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Abitur

In welchen und wie vielen Fächern eine mündliche Prüfung abgelegt wird, ist unterschiedlich geregelt. Mindestens eine mündliche Prüfung ist obligatorisch.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Abschlüsse
  2. 2. Entstehung und Entwicklung bis 1972
  3. 3. Oberstufe und Wege zur Hochschulreife
  4. 4. Prüfung, Bewertung und Zentralabitur
  5. 5. Quoten, soziale Unterschiede und Länderregelungen
  6. 6. Internationale Abschlüsse, DDR und Bräuche

Bedeutung und Abschlüsse

Das Abitur ist der höchste Schulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland. Es bescheinigt die allgemeine Hochschulreife, also die Studierfähigkeit an einer Hochschule. Das Abiturzeugnis ist damit die Bildungsvoraussetzung für eine Bewerbung um einen Studienplatz an sämtlichen Hochschulen in Europa; weitere Studienanforderungen können dennoch gelten.

Davon zu unterscheiden sind zwei eingeschränkte Hochschulzugänge: Die fachgebundene Hochschulreife, umgangssprachlich oft „Fach-Abi“, berechtigt nur zu den im Zeugnis ausgewiesenen Studiengängen an Universitäten. Die Fachhochschulreife wird ebenfalls umgangssprachlich „Fachabitur“ genannt, berechtigt aber zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften beziehungsweise Fachhochschulen. Als Abiturientia bezeichnet man alle Abiturienten desselben Jahrgangs.

Entstehung und Entwicklung bis 1972

Das Abitur entstand Ende des 18. Jahrhunderts, als der moderne Staat den Zugang zu Universität und höherem Staatsdienst nach anderen Kriterien als Herkunft oder Besitz regeln wollte. Im 19. Jahrhundert wurde es ein Ausdruck bürgerlicher Bildungs- und Leistungsvorstellungen. Durch die spätere Bildungsexpansion wurde die allgemeine Hochschulreife zu einem Massenphänomen.

Preußen führte am 23. Dezember 1788 mit dem „Reglement für die Prüfung an den Gelehrten Schulen“ als erster deutscher Staat eine Abgangsprüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil ein. Sie verlangte Sprachkenntnisse sowie vor allem historische wissenschaftliche Kenntnisse. Das Zeugnis war zunächst nur für öffentliche Stipendien und Vergünstigungen verpflichtend, nicht für die Immatrikulation. Das Edikt von 1812 verlangte sechs schriftliche Arbeiten: Aufsätze auf Deutsch, Latein und Französisch, Übersetzungen aus dem und in das Griechische sowie eine mathematische Arbeit.

Ab 1834 war ein Zeugnis der wissenschaftlichen Vorbereitung bei der Immatrikulation verbindlich. Dies geschah laut Darstellung nicht primär aus bildungspolitischen Gründen, sondern aus einem polizei- und obrigkeitsstaatlichen Kontrollinteresse: Es sollte auch das „sittliche Betragen“ beurteilt werden. In Preußen durfte die Maturitätsprüfung nun nur am Gymnasium nach mindestens zwei Jahren in der Prima abgelegt werden. Das stärkte die soziale Stellung des Gymnasiums erheblich.

Real- und höhere Bürgerschulen betonten neuere Sprachen und Naturwissenschaften, konnten zunächst aber keine allgemeine Hochschulreife verleihen. Realgymnasium und Oberrealschule wurden 1901 dem altsprachlichen Gymnasium gleichgestellt. Diese Dreigliederung prägte das höhere Schulwesen bis zur Oberstufenreform von 1972. Das erste Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Abitur- und Maturitätszeugnissen wurde 1874 geschlossen.

Die preußische Ordnung von 1926 sah neben deutschem Aufsatz und Mathematik zwei weitere schriftliche Prüfungen vor; Lateinschreiben entfiel. Neu war eine verbindliche Prüfung in Leibesübungen. Im Ersten und Zweiten Weltkrieg gab es erleichterte oder prüfungsfreie Notabiture. Nach dem Zweiten Weltkrieg regelten die Länder die Schulpolitik wieder föderal. Die Prüfungsordnung von 1965 hielt unter anderem fest, dass die Abiturprüfung nur einmal wiederholt werden darf.

Oberstufe und Wege zur Hochschulreife

Die Vereinbarung der Kultusminister vom Juli 1972 ersetzte die bisherigen Schultypen in der gymnasialen Oberstufe durch ein Kurssystem. Es soll vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit und wissenschaftspropädeutische Bildung vermitteln. Wissenschaftspropädeutisch bedeutet: auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitend. Die konkrete Ausgestaltung wurde bald umstritten und mehrfach verändert.

Die Grundanforderungen umfassen das sprachlich-literarisch-künstlerische, mathematisch-naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld sowie Religion und Sport. Hinzu kommen zwei bis drei Schwerpunktfächer mit gehobenen Anforderungen. Leistungskurse haben fünf bis sechs Wochenstunden und zählen für die Gesamtqualifikation meist doppelt; Grundkurse haben meist drei Wochenstunden. In der zweijährigen Qualifikationsphase werden Leistungen in mindestens neun bis zehn Fächern angerechnet.

