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Zentralabitur
Als Zentralabitur wird eine Abiturprüfung bezeichnet, bei der die schriftlichen Prüfungsaufgaben von einer zentralen Behörde vorbereitet werden.
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Definition und Entwicklung in Deutschland
Das Zentralabitur ist eine Abiturprüfung, bei der die schriftlichen Prüfungsaufgaben von einer zentralen Behörde vorbereitet werden. In Deutschland ist dafür in der Regel das Kultusministerium des jeweiligen Landes zuständig. Dadurch sollen Prüfungsaufgaben landesweit einheitlich gestellt werden.
Die längste Tradition besteht in Bayern: Seit 1854 werden die schriftlichen Abituraufgaben dort vom Ministerium gestellt. Nur in Ausnahmesituationen, insbesondere während der Kriegs- und Nachkriegsjahre beider Weltkriege, wurde diese Aufgabe den Schulen überlassen. Auch Baden und Württemberg kannten im 19. Jahrhundert zeitweise zentrale Abiturprüfungen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führte die französische Besatzungsmacht in ihrer Zone ein zentrales Prüfungsverfahren ein. Als Vorbild diente das seit 1808 zentrale und anonyme Baccalauréat. Betroffen waren Südbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern, das Saarland und Rheinland-Pfalz. Nach dem Ende der Besatzungszeit schaffte Rheinland-Pfalz das Zentralabitur wieder ab. Im 1952 gebildeten Baden-Württemberg gab es zunächst in den ehemals französisch verwalteten Gebieten ein Zentralabitur, während im ehemals amerikanischen Norden ein dezentrales Abitur durchgeführt wurde. Seit den 1960er Jahren führte Baden-Württemberg die zentrale Aufgabenstellung schrittweise im gesamten Land ein. Das Saarland hielt am Zentralabitur fest.
Nach der deutschen Einheit 1990 übernahmen Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern das aus der DDR gewohnte Zentralabitur. Brandenburg orientierte sich dagegen stark an Nordrhein-Westfalen und führte das im Westen vorherrschende dezentrale Abitur fort. Dort reichen Lehrer Aufgabenvorschläge ein, die von der Schulaufsicht genehmigt und ausgewählt werden.
Nach 2000 entstand, teilweise unter Berufung auf die PISA-Studien, ein bundesweiter Trend zum Zentralabitur: Brandenburg und Hamburg führten es 2005 ein, Niedersachsen 2006, Bremen, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen 2007 sowie Schleswig-Holstein 2008. In Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein galt es zunächst noch nicht für alle Fächer.
Seit dem Schuljahr 2009/2010 gibt es in Berlin und Brandenburg gemeinsame Abiturprüfungen in Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik. Im Schuljahr 2011/2012 kamen Biologie, Geografie und alle Fremdsprachen hinzu; seit dem Schuljahr 2014/2015 außerdem Chemie, Physik und Geschichte. Derzeit führen 15 der 16 Länder ein Zentralabitur durch. Einzig Rheinland-Pfalz hat ein dezentrales Abitur. Dort reichen Kurslehrer mehrere Aufgabenvorschläge ein, die von Fachberatern geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Diese achten auf die EPA (Einheitliche PrüfungsAnforderungen) und die formalen Vorschriften.
Ablauf und Korrektur in Baden-Württemberg
Für das Zentralabitur werden landesweit ausgewählte Lehrer aufgefordert, Prüfungsaufgaben vorzuschlagen. Diese Lehrer bereiten zum betreffenden Termin meist keinen eigenen Kurs auf das Abitur vor. Eine Kommission wählt aus den Vorschlägen aus; anschließend werden die Aufgaben in einem mehrstufigen Verfahren geprüft und gegebenenfalls umformuliert.
In Baden-Württemberg können auch die vier Regierungspräsidien beziehungsweise ihre Referate für Schule und Bildung Schulen zur Aufgabenstellung auffordern. Die ausgewählte Schule bestimmt einen Lehrer, der die Aufgaben ausarbeitet. Dabei soll möglichst jedes Jahr ein anderer Lehrer bestimmt werden. In wenig verbreiteten Fächern, etwa Informationstechnik im Technischen Gymnasium, kann es vorkommen, dass der Aufgabensteller selbst einen Kurs auf das Abitur vorbereitet.
An der Erstellung wirken zahlreiche erfahrene Pädagogen mit. Da das entscheidende Personal nur langsam erneuert wird, bleiben Art und Schwierigkeit der Aufgaben weitgehend kontinuierlich. Überraschende Teilaufgaben können zugleich neue Impulse für den Unterricht setzen und eine Neuausrichtung effizienter bewirken als Lehrplanänderungen.
Die Korrektur erfolgt in drei Durchgängen:
- Die Fachlehrkraft übernimmt die Erstkorrektur anhand eines vorgegebenen Lösungshinweises. Je nach Fach ist auch die Punkteverteilung vorgegeben.
