfern selbst bei völliger Unkenntnis in bis zu drei Gegenständen ein positives Ergebnis ermöglichen konnte. 2020 wurde die Reifeprüfung wegen der Covid-19-Pandemie verkürzt als „Corona-Matura“ durchgeführt.

Zu den Abschlussbräuchen gehören der Maturaball, der meist in der Ballsaison von November bis Faschingsdienstag stattfindet und häufig die Maturareise finanziert. Außerdem unternehmen viele Klassen nach der Matura eine gemeinsame Reise. Nach den Prüfungen veranstalten Maturanten oft einen Maturastreich, bei dem sie die Schule für einen Tag übernehmen und Spiele oder andere Unterhaltung organisieren. 2020 und 2021 mussten zahlreiche Bälle, 2020 auch sämtliche genannten Maturareisen dieser Art, wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden.

Maturität in der Schweiz und in anderen Ländern

In der Schweiz ist die Matura beziehungsweise Maturität der Abschluss des Gymnasiums oder der Kantonsschule. Die heutige Struktur wurde 1995 eingeführt. Sie berechtigt grundsätzlich zum prüfungsfreien Übertritt an eine kantonale oder eidgenössische Universität; Studienfächer mit Numerus clausus, etwa Medizin, sind ausgenommen. Für ein Fachhochschulstudium ist meist zusätzlich ein Berufspraktikum erforderlich. Jede Matura einer schweizerischen Mittelschule erlaubt grundsätzlich den Zugang zu jedem Hochschulfach, doch können je nach Maturatyp und Studiengang Zusatzlektionen nötig sein.

Vor 1995 gab es nach der Maturitätsanerkennungsverordnung sechs Typen: A altsprachlich mit Griechisch und Latein, B mit Latein und Englisch beziehungsweise der dritten Landessprache, C mathematisch-naturwissenschaftlich, D neusprachlich, E wirtschaftlich und M musisch. Seit dem Maturitätsanerkennungsreglement vom 15. Februar 1995, revidiert am 27. Juni 2007, stellen Schülerinnen und Schüler ihr Programm durch die Wahl von Maturitätsfächern selbst zusammen. Geprüft wird in mindestens fünf Fächern: Erstsprache, zweite Landessprache, Mathematik, Schwerpunktfach und einem weiteren Fach. Prüfung und Erfahrungsnote des letzten Jahres zählen jeweils 50 %. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die doppelte Summe der Abweichungen unter 4 nicht größer ist als die einfache Summe der Abweichungen über 4 und höchstens vier Noten unter 4 erteilt wurden. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden.

Bei der Schweizerischen Maturitätsprüfung legen vor allem Erwachsene ohne gymnasialen Lehrgang die Prüfung extern vor schulunabhängigen Experten ab. Erfahrungsnoten werden dabei nicht berücksichtigt; ungefähr 400 Personen bestehen sie jährlich. In der Schweiz ist 6 die beste und 1 die schlechteste Note, ab 4 ist eine Note genügend. Häufig gilt die Formel „Erreicht / Maximal · 5 + 1 = Note“; kantonale Unterschiede bestehen. In Deutschland hat die Matura nur historische Bedeutung: Von etwa 1820 bis 1900 war sie unter bestimmten Bedingungen nötig, später setzte sich „Abiturprüfung“ durch. In Italien heißt die staatliche Abschlussprüfung amtlich „esame di stato“, umgangssprachlich und historisch „esame di maturità“. In Nordmazedonien müssen Schüler für ein Studium nach der Oberschule die staatliche Matura ablegen. Sie umfasst die Muttersprache, Mathematik oder eine Fremdsprache, zwei selbst gewählte Themen und eine Projektaufgabe.

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