Der übliche Weg führt über Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe. Die Regelschulzeit bis zum Abitur beträgt 12 oder 13 Jahre: bei G8 erfolgt die Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe 12, bei G9 am Ende des 13. Jahrgangs. Allgemeine Hochschulreife kann auch an beruflichen Gymnasien und Berufskollegs erworben werden, etwa an Wirtschafts-, Technischen, Ernährungswissenschaftlichen, Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen, Agrarwissenschaftlichen oder Biotechnologischen Gymnasien. Daneben vermitteln die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule und die Berufsoberschule die allgemeine Hochschulreife; zugleich wird eine berufliche Vertiefung erworben.

Erwachsene können das Abitur im zweiten Bildungsweg, etwa an Berufsoberschulen, Abendgymnasien, Kollegschulen und teils Volkshochschulen, nachholen. In Nordrhein-Westfalen verbindet abitur-online.nrw zwei Präsenztermine pro Woche mit selbstständigem Lernen, eingesandten Hausaufgaben, Lernplattform und E-Mail-Kontakt; es findet kein Internetunterricht statt. Fernschulen bereiten je nach Vorkenntnissen in etwa 30 bis 42 Monaten auf die staatliche Externenprüfung vor.

Staatlich anerkannte Privatschulen dürfen die Hochschulreife in internen, von der Schulaufsicht kontrollierten Prüfungen vergeben. Ergänzungsschulen bereiten dagegen auf eine externe staatliche Prüfung vor. Waldorfschulen bereiten in der Regel in einem zusätzlichen 13. Schuljahr auf acht staatliche Abiturfächer unter Aufsicht eines Gymnasiums vor; Hessen ist eine Ausnahme, weil die Sekundarstufe II dort meist als gymnasiale Oberstufe anerkannt ist. Auch ein Hochschulabschluss kann die allgemeine Hochschulreife vermitteln, wenn ein Studium zuvor mit fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife begonnen wurde. In einigen Ländern werden nach Vordiplom oder 90 ECTS Fachhochschulberechtigten die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt.

Bei der Nichtschülerprüfung wird die allgemeine Hochschulreife ohne vorherigen Besuch einer passenden Schule erworben. Vorbereitung ist autodidaktisch oder über externe Anbieter möglich. Der Prüfling muss ausreichende Vorbereitung, Themen und Literatur nachweisen, mindestens 18 Jahre alt sein und darf im betreffenden Schuljahr keine Schule besucht haben.

Prüfung, Bewertung und Zentralabitur

Die Abiturprüfung zählt ein Drittel der Gesamtqualifikation und muss unabhängig von den Leistungen der Qualifikationsphase bestanden werden. Ursprünglich bestand sie nach der Reform aus drei schriftlichen Prüfungen – in zwei Leistungskursen und einem Grundkurs – sowie einer mündlichen Prüfung in einem weiteren Grundkurs. In vielen Fächern kann zwischen Aufgaben gewählt werden. Weicht die schriftliche Leistung deutlich von der Vornote ab, kann eine zusätzliche mündliche Prüfung die Endnote bestimmen; je nach Bundesland ist dies verpflichtend oder auf Antrag möglich. Freiwillige zusätzliche mündliche Prüfungen können der Verbesserung des Durchschnitts dienen. Prüfungskommissionen bestehen in der Regel aus drei Fachlehrern.

Seit 1972 wird die Gesamtqualifikation mit einem Credit-System berechnet: Zwei Drittel stammen aus der zweijährigen Qualifikationsphase, ein Drittel aus der Abiturprüfung. Die Skala reicht pro Kurs von 0 bis 15 Punkten und entspricht den Noten von „ungenügend“ bis „sehr gut“. Maximal sind 600 Punkte in der Qualifikationsphase und 300 in der Abiturprüfung erreichbar. Ab 300 von 900 Punkten lautet die Abschlussnote „ausreichend“, ab 660 „gut“, ab 823 „sehr gut“. In jedem der beiden Teile muss mindestens ein Drittel der möglichen Punktzahl erreicht werden.

Für vergleichbare Zeugnisse vereinbarten die Kultusminister 1975 Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA), die heute für 42 Fächer vorliegen. Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts wurde das Zentralabitur auf Landesebene weitgehend eingeführt. Beim früher verbreiteten dezentralen Abitur stellten Fachlehrer Aufgaben; in Bayern gab es zentrale ministerielle Aufgaben schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts, nach 1945 auch im Saarland und in Baden-Württemberg. 2005 bis 2008 führten weitere acht Länder zentrale Prüfungen ein; nur Rheinland-Pfalz hält laut Artikel weiterhin am dezentralen Abitur fest. Mindestens eine mündliche Prüfung ist verpflichtend. Teilweise können Präsentation, Gruppenprüfung oder eine Besondere Lernleistung wie eine Facharbeit oder die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb das fünfte Prüfungsfach betreffen oder ersetzen.