- Die Schulleitung kodiert und anonymisiert die Arbeiten. Die Regierungspräsidien verteilen sie anschließend zur Zweitkorrektur an andere Schulen. Der Zweitkorrektor kennt weder die Punkteverteilung noch die Gesamtpunktzahl des Erstkorrektors.
- Anonyme Drittkorrektoren, in der Regel Fachberater oder Fachabteilungsleiter (A 15), erhalten die Ergebnisse der ersten beiden Korrekturen und legen die Note endgültig fest. Im Regelfall dürfen sie sich nur zwischen den Noten der Erst- und Zweitkorrektur bewegen.
Die Punkte werden auf gesonderten Formularen vermerkt. Zwischen den Korrektoren gibt es keinerlei Kommunikation. Der Erstkorrektor erfährt vor der mündlichen Prüfung das Endergebnis, aber nicht die Gründe für mögliche Abweichungen von seiner Bewertung.
Unterschiede und Benotung
In Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen werden die Prüfungsaufgaben den Schulen verschlüsselt über das Internet bereitgestellt. An Werktagen vor landesweit festgelegten Klausurterminen müssen Mitglieder der Schulleitung und weitere Lehrkräfte die Unterlagen herunterladen, entschlüsseln, vervielfältigen und gegebenenfalls auswählen. Am Prüfungstag müssen die Schulen ihr E-Mail-Postfach ständig kontrollieren, weil Fachlehrer Unklarheiten oder Fehler in den Aufgaben manchmal erst unmittelbar vor oder während der Prüfung feststellen.
Ein Vergleich aus dem Jahr 2005 zeigte in sechs Ländern mit länger bestehendem Zentralabitur die besten Abiturnoten. Ihre Durchschnittswerte lagen zwischen 2,3 und 2,5; Länder mit dezentralem Abitur erreichten Werte zwischen 2,5 und 2,7. Nach der Einführung des Zentralabiturs verbesserten sich die Ergebnisse auch in den betreffenden Ländern. Dies deutet möglicherweise auf abgesenkte Anforderungen hin. Ebenso kann ein stärkerer Zuschnitt der Unterrichtsinhalte auf die Prüfungsrelevanz eine Ursache sein.
Probleme und Prüfungsfehler
Bei zentralen Prüfungen kam es wiederholt zu Problemen. 2008 sorgten zwei Mathematikaufgaben für nordrhein-westfälische Leistungskurse bundesweit für Aufsehen. Viele Schüler scheiterten daran, während die Aufgaben an anderen Schulen gelöst wurden. In einzelnen Leistungskursen mussten deshalb 50 Prozent oder mehr der Schüler in die Nachprüfung gehen.
Nach öffentlichen Protesten erlaubte das Ministerium den Betroffenen, eine neue Klausur zu schreiben. 1801 Abiturienten nutzten diese Möglichkeit; drei Viertel verbesserten sich dabei um durchschnittlich zwei Notenpunkte. 2009 waren in Hessen Grund- und Leistungskurse im Fach Mathematik von ähnlichen Pannen betroffen. Auch dort durfte die schriftliche Prüfung wiederholt werden.
Österreichische Zentralmatura
In Österreich wurde mit dem Maturajahr 2015 für alle Allgemeinbildenden Höheren Schulen und mit dem Maturajahr 2016 auch für alle Berufsbildenden höheren Schulen eine bundesweit einheitliche Zentralmatura eingeführt. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen sind österreichweit identisch. Für die mündlichen Prüfungen gibt es ein zentral vorgegebenes Schema, die konkrete Formulierung erfolgt jedoch individuell an den Schulen. Zusätzlich muss eine Vorwissenschaftliche Arbeit verfasst werden.
Im Mai 2015 wurde bei einem Einbruch in den Tresor des Akademischen Gymnasiums Salzburg ein Kuvert mit Latein-Prüfungsfragen aufgerissen. Dadurch wurde „Plan B“ ausgelöst: Alle österreichweit 700 Maturanten der 6-Jahre-Latein-Langform erhielten einheitliche Ersatzfragen. Diese wurden am Vorabend verschlüsselt online an die Schulen übermittelt. Das Passwort wurde erst am Prüfungstag um 06:30 Uhr bekannt gegeben. Die Aufgaben wurden direkt an den Schulen ausgedruckt; die betroffenen Prüfungen begannen um 10:00 Uhr und damit zwei Stunden später als ursprünglich geplant.
Zentralprüfungen in anderen Staaten
Auch das französische Baccalauréat und das litauische Abitur werden mit einheitlichen Aufgabenstellungen zentral durchgeführt.
In Russland ist das Bestehen des Einheitlichen Staatsexamens seit 2009 ein Pflichtkriterium für die Zulassung zu Hochschulen.
Polen führte das Zentralabitur 2005 für die humanistischen Fächer ein. 2009 folgten Mathematik und die Naturwissenschaften.