Quoten, soziale Unterschiede und Länderregelungen

2024 erwarben 373.000 Schüler in Deutschland die Hochschul- oder Fachhochschulreife, 1,7 Prozent weniger als 2023. 2012 waren es 498.408, 2007 432.500. Von den 432.500 im Jahr 2007 erreichten 302.200 beziehungsweise 69,9 Prozent die allgemeine Hochschulreife; 258.900 davon an allgemeinbildenden Schulen. Die Abiturientenquote misst den Anteil der Hochschulzugangsberechtigten unter den 18- bis 20-Jährigen, einschließlich Abgängern allgemeiner und beruflicher Schulen mit oder ohne Abschluss.

2005/2006 betrug die Quote 43,1 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern lag bei 32,2 Prozent, Nordrhein-Westfalen bei 53,4 Prozent. 2014 erreichten 41 Prozent der gleichaltrigen Bevölkerung das Abitur; mit Fachhochschulreife hatten mehr als 50 Prozent eine Studienberechtigung. Historisch lag die Zahl der Abiturienten vor 1900 dauerhaft unter einem Prozent eines Altersjahrgangs, um 1900 bei ein bis zwei Prozent und in den 1950er Jahren unter fünf Prozent. In der Bundesrepublik betrug sie 1960 6,1 Prozent. In der DDR durften bis 1990 höchstens 10 Prozent eines Jahrgangs an der Erweiterten Oberschule das Abitur machen, weitere 5 Prozent über eine Berufsausbildung mit Abitur. 2010 hatten 60 Prozent der Gymnasiasten Eltern mit Abitur, aber nur 8 Prozent Eltern mit Hauptschulabschluss. 2007 waren 53,3 Prozent der Abiturienten weiblich.

Weil Bildung Sache der Länder ist, unterscheiden sich Abiturregelungen und Durchschnittsnoten; bundesweit verbindlich sind nur EPA oder Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. 2005 lagen die Durchschnittsnoten bei 2,30 in Thüringen, 2,33 in Baden-Württemberg, 2,71 in Berlin, 2,67 in Nordrhein-Westfalen und 2,72 in Niedersachsen. Von 2005 bis 2015 verbesserten sich die Durchschnittswerte in Thüringen von 2,30 auf 2,16, in Berlin von 2,71 auf 2,39, in Nordrhein-Westfalen von 2,67 auf 2,47 und in Niedersachsen von 2,72 auf 2,59; in Baden-Württemberg sank er von 2,33 auf 2,44. Der Artikel beschreibt dies fast überall als Trend zur Noteninflation. Unterschiede werden auch durch unterschiedlich große Anteile der Hochschulreife erklärt: etwa 40 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber über 53 Prozent in Nordrhein-Westfalen. Bei identischen Einzelleistungen ergab ein von der taz veröffentlichtes Beispiel in Hamburg 1,9, in Thüringen 2,3 und in Sachsen-Anhalt kein Abitur.

Internationale Abschlüsse, DDR und Bräuche

Das Europäische Abitur beziehungsweise Europäische Baccalauréat wird an Europäischen Schulen vergeben, von allen EU-Ländern anerkannt und entspricht in Deutschland dem Abitur. In Österreich und der Deutschschweiz heißt der vergleichbare Abschluss Matura, in Teilen der Deutschschweiz auch Matur; im Italienischen lautet die Form maturità. Französisches baccalauréat und spanisches bachillerato entsprechen dem Nachweis der Studierfähigkeit. Anders als das deutsche Abitur gilt das baccalauréat in Frankreich als akademischer Grad.

In der DDR war die Sonderreifeprüfung eine Zulassungsprüfung zum Hochschulstudium für berufstätige Personen, die weder Erweiterte Oberschule noch Abiturklassen der Berufsschule besuchten. Voraussetzung waren der Abschluss der 10. Klasse an der Polytechnischen Oberschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Vorbereitung konnte an Volkshochschulen, in Vorbereitungskursen oder im Vorsemester einer Hochschule erfolgen und war teils auf das gewünschte Studienfach bezogen.

Seit den 1980er Jahren entstanden regional unterschiedlich verbreitete Abiturbräuche. Dazu gehören Abiturfeiern zur Zeugnisübergabe, selbst gestaltete Kleidung oder Autoaufkleber, Abistreich, Abiball und Abireise. Beim Abistreich, in Norddeutschland auch Nulltagefeier, gestalten Abiturienten nach Absprache mit Lehrkräften Unterhaltung oder Lehrer-Schüler-Spiele. Abi-Logos und Rückblicke auf die Schulzeit können Teil einer Abiturzeitung sein. Vorfinanzierungs- oder Stufenpartys sowie Kuchenverkauf finanzieren häufig Abiball, Abizeitung und andere Veranstaltungen. Beim Abiball laden die Abiturienten meist Eltern und Lehrer ein; bei einer Abireise fahren sie nach den Prüfungen teilweise gemeinsam in den Urlaub, oft in eine günstige Partymetropole.

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